5,5 Mrd. Euro für gute Kita und gute Betreuung
An diesem Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zum so genannten „Gute-Kita-Gesetz“. Für Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Um für alle Kinder im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen in der Qualität der vorschulischen Kindertagesbetreuung notwendig.
Bund, Länder, Kommunen und Träger haben in den letzten zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Ziel des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes ist daher, nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen.
Das ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder in Deutschland. Zugleich werden damit Eltern bundesweit gleichwertige Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Deswegen soll das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz die Qualitätsniveaus in den Ländern einander annähern, um letztlich eine Angleichung zu erreichen.
Für Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen stellen Kostenbeiträge für Kindertagesbetreuung eine Zugangshürde für die Inanspruchnahme frühkindlicher Förderung dar. Wenn durch die Erhebung von Kostenbeiträgen Kindern der Zugang zu Tageseinrichtungen oder zur Kindertagespflege versperrt oder der Zugang verzögert wird, wird die Beitragsentlastung zur Frage der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Eine bundesweite, sozialverträgliche Staffelung von Elternbeiträgen bis hin zur Beitragsbefreiung kann es insbesondere bildungsfernen oder sozial benachteiligten Familien sowie Familien mit Migrationshintergrund ermöglichen, außerfamiliäre Betreuungsangebote zu nutzen. Die Abschaffung der Elternbeiträge gezielt für Familien mit geringem Einkommen ist deshalb eine Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
In den vergangenen Jahren stand der Ausbau der Kita-Kapazitäten im Vordergrund. Jetzt wird eine Epoche des Qualitätsausbaus in der Kindertagesbetreuung benötigt. Eltern und Kinder erwarten eine gute Kita mit einer qualitativ hochwertigen Betreuung. Im Vordergrund muss nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion deshalb insbesondere ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel stehen.
Arbeitnehmer und Rentner werden entlastet – Parität wieder hergestellt
Ebenfalls gestern haben wir das GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen, welches bereits im April als prioritäres Gesetzesvorhaben des Gesundheitsministers Jens Spahn vorgestellt wurde.
Mit dem geplanten Gesetz entlasten wir vor allem Arbeitnehmer und Rentner in einer Größenordnung von acht Milliarden Euro jährlich. Künftig sollen sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. die Rentenversicherung und Rentner wieder hälftig an den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung beteiligen, die bisher vom Versicherten alleine zu tragen waren. Damit erfüllen wir auch eine Forderung unseres Arbeitnehmerflügels.
Ebenso richtig ist, dass wir die Krankenkassen, die über übermäßige Rücklagen verfügen, anhalten, ihre Rücklagen abzubauen. Eine Kasse, die künftig die gesetzlich zugelassene Höchstgrenze überschreitet, darf ihre Zusatzbeiträge nicht erhöhen. Auch dabei gilt es allerdings, Maß und Ziel zu wahren. Deswegen müssen Überschüsse erst ab 2020 abgebaut werden, wenn der Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen reformiert wurde.
Besonders wichtig ist uns die Entlastung der hauptberuflich Selbstständigen mit niedrigem Einkommen. Ihre monatliche Mindestbemessungsgrundlage wird noch weiter abgesenkt werden als geplant, und zwar auf 1.015 Euro. Das bedeutet, dass diese Selbstständigen künftig weniger als die Hälfte ihrer bisherigen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Damit werden wir endlich der wirtschaftlichen Situation vieler kleiner Selbstständiger besser gerecht. Das war uns ein Kernanliegen in diesem Gesetz.
Eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag setzen wir um: Für Soldaten auf Zeit schaffen wir ein Beitrittsrecht in die gesetzliche Krankenversicherung nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Für die Versicherten ist das insgesamt ein gutes Paket.
Berlin als Hauptstadt der globalen Gesundheit
Auch diese Woche stand, wie schon im vergangenen Newsletter berichtet, ganz im Zeichen des World Health Summit – oder auch Weltgesundheitsgipfel genannt.
Führende Wissenschaftler, Politiker, Menschen aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft trafen sich in Berlin, um über die Herausforderungen der Medizin und der Gesundheitspolitik zu diskutieren.
