Parlamentswoche der Entscheidungen

Die Große Koalition hat für eine bessere Altersabsicherung ein umfangreiches Rentenpaket auf den Weg gebracht, das am Donnerstag im Bundestag abgestimmt wurde. Das Gesetz über die Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Festschreibung von Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 vor.

Zudem werden Mütter- und Erwerbsminderungsrente deutlich gestärkt. So sehen die Pläne von Union und SPD konkret aus:

Das Rentenniveau wird bis 2025 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns festgeschrieben. Der Beitragssatz soll gleichzeitig bei höchstens 20 Prozent der Lohn- und Gehaltszahlungen stabilisiert werden. Für die Zeit nach 2025 strebt die Koalition ebenfalls eine so genannte „doppelte Haltelinie“ an. Das heißt, die Beiträge und das Rentenniveau sollen langfristig stabilisiert und abgesichert werden.

Die Erhöhung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 war ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zum 1. Januar 2019 wird die Mütterrente nun erneut steigen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, erhalten weitere sechs Monate Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Damit wird ihre Erziehungsleistung künftig noch besser anerkannt. Davon profitieren knapp zehn Millionen Frauen in Deutschland.

Zudem wird das Rentenpaket eine erhebliche Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente enthalten. Zukünftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung mehr Versicherungsjahre zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien entschieden.

Mit dem Familienentlastungsgesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags um jeweils bis zu 400 Euro.

Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine steuerliche Entlastung von Familien in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro vor. Davon profitieren vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen.

Ebenfalls am Donnerstag steht eine Änderung des Asylgesetzes zur Abstimmung. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Schutzberechtigte künftig auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet werden. Bisher gab es solche Mitwirkungspflichten nur im ursprünglichen Antragsverfahren. Spätestens nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden.

Ergibt diese Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen, muss diese unverzüglich widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden. An genau dieser Stelle kommt die neue Mitwirkungspflicht zum Tragen. Sie umfasst beispielsweise die Vorlage des Passes/Passersatzes, aller erforderlichen Urkunden/Unterlagen sowie von Angaben gegenüber Behörden.

Gute Nachrichten für Pendler und Reisende unserer Region – Finanzierung des Ausbaus des Kölner Knoten ist gesichert

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Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, stellte an diesem Dienstagvormittag die Ergebnisse der Neubewertung kritischer Engpassbereiche im nationalen Schienenverkehr vor. Hunderttausende Pendler und Reisende der Kölner Region dürfen sich perspektivisch über ein attraktiveres Bahnangebot im Rahmen des geplanten „Deutschlandtaktes“ freuen, denn auch der Knoten Köln wurde in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ aufgenommen.

Köln ist das zentrale Drehkreuz des Schienenfernverkehrs im Westen Deutschlands und hat auch im europäischen Schienennetz eine herausragende Bedeutung. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf um einen drohenden Kollaps zu verhindern, wenn die Pläne zum vermehrten Güter- und Personentransport auf der Schiene vorangetrieben werden sollen.

Gerade auch der Rhein-Erft-Kreis wird durch die massiven Investitionen in den Ausbau des Knotenpunkt Köln und einer leistungsfähigen Infrastruktur auf den Gleisen profitieren, stellen die geplanten Projekte doch eine wesentliche Voraussetzung für den Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke dar.

Städtische Ballungszentren wie Köln und der Kölner Umkreis stehen regelmäßig vor einem Verkehrsinfarkt. Die Stärkung des Schienenverkehrs stellt deshalb eine wichtige Entlastung sowohl für Transportunternehmen, vor allen Dingen aber die vielen Bürgerinnen und Bürger unserer Region dar, die täglich auf ein funktionierendes Verkehrsnetz angewiesen sind. Allein im Jahr 2017 summierte sich die Zeit, die Verkehrsteilnehmer bundesweit im Stau standen auf 457.000 Stunden. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf diese Epizentren unseren Investitionsfokus legen.

Die Investitionsentscheidung hat in Ansehung der jüngsten Entscheidung des VG Köln zu den Fahrverboten in Köln und Bonn nochmals herausragend an Bedeutung gewonnen, so dass wir auch gemeinsam an einer schnellen Umsetzung der Maßnahmen arbeiten müssen.

Weitere Infos zum Kölner Knoten

Dem regionalen Handwerk muss eine stärkere Stimme bei der Umsetzung des Strukturwandels gegeben werden

ZDH und Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion

Die Sorgen der zahlreichen Handwerksunternehmen in den Braunkohletagebau-Revieren waren an diesem Montag Anlass zu einer gemeinsamen Sitzung des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) unter Leitung ihres Präsidenten Hans Peter Wollseifer und Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion aus den betroffenen Regionen.

Das selbstgesteckte Ziel der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bis zum Jahresende tragfähige Lösungen für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle zu formulieren rückt immer näher.

Klare und konkrete Handlungsleitlinien lässt der erst kürzlich veröffentlichte Zwischenbericht jedoch vermissen. Vor allen Dingen spielen die vielen regionalen mittelständischen Handwerksunternehmen lediglich eine untergeordnete Rolle, sind von den Auswirkungen eines politisch motivierten Strukturwandels aber ebenso betroffen, wie die Braunkohleindustrie selbst.

