Berlin, 10.06.2016

Forschung an Demenzerkrankten – eine intensive und ethisch bedeutsame Diskussion

Dr. Georg Kippels – MdB

Dr. Georg Kippels, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, weist auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung und damit Einschränkung der EU-Verordnung über klinische Prüfungen in der aktuellen Debatte zur Forschung an Demenzerkrankten hin.

Die gesundheitspolitische Debatte wird in dieser Woche von einer sehr emotionalen Debatte bestimmt. Der Gesundheitsausschuss muss sich mit einer Gesetzesvorlage des Ministeriums auseinandersetzen, die sich mit der Regelung der Forschung an Personen beschäftigt, die nicht mehr einwilligungsfähig sind. Das Thema ist deshalb so emotionsgeladen, weil dies nach den Erfahrungen des Dritten Reiches seit siebzig Jahren in Deutschland verboten ist. Noch vor drei Jahren wurde diese Position im Bundestag bestätigt.

Die Ausgangslage hat sich nun aber grundlegend verändert. Die EU-Verordnung (EU Nr. 536/2014) wird die Forschung zukünftig erlauben. Die Bundesrepublik hat nun die Möglichkeit, diese Regelung zu ändern und insbesondere auch Einschränkungen vorzunehmen. Dies bedeutet aber auch, dass der deutsche Gesetzgeber handeln muss, weil sonst das vollkommene Verbot fällt und die Regelung der EU direkt die Forschung gestattet. Ein Handeln ist daher aus guten Gründen geboten, um diese Regelung nicht der EU zu überlassen.

Es geht daher um die Frage, welche Regelung wir nun wollen. Der aktuelle Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass der später nicht mehr Einwilligungsfähige zu Zeiten, als er noch einwilligungsfähig war, via Verfügung seine Einwilligung erteilt. Diese kann später jedoch vom Betreuer kassiert werden, wenn er es für geboten hält. Außerdem soll die Verfügung nicht formlos erfolgen, sondern es muss eine ausführliche ärztliche Aufklärung erfolgen.

Es hängt deshalb am vorgeschalteten Willen des Betroffenen selbst. Es bleibt korrigierbar und wird von ärztlicher Beratung begleitet. Des Weiteren werden die Forschungen von der Ethikkommission überwacht, die den Eingriff bewerten und Begrenzungen vornehmen sollen.

Das Krankheitsbild, insbesondere der Demenz nimmt zu und wird deshalb auch immer mehr Menschen veranlassen, sich mit der Erforschung und den Behandlungsmöglichkeiten aktiv auseinanderzusetzen.

Der Entschluss zur aktiven Beteiligung an der Forschung verdient Respekt, Anerkennung und eine klare gesetzliche Regelung. Eine erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit ist aber nur möglich, wenn auch gerade an den Erkrankten Untersuchungen unternommen werden können.

Die CDU bleibt daher ihrer Grundposition treu, die Partei des Lebensschutzes zu sein.