Berlin, 10.09.2019

Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist ein großer Erfolg zur Stärkung unseres Handwerks.

Dr. Georg Kippels – MdB

Die Große Koalition hat sich auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken geeinigt. „Die Abschaffung der Meisterpflicht in einigen Berufsgruppen hat sich hat sich als großer Fehler erwiesen. In den vergangenen Monaten haben mich zahlreiche Handwerksbetriebe ermutigt dies zu ändern.“, so Kippels, der im Rahmen seiner Sommertour viele Handwerker im Rhein-Erft-Kreis besucht hat.

Nun hat sich die Koalition auf die Handwerksberufe geeinigt, in denen die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.

„Ich bin froh, dass wir mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken die Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung stärken. Der Meisterbrief ist über die Grenzen hinaus ein Qualitätsmerkmal verlässlicher deutscher Handwerkskunst.“, erläutert Kippels. Zum 1. Januar 2020 wird diese Regelung für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.

Der Bundestagsabgeordnete für den Rhein-Erft-Kreis I erklärt zudem, dass auch die Stärkung des dualen Ausbildungsweges stärker vorangetrieben werden muss. „Der Trend zur Akademisierung kann nur gestoppt werden, wenn auch das Image und die Wertschätzung gegenüber dem Handwerk in der Gesellschaft wieder das Maß gewinnt, das ihm zusteht. Wir müssen beispielsweise die Gebühren bei bestandener Meisterprüfung erstatten und auch den Meistertitel mit dem Bachelor-Abschluss gleichstellen.“, so Kippels.