Masernschutz in Schule und Kita wird verbessert

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Am Donnerstag hat der Deutschen Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen. In meiner Rede konnte ich darauf verweisen, dass es Deutschland noch einiger Anstrengung bedarf, dass Masern und Röteln der Vergangenheit angehören. Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher ist für sie künftig beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule, ein altersgerechter Masernimpfschutz nachzuweisen. Auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, sollen gegen diese gefährliche Infektionskrankheit geimpft sein. Zu den wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfes zählen folgende Punkte:

  • Vor der Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, nachweisen, dass sie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben.

  • Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten wollen, müssen ebenfalls eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachweisen. Gleiches gilt für Personal in medizinischen Einrichtungen.
  • Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1971 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben.
  • Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.
  • Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
  • Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
  • Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für nicht geimpftes Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.
  • Alle Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte) dürfen künftig impfen.

Wir stehen mit dem Gesetz in der Tradition und Verpflichtung verdienter Wissenschaftler wie Robert Koch oder Rudolf Virchow, die sich um die Ausrottung von Infektionskrankheiten verdient gemacht haben. Es darf nicht sein, dass wir dieses Vermächtnis mit dem Verhalten der Bevölkerung gefährden. Deshalb bedurfte es nun einer staatlichen Reglementierung, die in jeder Hinsicht verhältnismäßig ist.

Mit dem Gesetz wurden zudem weitere Regelungen verabschiedet. So wird in Zukunft Werbung für Schönheitsoperationen verboten, das betrifft auch Werbung in sozialen Netzwerken, für Versicherte, die regelmäßig mit einem bestimmten Arzneimittel versorgt werden müssen, wird ein sogenanntes Wiederholungsrezept eingeführt und die vertrauliche Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird künftig von den Krankenkassen erstattet. Damit wird die frühzeitige Beweissicherung bei Verdacht auf Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch verbessert.

Größte Steuersenkung seit zwei Jahrzehnten beschlossen

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Die Entlastung von Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2021 um über zehn Milliarden Euro jährlich durch Wegfall des Solidaritätszuschlags kommt. Der Solidaritätszuschlag, der vor 25 Jahren eingeführt wurde, um die Kosten der Deutschen Einheit mitzutragen hat seinen Dienst erfüllt. Deshalb ist es unsere Verantwortung, die Zusatzabgabe mit Erreichen der Aufgabenziele auch wieder abzuschaffen.

Es war ein langes Ringen mit unserem Koalitionspartner, letztendlich konnte sich die CDU/CSU aber durchsetzen und das Gesetz zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags durchsetzen. Mit diesem Gesetz werden wir für über 90 Prozent der Steuerzahler den Soli komplett abschaffen und für viele andere deutlich reduzieren. Damit entlasten wir Millionen von Steuerzahler in Deutschland. Sie alle werden ab dem Jahr 2021 deutlich mehr Geld in der Tasche haben! Zusammenveranlagte fast 2000 Euro, Einzelpersonen bis über 960 Euro im Jahr!

Dies ist jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zum Abbau des gesamten Solidaritätszuschlages und damit der Beginn eines Prozesses, um das Steuersystem von dem Fremdkörper einer Ergänzungsabgabe zu befreien! Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht es hierbei um nicht weniger als die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit im Steuerrecht!

Wir in der Union halten weiter an dem Ziel fest, den Soli für alle Steuerzahler schnellstmöglich abzuschaffen. Das wurde bei der Einführung des Soli versprochen und ist für uns eine Frage der Verlässlichkeit. Deshalb haben wir schon heute bei der Verabschiedung des Gesetzes als Signal einen Abbaupfad gefordert! Dabei soll sich der Steuersatz des Soli ab 2022 jährlich um 1,1 Prozent reduzieren, bis zum endgültigen Wegfall im Jahre 2026!
Wir sind stolz, dass dieser erste Entlastungsschritt, der sich im Jahr 2024 bereits auf über 12 Milliarden Euro belaufen wird, nun umgesetzt wird, und werden weiter für eine schnelle Komplettabschaffung des Soli kämpfen!

Ausbeuterische Kinderarbeit muss geächtet werden

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Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat diese Woche in der Fraktionssitzung den von mir mitinitiierten Antrag „Kinder weltweit schützen – ausbeuterische Kinderarbeit verhindern“ beschlossen.

Am Donnerstag wurde der Antrag im Plenum beraten und angenommen. Als Berichterstatter für globale Kinderrechte schmerzt es mich besonders, dass für einige Produkte unseres täglichen Lebens Kinder in ausbeuterischer Weise arbeiten müssen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend Produkte ablehnen, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden. Es ist auch gut, dass Unternehmen, die in globale Lieferketten eingebunden sind, es immer mehr als Chance begreifen, mit Waren werben zu können, die nicht von Kinderhänden gefertigt wurden. Das zeigt: Mit der Marktmacht Deutschlands können wir viel für Kinder weltweit bewegen. Weltweit fehlt es nicht an Konventionen und Absichtserklärungen gegen Kinderarbeit, sondern es mangelt an deren konsequenter Umsetzung. Diese würde leichter gelingen, wenn die Ursachen für Kinderarbeit – in erster Linie Armut – bekämpft würden. Nötig sind auch neue Ansätze: Beispielsweise geben Verbrauchersiegel wie der Grüne Knopf in der Textilbranche Orientierung. Kunden, die auf das Siegel achten, können sich sicher sein, dass sie Produkte kaufen, bei denen ökologische und soziale Mindeststandards beachtet wurden. Deutsche Unternehmen müssen ihrer Sorgfaltspflicht weltweit so gut wie möglich nachkommen. Wir setzen dabei in erster Linie auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Aktuell wird überprüft, wie die Unternehmen ihre freiwillige Selbstverpflichtung wahrnehmen. Falls sich ergeben sollte, dass die Unternehmen die notwendigen Standards nicht einhalten, müssen wir gesetzliche Regelungen in den Blick nehmen. Wichtig ist darüber hinaus eine einheitliche, branchenübergreifende und verbindliche Regelung zur Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene. Nicht zuletzt sollte die Bekämpfung der Kinderarbeit Teil aller EU-Freihandelsabkommen sein.“

