30 Jahre Mauerfall – Grundlage für Einheit in Freiheit

19kw45 Berliner Mauer

Im Oktober haben wir in Leipzig gemeinsam mit Revolutionären des Jahres 1989 an den Mut und die Entschlossenheit der vielen Menschen erinnert, die zum Sturz der SED-Diktatur beigetragen haben und die den ersten Stein aus der Mauer herausbrachen. Am 9. November 1989 fiel die Mauer. Die Mauer war das Symbol der Unfreiheit und der falschen sozialistischen Ideologie. Die Freude über den Mauerfall steht im Mittelpunkt unserer Sitzungswoche.

Dieser glückliche Moment unserer Geschichte wäre ohne Mut nicht möglich gewesen. Es war der Mut von Polen, die gegen die kommunistische Diktatur aufstanden. Es war der Mut von Ungarn, die die grüne Grenze öffneten. Es war der Mut von DDR-Bürgern, die sich nicht einschüchtern ließen von Stacheldraht, Schießbefehl, Willkürherrschaft und sozialistischer Umerziehung. Wir, die CDU, wollen in diesem Jahr an diesen Mut erinnern, wir wollen mehr von diesem Mut erfahren. Denn er kann uns auch heute ermutigen anzupacken, Verantwortung zu übernehmen, auf das Gemeinsame und nicht das Trennende zu setzen.

Die Union war und ist die Partei der Deutschen Einheit. Schon früh hat Konrad Adenauer nie einen Zweifel am Ziel unserer Politik gelassen: Ein friedliches Deutschland wieder zu einem gleichberechtigten Partner in Europa und der Welt zu machen. Dieses Ziel haben wir 1990 erreicht: Die Deutschen in der DDR und Helmut Kohl haben der Deutschen Einheit in Frieden den Weg geebnet. In Freude über das Gelungene verneigen wir uns vor dem Mut und der Entschlossenheit, die der Freiheit zum Durchbruch halfen. Dieser Freiheit sind wir verpflichtet.

Seit 30 Jahren bemühen sich die Deutschen in den alten und den 1990 wieder erstandenen Ländern Ostdeutschlands, die Folgen von 40 Jahren deutscher Teilung und der sozialistischen Diktatur zu überwinden. Die Bürger der neuen Länder sind weit überwiegend Gewinner der Deutschen Einheit. Hinter ihnen liegt ein schwieriger, oft mit persönlichen Opfern verbundener, aber vor allem bewundernswerter Veränderungs- und Aufbauprozess. Gleichwohl bleiben 40 Jahre Teilung und Sozialismus eine Erfahrung, die sich nicht abstreifen lässt. Dazu gehört auch die Wertschätzung für Deutschland als politische und Kulturnation. Denn darauf gründete die Hoffnung vieler Menschen auf Freiheit und Demokratie. Dieses nationale Bewusstsein ist ein Erbe, das wir für die großen Integrationsaufgaben fruchtbar machen sollten, vor denen Deutschland steht.

Kanzleramtschef Helge Braun informiert über Braunkohleprozess

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Intensiv haben sich alle beteiligten und betroffenen Akteure aus Politik, Wirtschaft, den Kommunen und der Zivilgesellschaft in den vergangenen Wochen mit dem Gesetzentwurf zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen befasst, nachdem das Beteiligungs- und Stellungnahmeverfahren im August leider sehr kurzfristig angesetzt war.

Auf meine Initiative als Vorsitzender des Gesprächskreis Braunkohle haben wir betroffenen Wahlkreisabgeordneten ein sehr umfangreiches Positionspapier an alle Ministerien geschickt, in dem wir deutlich machen, wo eine Nachjustierung angezeigt ist. Wesentliche Punkte sind nach unserer Einschätzung die Notwendigkeit eines Sondervermögens, um die finanzielle Förderung nachhaltig und planungssicher in den Bundeshaushalt einzustellen, eine Entkopplung des Bundesverkehrswegeplans von den geplanten Infrastrukturprojekten in den Revieren oder auch die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für die privatwirtschaftlichen Akteure in den Braunkohleregionen.

