Strukturwandel immer auf der Tagesordnung
Auch in dieser Woche durften der Strukturwandel und der Klimaschutz nicht auf der Tagesordnung des Parlaments fehlen. Heute Morgen traf sich der Gesprächskreis Braunkohle und Strukturwandel unter meiner Leitung erneut, um sich vor der sitzungsfreien Zeit noch einmal vom Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Wittke MdB über den Bearbeitungsstand informieren zu lassen.
Das Wirtschaftsministerium arbeitet am Strukturstärkungsgesetz, das vermutlich am Ende der Sommerpause ins Kabinett kommt, damit es direkt nach Beginn der zweiten Jahreshälfte im Parlament beraten werden kann. Die Finanzierung durch die verschiedenen Ressorts bedarf noch der Abstimmung. Bemerkenswert ist, dass sich das Umweltministerium sehr zurückhält. Die Beteiligung vieler Akteure muss abgestimmt werden, damit der Prozess dann reibungslos und schnell laufen kann. Das Bekenntnis zum Bericht der Kommission ist die klare Botschaft. Im Anschluss steht bis Ende des Jahres das Kohleausstiegsgesetz auf dem Plan. Für das die Erkenntnisse aus dem erwarteten Bericht der Versorgungssicherstellungsgutachten benötigt werden. Die Abfolge der stufenweisen Abschaltung von Steinkohle, Atom und Braunkohle sowie in den Ostrevieren und dem Westrevier steht schon fest. Wir gehen davon aus, dass die Arbeiten mit Beginn des Jahres 2020 volle Fahrt aufnehmen können.
Im Gegensatz zu dieser soliden und verantwortungsvollen Arbeit hat uns die Opposition zum letzten Sitzungstag noch einmal eine Liste von elf Anträgen beschert, die keine andere Botschaft haben, als Abschaltungen kurzfristig vorzunehmen. Hinweise zu Maßnahmen des Strukturwandels und dem Umgang mit den Menschen und Betrieben in den Revieren und vor allem zur Versorgungssicherheit finden sich jedoch nicht. Offenbar sind vor allem Bündnis90/Die Grünen so berauscht von ihrem derzeitigen Hochlauf, dass sie sich mit so „profanen“ Themen nicht befassen wollen. Meiner Meinung nach wollen sie sich mit solchen grundlegenden Fragen nicht befassen, weil sie sich sofort entzaubern würden. Maßnahmen, Kosten und die wirtschaftlichen Folgen werden nicht beschrieben – entweder aus Unkenntnis oder Ignoranz. Gerne wird von der globalen Verantwortung Deutschlands gesprochen. Die Hinweise auf globale Lösungen werden mit einem Abwinken abgetan. Wir werden niemals Vorbild für die Welt sein, wenn die Wirtschaft, die die Innovationen mittragen muss, vor die Wand gefahren wird. Auch bei dem aktuell laufenden G20-Treffen in Osaka (Japan) wird leider wieder deutlich, dass keineswegs alle Industrieländer mit der gleichen Überzeugung unterwegs sind. Dies gehört aber zur Wahrheit dazu. Lösungen müssen global gefunden und umgesetzt werden.
Treffend war der Hinweis von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki auf lautstarke Zwischenrufe von Bündnis90/Die Grünen bei der sachlichen Rede von meinem Kollegen Andreas Lämmel MdB, dass durch aufgeregte Agitationen ebenfalls mehr CO2 abgestoßen wird.
Wir brauchen eine sachorientierte Diskussion mit verantwortungsvollen Maßnahmen und nicht einseitige Schnellschüsse, die nicht zu kontrollieren sind. Ich kann die Ungeduld der jüngeren Generation verstehen, erhoffe mir aber auch eine inhaltsvollere Debatte. Auch in der Sommerpause werden wir die Arbeiten zur Umsetzung des Kommissionsberichts intensiv begleiten und vorantreiben.
Ich wünsche Ihnen allen eine erholsame Sommerzeit
Herzliche Grüße aus Berlin und bis bald im Rhein-Erft-Kreis
Ihr
Dr. Georg Kippels MdB
Die Grundsteuerreform ist auf den Weg gebracht
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung zur Erhebung der Grundsteuer hat uns bekanntlich die Verpflichtung auferlegt, nun nach einer neuen Lösung für dieses wichtige Finanzierungsinstrument der Städte und Gemeinden zu suchen.