Ich wünsche mir auch, dass die doch zunehmend festzustellende Verantwortung der Bevölkerung, wie sie in den Klimaprotesten zu Ausdruck kommen, auch auf hautnahe Sachverhalte übertragen wird, bei denen wir durch unser Verhalten hier und heute verhindern können, dass Kinder geschunden und getötet werden.

Großer Teilerfolg bei Demonstration vor dem Bundeskanzleramt

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Viele Bürgermeister und Kommunalvertreter aus allen drei großen deutschen Braunkohlerevieren haben sich gestern auf den Weg nach Berlin gemacht, um ihren Forderungen zu Ausbesserungen im Strukturstärkungsgesetz Gehör zu verschaffen. Auch aus dem Rheinischen Revier konnte ich einige bekannte Gesichter ausfindig machen, die die Anreise nach Berlin getätigt haben, um für die Einhaltung der getroffenen Versprechen zu demonstrieren.

Die Sorgen sind zum größten Teil gleichlautend mit den Befürchtungen, die auch ich als Vorsitzender des Gesprächskreises Braunkohle bereits vor einigen Wochen an die zuständigen Ministerien herangetragen habe. Dazu zählen vor allen Dingen eine fehlende Verbindlichkeit der getroffenen Zusagen, eine Herausnahme der Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt und eine höhere Unterstützung privatwirtschaftlichen Engagements in den Revieren.

Gemeinsam mit unserem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, habe ich deshalb gestern die Gelegenheit genutzt, die Vertreter der Reviere solidarisch zu unterstützen und ihnen zu signalisieren, dass sie sich auch im Parlament auf engagierte Anwälte der Interessen der Kohleregionen verlassen können.
Wie dann gestern bereits sehr zeitnah der Presse zu entnehmen war, konnten die Bürgermeister aus einem persönlichen Gespräch mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier ein erfreuliches Versprechen mitnehmen. Es wird einen Staatsvertrag bzw. Bund-Länder-Vereinbarung geben, um heutige Zusagen zu finanziellen und organisatorischen Unterstützungen des Bundes für die Zukunft verbindlich festzuschreiben.

Nachdem in der vergangenen Woche der Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz vorgelegt wurde, ergeben sich aus diesem aber natürlich bereits weitere Fragestellungen, die in den kommenden Wochen bearbeitet und geklärt werden müssen.

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Am Rande der Demonstration traf ich auch Bürgermeister Bengt Kanzler aus der Partnerstadt Vetschau meiner Heimatstadt Bedburg. Dort durchlebt man nun den Strukturwandel zum zweiten Mal innerhalb von 30 Jahren. So ist die Solidarität unter unseren Städten noch intensiver und wir können uns wechselseitig unterstützen und voreinander lernen.

Philanthropie in der Kritik

„Win-win oder Win-loose? Öffentlich-Private Partnerschaften in der Globalen Gesundheit“ unter diesem Motto fand diese Woche eine Fachkonferenz der Deutschen Plattform für Globale Gesundheit in Berlin statt. Ich durfte mich im Rahmen einer Podiumsdiskussion beteiligen.

Den Konferenzveranstaltern war es ein Anliegen, auf die besondere Dynamik im Bereich der Globalen Gesundheit durch die wachsende Bedeutung großer, internationaler Privatstiftungen hinzuweisen. Die Deutsche Plattform für Globale Gesundheit dabei sollte das Gesundheitsverständnis der neuen Akteure beleuchtet werden und nach ihrer Prioritätensetzung bei der Lösung globaler Gesundheitsprobleme gefragt werden. Viele der teilnehmenden Akteure der Konferenz sehen durch diese Entwicklungen ein Modell, staatliche Ansätze durch überstaatliche zu ersetzen.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion war es mir ein Anliegen dafür zu sensibilisieren, das man das eine tun sollte, ohne das andere zu lassen. Philanthropie ist nicht die Lösung der globalen Probleme. Die politischen Akteure müssen globale Reformen auf der Ebene von G7/G20, der Vereinten Nationen und anderen Gremien einfordern und vorantreiben, doch die finanziellen Beiträge und Daten, die private Geber im Bereich der Globalen Gesundheit einbringen, um Krankheiten wie Malaria, HIV und Tuberkulose zu vermessen und einzudämmen, sind ein enormer Beitrag, auf den nicht verzichtet werden sollte.