Kanzleramtschef Helge Braun hat sich in dieser Woche in einem fraktionsinternen Gespräch weitgehend unseren Forderungen angeschlossen und sieht, ebenso wie wir, dass der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Ausgestaltung wesentliche Kernpunkte, die ebenso von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ herausgearbeitet wurden, vermissen lässt.

Insbesondere eine finanzielle Planbarkeit wird durch Finanzminister Olaf Scholz verhindert, der vorsieht die Strukturstärkungsgesetze auch in den künftigen Perioden aus dem laufenden Haushalt zu bestreiten. Dies geht nicht nur zu Lasten der Reviere, sondern auch der Regionen, die dadurch im Zweifelsfall eigene ebenso wichtige Projekte nun in einer Konkurrenzsituation sehen.

Diese Blockadehaltung, die sich auf mehrere Punkte des Gesetzes bezieht, hat aber vor allen Dingen zur Folge, dass das Gesetzgebungsverfahren unnötig verzögert wird. Wenn man bedenkt, dass die ersten Kraftwerkskapazitäten bereits in zwei Jahren abgeschaltet werden sollen, müssen wir schnellstens zu einer Einigung kommen, um den Revieren die Chance zu geben, diesen Prozess aus eigener Kraft mitzugestalten und in die Zukunftsfähigkeit unserer Kohlereviere zu investieren.

Waffenrechtsänderungsgesetz darf zu keinen Mehrbelastungen für Sportschützen führen

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In den vergangenen Tagen haben mich zahlreiche Zuschriften von unseren Sportschützen im Rhein-Erft-Kreis erreicht, die sich besorgt über die geplante Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie zeigen. Die Änderungen sollen vor allem drei Ziele erreichen: Die Erschwerung des illegalen Zugangs zu scharfen Schusswaffen, die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie die Erschwerung einer Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge. Dazu werden mit dem Gesetzentwurf neue Erlaubnis-, Anzeige-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten eingeführt.

Unser Anliegen ist dabei, einen echten Gewinn an Sicherheit mit den berechtigten Belangen der vielen unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler in Deutschland in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form darf aus meiner Sicht allerdings nicht dazu führen, dass es zu unnötigen Mehrbelastungen, ohne Sicherheitsgewinn für unsere Sportschützen kommt. Unser zuständiger Berichterstatter Marc Hennrichmann steht hierzu ebenfalls im engen Austausch mit dem Ministerium um den Anliegen gerecht zu werden.

Ich verstehe die geäußerten Bedenken deshalb durchaus. Auch aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich die bereits bestehenden Regelungen des deutschen Waffenrechts insgesamt weitgehend bewährt. Die vorliegenden Änderungsvorschläge zum Waffenrecht prüft unsere Fraktion daher sehr genau und kritisch dahingehend, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen oder – gerade mit Blick auf die berechtigten Belange der vielen unbescholtenen Jäger und Schützen und Sammler einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeuten.
Uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist bewusst, dass das Schützentum, die Jagd und das Sportschießen in Deutschland eine lange Tradition haben. Sie sind Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur und werden von ihren Anhängern und Mitglieder verantwortungsbewusst praktiziert.

MIT fordert Einhaltung des Koalitionsvertrages

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In dieser Woche fand in Berlin die Bundesvorstandssitzung der MIT – Mittelstands- und Wirtschaftsunion statt. Bestimmendes Thema war auch hier, wie überall in den Medien, die Grundrente. Wir setzen uns für eine Grundrente ein, die ausschließlich zielgerichtet an langjährige Beitragszahler ausgezahlt wird, die sonst in der Grundsicherung landen würden.

