Bezirksschützenfest und Jubiläum der St. Hubertus Schützenbruderschaft Brüggen-Erft 1849 e.V.

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Das vergangene Wochenende stand komplett im Zeichen des Jubiläums zum 170jährigen Bestehen und des Bezirksschützenfestes bei der St. Hubertus Schützenbruderschaft Brüggen-Erft 1849 e.V., bei dem ich die Ehre hatte die Schirmherrschaft übernehmen zu dürfen. Das Schützenwesen stellt in unserer Region einen der wesentlichen Bausteine unserer Brauchtums- und Traditionspflege dar und ist für viele Orte das entscheidende gesellschaftliche Bindeglied zur Aufrechterhaltung der sozialen Gemeinschaft. Da ich selbst seit Jahrzehnten überzeugtes Mitglied meiner heimischen Schützenbruderschaft in Bedburg bin, hat es mich sehr gefreut, das die Schützenbruderschaft Brüggen-Erft unter Leitung ihres Präsidenten Dieter Weisweiler mir die Gelegenheit gegeben hatte, die dortige Jubiläumsfeier mit meiner Schirmherrschaft zu unterstützen. Ein viertägiges abwechslungsreiches Programm, bei dem im Rahmen der Laudatio beim Festkommers mein ehemaliger MdB-Kollege Wolfgang Bosbach in seiner unnachahmlichen Art die Verbindungen zwischen Glaube, Sitte und Heimat und unseren modernen Lebensverhältnissen kurzweilig beschrieben hat.

Die intensive Teilnahme aus dem Bezirksverband mit vielen Majestäten gab bei den Umzügen ein prächtiges Bild und eine ausgezeichnete Stimmung. Auch ein kurzer, wenn zeitlich extrem unpassender Regenguss auf dem Wege der Majestäten zur Festmesse am Samstagabend konnte die Freude in keiner Weise schmälern. Eigentlich war die Abkühlung ja recht angenehm, wenngleich die Kleidung schnell wieder getrocknet bzw. ersetzt werden musste.

Eine perfekte Organisation mit vielen helfenden Händen hat zum Gelingen des Festes beigetragen und am Montagabend wurden mit sportlichem Ehrgeiz bei allen Altersgruppen die neuen Majestäten ausgeschossen.

Ich gratuliere der Bruderschaft noch einmal herzlichst zum Jubiläum und zur hervorragenden Geschlossenheit der ganzen Truppe.

Gesundheitspolitik macht keine Sommerpause

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Als Mitglied des Gesundheitsausschusses und damit Gesundheitspolitiker freut es mich festzustellen, dass der Gesundheitsbereich auch während der sogenannten Sommerpause von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn intensiv dazu genutzt wird, die Beratungsfolge für das zweite Halbjahr ausgiebig vorzubereiten und damit die notwendigen Veränderungen unseres Gesundheitswesens anzupassen. In dieses Bild passt zunächst auch sehr gut der Kurzbesuch von Minister Spahn im Kosovo, wo er sich mit Pflegeschülerinnen und -schülern über einen möglichen Austausch ins Deutsche Versorgungssystem unterhalten hat. Dieses Thema darf vor allen Dingen fälschlicherweise nicht unter dem Stichwort der Abwerbung von Pflegekräften diskutiert werden, weil es um den wechselseitigen Austausch von Kompetenzen und Erfahrungen geht. Das Gesundheitssystem im Kosovo befindet sich durchaus noch in einer Aufbauphase bei der auch die Deutsche GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) wertvolle Beiträge leisten kann. Insofern macht es durchaus Sinn, dass Pflegekräfte zeitlich begrenzt auch in Deutschland tätig sind um dann zu einem späteren Zeitpunkt ihre erworbenen Kenntnisse in ihrem Heimatland anwenden zu können. Dazu muss auch die diplomatische Abwicklung die Erteilung der Visa verbessert werden. Darüber hinaus ist die Liste der weiteren Gesetzentwürfe beeindruckend und umfassend. Im Einzelnen sind nun folgende gesetzliche Vorhaben mit entsprechenden Entwürfen vorgelegt worden:

1. Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken befasst sich zum einen mit der bereits seit Jahren diskutierten Problemstellung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und der von den ausländischen Versandapotheken angewendeten und höchst unerwünschten Rabattpraxis. Hier soll nun eine EU-rechtssichere Abhilfe etabliert werden. Darüber hinaus sollen die Vor-Ort-Apotheken durch die Erweiterung von Möglichkeiten zu Botendiensten und die Verbesserung von Vergütungen bei zusätzlichen Dienstleistungen gestärkt werden.

