Prominent besuchter Fraktionskongress zur Globalen Gesundheit

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Als ich vor sechs Jahren erfahren habe, dass ich mich als neugewählter Abgeordneter künftig mit Fragen der globalen Gesundheit befassen darf, konnte ich noch nicht erahnen, welche Dimensionen dieses Thema einmal annehmen wird.

Erst allmählich wuchs auch außerhalb von Fachkreisen die Erkenntnis, dass Gesundheit des Einzelnen und einer Gesellschaft der Grundpfeiler und die unbedingte Voraussetzung für jeden Wohlstand, Arbeit und Bildung ist.

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Traurige Schützenhilfe hat dann die Ebola- Epidemie 2014 in Westafrika geleistet und auch heute noch wütet dieser tödliche Virus im Kongo. Das ganze schreckliche Ausmaß nicht-funktionierender Gesundheitssysteme trat nun offen zu Tage. Nicht erst seitdem, aber nun umso intensiver engagiert sich die deutsche Bundesregierung für Globale Gesundheit und hat dabei eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit dem von mir initiierten Unterausschuss für Globale Gesundheit haben wir seit dieser Legislaturperiode auch ein koordinierendes Gremium im Bundestag.

Gesundheitspolitik endet nicht an nationalen Grenzen, deshalb ist es umso wichtiger alle internationalen Akteure, die sich im Kampf für das Menschenrecht „Gesundheit“ engagieren an einem Tisch zu versammeln und die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.
Unser Fraktionskongress der CDU/CSU „Globale Gesundheit stärken – UN-Nachhaltigkeitsziel umsetzen“ hat genau dies getan. Der Stellenwert, den wir dem Thema einräumen, zeigt sich auch an der Anwesenheit unserer Kanzlerin, die eine eindrückliche Rede zu unserer gemeinsamen Verantwortung gehalten hat – aus humanitären, aus entwicklungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen.

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Ebenso waren unser Gesundheitsminister Jens Spahn, der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, sowie unsere Bildungsministerin Anja Karliczek anwesend, die jeweils bekräftigten ihr internationales Engagement in der Gesundheitspolitik fortzusetzen.

Eine sehr emotionale und bewegende Rede hielt der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, Tedros Adhanom Ghebreyeyesus. Er bedankte sich, dass Deutschland die Globale Gesundheit mit seiner G20-Präsidentschaft auf die internationale Agenda gesetzt hat. „Zugang zu Gesundheitsleistungen ist ein Menschenrecht für alle Menschen, nicht nur für die Reichen“, betonte er.

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Auch ich durfte an diesem Nachmittag eine wesentliche Rolle im Rahmen des Kongresses wahrnehmen. Gemeinsam mit den führenden Medizinern, Forschern und zivilgesellschaftlichen Akteuren der globalen Gesundheit diskutierte ich über die Herausforderungen, die uns erwarten, bisher Erreichtes und den aktuellen Stand der Forschung. Wir haben die Erkenntnisse, wir haben die Mittel und dies müssen wir auch weiterhin in konsequentes Handeln umsetzen. Vor allem müssen wir auch dafür werben, dass unsere internationalen Mitstreiter ebenso ihrer Verantwortung gerecht werden, denn Weltgesundheit kann nur als Gemeinschaftsaufgabe erreicht werden.

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Impfpflicht schützt unsere Kinder

Impfung beim Arzt

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie bringen hohe Raten an Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Eine Masern-Infektion ist damit anders, als vielfach angenommen, keine harmlose Krankheit.

Zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Im Jahr 2018 kam es laut WHO weltweit zu einer Steigerung der Masernfallzahlen um 300 Prozent.

In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz immer mehr vernachlässigt wurde. Um die Zirkulation von Masern zu verhindern, sind Impfraten von mehr als 95 % erforderlich. Diese werden in Deutschland jedoch nicht erreicht. Impfungen entfalten nicht nur für das Individuum Schutz gegen die Erkrankung. Impfungen verhindern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung, wenn die erreichte Durchimpfungsrate hoch genug ist (Herdenimmunität).

Die angestiegenen Fallzahlen sind auf fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen. Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsen sind nicht durch eine Impfung geschützt. Die Masern können damit weiter zirkulieren und es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. Die bisherigen freiwilligen Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft greifen nicht durch. Unter anderem in Bayern, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen kam es in den letzten Jahren zu großen Ausbrüchen. Allein bis Anfang März 2019 wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 170 Masernfälle gemeldet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Alle Eltern sollen sicher sein können, dass ihre Kinder nicht von anderen mit Masern angesteckt und gefährdet werden.“ Deshalb sieht der Referentenentwurf von Bundesminister Jens Spahn vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt zu den Kindern haben: Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nicht geimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das Bußgeld kann auch gegen Kindergärten und Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Flankierend dazu soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema Impfen zu informieren erhalten. Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll künftig auch in digitalisierter Form möglich sein (digitaler Impfausweis). Durch entsprechende Funktionalitäten kann automatisiert an Termin für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden.

1. Lesung zum Psychotherapeutenausbildungsgesetz

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Unser derzeitiges Psychotherapeutengesetz stammt aus dem Jahr 1998. Nach 20 Jahren ist es an der Zeit, den Beruf und die Ausbildung an die Herausforderungen unserer Zeit und der Zukunft anzupassen, denn das aktuelle Gesetz kann diesen Ansprüchen nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Die Novellierung der Ausbildung und ihre strukturelle Neuausrichtung werden daher teilweise seit längerem gefordert.

