Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung

Kurz vor Sonnenaufgang am vergangenen Samstag war es vollbracht. Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, die auch gerne Kohlekommission genannt wurde, hatte mit 27 zu 1 Stimmen die Verabschiedung des Abschlussberichts verkündet. Das Werk von über 300 Seiten machte in Windeseile in den interessierten Kreisen die Runde und ebenso schnell wurden auch die ersten Bewertungen in Umlauf gebracht. Die Geschwindigkeit dieser Reaktionen könnte die Vermutung nahelegen, dass der Inhalt nur „quer“ gelesen worden ist oder man schon vorher Informationen hatte und die eigene Meinung dazu im Prinzip schon feststand.

Wichtig aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises ist, dass der Bericht die starke Handschrift der Region und des Reviers trägt, weil wir mit dem Ausschussmitglied Landrat Michael Kreuzberg, einen direkten Vertreter der Basis in der Kommission hatten, der die Bedürfnisse und Auswirkungen hautnah nachvollziehen konnte. Auf diese solide Basis kann jetzt aufgesetzt werden. Wie nötig eine solche Verbindung mit den Betroffenen war, konnte ich auch in den beiden Revierkonferenzen feststellen, die ich in Berlin durchgeführt habe und deren Erkenntnisse ebenfalls eingeflossen sind.

Ausstieg bis 2038, vierzig Mrd. Euro für den Ausgleich der Folgen und Sicherheit für die Versorgung, die Wirtschaftlichkeit, den Stromkunden und natürlich die Mitarbeiter. Klingt überzeugend und eigentlich ganz einfach, aber auch zwingend. Aber reicht das wirklich und wie belastbar sind die Annahmen? Und vor allem: Bringt dieses Unternehmen wirklich den Erfolg, den man erzielen will?

Nach einem schon mit anlaufenden Diskussionen gefüllten Wochenende, ging am Montag in Berlin die Sitzungswoche los und es gab in dieser Woche kaum eine Sitzung, bei der der Bericht nicht Gegenstand der Diskussion war. In der Fraktionssitzung am vergangenen Dienstag schlugen die Wellen schon etwas höher. Bedenken wegen der enormen finanziellen Belastungen, Bedenken wegen dem praktisch parallelen Ausstieg aus Atomstrom und Kohleverstromung. Anerkennung für die zahlreichen Vorschläge der Projekte zum Strukturwandel, Würdigung der enormen Leistung zur Herstellung des gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der durch die Ausschussmitglieder repräsentiert wurde. Einigkeit zu der Frage, dass nun der Bundesgesetzgeber an der Reihe ist und man sich zügig mit der Umsetzung befassen muss, um der Aufgabe gerecht werden zu können. Die Länder sind jedoch ebenso in der Verantwortung ihren Beitrag als Gesetzgeber zu leisten.

Wer sich nicht auf fremde Kommentare und Interpretationen verlassen will, dem empfehle ich die Lektüre des Werkes.
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Am Donnerstagabend wurde dann der Bericht offiziell der Regierung übergeben. Bereits am Nachmittag debattierte der Bundestag im Rahmen einer aktuellen Stunde den Inhalt und auch hier wurde die Vielfalt der Bewertungen deutlich.

Aus meiner Sicht gibt es im Moment folgende Erkenntnisse, die allerdings keinesfalls als abschließend bezeichnet werden können:

Die gesamtgesellschaftliche Diskussion zwingt zur Auseinandersetzung mit der Kohleverstromung und der Planung des Ausstiegs. Der Ausstieg als solcher ist aber entgegen mancher Vertreter eigentlich nicht wirklich strittig, sondern ausschließlich der Zeitpunkt. Bis 2045 wären ohnehin alle Genehmigungen ausgelaufen. Es geht deshalb nicht wirklich um das Ob, sondern nur um das Wann und Wie. Der Bericht zeigt aber mit seinem Umfang deutlich, dass es sich nicht um ein klar überschaubares und abgrenzbares Szenario handelt, sondern einen großen Katalog von Faktoren, die unbedingt beachtet werden müssen. Die sicher schwierigste Abgrenzung dürfte dabei die Frage sein, welches Ergebnis welche finanziellen Aufwendungen rechtfertigt und wie beherrschbar der Ablauf ist. Eine Position sollte dabei nicht beschönigt werden. Jeder Euro, der in dieses Projekt investiert wird, sind Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Verwendung etwa für die Absicherung der Arbeitnehmer oder die Stabilisierung der Strompreise sicherlich nachvollziehbar und sinnvoll eingesetzt werden soll, trifft letztlich alle Bürgerinnen und Bürger diese Verantwortung, weil es der Bundeshaushalt leisten muss und es sich auch um einen beträchtlichen Zeitraum handelt, für den kaum eine zuverlässige Prognose der wirtschaftlichen Lage möglich ist. Deshalb können auch Auswirkungen auf andere Haushaltstitel nicht ausgeschlossen werden, wenn sich die Wirtschaftslage und damit der Steuerfluss verschlechtern sollte. Wir befinden uns zurzeit ohnehin schon in einer langen Phase des dauerhaften Wachstums, für die es leider keine Garantie der Fortsetzung gibt.

Deutschland ist ein traditionelles Industrieland, das seine Produktivität schon immer dem Einsatz von zuverlässiger und bezahlbarer Energie verdankte und der Strombedarf dürfte eher wachsen, als geringer zu werden. Wir brauchen daher Sicherheit der Versorgung in Technik und Wirtschaftlichkeit. Der Bericht stellt dies heraus und will auch fortlaufend die Gewährleistung prüfen.

Die Errichtung neuer Wertschöpfungsketten erfordert Infrastruktur und Produktionsstätten, die geplant und gebaut werden müssen. Die Erfahrungen hierzu sind teilweise zäh, zeitaufwendig und von vielen Prüfschritten beschwert. Dies lässt der Zeitdruck keinesfalls weiter zu und muss unbedingt abgestellt werden.

Da die Motivation zum Ausstieg aus dem Schutz der Ökologie begründet wird, gilt der Anspruch auf Schutz bzw. Herstellung auch für die Landschaften, die zurzeit noch vom Bergbau in Anspruch genommen werden. Das Rheinische Revier zeigt an vielen Stellen, dass geordnete Rekultivierung wieder zu lebenswerten Landschaften führt. Dies braucht Zeit, Erfahrung, Geld und Fachkunde. Darauf haben die Menschen einen Anspruch, die über die Jahrzehnte nur in der Hoffnung auf Wiederherstellung die Belastungen ertragen haben. Die Vorstellungen hierzu entwickeln die Menschen, die dort dauerhaft wohnen und keine Ideologen, die keinerlei Bezug zum Lebensumfeld haben.

Der Vorgang muss zuverlässig vereinbart werden. Gesetz und Staatsvertrag sind unumgänglich und müssen im weiteren Verlauf möglichen neuen Anfechtungen entzogen werden. Das bestimmte Kräfte aus grundsätzlicher Ablehnung demokratisch legitimierter Prozesse dies bestreiten werden, ist bereits abzusehen.

Sinn und Aufgabe der Kommission war es, die als Jahrhundertaufgabe zu bezeichnende Energiewende in einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss zu gießen und Akzeptanz und Umsetzbarkeit zu entwerfen. Der Bericht enthält dazu einen umfangreichen Vorschlag, in dem sehr viele Aspekte angesprochen und bewertet wurden. Die Umsetzung erfordert aber auch die demokratische Legitimation durch einen Gesetzgebungsprozess, bei dem aber auch weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen werden, weil das Parlament nicht nur dieser Aufgabe, sondern der gesamten Bundesrepublik mit allen ihren Aufgaben verpflichtet ist. Diese beiden Bausteine sind nun in den nächsten Wochen zusammenzuführen.