2. Masernschutzgesetz

Die Masern, die teilweise verniedlichend als Kinderkrankheit bezeichnet werden, gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen und können wirkungsvoll bei einer Impfquote von mehr als 95 % wirksam bekämpft werden. Die Impfdisziplin hat aus den verschiedensten Gründen in der jüngeren Vergangenheit leider nachgelassen, was im Sinne eines umfassenden Gesundheitsschutzes unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden kann. Dem steht auch keinesfalls die immer lautstark reklamierende Gruppe der Impfgegner unter Hinweis auf Impfrisiken entgegen, da sich die Quote von möglichen Impfschäden bzw. Nebenwirkungen im für medizinische Heilbehandlungen vertretbaren Risiko bewegt. Der Nutzen für breite Teile der Bevölkerung ist demgegenüber ungleich höher. Die Impfpflicht soll nun auch nicht flächendeckend sondern in den Bereichen eingeführt werden, wo Menschen täglich in enge Kontakte treten und die Gefährdungslage etwa bei Kindern besonders ausgeprägt ist. Betroffen werden daher insbesondere Kitas, Tagesbetreuungseinrichtungen, Schulen und Flüchtlingseinrichtungen sein. Die Aufklärung und Nachverfolgung des Impfschutzes z. B. durch die Krankenkassen mit entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen stehen deshalb auf der Tagesordnung.

3. MDK-Reformgesetz

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverwaltung aber durchaus nicht frei von Kritik, vor allen Dingen im Hinblick auf die vermeidliche Unabhängigkeit. Dies soll nun deutlich gestärkt werden, indem die Richtlinien, nachdem die Medizinschen Dienste prüfen künftig nicht mehr vom GKV-Spitzenverband, also den Krankenkassen, sondern vom Medizinischen Dienst Bund erlassen wird. Dies soll sowohl bei Prüfungsfällen, an dem der Patient direkt beteiligt ist, als auch gerade bei den Abrechnungsprüfungen der Krankenhäuser zu einer Versachlichung, Beschleunigung und Entbürokratisierung führen.

4. ATA/OTA

In unserem Gesundheitssystem besteht eine ausgeprägte Vorliebe für Abkürzungen. Hinter den beiden vorgenannten Kürzeln versteckt sich ein Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA). Die zunehmend wachsenden fachlichen und technischen Anforderungen an das Assistenzpersonal bzw. die Heilberufe erfordern auch die Gestaltung neuer Berufsbilder, die wiederum schulgeldfrei und mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung umgesetzt werden sollen. Auch hier wird eine langjährige Forderung aus dem medizinischen Versorgungsbereich aufgegriffen.

5. Digitales Versorgungsgesetz

Die Einführung der Digitalisierung in die medizinische Versorgung zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzgebungsprozess der 19. Wahlperiode. Sinnvollerweise wird jedoch nicht der Versuch unternommen, ein riesiges Gesamtpaket zu schnüren, sondern die Einführungsschritte in wohlgesetzten Bausteinen vorzunehmen. Insbesondere das zunehmende Aufkommen von sogenannten Gesundheitsanwendungen, wie etwa Apps oder Web-basierte Anwendungen sollen zukünftig auch mit Erstattungspflicht durch die GKV verschrieben werden können. Auch die gemeinsame Befunderhebung über sogenannte Telekonsile soll verstärkt werden. Letztlich wird nun die Vernetzung der einzelnen Leistungserbringer von der Apotheke über Krankenhäuser, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen vorangetrieben werden.

In meinen zahlreichen Gesprächen vor Ort erscheint mir die Akzeptanz für diesen Schritt weit verbreitet und das Interesse riesengroß.

6. Neustrukturierung des Notfalldienstes

Zeitlich passend war die Mitteilung von Bundesminister Spahn zu Beginn dieser Woche, dass nun der ambulante/stationäre Notfalldienst grundlegend neu geordnet werden muss und durch sogenannte integrierte Notfallzentren das Lenken des hilfesuchenden Patienten bereits beim ersten Telefonkontakt beginnen soll. Diese Botschaft passt sehr gut vom Timing her zu der überzogenen Darstellung des Gutachtens der Bertelsmann Stiftung aus der vergangenen Woche und bringt die wesentlichen Defizite unserer aktuellen Versorgung genau auf den Punkt.

