Berlin, 06.11.2015

Debatte über die Fragestellung der Beihilfe zum Suizid

Dr. Georg Kippels – MdB

Wege zu einem würdevollen Tod.

Seit Anfang des Jahres findet im Deutschen Bundestag eine sehr bewegende Debatte über die Fragestellung der Beihilfe zum Suizid und insbesondere zu der Frage statt, ob überhaupt und bejahendenfalls in welchem Umfang eine gesetzliche Regelung zu den Fragekreisen erfolgen sollte.
Aufgrund der besonderen Thematik wurde eine ungewöhnliche, jedoch zutreffende Beratungsfolge gewählt, in der wir zunächst innerhalb einer Orientierungsdebatte Fragestellungen herausgearbeitet haben. Diese mündeten nun in vier inhaltlich differierenden Gesetzentwürfen und einem kategorisch ablehnenden Beschlussvorschlag.

Im Anschluss an die heutige Debatte wird der Bundestag hierüber befinden und ich werde mich – wie schon in der Einbringung – dem Vorschlag des Gruppenantrags Brand/Griese anschließen.
Dieser Vorschlag verbindet zum einen die jahrzehntelange Erkenntnis und Praxis, in Deutschland grundsätzlich den Suizid als solchen und eine individuelle Beihilfehandlung nicht unter Strafe zu stellen. Bemerkenswert ist insoweit allerdings, dass bis zum Debattenbeginn eine durchaus weit verbreitete Meinung in der Bevölkerung sehr wohl von einer Strafbarkeit der Beihilfe ausgegangen ist.

Dies vermutlich auf eine Fehlbewertung des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen zurückgeht. Darüber hinaus regelt dieser Vorschlag jedoch eine zunehmende Erscheinung, dass sich Interessengruppen der verschiedensten Organisationsformen mit einer Art Systematisierung des Suizids befassen wollen. Und dies teilweise auch schon tun.

Nach meiner tiefen Überzeugung halte ich es nicht für vertretbar, dass die Disposition über Leben und Tod systematisiert und strukturiert angeboten wird.Gerade mit Rücksicht auf die ebenfalls in dieser Woche Verabschiedeten Verbesserungen der Hospiz- und Palliativversorgung steht die Beratung und Begleitung sowie Leidensminderung für mich an oberster Stelle.

Insbesondere kann ich auch bei Anerkennung der individuellen Verfügungsbefugnis über das eigene Leben, nicht tolerieren, dass eine Art Anspruch auf Mitwirkung an diesem Suizid eingerichtet wird. Entgegen vieler kritischer Stimmen teile ich auch die juristische Analyse, das der Gesetzentwurf keine Kriminalisierung beratender Ärzte zur Folge hat. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die Frage der Mitwirkung innerhalb der Standesorganisationen geregelt und gegebenenfalls auch sanktioniert wird. Dies ist auch der ausdrückliche Wunsch und die Position der Ärztekammer. Letztlich sehe ich mich in meiner Entscheidung auch durch die Stellungnahme der katholischen und evangelischen Kirche bestätigt.

Zweifelsohne werden wir uns auch in Zukunft mit diesem gesamtgesellschaftlichen Phänomen aufmerksam beschäftigen müssen. Dieser Aufgabe trägt der Antrag Brand/Griese angemessen Rechnung. Abschließend danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern, die mir durch Zuschriften bei der Meinungsbildung geholfen haben.