Die hohe Aufmerksamkeit, die diesem Forum national und international zuteil wird, freut mich als zuständigen Berichterstatter besonders. Ich kann mich noch lebhaft erinnern, als die verheerende Ebola-Krise im Jahr 2014 erstmals das Bewusstsein erweckte, dass in einer globalisierten Welt die Verantwortung für weltweite Epidemien nicht an den Landesgrenzen halt macht und auch wir in Europa vielleicht nicht unmittelbar, aber doch mittelbar betroffen sind.
Daher ist es auch in unserem ureigensten Interesse, die Bemühungen für stabile Gesundheitssysteme in den Entwicklungs- und Schwellenländern voranzutreiben und mit allen uns hier zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Die Zusage unseres Gesundheitsministers Jens Spahn, der WHO auch in Zukunft den Rücken zu stärken ist ein wichtiges Signal, nicht nur für die Entwicklungsländer selbst, sondern auch für die Industriestaaten. Denn nur in einem gemeinsamen weltweiten Kraftakt können wir unsere gesteckten Ziele für eine verbesserte Weltgesundheit erreichen.
Die Brisanz des Themas und die enorme globale Bedeutung wird dadurch deutlich, dass auch in diesem Jahr der Gründer von Microsoft und weltweit größter Unterstützer und Stifter für globale Gesundheit, Bill Gates, an dem World Health Summit teilnahm. Einer Erkenntnis seiner Vortragsreise müssen wir uns in Deutschland noch ernster widmen. Die Förderung von Innovationen in den Lebenswissenschaften und die sich daraus ergebenden Potentiale bleiben in Deutschland oft noch ungenutzt. Hier müssen wir vor allen Dingen daran arbeiten den Transfer zwischen Wissenschaft und praktischer Nutzbarkeit zu verbessern.
Im Rahmen des Kongresses nahm auch ich als Vertreter des Parlaments an dem Workshop „Gesundheitssysteme in Lateinamerika“ teil. Es ist wichtig, die besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Regionen und Länder zu beachten. Nur so können wir maßgeschneiderte Lösungen finden, die zu einer substanziellen Verbesserung der jeweils eigenen Ausgangslage führen. Deshalb haben wir uns die Frage gestellt, was die Politik in Deutschland konkret beitragen kann, um in den lateinamerikanischen Staaten, die vorherrschenden Probleme zu überwinden.
Im Fokus für mich persönlich steht in erster Linie der allgemeine Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, ebenso aber die Qualität der erbrachten Leistungen. Hier fängt es bei der Ausbildung der Fachkräfte an und geht bis hin zu einer angemessenen Infrastruktur und Verfügbarkeit wesentlicher Arzneimittel.
Auch wenn wir bereits einige Fortschritte in den vergangenen Jahren verzeichnen konnten, bedarf es für den Aufbau eines leistungsfähigen Systems Zeit, Flexibilität und professionelle Beratung und Projektbetreuung.
Mittel verfügbar – Projekte gesucht
An diesem Freitagmorgen hat der „Gesprächskreis Braunkohle“ erneut getagt. Zu Gast waren dieses Mal Vertreter der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), um uns über die zahlreichen Fördermöglichkeiten für Kommunen, kommunale Unternehmen, als auch den Mittelstand zu informieren.
Insbesondere bei der Infrastrukturfinanzierung kann die KfW als Investitionspartner kommunale Projekte mitfinanzieren und realisieren. Hierzu gehören neben den verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen ebenfalls der Breitbandausbau.
Bislang ist es allerdings so, dass bei der Finanzierung ein bundesweiter allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz herrscht. Unter regulären Gegebenheiten ist dieses Postulat durchaus zu begrüßen. Jedoch bin ich der Auffassung, dass besondere Umstände auch besondere Maßnahmen erfordern. Regionen, die politisch gewollt und nicht marktwirtschaftlich initiiert zwangsläufig in einen Strukturwandelprozess eintreten müssen, sollten meines Erachtens nicht mit ohnehin schon prosperierenden Gegenden gleichgesetzt werden. Hier bedarf es einer regulatorischen Anpassung, wie es dennoch gelingen kann, Finanzierungsprojekte durchzuführen ohne die Vorgaben der kommunalen Finanzaufsicht bzw. dem europäischen Beihilferecht zu widersprechen.