Großes Migrationspaket beschlossen

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Die Einigung auf das Migrationspaket mit seinen acht einzelnen Gesetzen sei ein langer Prozess gewesen, der nicht immer einfach verlaufen ist.

Zahlreiche Nachschärfungen im Laufe der parlamentarischen Beratungen, die die Unionsfraktion der SPD abgerungen hat, waren nötig, um das Paket nun zu verabschieden. Die Einigung war trotz der personalpolitischen Turbulenzen in der SPD am Montag zustande gekommen.

Dies zeigt, dass die Koalition normal weiterarbeitet. Die Rechtspflicht, Deutschland zu verlassen, wird von einer hohen Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht befolgt. Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist aber die Rückkehr derer, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Bleiberecht in Deutschland haben. Das Ausweisungsrecht wird deswegen so überarbeitet, dass Personen, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können. Auch der besondere Ausweisungsschutz wird über-arbeitet und zielgenauer für die jeweilige zu schützende Personengruppe gefasst.

Fehlanreize zum rechtswidrigen Verbleib im Bundesgebiet trotz vollziehbarer Ausreisepflicht werden beseitigt. Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern wird die Duldung mit dem Zusatz „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil sie das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder sie zumutbare Handlungen zur Erfüllung ihrer Passbeschaffungspflicht nicht vornehmen.

Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt allerdings in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es gelingt, die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe zu sichern und zu erweitern. Unternehmen haben bereits heute Schwierigkeiten, für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen qualifizierte Fachkräfte zu finden. Die Zahl der offenen Stellen ist aktuell auf rund 1,2 Millionen angestiegen. Der Fachkräftemangel ist mittlerweile zu einer ernstzunehmenden Wachstumsbremse für Deutschland geworden.

Deswegen soll es zukünftig eine gezielte und gesteuerte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften geben. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft innerhalb des bestehen-den migrationspolitischen Ordnungsrahmens die Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, nach Deutschland kommen können. Es wird klar und transparent geregelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht. Dafür werden die Vorschriften des dritten und vierten Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gänzlich neu strukturiert und umfassend neu gefasst. Zudem wird die Beschäftigungsverordnung (BeschV) entsprechend angepasst.

Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Die Beschränkung auf die Engpassbetrachtung entfällt. Auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet; verbunden wird dies jedoch mit der Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren und die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einführen zu können.

„Arzneimittel sollen den Patienten helfen und nicht schaden.“ – Bundestag beschließt Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

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Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Ziel ist, die Qualität und Sicherheit bei Arzneimitteln zu verbessern.
So soll die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden weiter gestärkt und die Kontrolldichte von Apotheken und Herstellbetrieben erhöht werden. Der Bund soll erweiterte Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellt. Außerdem enthält das Gesetz einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.
Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und wird voraussichtlich im Juli 2019 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz sichern wir die Qualität in der Arzneimittelversorgung. Patienten müssen sich sicher sein können, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden.

Die Regelungen im Detail:

  • Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern wird verbessert: Dafür wird eine Informationspflicht über Rückrufe eingeführt.
  • Die Rückrufkompetenzen der zuständigen Bundesoberbehörden werden erweitert.
  • Die Überwachungsbefugnis der Landesbehörden von Betrieben und Einrichtungen, die der Arzneimittelüberwachung unterliegen, wird gestärkt.
  • Die Häufigkeit von Inspektionen wird erhöht.
  • Die Koordinierungsfunktion des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. des Paul-Ehrlich Instituts (PEI) wird gestärkt. Sie koordinieren unter bestimmten Voraussetzungen Rückrufe auf Ebene der Bundesländer und sollen Versorgungsengpässe verhindern.
  • Länder müssen die zuständigen Bundesoberbehörden über geplante Inspektionen bei Herstellern von Arzneimitteln und Wirkstoffen in Drittstaaten informieren.
  • Informationen über Wirkstoffhersteller von Fertigarzneimitteln sollen öffentlich gemacht werden.
  • Krankenkassen bekommen Anspruch auf Regress bei Produktmängeln mit Folge eines Rückrufes von Arzneimitteln.
  • Für Versicherte fällt die Zuzahlung bei einer notwendigen Neuverordnung in Folge eines Arzneimittelrückrufs wegen Qualitätsmängeln weg.
  • Beim Abschluss von Rabattverträgen der Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern soll die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln berücksichtigt werden.
  • Die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von Zubereitungen aus menschlichem Gewebe durch Angehörige nichtärztlicher Heilberufe (insbesondere Heilpraktiker) wird erlaubnispflichtig.