Allein die Handwerkskammer zu Köln zählt insgesamt über 33.000 Mitglieder, die ein berechtigtes Interesse daran haben, in den Entscheidungs- und Umsetzungsprozess einbezogen zu werden. Schon heute kämpfen die Betriebe mit den Auswirkungen eines stetig wachsenden Fachkräftemangels. Eine wirtschaftliche Destabilisierung ganzer Regionen durch übereilte Strukturbrüche wird diese Entwicklung beschleunigen.

Letztendlich sind es die vielen mittelständischen Unternehmen und hier gerade auch das Handwerk, die die Energiewende zu schultern und umzusetzen haben. Dass ihnen in der Kohle-Kommission keine Stimme gegeben wird ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Gespräch hat nochmals die Dimension der Auswirkungen auf die bestehenden Wirtschaftsstrukturen der vier Braunkohlereviere verdeutlicht. Diese dürfen auch innerhalb der Kommission nicht unter den Tisch gekehrt werden.

Gemeinsam mit dem Handwerk werden wir uns kraftvoll zu Wort melden, um die Position in das Papier der Kommission einzuarbeiten.

UN-Migrationspakt im Faktencheck

stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stephan Harbarth

Die Diskussion um den Globalen Migrations-Pakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration/GCM) ist in der Öffentlichkeit durch viele Missverständnisse geprägt.

Leider werden auch absichtlich Falschinformationen gestreut, die die politische Stimmung in eine bestimmte Richtung lenken sollen.

Die globalen Herausforderungen, die sich durch die Migration hervorgerufen durch Kriege, Krisen, Dürre oder auch Terror ergeben, dürfen wir als internationaler Partner nicht ignorieren. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass wir diese Herausforderungen weder allein lösen, noch uns durch nationale Abschottung entziehen können. Deshalb ist es ein nationales Kerninteresse einen international abgestimmten Umgang mit diesem Thema zu begleiten.

Beim GCM handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung, in der sich die VN-Mitgliedstaaten mit der Frage befassen, wie man illegale Migration vermeiden und legale Migration besser steuern kann.

Der GCM soll als politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches – Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen fördern.

Dieses Dokument ist ein Baustein unserer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass unsere internationalen Partner insgesamt eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen.

Im GCM wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu regeln, ebenso wie das Recht auf einen effektiven Grenzschutz bekräftigt; zugleich wird die Verpflichtung jedes Staates zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger als wesentliches Element der Staatenzusammenarbeit verankert.

Als Grundsatzdokument dient es darüber hinaus dem Ziel, die internationale, regelbasierte Ordnung zu stärken. Dies ist ein wesentliches Interesse deutscher Außenpolitik und ist in Zeiten von besonderer Bedeutung, in denen diese internationale Ordnung immer mehr in Frage gestellt wird.

Deutschland hat sich intensiv in die Erarbeitung der Erklärung eingebracht, die für uns wesentlichen Punkte hineinverhandelt und vor allem auch Zugeständnisse der Herkunfts- und Transitstaaten erreicht. Es zeugt in der Debatte aber auch von massiver Unkenntnis oder sogar bewusster Ignoranz, wenn auch der fehlende Bindungscharakter der Vereinbarung als Argument herangezogen wird um die Notwendigkeit einer Zustimmung abzulehnen. Natürlich müssen Prozesse dieser Dimension unter den Parteien dokumentiert und nachvollziehbar konsentiert werden. Lassen Sie sich deshalb mit diesen Parolen nicht auf die Spielwiese des rechten Populismus ziehen!

Einen Faktencheck zum UN-Migrationspakt hat unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stephan Harbarth für Sie zusammengestellt. Faktencheck: UN-Migrationspakt

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„Wir haben Wort gehalten“ – Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

An diesem Freitag hat der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Somit kann das Sofortprogramm Pflege nun zum Anfang des neuen Jahres umgesetzt werden.

Wir mussten in der Vergangenheit feststellen, dass es eine Vertrauenskrise in der Pflege gibt. Diese nehmen wir sehr ernst und reagieren deshalb mit diesem Sofortprogramm auf den Personalnotstand in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Mit der Verabschiedung des Pflege-Sofortprogramms lösen wir das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern. Ab dem 01. Januar 2019 können Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. Denn wir stellen sicher, dass die Krankenkassen 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren.

Dabei ist das PpSG nur ein erster Schritt im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege, aber ein klares Signal in die Branche, das zeigt: Wir haben verstanden.

Was das Sofortprogramm Pflege, welches Bundesgesundheitsminister Spahn auf seiner Prioritätenliste ganz oben angesiedelt hat, im Einzelnen beinhaltet, können Sie hier nachlesen.

Noch in dieser Legislaturperiode werden wir weitere Signale folgen lassen, wie zum Beispiel die Konzertierte Aktion Pflege und ein einheitliches wissenschaftliches Personalbemessungsverfahren für die Altenpflege.

Mit dem PpSG gehen wir einen wichtigen Schritt zur konkreten und spürbaren Entlastung der pflegerischen Versorgung in der Kranken- und Altenpflege.

Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf meine Podiumsdiskussion am 4. Dezember 2018 zum Thema „Die Pflegelandschaft der Zukunft im ländlichen Raum“ hinweisen.