Eine Grundrente, die nicht alle Einkommen und Vermögen im Haushalt des Antragstellers berücksichtigt, führt dazu dass sie an viele Hunderttausend Personen ausgezahlt wird, die nicht bedürftig sind und unser Sozialstaatsprinzip in der Konsequenz aushebelt. Diese verstoße klar gegen den Koalitionsvertrag, der sich eindeutig für eine Bedürftigkeitsprüfung in der Grundsicherung ausspricht. Zudem drohten vergleichbare Forderungen in anderen Bereichen der sozialen Sicherung. Darüber hinaus würde die Einkommensprüfung Vermögen wie Immobilien, Sammlungen, Fahrzeuge, Geld- und Wertpapierguthaben nicht berücksichtigen. Unzureichend erfasst würden zudem die Einkommen nicht verheirateter Lebenspartner im Haushalt, Kapitalerträge und die Einkommen von Rentenempfängern im Ausland. Die als Kompromiss von der Koalition nun angedachte Einkommensprüfung hält die MIT für unzureichend. Eine pauschale höhere Bewertung niedriger Rentenanwartschaften führt zudem zu zahlreichen neuen Ungerechtigkeiten, da die Rentenversicherung beispielsweise nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung unterscheiden kann.

Der Koalitionsvertrag, der auch von unserem Koalitionspartner der SPD erarbeitet und beschlossen wurde, gibt eindeutig vor:
„Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“

An diese Zusagen sollte man sich auch eineinhalb Jahre später halten.

Die Koalition arbeitet erfolgreich für das Land

CDU, CSU und SPD haben aus Verantwortung für Deutschland im März 2018 nach intensiven Verhandlungen und positiven Kompromissen zu einer gemeinsamen Regierung zusammengefunden.

Im Koalitionsvertrag haben die drei Partner CDU, SPD und CSU miteinander vereinbart, im Herbst 2019 eine Bestandsaufnahme vorzulegen. Zusammen mit den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat die Bundesregierung viel erreicht und umgesetzt – aber es bleibt auch noch viel zu tun.

Wir investieren auf Rekordniveau und haben mit drei Änderungen des Grundgesetzes ermöglicht, dass der Bund die Länder bei Investitionen besser unterstützen kann, dies kommt Nordrhein-Westfalen konkret zugute. Dabei wahrt die Bundesregierung das Prinzip solider Finanzpolitik, senkt die Gesamtverschuldung und schafft so auch neuen Handlungsspielraum für mögliche Krisen.

Um Deutschlands Klimaschutzziel 2030 (55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990) sicher zu erreichen, hat die Koalition ein umfassendes Klimapaket vereinbart. Es enthält unter anderem Anreize durch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, günstigere Bahnfahrten, die Förderung von klimafreundlichen Heizungen und E-Mobilität, maßvolle Verteuerung des klimaschädlichen CO2 ab 2021 bei gleichzeitiger Entlastung der Pendler mit weiter Strecke.

Der Ausstieg aus der Kohle bis 2038 wird vorbereitet und durch eine Unterstützung der betroffenen Regionen beim Strukturwandel in Milliardenhöhe flankiert. Gerade hier sehe ich aber noch erheblichen Abstimmungsbedarf insbesondere mit unserem Koalitionspartner der SPD, der sich momentan in wesentlichen Punkten in eine Blockadehaltung zurückzieht und so die wichtigen Schritte zu verlässlichen Rahmenbedingen erheblich verzögert.
Im Bereich der Sicherheit stärkt der „Pakt für den Rechtsstaat“ Justiz und Polizei. 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte, 15.000 zusätzliche Polizisten bei Bund und Ländern, jeweils bis Ende 2021 wurden neben schnelleren Strafverfahren auf den Weg gebracht.

Für die Digitalisierung der Schulen haben wir das Grundgesetz geändert, damit der Bund die Schulen mit fünf Milliarden Euro unterstützen kann. Außerdem haben wir das Kindergeld um zehn Euro seit dem 1. Juli 2019 zu Gunsten aller Familien erhöht. Den Kitaausbau wollen wir vorantreiben. Über die bereits gezahlten elf Milliarden Euro hinaus zahlt der Bund bis 2022 weitere 5,5 Milliarden Euro zum Ausbau von Kindertagesstätten.