Das Potential ist vorhanden. Man sollte sich aber auch vor der Illusion hüten, dass der Deutsche Bundestag zu einer vergleichbaren Einigkeit kommt, wie in der Kommission, die ohnehin eine Reihe von Beobachtern überrascht hat. Technologische und gesellschaftliche Veränderungen grundlegender Art werden aber in den seltensten Fällen einstimmig gefasst und bei Kompromissen ist nun mal jeder Gewinner und Verlierer, aber der Wert besteht in der Akzeptanz.

Meine Beobachtungen aus den zahlreichen Gespräche im Revier haben mir gezeigt, dass schon jetzt viele Überlegungen über die weitere Entwicklungen angestellt worden sind und man sich durchaus eine Menge zutraut. Wer sich aber überfordert fühlt, muss dies auch äußern dürfen und verdient ebenso Respekt, wie derjenige, der zu besonderen Risiken bereit ist.

Schon am kommenden Samstag werden die politisch Verantwortlichen in Bergheim erneut tagen, um nun die Entscheidungen voranzutreiben und in die weitere Verfeinerung des Arbeitsplanes einzutreten. Deshalb werden wir, und vor allem auch ich, ununterbrochen im Austausch mit allen Beteiligten bleiben. Dabei gibt es für mich ein ständiges Abwägen zwischen Verhältnismäßigkeit und Vertretbarkeit. Dieses Urteil muss bei jeder Frage gefällt werden. Ideologie hat für mich keine Überzeugungskraft und der werde ich auch weiterhin eine Absage erteilen.

Und letzten Endes kann sich die Veränderung nur auf dem Boden des Rechtsstaats vollziehen. Nur diejenigen, die sich in diesem Grenzen bewegen, haben ein Recht, sich an dem Prozess zu beteiligen. Vor allem darf aber auch der Dialog nicht durch rechtswidrige Vorgänge belastet werden. Der Hambacher Forst und die Umsiedlungsorte unterliegen daher uneingeschränkt dem Primat des Rechts, das auch durchgesetzt werden darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung geboten ist.

Der Bericht ist mithin ein wesentlicher Meilenstein in der Verfolgung des Klimaschutzes und der Energiewende, aber er ist noch nicht das Schlusspapier. Darum werden wir alle uns bemühen müssen und bitte dafür um Ihre Mitwirkung.

Ich werde Sie auch weiterhin an dieser Stelle über alle anstehenden Fortschritte umgehend und umfassend unterrichten.

Pakt für den Rechtsstaat

In dieser Woche einigten sich der Bund und die Länder auf einen „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem vereinbart wurde, dass bis zum Jahre 2020/2021 insgesamt 15.000 neue Stellen bei der Polizei und mindestens 2.000 Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften geschaffen werden. Eine wehrhafte Demokratie und ein Rechtsstaat können nur dann wirkungsvoll die Gesetze durchsetzen, wenn ein zeitnahes und konsequentes Ineinandergreifen aller dazu berufenen Stellen stattfinden kann. Eine zügige und tatnahe Strafverfolgung sowie Aufklärung mit einer sodann unmittelbar anschließenden Ahndung über die deutschen Gerichte, sind die beste Abschreckung für Feinde unseres Gesellschaftssystems. Dabei ist es auch wichtig, dass die staatlichen Behörden technologisch auf Augenhöhe mit den Kriminellen sind. Auch dort findet Digitalisierung und die Verwendung digitaler Tatmittel statt, so dass bei der Aufklärung mit gleicher Ausbildungskompetenz und gleichem Instrumentarium gearbeitet werden muss. Die Abschreckungswirkung des Rechtsstaats beruht darauf, dass der Straftäter in unmittelbarer Erwiderung zu seiner Tat die Ahndung erfährt. Dieser Pakt für den Rechtsstaat ist daher in hervorragender Art und Weise geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unserer Strafverfolgungssysteme wiederherzustellen.

Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus

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© Deutscher Bundestag

Am vergangenen Donnerstag gedachte der Deutsche Bundestag in einer feierlichen Gedenkstunde den Opfern des Nationalsozialismus. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mahnte die fortdauernde Verantwortung der Deutschen mit dem Satz an: „Aus der deutschen Schuld erwächst unsere Verantwortung, nicht vergessen zu dürfen.“ (Zitat)

Gastredner der Gedenkstunde war der israelische Historiker und Holocaust-Überlebende Saul Friedländer, der in einer bewegenden Schilderung sein Erleben der Judenverfolgung während der NS-Zeit beschrieb. Er nannte hierbei Deutschland „eines der starken Bollwerke“ gegen Antisemitismus, Fremdenhass und Nationalismus. Er wies allerdings auch nachdrücklich darauf hin, dass vielfältige Ansätze antisemitischer Aktivitäten in Sprache, Wort und Bild festzustellen seien und denen bereits von Beginn an entschieden begegnet werden müsse. Wesentlicher Punkt des wirkungsvollen Kampfes gegen den Antisemitismus sei, dass das Existenzrecht Israels als unantastbar bezeichnet werden muss. Die beeindruckenden Worte des Gastredners haben bei allen Zuhörern einen nachhaltigen und mahnenden Eindruck hinterlassen.

Medizinische Versorgungszentren: Neue Wege für eine moderne Medizin oder Einzug der Kapitalmacht?

Die Woche begann mit einem Fachgespräch im Rahmen des Gesundheitsausschusses. Es widmete sich der zunehmend auftretenden Problemstellung, dass medizinische Versorgungszentren, die grundsätzlich als sinnvolles Konstrukt für die Verbesserung der Versorgung auch im ländlichen Raum gesehen werden, nicht ausschließlich von Medizinern errichtet oder betrieben werden, sondern auch international tätige Finanzinvestoren dieses Format als Anlagemodell sehen. Besonders ausgeprägt ist dies derzeit im Bereich der Zahnmedizin zu beobachten, wo u.a. der Kaffeeriese Jacobs Holding AG ein lukratives Finanzmodell erkannt hat.

Es besteht die begründete Besorgnis, dass durch diese Finanzierungshintergründe der kommerzielle Aspekt der medizinischen Versorgung vollkommen in den Vordergrund tritt und der eigentliche Versorgungsauftrag gegenüber dem Patienten keine Rolle mehr spielt.

Andererseits haben wir für das Gesundheitssystem die Notwendigkeit, auch neue Formate zu generieren. Es ist also eine Gradwanderung zwischen Reglementierung und Steuerung und der vernünftigen Begleitung von neuen Gestaltungsformen vorzunehmen. Die Anhörung der verschiedenen Fachleute hat uns dazu weitere Informationen geliefert. Die Beratungen werden wir in den nächsten Wochen intensiv fortsetzen müssen, um eine geeignete gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Leider zeichnet sich allerdings im Augenblick kein absoluter Königsweg des Vorgehens ab. Die medizinische Versorgung wird wohl zukünftig häufiger dem Zugriff von Finanzinstrumenten ausgesetzt sein. Möglicherweise werden wir hierauf zur flächendeckenden Sicherstellung der Versorgung nicht vollständig verzichten können, wenn wir nicht die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bewegen können auch in die Rolle des medizinischen Unternehmers als Praxis- oder MVZ-Inhaber einzutreten. Es ist eine echte Herausforderung zur Neuordnung des Gesundheitssystems.

UNICEF-Neujahrsempfang im Schloss Bellevue

In jedem Januar eines Jahres findet auf Schloss Bellevue das UNICEF-Neujahrsgespräch auf Initiative der jeweiligen First Lady der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Ehefrau des Bundespräsidenten hat traditionell die Funktion, als Schirmherrin für UNICEF in Erscheinung zu treten. In diesem Jahr stand das Gespräch unter dem Thema „Generation Zukunft – Ideen und Initiativen für die Jugend weltweit“.

