Nein zu Gewalt gegen Einsatzkräfte – Polizisten und Rettungskräfte besser schützen
Polizisten und Rettungskräfte halten für die Sicherheit der Menschen in Deutschland jeden Tag den Kopf hin. Sie verdienen daher besonderen Schutz und besondere Anerkennung. Mehr als 4500-mal wurden „Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ im Jahr 2017 während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrten oder der Aufnahme eines Unfalls, angegriffen. Das ist ein deutlicher Anstieg innerhalb von vier Jahren.
Seit Mai 2017 werden Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte härter bestraft. Die Unionsfraktion hatte das Thema im Bundestag vorangetrieben und 2017 die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Im Paragrafen §114 sind nun Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorgesehen. Damit steht Gewalt gegen Polizisten auch schon bei allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe.
Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte: Durch den Pakt für den Rechtsstaat erhalten Bundespolizei und Bundeskriminalamt mehr Personal und mehr finanzielle Mittel. Die Gerichte müssten nun die Strafgesetze auch konsequent anwende, es gäbe beispielsweise auch die Möglichkeit, Fahrverbote gegen Straftäter zu verhängen. Ein solches Fahrverbot hinterlässt gerade bei jungen Krawallmachern oft mehr Wirkung als eine Geld- oder Bewährungsstrafe.
Bei volljährigen Kriminellen müsse außerdem das Erwachsenenstrafrecht konsequent zur Anwendung kommen: Es ist nicht hinnehmbar, dass 18-, 19- oder 20-jährige Täter in einem Großteil der Fälle noch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, äußert die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion ihren Unmut. Der Gesetzgeber müsse hier ein klares Signal setzen, dass kriminelles Verhalten nicht geduldet wird.
Kabinett beschließt Eckwerte zum Haushalt 2020
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die Eckwerte für den Haushalt 2020 und für den Finanzplan bis zum Jahr 2023 festgelegt.
Er zeigt: Deutschland geht es nach wie vor wirtschaftlich gut. In diesem Jahr werden in unserem Land voraussichtlich so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie noch nie sozialversichert beschäftigt sein.
Mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2020 ist der Rahmen abgesteckt für die regierungsinterne Erarbeitung des Gesetzentwurfs, den das Kabinett im Sommer ins Verfahren geben wird. Wie üblich wird der Deutsche Bundestag im Herbst dieses Jahres sein „Königsrecht“ – das Haushaltsrecht – ausüben und den Haushalt 2020 beraten und beschließen. Erst dann werden verbindliche Entscheidungen getroffen.
In den kommenden Jahren investiert der Bund gezielt in unsere Innovationskraft. Der erste Aufschlag aus dem Kabinett sieht insgesamt 39,6 Mrd. Euro für den Bereich Innovation, Wachstum und Wohlstand vor. Hierzu gehören vor allem die Infrastruktur, Bildung, bezahlbarer Wohnraum sowie Forschung und Entwicklung.
Wir stärken unsere Innovationspotentiale außerdem, indem wir deutlich größere Anstrengungen bei der digitalen Infrastruktur sowie bei Bildung und Wissenschaft unternehmen. Neben den Milliardeninvestitionen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ stehen weitere 4 Mrd. Euro für Projekte zum Breitbandausbau bereit. Darüber hinaus unterstützen wir die dringend notwendige Digitalisierung der Schulen mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro.
Ein modernes Land nimmt seine internationale Verantwortung ernst. Dies unterstreichen wir mit der eingeleiteten Trendwende bei den Verteidigungsausgaben. Parallel erhöhen wir die Mittel für Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit.
Wobei ich mir als Entwicklungspolitiker und angesichts der globalen Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, hier deutlich mehr erhofft habe.
Auch wenn der Finanzplan als regierungsseitiges Planungsinstrument in erster Linie Sache der Bundesregierung ist, kann er uns keineswegs egal sein: Er setzt die künftigen Schwerpunkte und bildet die Grundlage für die folgenden Haushaltsaufstellungen. Auffällig ist der starke Anstieg der Sozialausgaben, während gerade die Zuwächse in den Bereichen Verteidigung und Entwicklungshilfe, in denen wir internationale Verpflichtungen eingegangen sind, verhalten ausfallen.
Zu Gast beim Wirtschaftsrat Deutschland der CDU
Heute hat sich die Bundesfachkommission Gesundheitswirtschaft des Wirtschaftsrates Deutschland in Berlin getroffen, um die aktuellen Entwicklungen der Gesundheitspolitik unter die Lupe zu nehmen.
Gerne bin ich der Einladung gefolgt und habe den Kommissionsmitgliedern unsere Themenschwerpunkte aus Parlament und Fraktion vorgestellt.
Auch für uns ist die Bundesfachkommission des Wirtschaftsrates ein wichtiger Impulsgeber für die Gesundheitspolitik.
Die Gesundheitswirtschaft hat die Chance, zur Leitbranche des 21. Jahrhunderts zu werden. Voraussetzungen für die Ausschöpfung ihres erheblichen Wachstumspotenzials sind eine zukunftsfeste Finanzierung und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, die unternehmerische Freiräume lassen und strukturelle Veränderungen ermöglichen.
Das sehen sowohl wir Gesundheitspolitiker der CDU/CSU so, als auch die Expertinnen und Experten der Kommission.