Die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wollte ich deshalb als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion zunächst einmal nutzen, um einen Kontext herzustellen. Dies hat sich im Debattenverlauf allerdings als unnötig erwiesen, da die Redebeiträge meiner Parlamentskollegen zumindest die Hintergründe und den Werdegang des Gesetzentwurfes hinreichend beleuchtet haben.

Dies gab mir wiederum die Gelegenheit auch auf Aspekte einzugehen, die in der Diskussion bislang noch nicht so prominent herausgestellt wurden.

Hier ein Auszug meiner gestrigen Rede im Wortlaut:
„Wenn auf den allgemeinen Grundsatz zurückgegriffen werden darf, dass kein Gesetz aus dem Bundestag herausgeht, wie es eingebracht worden ist, so trifft das mit Sicherheit auf die vorliegende Problemstellung zu. Der Begriff „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ suggeriert, dass es relativ einfach ist, ein Berufsbild zu kreieren, es mit mehr oder minder wohlgesetzten Worten zu beschreiben und einen Ausbildungsgang zu entwickeln, der eine gewisse Zeitphase in Anspruch nimmt, sich vielleicht in verschiedene praktische und akademische Stufen aufteilt, auf die am Ende mehr oder minder absehbar eine Berufsausbildung folgt, die im konkreten Fall die Grundlage dafür legen soll, Menschen in besonderen Lebenslagen versorgen zu können. Aber ich glaube, die Wortbeiträge haben klar gezeigt, dass in diesem Gesetzgebungsprozess sehr viele unterschiedliche Facetten miteinander vereint werden müssen und das Verfahren weit mehr zum Gegenstand hat, als einfach nur einen Ausbildungsweg zeitlich und im Hinblick auf einige Begrifflichkeiten zu ordnen.

[…]
Bei der Vereinbarung von wissenschaftlicher Kompetenz mit der Notwendigkeit, bestimmte Ausbildungsschritte und praktische Erfahrungen vorzusehen, liegt die Herausforderung im Grunde genommen darin, ausgehend von einer bestimmten Berufsauffassung und Berufsausübung, die sich in einer Zeitspanne von 20 Jahren herausgebildet haben, jetzt in eine vollkommen neue Phase überzugehen.

[…]
Eine Vielzahl der Lehrstühle beschäftigt sich etwa mit der Verhaltenstherapie. Das ist natürlich ein Umstand, der nicht ohne Weiteres mit einem Gesetzestext vom Tisch gefegt werden kann. Es bedarf, was die Zusammenführung in einem neuen Konstrukt anbelangt, einer sehr intensiven Überzeugungsarbeit gegenüber Wissenschaft und Lehre.

 

Ich bin sehr gespannt, wie wir auf Grundlage der Erkenntnisse, Kritikpunkte, Anregungen, aber auch Befunde aus der Praxis in den nächsten Tagen und Wochen ein neues Berufsbild generieren. Unser Anspruch muss es sein, für Patienten auf der einen Seite Qualität und auf der anderen Seite Sicherheit zu garantieren. Dieser Systemwechsel ist mit Sicherheit nichts, was durch Umlegen eines Schalters binnen weniger Monate umgesetzt werden könnte.“

 

Deshalb freue ich mich, nach den zahlreichen Gesprächen, die ich im vergangenen Jahr mit vielen Interessensvertretern zur Novellierung des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes führen durfte, in der kommenden Woche noch einmal einen gesammelten Eindruck während der Öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zu erhalten.

Kommentar zur Mehrehe in Deutschland

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Das Bundeskabinett hat vergangene Woche, nach Verzögerung durch Bedenken von Bundesjustizministerin Barley beschlossen, deutschen Mehrstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wenn sie sich durch Teilnahme an Kampfhandlungen einer Terrororganisation von unserer Wertordnung und unserem Staat abgewendet haben. Diese Änderung war besonders dringlich, da aus Gründen des Verfassungsrechts nur Kampfhandlungen, die nach dem Gesetzesbeschluss im Kabinett stattgefunden haben, zu einem solchen Verlust der Staatsangehörigkeit führen.

Wäre es nach der Union gegangen, hätte auch bereits jetzt die Mehrehe bei der Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz ausgeschlossen werden müssen. Natürlich hat sich ein mehrfach verheirateter Mann nicht in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet. Mit einem solchen Frauenbild darf man nicht Deutscher werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2018 diese Auffassung gestützt und eine Eingliederung in unsere Lebensverhältnisse bei mehreren Ehen – im islamischen Recht darf ein Mann bis zu vier Ehefrauen haben – ausgeschlossen. Wir werden daher sehr rasch im Bundesrecht klarstellen, dass solche Mehrehen die deutsche Staatsangehörigkeit ausschließen. Was Bundesministerin Barley dazu getrieben hat, sich für die Streichung dieser Regelung aus dem Gesetzentwurf einzusetzen, bleibt ihr skurriles Geheimnis. Für weitere Funktionen in Deutschland oder Europa empfiehlt man sich so nicht.

Darüber hinaus wollen wir auch die Frist zur Rücknahme der Einbürgerung bei Identitätstäuschern von fünf auf zehn Jahre verlängern. Für mich steht fest, dass die sichere Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit ganz klar unverzichtbare Einbürgerungsvoraussetzungen sein müssen. Gute Integration kann nur gelingen, wenn wir bereits bei der Einbürgerung ein klares Bekenntnis zu unserem Grundgesetz und unserer Rechtsordnung verlangen.