Mit den neuen Strukturen und der Verbindung der beiden Notfallnummern 112 sowie 116117 besteht die begründete Aussicht, dass der Patient vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Kontaktaufnahme zu dem Leistungserbringer geführt wird, der ihn passgenau versorgen kann. Häufig ist es diese fehlende Führung, die dann Patienten gerade am Wochenende dazu verführt, trotz fehlender objektiver Notwendigkeit die Notfallambulanz des nächstgelegenen Krankenhauses aufzusuchen, um die Gelegenheit zu bekommen, um mit einer „Fachkraft persönlich zu sprechen“.

Die personelle Problemstellung, die zurzeit in Notfallambulanzen herrscht geht nicht unerheblich darauf zurück, dass sich Pflegekräfte und auch Ärzte dem teilweise chaotischen Arbeitsbedingungen einfach nicht aussetzen wollen, weil eine sachgerechte Versorgung der Patienten, die wirklich der Versorgung und Betreuung in diesem Versorgungsbereich bedürfen, aufgrund der Menge des ungeordneten Zulaufs einfach nicht mehr möglich ist.

Aus meinen Gesprächen hier im Rhein-Erft-Kreis mit diesen Versorgungseinrichtungen weiß ich den Bedarf und die bereits intensive Befassung damit. Richtig ist allerdings auch und wird zurecht jetzt thematisiert, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die verschiedenen Versorgungs- und Rettungssysteme mit dem heutigen Bedarf nicht mehr in Einklang zu bringen sind und es hierzu einer grundlegenden Reform unserer Gesetzgebungszuständigkeiten bedarf. Ich begrüße daher ausdrücklich den Weg von Gesundheitsminister Spahn, den Entwurf zur Vorababstimmung den Landesgesundheitsministern zuzuleiten, von denen durch Landesgesundheitsmister Karl-Josef Laumann aus NRW bereits Unterstützung signalisiert wurde. Ich werde diesen Prozess mit örtlichen Dialogen mit den Leistungserbringern intensiv weiterverfolgen und begleiten.

Vereidigung der Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in Berlin

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer

Zu der Frage der Personalien unserer neuen Bundesverteidigungsministerin habe ich ja bereits in meinem Rundbrief der letzten Woche ausführlich Stellung genommen.

Am vergangenen Mittwoch fanden in Berlin in einem improvisierten Plenum, das im Paul-Löbe-Haus aufgebaut worden war, die Vereidigung der Ministerin, eine anschließende Regierungserklärung ihrerseits sowie darauffolgend eine Aussprache statt. Auch wenn wirklich nur einige wenige der Meinung waren, die Vereidigung und eine Debatte hätte bis zum regulären Beginn der zweiten Jahreshälfte des Sitzungsterminplans Zeit gehabt, so haben die Redebeiträge doch sehr deutlich gezeigt, dass die Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein brandaktuelles Thema von äußerster Wichtigkeit ist. Aktuelle Ereignisse in der Meerenge von Hormus sowie die Beistandsaufrufe von Frankreich und Großbritannien zeigen deutlich, dass die Rolle Deutschlands in internationalen Verteidigungsverbünden wie u.a. der NATO keinesfalls eine Beobachterrolle vom Rande des Spielfelds zulassen. Dies ist übrigens keineswegs eine Erkenntnis, die in irgendeiner Form neu wäre oder die immer nur aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion vertreten worden wäre. Schon der unvergessene SPD-Verteidigungsminister Peter Struck hatte seinerzeit im Jahre 2002 die Aussage getätigt: „Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt.“ Diese Erkenntnis internationaler Verknüpfungen und Verantwortlichkeiten ist in den letzten 17 Jahren leider keineswegs geringer geworden, sondern hat sich vielmehr gesteigert.

Ebenso bemerkenswert wie streckenweise unsinnig waren auch die Redebeiträge zur Frage des Aufwachsens des Verteidigungshaushaltes. Offenbar scheint es für einige Vertreter der Opposition allenfalls eine unverbindliche Bemerkung zu sein, wenn im Rahmen von NATO-Abkommen die Verteidigungsaufwendungen mit 2 % des Haushalts festgelegt werden und dies bei ständig wachsenden Haushalten vollkommen normalerweise auch zu einem Steigen der absoluten Zahlen führen kann und führen muss. Aus diesen Zahlen kann aber entgegen der Interpretation durch die Opposition keinesfalls geschlossen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland nunmehr die Absicht hätte, zu einer Militärmacht aufsteigen zu wollen. Zum einen müssen die Investitionsdefizite aus den Sparjahren der Vergangenheit aufgeholt werden und zum anderen muss eine Armee in der Größe unserer Bundeswehr auch mit modernsten Waffensystemen und Geräten ausgerüstet sein, um auch den jeweiligen Ausbildungsstandard zu halten.

