Mitglieder des Gesprächskreis Braunkohle in der CDU/CSU-Fraktion warnen vor Aufweichung des Kohlekompromisses

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An diesem Freitag habe ich als Vorsitzender des Gesprächskreis Braunkohle gemeinsam mit meinen Kollegen aus den Revier-Wahlkreisen eine gemeinsame Positionierung zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ abgestimmt, in dem wir die federführenden Beratungsgremien für die notwendigen Anpassungen im Gesetzestext sensibilisieren wollen.

Nachdem der Gesetzentwurf Ende September in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert wurde, haben sich deutliche Abweichungen zu dem im Januar veröffentlichten Endbericht und Beschlussempfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gezeigt. Insbesondere die Kopplung des Kohleausstiegsgesetzes an das Investitionsgesetz erfüllen die Mitglieder des Gesprächskreises mit Sorge. Bislang herrschte das Einvernehmen, dass die notwendigen Strukturförderungsmaßnahmen dem Einstieg in den Ausstieg zeitlich vorausgehen müssen, um die regionale Wirtschaftskraft, die Arbeitsplatzsicherung und den Erhalt von Wertschöpfungsketten im Transformationsprozess nachhaltig zu unterstützen.

Wie aus internen Kreisen bekannt wurde, sehen sich große Teile unseres Koalitionspartners der SPD an diesen Entwicklungspfad nicht mehr gebunden. Der in langen und intensiven Verhandlungen erlangte Kompromiss der Kommission „WSB“, der sich insbesondere durch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz auszeichnet, droht mit der Aufkündigung des Grundsatzes, dass zunächst die strukturellen Weichen gestellt werden, bevor ein Kohleausstiegsgesetz formuliert wird, aufzuweichen.

Die Mitglieder des Gesprächskreises Braunkohle werden sich im laufenden Parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Zusagen, die zu Beginn des Kohleausstiegsprozesses getroffen wurden, eingehalten werden. Ohne das Fundament einer soliden Vertrauensbasis in den Revieren ist ein solches Mammutprojekt nicht erfolgreich umzusetzen.

Ebenso kritisch sehen wir eine drohende Wettbewerbssituation, die sich für Verkehrsinfrastrukturprojekte innerhalb des Bundesverkehrswegeplans ergeben könnten. Deshalb ist eine Finanzierung des Strukturwandels in den Kohlerevieren durch Umschichtungen in künftigen Haushaltsplänen nicht zu akzeptieren. Die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz des Kohleausstiegs hängt insbesondere auch davon ab, dass andere ebenso wichtige Strukturentwicklungsprojekte nicht in Konkurrenz treten.

Dem Gesetzentwurf „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ fehlt es außerdem an einer klaren Wirtschaftsorientierung. Die Kompensation von Wirtschaftskraft, Arbeitsplätzen und Wertschöpfungsketten macht privatwirtschaftliches Engagement unserer regionalen Unternehmen unabdingbar. Die Schaffung öffentlicher Arbeitsplätze wird nicht das notwendige Potential zur Kompensation entfalten. Deshalb müssen wir vermehrt auch die Möglichkeit schaffen, Unternehmen zu fördern, die sich durch innovative Geschäftskonzepte auszeichnen. Hierzu zählen unter anderem auch die Förderung von Unternehmensübernahmen und Neugründungen, sowie Start-ups im direkten Umfeld der ansässigen Hochschuleinrichtungen.

Wir brauchen einen Zukunftsvertrag für unsere Landwirte

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In der Landwirtschaft brodelt es, dies haben die landesweiten Proteste der Landwirte in dieser Woche eindrücklich gezeigt. Bauernfamilien verzweifeln. Von ihnen wird die Quadratur des Kreises verlangt. Der Grill darf etwas kosten, das Fleisch darauf nicht. Notfalls kommt die Ware aus dem Ausland. Wie dort produziert wird, interessiert nicht. Bio wird gefordert, aber kaum gekauft. So äußerte sich in dieser Woche unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann.