Das von der Union gewünschte Baukindergeld für Familien mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr für die Dauer von zehn Jahren haben wir umgesetzt. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Wir steuern und begrenzen den Zuzug. Erleichterung gibt es nun beim Zuzug von qualifizierten Fachkräften nach klaren Kriterien, so dürfen IT-Fachkräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Jobangebot mit einem Mindestgehalt auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen. Wir haben neue Regelungen für mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber geschaffen, außerdem strengere Regelungen für Identitätstäuscher und Mitwirkungsverweigerer. Der Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge (bis auf 1.000 Menschen pro Monat aus humanitären Gründen) ist nun begrenzt.
Auch im Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit können sich die Erfolge der Koalition sehen lassen. So beinhaltet das Rentenpaket Verbesserungen etwa für Frührentner, die Erhöhung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder sowie eine Absicherung des aktuellen Rentenniveaus und Haltelinie beim Beitragssatz.

Mit dem Sofortprogramm Pflege schaffen wir 13.000 neue Stellen für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen; zudem wird die Ausbildung für Pflegeberufe reformiert und das Schulgeld abgeschafft, stattdessen erhalten Auszubildende eine Vergütung. Die schnelle Vergabe von Arztterminen für Kassenpatienten durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt weitere Verbesserungen für die Patienten.

Deutschland ist Vorreiter bei Verschreibung digitaler Anwendungen

19kw45 Jens Spahn

Mit den Stimmen der Koalition hat der Deutsche Bundestag am 7. November 2019 das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) auf den Weg gebracht. Damit ist Deutschland das erste Land, in dem digitale Anwendungen (z.B. Apps) verschrieben werden können. Damit wird ein weiterer Schritt gemacht, um unser Land in der digitalen Versorgung voranzubringen und besser zu machen. Die Neuerungen treten ab 2020 in Kraft. Konkret heißt das für unseren Alltag Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt die wesentlichen Inhalte wie folgt vor:

  1. Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
  2. Krankenkassen können künftig als Treiber von Innovationen bedarfsgerecht und patientenorientiert die Entwicklung digitaler Innovationen fördern.
  3. Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu machen. Versicherte können sich damit im Umgang etwa mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte schulen lassen.
  4. Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1% ab dem 1. März 2020 auf 2,5% erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
  5. Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.
  6. Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen. Bislang erhalten Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben Ärztinnen und Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf elektronischem Wege tun. Wahlleistungsvereinbarungen können etwa im Vorfeld geplanter Krankenhausaufenthalte auch elektronisch abgeschlossen werden. Außerdem können auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden.
  7. Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich. Und wir sorgen dafür, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.
  8. Große Datenmengen sind die Voraussetzung für medizinischen Fortschritt. Wir sorgen dafür, dass in einem Forschungsdatenzentrum die bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten pseudonymisiert zusammengefasst werden und der Forschung auf Antrag über anonymisierte Ergebnisse zugänglich gemacht werden. Damit stehen der Wissenschaft künftig in einem geschützten Raum aktuellere und mehr Daten für neue Erkenntnisse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zur Verfügung.
  9. Die in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendete Soft- und Hardware ist oftmals „historisch gewachsen“. Folgen sind inselartige Arbeitsabläufe und Datenhaltungslösungen und damit Medienbrüche sowie mehrfach und möglicherweise falsch erfasste Daten. Damit verbunden sind erhebliche Aufwände – sowohl für die Versicherten als auch die Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Mit dem DVG werden die Grundlagen für weitere offene und standardisierte Schnittstellen geschaffen, so dass Informationen künftig leichter, schneller und auf Basis internationaler Standards ausgetauscht werden können.
  10. Die IT-Sicherheit bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird nachhaltig gestärkt. Hierzu erhält die Selbstverwaltung den Auftrag, IT-Sicherheitsstandards verbindlich festzuschreiben. Zertifizierte Dienstleister können die Praxen bei der Umsetzung unterstützen. Damit sorgen wir dafür, dass die sensiblen Gesundheitsdaten in den Praxen auch in der Zukunft sicher geschützt werden.

Digitale Medizin passiert, ob wir es wollen oder nicht. Deshalb ist das neue Gesetz ein richtiger und wichtiger Schritt, digitale Lösungen und Möglichkeiten im Gesundheitswesen sinnvoll in das etablierte System zu integrieren und dabei die Datensicherheit aller Patientinnen und Patienten durch den Staat zu sicher zu stellen.