Noch nie gab es auf diesem Planeten so viele junge Menschen bis 25 Jahren. Die Herausforderungen für die Gestaltung der Umwelt, der Bildungssysteme, der Verfolgung der Nachhaltigkeit, der gesundheitlichen Versorgung und vieler Aspekte, mehr muss für und mit dieser Generation gestaltet werden. Die Beiträge der jungen Teilnehmer beim Neujahrsgespräch waren ebenso interessant wie aufrüttelnd. Die Älteren, wie auch ich, sind dringend aufgerufen, in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Und wenn diese Gespräche dann schon einmal aus Sicht der Älteren etwas unbequem verlaufen, sollte man sich immerhin in Erinnerung rufen, dass man doch selber einmal jung war und den Anspruch hatte, die Welt zu verbessern und die „Alten“ nun endlich abzulösen. Dabei sind die Positionen der jüngeren Generation in vieler Hinsicht äußert pragmatisch und auch realistisch. Als besonders erfreulich muss ich bezeichnen, mit welcher Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme die junge Generation antritt. Auch vollkommen neue Formate, wie die sogenannte Hacker-School gibt den jungen Menschen die Möglichkeit, in die neue Fremdsprache der Zukunft, das Programmieren, frühzeitig einzutreten. Hierbei kommt man über das spielerische Anwenden der modernen Technologie zu einem bewussten Umgang und zu einem ungeheuer nützlichen Arbeitsmedium. Es war für mich auch eine sehr große Ehre und Freude, insgesamt mit drei Schirmherrinnen zusammentreffen zu können, nämlich Frau Eva Köhler, Frau Daniela Schadt und nun aktuell mit Frau Elke Büdenbender. Insofern macht es ganz besondere Freude, für die CDU-Fraktion auch Mitglied des Komitees der UNICEF sein zu dürfen. Im Jahr des 30. Geburtstags der Kinderrechtskonvention werde ich mich auch mit den Schulen in meinem Wahlkreis in Verbindung setzen, um diese besondere Thematik ins Bewusstsein zu bringen.

www.unicef.de

Öffentliche Anhörung Organspende

Zu den Themenbereichen des Ausschusses für Gesundheit werden immer wieder Sachverständigenanhörungen durchgeführt, um die Erfahrungen, Kenntnisse und Einschätzungen der Praxis in den Gesetzgebungsvorgang einfließen zu lassen. In dieser Woche fand die öffentliche Anhörung zum Thema Organspende statt, wobei es allerdings nicht um die grundsätzliche Frage der Zustimmung ging, sondern um die bereits jetzt im Gesetzgebungsverfahren laufenden Anträge zur Verbesserung der Ausstattungen der Krankenhäuser bzw. der Bereitstellung von Transplantationsbeauftragten und auch der fachlichen Begleitung von Angehörigen der Spender bzw. Organempfänger. Hierzu gibt es eine Reihe von Fragestellungen, die beachtet werden müssen. So gibt es den sensiblen Bereich der möglichen Interessenkollision zwischen dem betreuenden Arzt im Rahmen der letzten Phase der gesundheitlichen Versorgung und dem Transplantationsbeauftragten, dessen Aufgabe es ja sein soll, eine sachgerechte Organentnahme vorzubereiten. Dies ist ein hochemotionaler Bereich, der mit besonderer fachlicher Kompetenz voneinander getrennt werden muss.

Darüber hinaus gibt es auch die Fragestellung, inwieweit die ethische Thematik der sogenannten Lebendspende behandelt werden soll. Auch die sogenannte Überkreuzspende, bei der lebende Personen gewissermaßen im Wechsel Organe spenden, um die Verträglichkeit gegenüber dem Empfänger herzustellen, stellt eine besondere Herausforderung dar. Die Risiken, die vor allen Dingen natürlich auch der Spender in solchen Fällen eingeht, müssen adäquat abgebildet werden. Ich bin zuversichtlich, dass alleine jetzt schon durch die verbesserte Personalausstattung und eine adäquate Kostenübernahme in allen Krankenhäusern die Abwicklung der bereits zur Verfügung stehenden Organspendefälle deutlich verbessert und damit die wartenden Menschen schneller zu einer für sie guten Lösung kommen werden. Das Gesetz wird mit Sicherheit in Kürze verabschiedet werden können.

Kamingespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbart MdB zum Thema vernachlässigte Tropenkrankheiten

Im Rahmen der Abendveranstaltung am vergangenen Mittwoch kam es zu einem interessanten Informationsaustausch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Frau Dr. Maria Flachsbart MdB, die sich mit einem Journalisten zur Frage der Behandlung der vernachlässigten Tropenkrankheiten austauschte. Auch wenn der Begriff den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Randproblematik handelt, sind tatsächlich mehr als eine Milliarde Menschen von diesen oftmals heimtückischen, aber durchaus behandelbaren oder sogar vermeidbaren Krankheiten betroffen. Die Versorgung der Entwicklungsländer leidet in der Regel unter der Problemstellung, dass keine Basisgesundheitssysteme vorhanden sind, d.h. die Krankheit wird nicht oder nicht rechtzeitig diagnostiziert und die Anwendung der Heilungsverfahren erfolgt nicht mit der gebotenen Zuverlässigkeit. Hier gibt es massiven Nachholbedarf. Gleichzeitig muss auch die Entwicklung von Medikamenten angeregt werden, die bislang vielfach nicht zu vertretbaren Abgabepreisen, selbst im Rahmen des Selbstkostenpreises, in den Markt gegeben werden können. Neben der rein technischen Entwicklungshilfe geht es auch entscheidend darum, den Ländern zu verdeutlichen, dass eine wirkliche wirtschaftliche Entwicklung nur möglich ist, wenn auch die Arbeits- und Mitwirkungskraft der Bevölkerung gewährleistet ist. Ein sehr informativer Abend mit vielen Beteiligten aus der Zivilgesellschaft und den Nichtregierungsorganisationen, die wertvolle Beiträge in der Arbeit leisten.

Jahreswirtschafts-
bericht 2019

Jahreswirtschaftsbericht 2019

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie – © BMWi/Susanne Eriksson

 

In dieser Woche hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB den Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2019 vorgestellt. Die Wirtschaft wächst unverändert, wenngleich sich auch die Geschwindigkeit etwas verlangsamt hat. Die Wachstumsphase ist ohnehin bereits außergewöhnlich lang, so dass dieser Prozess grundsätzlich nicht vollkommen überraschen muss. Er mahnt allerdings nachhaltig dazu, alle Weichenstellungen im Rahmen der politischen Arbeit wieder darauf auszurichten, dass wir im Rahmen unserer Entscheidungen mehr an das Erwirtschaften und weniger an das Verausgaben von Mitteln und dabei insbesondere auch Steuermitteln denken müssen. Bei der Eintrübung der Geschäftserwartungen spielt natürlich die internationale Wirtschaftssituation und die Auseinandersetzungen zwischen den beiden größten Volkswirtschaften, der USA und China, sicherlich eine grundlegende Rolle. Auch der Brexit, mit seiner im Moment noch vollkommen ungewissen Perspektive, macht die Unternehmen vorsichtiger in ihrer mittelfristigen Disposition. Zurzeit befinden sich viele in der Rolle des Abwartens bzw. des Beobachtens, um zunächst einmal auf kurzfristige negative Auswirkung adäquat reagieren zu können. Für eine erfolgreiche Belebung der Konjunktur wird ein weiterer Abbau der Bürokratie eine entscheidende Bedeutung bekommen. Vor diesem Hintergrund muss das Bürokratieabbaugesetz III unbedingt ein Erfolg werden. Letztlich wäre es angezeigt, dass wir an die Selbstregulierungs- und Steuerungskräfte der Wirtschaft wieder mehr glauben und vertrauen. Das solide Arbeiten des deutschen Mittelstandes hat auch in der Vergangenheit immer entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität und zu einem soliden Wachstum geführt.