Bei den nächsten Wahlen sollte daher jeder Wähler bei seiner Wahlentscheidung auch sehr genau darauf achten, ob in dem Katalog der politischen Ziele bei den Mitbewerbern nur kurzfristig populistische Themen mit ungewissen Lösungsansätzen vorhanden sind oder ob dort auch Punkte vertreten sind, die Garant für eine dauerhafte Bündnistreue sowie innere und äußere Verteidigungsfähigkeit darstellen. 70 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg kann es von der Bundesrepublik auch sehr wohl erwartet werden, dass wir uns gemeinsam mit unseren heutigen Bündnispartnern, die sich in den vergangenen Jahrzehnten auch entscheidend für den Wiederaufbau und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt haben, für eine leistungsfähige europäische Sicherheitsarchitektur einsetzen.

Auch wenn mir die Tonlage und Wortwahl des amerikanischen Präsidenten Donald Trump zu diesem Thema keineswegs gefällt, so ist doch der Bereich der gemeinsamen Sicherheitspolitik ein Bindeglied, das auch weiterhin einvernehmlich gestaltet werden muss.

Ich wünsche unserer neuen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine glückliche Hand bei ihren Entscheidungen und die entsprechende Unterstützung von allen demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages.

Brexit – Das nächste Kapitel

Brexit-Motiv auf Steinwand

In dieser Woche wurde ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Brexit geschrieben. In Großbritannien wurde Boris Johnson zunächst zum Parteichef der Tories gewählt und im nächsten Schritt nach der parlamentarischen Tradition der britischen Verfassung von der Queen zum Premierminister ernannt. Wer die erste Rede vor dem britischen Unterhaus verfolgt hat, könnte sehr schnell auf erschreckende Parallelen zur Präsentation und zur Amtsführung des amerikanischen Präsidenten kommen. Nicht nur das die Beiden eine blonde Haartracht und eine sehr eigenwillige Frisur schmückt, auch im Rahmen der inhaltlichen Darstellung legen beide Wert darauf, die Zukunft der von Ihnen regierten Länder in den schillerndsten positiven Farben und mit maßlos überzogenen Selbstbewertungen zu beschreiben.

Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass Boris Johnson nunmehr etwas geerbt hat, was als politisch vollkommen verfahrene Situation bezeichnet werden kann. In den vergangenen Monaten und auch schon Jahren seit dem Brexit und der dann folgenden Austrittserklärung gibt es eine kaum noch nachzuverfolgende Reihe von Aufforderungen und Positionierungen seitens der britischen Regierung. Die Europäische Union wird dabei immer wieder gemahnt, von ihrer vermeintlich harten Haltung gegenüber dem Vereinigten Königreich Abstand zu nehmen und in konstruktive Verhandlung einzutreten.

Die politisch spannende Frage ist allerdings, was aus Sicht aller Beteiligten als konstruktiv bezeichnet werden soll. Leider hat sich in der breiten Bevölkerung im Vereinigten Königreich noch nicht wirklich deutlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Brexit der Schritt in die falsche Richtung ist, weil zum einen die vielzitierten Vorteile des Austritts grundlegend falsch sein dürften und im Rahmen des Welthandels Großbritannien in Ermangelung großer industrieller Wertschöpfung kaum ein relevanter Partner sein dürfte, wenn es nicht Mitglied einer verhandlungsstarken Europäischen Union ist. Gleichwohl gibt es erkennbar noch keinen gesellschaftspolitischen Druck, der auf ein zweites Referendum deutet, bei dem dieser unsägliche Prozess doch noch aufgehalten werden könnte.

Die neuerliche Weigerung zur Nachverhandlung durch den EU-Brexit-Unterhändler Michele Barnier ist deshalb nicht mit fehlender Kompromissbereitschaft oder fehlender Unreinlichkeit zu beschreiben, sondern sehr wohl mit einer klaren Verfolgung gesamteuropäischer Interessen, die auch für England von Nutzen sein können.

Es wäre aber riskant, die Person des neuen Premierministers zu unterschätzen und diesen nur nach seinen vordergründigen Aussagen bzw. seinem medialen Verhalten zu bewerten. Im Gegensatz zu Trump verfügt er über eine exzellente Bildung sowie eine nachgewiesene rhetorische Begabung, die weder eine Redewendung, die Gesamtrhetorik oder selbst die Kommasetzung als Zufall erscheinen lässt. Auch seine politische Erfahrung ist nicht zu unterschätzen, da er als Bürgermeister von London auch während der Olympischen Spiele im Jahre 2012 seine Fähigkeiten nachdrücklich unter Beweis gestellt hat. Selbst seine durchaus vielfältige europäische Abstammung schafft bei ihm ein besonderes Bewusstsein für internationale Zusammenhänge.