Wir müssen unser Gesundheitssystem auch künftig auf ein verlässliches Fundament stellen, um das hohe Niveau der Versorgung gerade auch im ländlichen Raum sowie die Teilhabe aller Bürger an modernster Medizin langfristig zu sichern. Daran arbeiten wir vereint und stehen in regelmäßigem Austausch.
Deutsch-Französische Freundschaft
Es ist nun 56 Jahre her, dass Deutschland und Frankreich einen gemeinsamen Freundschaftsvertrag unterzeichnet haben, der die deutschfranzösischen Beziehungen nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges auf ein festes Fundament gestellt hat. Die lange Feindschaft wich einer belastbaren Freundschaft, die Frieden für Europa brachte und die Entwicklung der Europäischen Union entscheidend ermöglichte.
In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag das deutsch-französische Parlamentsabkommen angenommen, um damit die Freundschaft zu bekräftigen und die Beziehungen zwischen den Parlamenten in Deutschland und Frankreich zu intensivieren.
Dazu schaffen wir eine Arbeitsbeziehung, indem wir eine Deutsch- Französische Parlamentarische Versammlung gründen, die am 25. März 2019 erstmals zusammentritt. Diese Versammlung besteht aus fünfzig Mitgliedern des Deutschen Bundestages und fünfzig Mitgliedern der Assemblée nationale.
Neben einem verbesserten Verständnis der Position des jeweilig anderen, sollen in der Versammlung gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen leichter gefunden werden, die beide Länder und die Europäische Union als Ganzes betreffen.
So soll die parlamentarische Versammlung gemeinsame Positionen zu deutschfranzösischen und europäischen Fragen verabschieden, die zum Beispiel auch die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik betreffen können. Wichtig ist mir dabei, dass sich diese neue Versammlung stets als Schrittmacher und Unterstützer der EU und niemals als Konkurrenzveranstaltung versteht.
Kinderarmut entgegentreten – Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem Familienstärkungsgesetz bringt die Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg. Das Gesetz greift eine der zentralen Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich allen Kindern die Chance auf Teilhabe und somit eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ziel des Familienstärkungsgesetzes ist es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. Mit den vorgesehenen Verbesserungen schaffen wir mehr Erwerbsanreize, denn elementare Voraussetzung dafür, um Kinder aus der Armut zu holen, ist die Erwerbstätigkeit der Eltern.
Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“ wollen wir weitere Maßnahmen für Familien auf den Weg bringen – Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Konkret sollen mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag zielgerichtet diejenigen unterstützt werden, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden.
Leider kennen und beziehen den Kinderzuschlag nur wenige Familien. Tatsächlich nehmen lediglich rund 30 Prozent der Berechtigten diese wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch. Darüber hinaus verlieren Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hat. Das ändern wir jetzt. Wir werden den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen, wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir schaffen wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Leistung auch lohnt.
Darüber hinaus sollen Familien bei der Antragstellung zusätzlich durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt werden und sie sollen den Antrag in naher Zukunft auch digital einreichen können.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und verbessern wir gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket: Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg – das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten.
Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Lernförderung erfolgt künftig nicht nur erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern setzt bereits früher an.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch weitere Vereinfachungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket durchsetzen. Eine noch im Gesetzentwurf bestehende Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden bei der Berechnung des Kindeseinkommens beim Kinderzuschlag haben wir beseitigt. Zudem zahlen wir beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig nicht nur den konkreten Beitrag- jedoch höchstens 10 Euro, sondern wir zahlen pauschal 15 Euro im Monat. Mit Ausnahme für eine Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen.
Insgesamt ein Gesamtpaket für unsere Zukunft – unsere Kinder –, das sich uneingeschränkt sehen lassen kann!
Am 24. März ist Welttuberkulosetag!
Täglich sterben fast 4.500 Menschen an Tuberkulose. 2018 wurden weltweit fünf Millionen Menschen mit Tuberkulose behandelt, davon 102.000 mit multiresistenter Tuberkulose. Eine multiresistente Tuberkulose, kurz MDR-Tb, ist eine Tuberkulose, die durch Erreger ausgelöst wird, die gegen zwei oder mehr Erstlinien-Tuberkulostatika resistent sind. 95 Prozent aller TB-Todesfälle sind in Schwellen- und Entwicklungsländern zu verzeichnen. Die Krankheit war deshalb am vergangenen Mittwoch zentrales Thema im Unterausschuss Globale Gesundheit des Deutschen Bundestages.
Im Kampf gegen die tödlichste Infektionskrankheit unserer Zeit leisten der Globale Fonds (GFATM) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen wichtigen Beitrag, denn die Krankheit ist behandelbar und vermeidbar. Das Thema zum diesjährigen Welt-TB-Tag ist „It’s time“. Die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der Tuberkulose haben seit dem Jahr 2000 geschätzte 54 Millionen Menschenleben gerettet und die TB-Sterblichkeitsrate um 42% gesenkt. Diesen Weg müssen wir zielstrebig weitergehen. Um Reaktionszeiten in den stark betroffen Ländern zu beschleunigen kamen im vergangenen Herbst Staats- und Regierungschefs in New York zusammen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Ein weiterer Meilenstein wird in diesem Jahr die Wiederauffüllungskonferenz des Globalen Fonds sein, dessen Maßnahmen seit dem Jahr 2000 bereits viele Millionen Menschenleben retten konnten.