Die Beratungen in der Vergangenheit haben gezeigt, wie komplex diese Materie ist und wie schwierig es sein kann, geeignete Bezugsgrößen zu finden, die auf der einen Seite nur den notwendigen Aufwand an Bürokratie auslösen und auf der anderen Seite aber auch die über Jahrzehnte gewachsene Abhängigkeit der Städte und Kommunen von dieser Einnahmequelle dauerhaft sicherzustellen.
Da bekanntlich die Grundsteuer nicht nur Grundstückseigentümer trifft, sondern im Rahmen der Betriebs- und Nebenkosten üblicherweise auf die Mieter umgelegt werden, war es auch ein wesentliches Anliegen eine sogenannte Aufkommensneutralität, d. h. eine vergleichbare Belastungssituation wie in der Vergangenheit, herzustellen. Da die Grundsteuer allerdings durchaus eine regionale Komponente hat, haben wir uns nunmehr im Rahmen des Gesetzesvorschlags dazu entschlossen, eine Öffnungsklausel zu Gunsten der Länder vorzunehmen und diesen die Möglichkeit einzuräumen, unter regionalen Gegebenheiten – zum Beispiel mit Rücksicht auf die Siedlungsdichte und die Anzahl der Grundstücke und Grundstücksgrößen – länderindividuelle Regelungen vorzusehen.
Die Höhe des Grundsteuerhebesatzes bleibt allerdings unverändert in der Hoheit der Städte und Kommunen, die damit die Refinanzierungen für ihre jeweiligen Haushalte sicherstellen können und auch müssen, wie dies ja auch in der Vergangenheit stets der Fall gewesen ist. An dieser Regelung muss aufgrund der Änderung des Grundgesetzes auch noch der Bundesrat mitwirken. Wir sind allerdings optimistisch, dass aufgrund des ausgehandelten Kompromisses der Regierungskoalition auch dies gewährleistet sein wird. Die Regelung wird dann voraussichtlich im Jahre 2024 bzw. 2025 in Kraft treten, so dass die Länder ausreichend Gelegenheit haben, im Bedarfsfall die regionalspezifischen Regelungen vorzubereiten und zu verabschieden.
Dieser Aspekt ist auch für die Frage der Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiger Teilaspekt, dem in besonderem Maße Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Der jetzige Weg ist aus meiner Sicht ein ausgewogener und zuverlässiger Weg im Rahmen eines Kompromisses zwischen der Belastungssituation für Eigentümer und Mieter und dem Finanzbedarf der Kommunen.
Mein Praktikum im Bundestag
Mein Name ist Antonia Ploenes und ich bin derzeitige Abiturientin aus Bedburg. Fast drei aufregende Wochen im Bundestag neigen sich langsam dem Ende. Durch mein Praktikum im Büro von Herrn Dr. Kippels durfte ich viele verschiedene Eindrücke hinter den Fassaden des Bundestages gewinnen.
Das Praktikum bereitete mir jeden Tag aufs Neue große Freude. Sowohl im, als auch außerhalb des Büros war es mir möglich mehr über die Arbeit unseres Staatssystems kennenzulernen. Besonders in der Sitzungswoche, die mein persönliches Highlight war bekam ich einen vertieften Einblick in Abläufe und Diskussionsthemen. Insbesondere habe ich in dieser Woche sehr viel über die Themenbereiche Gesundheit und Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mitbekommen, ein Thema, das mich sehr begeistert hat. Hierbei verfolgt man das Ziel die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die soziale Gerechtigkeit weltweit zu stärken und zu festigen.
Ein weiteres einmaliges und tolles Erlebnis war die Regierungsbefragung mit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei der man auch weitere bekannte Politiker zu Gesicht bekam.
Darüber hinaus nahm mich Herr Dr. Kippels auf diverse Veranstaltungen mit, die mir weitere Eindrücke des Abgeordnetenlebens außerhalb des Bundestages verschafften.
Jugendbotschafter besuchen Deutschen Bundestag
Die UN-Jungenddelegierten Josephine Hebling und Nikolas Karanikolas stellten diese Woche ihre Arbeit im Unterausschuss für Globale Gesundheit vor. Ihre Aufgabe als Jugenddelegierte ist es, in Deutschland lebenden Jugendlichen bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Stimme zu geben. Dafür touren sie vier Monate durch die gesamte Republik und sammeln in Workshops mit Jugendlichen Ideen und Anregungen. Die beiden Botschafter der Jugend zeichneten ein sehr differenziertes Bild, zwar hat das Thema Klimaschutz einen großen (auch konjunkturellen) Einfluss auf die aktuellen Anliegen, aber auch Anliegen zur gesellschaftlichen Teilhabe, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen oder Bildungsangeboten bewegen die junge Generation. Auch die Anliegen aus dem Rhein-Erft-Kreis sollen gehört werden. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die UN-Jugenddelegierten auch mit Schülerinnen und Schülern unserer Region ins Gespräch kommen werden.