Als Fazit muss daher jeder Gesprächspartner auf alle denkbaren politischen und diplomatischen Schachzüge eingestellt sein. Gemeinsames Ziel kann daher nur eine politische Stabilisierung innerhalb von England und beim Vollzug eines Brexits auch von Europa sein.

Auch wenn ich selber als Berichterstatter für europäische Gesundheitsfragen immer wieder mit den nennenswerten Auswirkungen des drohenden Brexits auch für das Gesundheitswesen konfrontiert werde und deshalb eine Vermeidung eines solchen Austritts grundsätzlich bevorzugen würde, kann und darf sich Europa als Gemeinschaft in der aktuellen gesamtpolitischen Lage nicht den Anschein einer inneren Schwächung erlauben. Zu viele Kompromisse gegenüber dem relativ kleinen Großbritannien könnten sehr schnell sowohl im Westen wie auch im Osten als fehlender Zusammenhalt und Konsequenz in der Verhandlungsführung bewertet werden. Die von Premierminister Johnson viel zitierten zukünftigen Freihandelsabkommen sind gegenüber einem einheitlich auftretenden und wirtschaftlichen starken Europa vollkommen unbedeutend und werden nach meiner Meinung von Seiten der Briten gewaltig überschätzt. Ein Wirtschaftssystem, das seine Wertschöpfung in erster Linie aus dem Finanzsektor generiert, ist eben keine klassische Exportnation und deshalb in bemerkenswertem Maße den Auswirkungen weltwirtschaftlicher Veränderungen in den Finanzsystemen ausgesetzt. Die Folgen der Weltwirtschaftskrise im Jahre 2008 sollten da eigentlich eine Lehre sein. Nicht umsonst waren die Auswirkungen in der Industrienation Deutschland viel schneller überwunden als in Großbritannien.

Politik sollte nie alle Aspekte der Diplomatie ungenutzt lassen, so dass es sicherlich Sinn macht, wenn der neue Premierminister Gespräche auch mit den einzelnen Spitzen der europäischen Mitgliedsstaaten führt. Wir sollten uns allerdings auch darauf einrichten, dass bei der Politik im Ergebnis auch harte Fakten, insbesondere aus dem Wirtschaftsbereich, Beachtung finden müssen und nicht nur das besondere dramaturgische Talent auf der politischen Bühne entscheidend sein darf.

Bis zum 31.10.2019 stehen uns daher noch überaus interessante Gespräche ins Haus.

Termine in der zweiten Jahreshälfte

Nachdem nunmehr die zweite Jahreshälfte angebrochen ist, laufen natürlich auch die Vorbereitungen für weitere Termine im Rahmen meiner Bürgergespräche und Bürgersprechstunden auf Hochtouren. Noch in der Ferienzeit stehe ich am 20.08.2019 in Elsdorf im Gasthof Alt Giesendorf den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Bis zum Ende des Jahres wird jede Stadt meiner insgesamt 7 Wahlkreisstädte wieder berücksichtigt werden. Da sich die Variation von Morgen- und Abendterminen durchaus bewährt hat, werden wir auch dies wieder fortsetzen. Darüber hinaus werden wir zur weiteren Verbesserung der Kommunikation nun regelmäßig wiederkehrende Bürosprechstunden – auch telefonisch – anbieten.

Bürgersprechstunde in Elsdorf

Mit Rücksicht auf die hohen Arbeitstemperaturen und die anstehende Ferienzeit werden bis Mitte August die Büros in Berlin und in Bedburg ggf. nicht durchgehend zu erreichen sein, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ihren wohlverdienten Urlaub in Anspruch nehmen möchten. Sollte gleichwohl ein aktuelles Anliegen bestehen, können diese entweder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden oder aber über die sonstigen Kommunikationskanäle schriftlich übermittelt. Eine Rückmeldung erfolgt dann zeitnah.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Erft-Kreises trotz der tropischen Temperaturen erholsame Ferientage und vor allen Dingen auch die Gelegenheit, sich mit den Familien ruhige Stunden des Austauschs zu gönnen. Nicht jeder Newsticker, der zurzeit über die mobilen Endgeräte einläuft, rechtfertigt es wirklich, die sommerliche Erholung und den persönlichen Austausch zu unterbrechen.

 

Herzlichst Ihr

Dr. Georg Kippels