Es gibt nackte Existenzangst. Hinzu kommt die gesellschaftliche Ächtung. Viele reden über die Landwirte aber nicht mit ihnen. Die Landwirte fühlen sich verlassen – und kapitulieren. Die Proteste sind Weck- und Hilferuf. Die Betriebe brauchen einen fairen Rahmen. Sie brauchen Planungs- und  Rechtssicherheit. Sie brauchen Respekt. Die Gesellschaft muss sich festlegen: Welche Landwirtschaft wollen wir in Zukunft? Und was sind wir bereit, dafür zu zahlen? Deshalb fordern wir einen nationalen Zukunftsvertrag, einen Gesellschaftsvertrag. Bindend für alle, über Wahlperioden hinweg. 

Landwirte betreiben für uns alle Anbau, Tierhaltung und Beweidung und schaffen nebenbei unsere Kulturlandschaft. Sie erzeugen nicht nur unsere wertvollen Lebensmittel und nachwachsenden Rohstoffe, sondern tragen mit der Pflege der Landschaft auch Verantwortung für die gesamte Umwelt. Die überwiegende Mehrheit der Landwirte arbeitet hart an sieben Tagen die Woche in ihren Familienbetrieben. Dafür gebührt ihnen Respekt und Wertschätzung.

Seit 1990 haben leider 57 Prozent der Betriebe aufgegeben, was nicht nur an den globalen Wettbewerbsbedingungen liegt, sondern auch an unserem eigenen Konsumverhalten.

Ein wichtiges Instrument der Landwirtschaftspolitik ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, die wir dringend auf ihrem jetzigen finanziellen Niveau halten müssen. Gleiches gilt für die Zwei-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Direktzahlungen der ersten Säule sind eine unverzichtbare Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe.

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule sind ein wichtiges Instrument, um die Umweltziele zu erreichen. Landwirte sind gern bereit, weitere sinnvolle Umweltmaßnahmen zu leisten, deswegen muss verstärkt auf Freiwilligkeit und Wertschätzung der Landwirte gesetzt werden. Dies wird zielführender sein als strikte Vorgaben, Kontrollen und Sanktionen. Daher sind auch entsprechende finanzielle Anreize, die über den reinen Ausgleich entstandener Kosten und entgangener Erlöse hinausgehen, wichtig.

Wir wollen außerdem, dass die klein- und mittelständischen bäuerlichen Familienbetriebe besser unterstützt werden, indem die ersten Hektare der landwirtschaftlichen Flächen stärker als bisher gefördert werden. Zudem müssen die Förderstrukturen für sie gezielter und einfacher als bislang ausgerichtet und die bürokratischen Vorgaben dringend reduziert werden.

Milliardenschwere Entlastungen beim Soli ab 2021

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Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird deswegen von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.

Dies ist mit einem jährlichen Finanzvolumen von mehr als 10 Milliarden Euro die größte finanzielle Einzelmaßnahme aus dem Koalitionsvertrag.

An die neue, deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Wie bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag der Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Er ist nur zu zahlen, wenn eine Steuerlast entsteht, die bei der Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt.

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag wurde von 1995 an eingeführt. Er dient, flankiert von anderen Maßnahmen eines Gesamtkonzepts, der Umsetzung des Föderalen
Konsolidierungsprogramms im Rahmen der Wiedervereinigung. Ziel war es, den neuen Ländern und ihren Gemeinden dauerhaft eine angemessene Finanzausstattung zu sichern und in vertretbarer Zeit zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse im Osten Deutschlands an die im Westen zu führen.

In diesem Zusammenhang ging es neben der Finanzierung der Erblasten auch um die Integration der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich und um die gesamtstaatliche Aufteilung der Vereinigungslasten. Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages wirkt sich zudem positiv auf die Binnenkonjunktur aus: Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt mehr auf dem Konto, die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Durch die Entlastungspolitik der Bundesregierung werden insbesondere Familien sowie Personen mit unteren und mittleren Einkommen profitieren, auch durch deutlich verbesserte Familienleistungen (z. B. höheres Kindergeld), Sozialabgabensenkungen (z.B. Wiederherstellung der Parität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung), höhere Grundfreibeträge und den Ausgleich der kalten Progression.

Allein die steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung erreichen in voller Jahreswirkung ein Volumen, das deutlich über die 25 Milliarden Euro-Marke hinausgehen wird. Es sind somit die umfangreichsten Steuersenkungen seit mehr als zehn Jahren.