Sommerfest des Parlamentskreises Mittelstand
Wie in jedem Jahr stellt das Sommerfest des Parlamentskreises Mittelstand einen der festlichen Höhepunkte vor der sitzungsfreien Zeit dar. Auch in diesem Jahr war das Wetter dem Parlamentskreis Mittelstand mit seinen über 160 Mitgliedern aus der CDU/CSU-Fraktion gewogen und umrahmte die wunderschöne Feier im Garten des Kronprinzenpalais über den ganzen Abend hinweg.
Über 2000 geladene Gäste und vor allen Dingen auch wiederum Besucher aus den Wahlkreisen der Abgeordneten hatten Gelegenheit, sich bei regionalen Speisen und Getränken intensiv auszutauschen und die Kommunikation zwischen Politik und Wirtschaft und vor allen Dingen auch dem Mittelstand zu pflegen.
Auf meine Einladung hin haben sich Vertreter des Mittelstands und familiengeführter Unternehmen aus Pulheim, Bergheim und Frechen auf den Weg gemacht, mit mir gemeinsam die Veranstaltung zu besuchen und die Stimmung des politischen Berlin auf sich wirken zu lassen. Es ist mir immer ein ganz besonderes Anliegen, die Kontakte, die ich über das Jahr hinweg im Wahlkreis aufnehme und pflege auch nach Berlin zu transportieren und durch die direkten Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion, aber auch aus der Regierung sowie insbesondere anderen Vertretern der Wirtschaft für Einblicke in das teilweise doch sehr komplexe Politiksystem zu werben. Bei den Grußworten der Vertreter der Regierung sowie unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und auch unserer Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass gerade der Mittelstand einer der entscheidenden Säulen unseres erfolgreichen Wirtschaftssystems ist und die Herausforderungen der Digitalisierung, Globalisierung und natürlich auch der neuen Formate der Medien gemeinsam geschultert werden müssen, um sich den Konkurrenzlagen gegenüber den Vereinigten Staaten im Westen und China im Osten erfolgreich erwehren zu können. Für Deutschland ist die unternehmerische Betätigung des sogenannten kleinen mittelständischen Unternehmens ein Alleinstellungsmerkmal, das nur in den wenigsten Wirtschaftssystemen dieser Welt Niederschlag findet. Die besondere Verbundenheit unserer Unternehmer mit ihrer Mitarbeiterschaft sichert die Leistungsfähigkeit und die Innovationskraft. Ich habe an diesem Abend im Gespräch mit meinen Gästen wiederum sehr wichtige Informationen über die persönlichen Belange, den Veränderungsbedarf und natürlich auch die Sicherstellung der Zukunft gewonnen. Eine entscheidende Botschaft des Abends war, dass vor allen Dingen die in Deutschland herausragende Meisterpflicht in den Handwerksberufen auch für die Zukunft unbedingt gesichert werden muss, um die Qualität der Leistungen im internationalen Konkurrenzkampf sicherzustellen. Ich habe mich über den Besuch meiner Gäste sehr gefreut und werde auch in den nächsten Jahren immer wieder Vertreter aus dem Rhein-Erft-Kreis zur Reise zum Sommerfest des Parlamentskreises Mittelstand einladen.
Rund 9.400 Menschen warten auf eine Organspende
In dieser Woche fand die erste Debatte zur Änderung des Rechts der Organspende statt. Ich habe über den Verlauf der Entwicklungen dieses Themenbereichs in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet. Nunmehr liegen insgesamt drei Gesetzesvorschläge vor, wobei zwei Gesetzesvorschläge von gemischten Abgeordnetengruppen eingebracht und der dritte Gesetzesvorschlag von der AfD-Fraktion eingebracht wurde.
Die Titel dieser Gesetzesvorschläge sind insofern schon im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit sehr aussagekräftig. Während der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Karl Lauterbach von der SPD und weiteren Abgeordneten den Titel trägt „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“, trägt der konkurrierende Gesetzesvorschlag der Abgeordnetengruppe, der u.a. die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Karin Maag und auch meine Person angehören den Arbeitstitel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“.
