100 Jahre Frauenwahlrecht

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Morgen vor 100 Jahren durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen. Ein Meilenstein der Geschichte, aber leider waren wir keineswegs Vorreiter in Sachen Frauenrechte. Denn Neuseeland führte das aktive Wahlrecht bereits 28 Jahre früher, im Jahre 1893 ein und viele Länder folgten.

So selbstverständlich uns die Partizipation beider Geschlechter heute vorkommen mag und so absurd die Differenzierung von Rechten anhand von Geschlechtern anmutet, musste dieses Recht hart erkämpft werden.

Es waren Frauen wie Elisabeth Selbert, Marie Juchacz, Clara Zetkin oder Helene Weber, die ihr ganzes Tun und Wirken der Gleichberechtigung in Politik und Gesellschaft gewidmet haben. Die den Weg für unsere heutige Generation geebnet haben, für die die Gleichstellung zumindest formal zur Lebensrealität gehört.

Doch müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass einmal erkämpfte Rechte keine Ewigkeitsgarantie haben. In viel zu vielen Regionen dieser Welt werden Frauen auch heute noch wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Und auch wenn wir in unser eigenes Land blicken, gibt es ungelöste Aufgaben und Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen.

Im derzeitigen Bundestag sitzen gerade einmal 31 Prozent weibliche Abgeordnete, der schlechteste Wert seit 1994. Das dürfen wir als Gesellschaft und auch ganz persönlich als Politiker nicht akzeptieren. Selbstverständlich gilt dies allein schon aus Gründen der Chancengleichheit und Parität, aber vielmehr noch, weil wir doch alle wissen, dass Diversität zu mehr Leistungsfähigkeit, besseren Ergebnissen und größerer Akzeptanz führt.

Warum sollen wir als Gesellschaft auf all die Vorteile der Diversität in den Parlamenten, den Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Einrichtungen verzichten, wenn es doch auf der Hand liegt, dass die Beteiligung aller, erst dazu führt, dass eine Gesellschaft an sich wachsen kann.

Wie es unser Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bei der gestrigen Feierstunde richtig gesagt hat: „Erst wenn Frauen und Männer wirklich frei entscheiden können, wo sie die Prioritäten in ihrem Leben setzen wollen, ohne auf Beruf oder Familie oder gesellschaftliches Engagement zu verzichten, ist das Ziel erreicht“.

Deutschlands Rolle in der globalen Gesundheit

In der Regel widerstrebt es einem ja oftmals sich selbst zu loben und auf die Schulter zu klopfen. Hin und wieder sollte man sich aber doch erreichte Erfolge vor Augen führen.

Unter dem Motto „Nachhaltige Innovationen für Globale Gesundheit – Erfolge feiern und Fortschritt vorantreiben“ veranstalteten in dieser Woche Johnson & Johnson gemeinsam mit der London School of Hygiene & Tropical Medicine eine Diskussionsveranstaltung, bei der ich in den Abend einführen durfte.

Wurden globale Gesundheitsthemen vor einigen Jahren in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung weitestgehend vernachlässigt, hat sich mittlerweile viel getan. Als ich 2013 erstmals in den Bundestag gewählt wurde und in den Aufgabenbereich der Entwicklungspolitik eingetaucht bin, wurde gleichzeitig die erste ressortübergreifende Strategie zur globalen Gesundheit entwickelt.

Die enorme Relevanz dieses Themas in einer Welt, die nahezu täglich näher zusammenwächst, wird dadurch deutlich, dass auch der Koalitionsvertrag explizit auf die nationale Bedeutung eingeht. Hierin heißt es: „Deutschland wird eine Strategie zur globalen Gesundheitspolitik erarbeiten, um noch stärker seiner internationalen Verantwortung gerecht zu werden. Schwerpunkte werden die Gesundheitssicherheit und die Prävention von internationalen Pandemien sowie Stärkung von Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern sein. Dafür werden wir internationale Kooperationen und strategische Partnerschaften weiter aufbauen und ausbauen. Außerdem gilt es, die WHO zu stärken, indem wir auch den Reformprozess in der WHO unterstützen.“

Im Zentrum des Diskussionsabends standen deshalb die Fragen: Wo stehen wir? Welche Schlüsse ziehen wir aus der gemeinsamen Arbeit an Innovationen für die globale Gesundheit? Was wurde erreicht und wo liegen zentrale Herausforderungen? Was ist nötig, um auch zukünftig nachhaltige Innovationen für Menschen, die in einkommensschwachen Ländern leben, bereitzustellen?

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Die Herausforderungen globaler Gesundheit sind immens und können nicht allein durch politisches Engagement bewältigt werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Unternehmen wie Johnson&Johnson sind deshalb ein unverzichtbarer und wichtiger Kernaspekt in der gemeinsamen Arbeit

Öffentliche Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

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Das öffentliche Interesse an der Anhörung zum TSVG war so groß, dass die zur Verfügung stehenden Plätze schon Wochen im Voraus reserviert waren.

Insgesamt 53 Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige aus dem Gesundheitswesen hatten vorab schriftlich ihre Anmerkungen zum Kabinettsentwurf TSVG eingereicht – am Mittwoch hatten viele von ihnen die Möglichkeit, ihre Positionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dem Gesundheitsausschuss erneut darzulegen.

Das Gesetzesverfahren zum TSVG war in der Vorbereitungsphase durch viele Mißverständnisse geprägt. Viele konnten im Vorfeld schon aus dem Weg geräumt werden, bei einigen gab es noch Diskussions- und Klärungsbedarf.

Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte – das sind die Ziele, die wir uns mit dem TSVG gesteckt haben.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet ihren Versicherten ab spätestens 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.

Viele Ärzte haben sich Sorgen gemacht, dass sie durch die Neuregelungen noch mehr arbeiten müssten, als ohnehin schon. Die meisten Ärzte arbeiten schon jetzt mehr als 50 Stunden in der Woche. Für diese Ärzte wird sich nichts ändern, denn sie bieten ohnehin schon 25 Sprechstunden pro Woche an. Doch es gibt auch Ärzte, die das nicht tun und sich eben nicht ausreichend an einer guten Versorgung beteiligen. Es geht darum, eine einheitliche Arbeitsgrundlage für alle zu schaffen, damit jeder volle Praxissitz auch wieder als solcher genutzt wird. Nur so können lange Wartezeiten vermieden werden.

Auch die Bedenken, dass die Arbeit nicht zusätzlich entlohnt wird, ist unbegründet. Denn wer Zusatzleistungen anbietet, bekommt diese selbstverständlich bezahlt. Nimmt ein Arzt einen neuen Patienten in der Praxis auf und behandelt ihn, erhält er Zuschläge von mindestens 25 Prozent auf die Versicherten- und Grundpauschalen. Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden, werden mit Zuschlägen von mindestens 15 Prozent auf die Grundpauschalen entlohnt.

Für die noch offenen Fragen hat sich der Bundestag entschieden eine zweite Anhörung im Februar durchzuführen.