„Heimatpolitik mit Leben füllen“ – Fachgespräch der Unionsfraktion über gleichwertige Lebensverhältnisse

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Deutschland ist ein Flächenland mit großer regionaler Vielfalt. Wie in allen Landesteilen – in den städtischen Ballungsräumen wie in den ländlichen Regionen – gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden können, ist eine Frage, mit der sich die Unionsfraktion in einem Fachgespräch gemeinsam mit Vertretern aus den Kommunen beschäftigte. Fraktionschef Ralph Brinkhaus betonte, dass CDU und CSU als Volksparteien für alle da seien. Er forderte ein Ende des Schablonendenkens in Stadt und Land oder Ost und West.

Im Juli 2019 hat die Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung hat ihrerseits konkrete Vorschläge erarbeitet, wie dies gelingen kann. Nun geht es im Bundestag darum, diese gesetzgeberisch umzusetzen. „Wir wollen die Situation der Kommunen jeden Tag ein bisschen besser machen“, sagte die CDU-Abgeordnete Petra Nicolaisen. Denn Kommunen seien die staatliche Organisationsebene, die am nächsten an den Menschen dran sei. Bei allen politischen Eingriffen müsse die regionale Vielfalt aber erhalten bleiben. „Gleichwertigkeit ist eben nicht Gleichmacherei“, sagte sie.

Brinkhaus kritisierte, dass die Kommunen im Staatswesen nicht über das Gewicht verfügten, das sie im Leben der Bürger einnehmen. Sie seien verfassungsmäßig nicht angemessen berücksichtigt. Gleichwohl sei die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weder alleine bei den Kommunen, bei den Ländern oder beim Bund abgeladen werden kann“. Brinkhaus erinnerte daran, dass der Bund in den vergangenen Jahren schon Milliardenbeträge an die Länder und Kommunen weitergeleitet habe, damit sie ihre Aufgaben erfüllen könnten.

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Ziel ist es, die Wanderungsbewegung vom Land in die Städte, abzubremsen. Damit die Dörfer attraktiv bleiben, braucht es lebendige Ortskerne mit Geschäften und Ärzten, mit Schulen und Kinos, mit öffentlichem Nahverkehr und digitaler Anbindung. Das entlastet die Ballungszentren, die unter Wohnungsmangel und Verkehrsinfarkt leiden, deren soziale Einrichtungen häufig überfordert sind.

Bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse kommt dem Bundesinnenministerium, das seit dieser Legislaturperiode auch Heimatministerium ist, eine koordinierende Aufgabe zu. Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Marco Wanderwitz, forderte, die neue Heimatpolitik mit Leben zu füllen. So müsse der Bund eine Kehrtwende hin zu einer aktiven Strukturpolitik machen. Wichtig sei dabei „die Förderung nicht nach Himmelsrichtung, sondern nach Bedürftigkeit“.

Als wichtiges Instrument der Regionalpolitik nannte Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, den Gleichwertigkeitscheck bei Gesetzesvorhaben. „Wir müssen das Thema immer mitdenken, damit der Check kein Papiertiger wird“, sagte er. Deutschland stehe damit eine jahrzehntelange Aufgabe bevor. Brinkhaus verwies auf die Möglichkeit, wichtige Institutionen flächendeckend in der Bundesrepublik zu verteilen. Den öffentlichen Arbeitsplätzen folgten oft die privaten im Geleitzug, erklärte Wanderwitz.

Die Podiumsteilnehmer bewegte vor allem die Frage der Finanzierung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Man könne nicht immer nur das umsetzen, was nichts kostet, meinte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Christian Haase. Deshalb müsse man dafür sorgen, dass die geplanten Maßnahmen mit Geld unterlegt werden. Auch der Oberbürgermeister von Freudenstadt, Julian Osswald, sagte: „Es muss Fleisch an den Knochen, damit wir agieren können.“ Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, erklärte, neben den finanziellen Grundlagen fehlten auch Zeitschienen für konkrete Umsetzungsschritte.

Ungeduldig zeigte sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg: „Wir müssen endlich anfangen.“ Die Umsetzung werde mehr als 20 Jahre dauern. Beispielsweise könne man mit den Maßnahmen beginnen, die nichts kosten, indem man Bundesbehörden in die Regionen verlagere. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen, Thomas Kufen, indes äußerte sich zufrieden, dass der Gesprächsfaden aufgenommen sei. Gelöst werden müsse vor allem aber die Frage der Altschulden vieler Kommunen.