Diese beiden Entwürfe werden in der Kurzversion mit den Stichworten „Widerspruchslösung“ auf der einen Seite und „Zustimmungslösung“ auf der anderen Seite beschrieben. Der grundlegende Unterschied besteht nun darin, dass nach der ersten Version jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, als Organspender betrachtet wird, während bei der zweiten Lösung eine aktive Zustimmung erfolgen muss. In einer Debatte von über zwei Stunden wurden nochmal die unterschiedlichen Argumente und Beweggründe beschrieben. Neben den juristischen, ethnischen und auch moralischen Argumenten spielen natürlich bei fast allen Rednern auch persönliche Erlebnisse und Erfahrungen für die Rechtfertigung ihres Standpunkts eine sehr große Rolle.
Alle Redner einte insoweit allerdings das ernste Bemühen und die ernste Sorge um die vielen tausend Patienten, die täglich auf ein Spenderorgan warten, um von ihren gesundheitlichen Leiden erlöst zu werden und wieder in ein normales und vielleicht sogar vollkommen beschwerdefreies Leben übergehen zu können. Trotzdem sind die Unterschiede signifikant. Für mich persönlich reichen ein sicherlich gesellschaftspolitisch wünschenswerter Anstieg zur Organspende und auch alleine die persönlichen Schicksale vieler Patienten nicht aus, um den Einzelnen aufzufordern, sich mit der Frage der Organspende aktiv auseinandersetzen zu müssen. Auch wenn die Vertreter der Widerspruchslösung darauf verweisen, dass es weder einer Begründung bedarf noch überhaupt ein entsprechender Grund vorhanden sein muss, einer Organspende zu widersprechen, erscheint aus meiner Sicht bereits die Verpflichtung, sich überhaupt mit der Materie beschäftigen zu müssen, verfassungsrechtlich und auch ethisch nicht vertretbar.
Die Situation des Sterbens und des Todes ist auch in unserer ansonsten so aufgeklärten Gesellschaft immer noch eine sehr belastende Situation, die viele Menschen gerne verdrängen und wofür auch aus meiner Sicht uneingeschränktes Verständnis aufgebracht werden muss. Gerade auch junge Menschen sehen an dieser Stelle selten Veranlassung, sich mit diesen Fragestellungen auseinanderzusetzen, weil aus ihrer altersbedingten Lebenssituation hierfür wenig Veranlassung besteht. Nach meinem Verständnis unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung und der Unverletzlichkeit der körperlichen Integrität rechtfertigen all diese emotional verständlichen Aspekte der Hilfsmöglichkeit nicht, diesen Entscheidungsdruck aufbauen zu müssen.
Meiner Ansicht nach ist eine – teilweise in unserem vorherigen Gesetz bereits vorgenommene – massive Verbesserung der Transplantationsinfrakstruktur ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die jetzt intensiv geführte Diskussion dürfte bei denen, die sich nun wirklich positiv mit einer Organspende auseinandersetzen wollen, die aktive Auseinandersetzung mit dieser Frage gestärkt worden sein.
Ich möchte niemanden ungeachtet seines Alters und seiner persönlichen Lebenssituation mit der Frage der Organspende als zwangsweise gedankliche Auseinandersetzung konfrontieren wollen. Aus meiner Sicht muss auch die Freiheit gegeben sein, dieses Thema schlichtweg zu verdrängen, weil auch die Freiheit der Entscheidung in jedweder Hinsicht ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassung ist.
Ferner bin ich der Überzeugung, dass durch eine konsequent geführte Information, Aufklärung und auch durchaus immer wiederkehrender Erinnerung an die Möglichkeit der Organspende eine grundlegende Veränderung im Bewusstsein unserer Gesellschaft geschaffen wird, so dass die Anzahl der Spendewilligen im Laufe der Jahre aufgrund des wachsenden Vertrauens in ein gerecht funktionierendes System gestärkt werden wird. Ich werde mich daher auch weiterhin für die Zustimmungslösung einsetzen. Die Gesetzesvorlagen sind nun in den Ausschuss verwiesen worden und werden dort wiederum mit einer entsprechenden Expertenanhörung weiter behandelt und beraten werden. Ich werde Sie über den weiteren Beratungsverlauf natürlich auf dem Laufenden halten.
CDU/CSU-Fraktion gedenkt Walter Lübcke
In dieser Woche fand die erste Debatte zur Änderung des Rechts der Organspende statt. Ich habe über den Verlauf der Entwicklungen dieses Themenbereichs in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet. Nunmehr liegen insgesamt drei Gesetzesvorschläge vor, wobei zwei Gesetzesvorschläge von gemischten Abgeordnetengruppen eingebracht und der dritte Gesetzesvorschlag von der AfD-Fraktion eingebracht wurde.
