Berlin, 12.05.2016
Abschaffung der Störerhaftung beim WLAN setzt neue Impulse frei für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Innenstädte, Markt- und Handelsplätze im Rhein-Erft-Kreis.
Dr. Georg Kippels – MdB
Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung stellt Rechtssicherheit für die Anbieter von WLAN-Hotspots her – sei es gewerblich, nebengewerblich oder privat – und wird den weiteren -Ausbau im Rhein-Erft-Kreis befördern.
Durch diese Änderung ergeben sich neue Möglichkeiten für die Städte unserer Region. „Dadurch werden wichtige Impulse und Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität unserer Innenstädte, Markt- und Handelsplätze im Rhein-Erft-Kreis umgesetzt.“, erläutert Kippels.
Bislang gibt es in unseren Städten nur einen bunten Flickenteppich an Hotspots, weil keine Rechtssicherheit für die Anbieter gegeben war. „Gerade für unsere Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ergibt sich dadurch ein wichtiger Schritt zur Erschließung der Wettbewerbsfähigkeit mit unseren Großstädten in unmittelbarer Nachbarschaft. Kein ständiger oder ein zugangsgestörter Zugang zum WLAN ist bislang insbesondere zur Informationsbeschaffung und Kommunikation von Smartphone-Nutzern ein K.O.-Kriterium, ihre Frei- und Einkaufszeit an ansonsten attraktiven Plätzen zu verbringen.“, so Kippels.
Durch die Abschaffung der Störerhaftung wird dieses Angebot zukünftig ohne technische Hürden und rechtliche Unsicherheiten möglich sein.