Weitere wichtige Regelungen, die die Arzneimittelversorgung verbessern und die Patientensicherheit erhöhen:

  • Die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes zu schaffen (Frist: 7 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes).
  • Sog. Biosimilars („ähnliche biologische Arzneimittel“) sollen schneller in die Versorgung kommen. Der G-BA regelt die Details.
  • Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Herstellung und Anwendung bestimmter Arzneimittel zu verbieten, soweit es zur Verhütung einer Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier geboten ist. Damit kann das BMG eine Verordnung zum Verbot der Herstellung und der Anwendung von Frischzellen am Menschen oder am Tier erlassen.
  • Apotheken können verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch nach einer offensichtlichen ausschließlichen Fernbehandlung abgeben.
  • Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis ist künftig – nach einmal erfolgter Genehmigung – kein erneuter Antrag bei der Krankenkasse im Falle einer Anpassung der Dosierung oder eines Wechsels der Blütensorte notwendig.
  • Für Arzneimittel zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hämophilie (Bluterkrankheit), wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg (Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern) zurückgenommen.
  • Um eine sachgerechte Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien sicherzustellen, wird der G-BA ermächtigt, Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beschließen.
  • Für nichtzulassungs- oder nichtgenehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien (z.B. Gentherapien) wird eine Dokumentations- und Meldepflicht aller schwerwiegenden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen eingeführt. Zudem wird eine ärztliche Anzeigepflicht für die Anwendung dieser Arzneimittel gegenüber der zuständigen Bundesoberbehörde eingeführt.
  • Die Vorgaben für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Import-Arzneimitteln werden neu geregelt: Die bisherige Preisabstandsgrenze wird durch eine differenziertere Preisabstandsregelung ersetzt. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika werden wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung von dieser Regelung ausgenommen. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis Ende 2021 einen umfassenden Bericht zu erstellen, den das BMG bewertet und dem Bundestag zur Befassung zur weiteren Notwendigkeit der Importregelung vorlegt.
  • Die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet werden, werden im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das heißt, dass Berufsanfänger im ersten Ausbildungsjahr die voll ausgebildeten Pflegefachkräfte in einem geringeren Umfang entlasten müssen als Auszubildende im zweiten oder letzten Jahr der Ausbildung.

Beratende Versammlung der Rhein-Erft IHK zum Strukturwandel

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Was beinhalten die am 22. Mai von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Strukturwandel, wie möchte sie die Empfehlungen der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Mitglieder der Beratenden Versammlung Rhein-Erft der IHK Köln in ihrer Sitzung an diesem Montag in der EUFH in Brühl.

Hier konnte ich, gemeinsam mit unserem Landrat Michael Kreuzberg und den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren, welche Schritte wir nun konkret umzusetzen haben.

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Ziel der Bundesregierung war es, den Entwurf eines „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ bis zur Sommerpause zu beschließen. Dies wird nun aufgrund vieler noch strittiger Punkte wohl erst nach der Sommerpause geschehen. Dann beginnt der parlamentarische Gesetzgebungsprozess.

„Die Energiewende in der Region wird nur dann ein Erfolg, wenn sie mit der Wirtschaft gestaltet wird“, unterstrich auch IHK-Vizepräsident Hans-Ewald Schneider, Geschäftsführender Gesellschafter der Hasenkamp Internationale Transporte GmbH und Vorsitzender der Beratenden Versammlung Rhein-Erft.

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Wir müssen in der Region gute Rahmenbedingungen für weiteres unternehmerisches Engagement und Investitionen schaffen und erhalten. Dazu zählen vor allem eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, ausreichend Gewerbeflächen, Infrastruktur und beschleunigte Planungs-und Genehmigungsprozesse. Die Unternehmerinnen und Unternehmer betonten, dass sich vor allem die Industrieregion im internationalen Wettbewerb um Investoren behaupten müsse. Nur so können neue hochwertige Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden. Dann wird die Energiewende im Rheinischen Revier zum Vorbild für andere Wirtschaftsregionen und zu einem echten Erfolg für den globalen Klimaschutz, zu dem sich die Wirtschaft in der Region bekennt.