Die Titel dieser Gesetzesvorschläge sind insofern schon im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit sehr aussagekräftig. Während der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Karl Lauterbach von der SPD und weiteren Abgeordneten den Titel trägt „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“, trägt der konkurrierende Gesetzesvorschlag der Abgeordnetengruppe, der u.a. die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Karin Maag und auch meine Person angehören den Arbeitstitel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“.
Diese beiden Entwürfe werden in der Kurzversion mit den Stichworten „Widerspruchslösung“ auf der einen Seite und „Zustimmungslösung“ auf der anderen Seite beschrieben. Der grundlegende Unterschied besteht nun darin, dass nach der ersten Version jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, als Organspender betrachtet wird, während bei der zweiten Lösung eine aktive Zustimmung erfolgen muss. In einer Debatte von über zwei Stunden wurden nochmal die unterschiedlichen Argumente und Beweggründe beschrieben. Neben den juristischen, ethnischen und auch moralischen Argumenten spielen natürlich bei fast allen Rednern auch persönliche Erlebnisse und Erfahrungen für die Rechtfertigung ihres Standpunkts eine sehr große Rolle.
Alle Redner einte insoweit allerdings das ernste Bemühen und die ernste Sorge um die vielen tausend Patienten, die täglich auf ein Spenderorgan warten, um von ihren gesundheitlichen Leiden erlöst zu werden und wieder in ein normales und vielleicht sogar vollkommen beschwerdefreies Leben übergehen zu können. Trotzdem sind die Unterschiede signifikant. Für mich persönlich reichen ein sicherlich gesellschaftspolitisch wünschenswerter Anstieg zur Organspende und auch alleine die persönlichen Schicksale vieler Patienten nicht aus, um den Einzelnen aufzufordern, sich mit der Frage der Organspende aktiv auseinandersetzen zu müssen. Auch wenn die Vertreter der Widerspruchslösung darauf verweisen, dass es weder einer Begründung bedarf noch überhaupt ein entsprechender Grund vorhanden sein muss, einer Organspende zu widersprechen, erscheint aus meiner Sicht bereits die Verpflichtung, sich überhaupt mit der Materie beschäftigen zu müssen, verfassungsrechtlich und auch ethisch nicht vertretbar.
Die Situation des Sterbens und des Todes ist auch in unserer ansonsten so aufgeklärten Gesellschaft immer noch eine sehr belastende Situation, die viele Menschen gerne verdrängen und wofür auch aus meiner Sicht uneingeschränktes Verständnis aufgebracht werden muss. Gerade auch junge Menschen sehen an dieser Stelle selten Veranlassung, sich mit diesen Fragestellungen auseinanderzusetzen, weil aus ihrer altersbedingten Lebenssituation hierfür wenig Veranlassung besteht. Nach meinem Verständnis unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung und der Unverletzlichkeit der körperlichen Integrität rechtfertigen all diese emotional verständlichen Aspekte der Hilfsmöglichkeit nicht, diesen Entscheidungsdruck aufbauen zu müssen.
Meiner Ansicht nach ist eine – teilweise in unserem vorherigen Gesetz bereits vorgenommene – massive Verbesserung der Transplantationsinfrakstruktur ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die jetzt intensiv geführte Diskussion dürfte bei denen, die sich nun wirklich positiv mit einer Organspende auseinandersetzen wollen, die aktive Auseinandersetzung mit dieser Frage gestärkt worden sein.
Ich möchte niemanden ungeachtet seines Alters und seiner persönlichen Lebenssituation mit der Frage der Organspende als zwangsweise gedankliche Auseinandersetzung konfrontieren wollen. Aus meiner Sicht muss auch die Freiheit gegeben sein, dieses Thema schlichtweg zu verdrängen, weil auch die Freiheit der Entscheidung in jedweder Hinsicht ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassung ist.
Ferner bin ich der Überzeugung, dass durch eine konsequent geführte Information, Aufklärung und auch durchaus immer wiederkehrender Erinnerung an die Möglichkeit der Organspende eine grundlegende Veränderung im Bewusstsein unserer Gesellschaft geschaffen wird, so dass die Anzahl der Spendewilligen im Laufe der Jahre aufgrund des wachsenden Vertrauens in ein gerecht funktionierendes System gestärkt werden wird. Ich werde mich daher auch weiterhin für die Zustimmungslösung einsetzen. Die Gesetzesvorlagen sind nun in den Ausschuss verwiesen worden und werden dort wiederum mit einer entsprechenden Expertenanhörung weiter behandelt und beraten werden. Ich werde Sie über den weiteren Beratungsverlauf natürlich auf dem Laufenden halten.