Koalition bleibt handlungsfähig

Marie-Elisabeth-Lüders-Steg und Paul-Löbe-Haus

Nach dem Rückzug von Andrea Nahles von Partei- und Fraktionsvorsitz ist der Koalitionspartner dazu aufgerufen, möglichst schnell seine Personalfragen zu klären. Die große Koalition braucht Stabilität, weil wichtige Fragen zu klären sind. Wir befinden uns gerade erst in der Mitte der Legislatur und viele Projekte, die wir gemeinsam in unseren Koalitionsvereinbarungen getroffen haben befinden sich im Umsetzungsprozess. Wir müssen unserer Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gerecht werden und unseren Auftrag erfüllen.

In der Europäischen Union wird das gesamte Personaltableau verhandelt, der EU-Finanzrahmen muss festgelegt werden und auch der Brexit ist noch nicht vollzogen. Innenpolitisch haben wir mit der Verbesserung der Infrastruktur, der Schaffung von Wohnraum, nachhaltiger Wirtschaft, Erhaltung der Schöpfung, einem starken Staat und einer starken Bundeswehr wichtige Vorhaben, an denen wir arbeiten und vorankommen wollen.

Die Zusammenarbeit in der Koalition lebt von einem fairen Umgang und der Erkenntnis, im Gegenüber einem Mitmenschen zu begegnen. Daher danken wir Andrea Nahles. Die Zusammenarbeit mit ihr war in der Sache manchmal strittig, aber immer fair. Auf ihr Wort war Verlass. Wir wünschen Andrea Nahles alles Gute.

Das Wahlergebnis bei der Europawahl vom 26. Mai 2019 bleibt für die Union unter unserem Anspruch. Das müssen wir natürlich anerkennen und auch selbst Konsequenzen daraus ziehen. Vor allen Dingen müssen wir unser Kommunikationspotential noch einmal verbessern und selbst zum Wortführer werden, wenn wir unsere Inhalte frei von Interpretationen teilen wollen.

Die CDU in Bremen hat bei der Bürgerschaftswahl ein gutes Ergebnis eingefahren und daraus können auch wir lernen. Aber in anderen Ländern und bei den vielen Kommunalwahlen gab es Enttäuschungen.

Wir blicken aber als stärkste politische Kraft in Deutschland nach vorne. Auf uns als Union kommt es an. Wir halten das Land am Laufen. Wir führen das Land in eine gute Zukunft. Wir halten die Gesellschaft zusammen. In den 70 Jahren unserer Republik haben wir 50 Jahre lang die Bundesregierungen geführt und unserem Land einen guten Dienst erwiesen. Daraus schöpfen wir Kraft und Zuversicht, dies auch in Zukunft zu tun.

Besuch aus dem Wahlkreis

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Gestern durfte ich eine Gruppe Jugendlicher des KJA Köln (Katholische Jugendagentur) in Berlin zu einem sehr angeregten Gespräch begrüßen.

Der KJA begleitet und betreut junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12-27 Jahren im Rahmen der sozialen, schulischen und beruflichen Integration im ganzen Rhein-Erft-Kreis.

Die Möglichkeiten der politischen, sozialen, beruflichen und kulturellen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an einer Einwanderungsgesellschaft wie Deutschland sind wichtige Rahmenbedingungen für Integrationsprozesse. Um diese Prozesse bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund im Rhein-Erft-Kreis zu beschleunigen, bietet der Dienst in Kooperation mit dem Kath. Bildungswerk REK ein bildungsspezifisches Projekt an. Das Projekt soll junge Menschen dazu befähigen, sich sowohl mit der eigenen als auch mit der fremden Zuwanderungsgeschichte und Kultur auseinander zu setzen sowie ihre „Neue Heimat“, den Rhein-Erft-Kreis besser kennen zu lernen.

Deshalb war es für die Jugendlichen ein besonderes Erlebnis, Politik ihrer neuen Heimat einmal hautnah zu erleben.