Rückkehr der Meisterpflicht

Mit dem Beschluss des Bundestages vom Donnerstag hat dieser eine Fehlentscheidung der Rot-Grünen Regierung aus dem Jahre 2004 korrigiert. Für 12 Gewerke wurde nun wieder die Meisterpflicht eingeführt. Dies stärkt den Mittelstand, weil mit Qualität und Fachkunde in wichtigen Bereichen des Handwerks wieder Zuverlässigkeit und die Pflege von Handwerkskunst Einzug hält. Dies stärkt natürlich auch die duale Berufsausbildung, die in unserem Wirtschaftssystem ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Jugendarbeitslosigkeit ist.

Die Ausbildung zum Meister beinhaltet vor allem auch die Fragen der  kaufmännischen Betriebsführung und der Personalverantwortung, deren Fehlen in der Vergangenheit oft Grund für das Scheitern des Weges in die Selbstständigkeit war. Das Mittelständische Handwerk ist auch gesamtwirtschaftlich ein Fundament für Arbeitsplätze und die Wahrung der Interessen der Kunden an einer soliden Leistung, die vor Folgeschäden schützt. Natürlich spielt der Sicherheitsaspekt bei gefahrgeneigten Gewerken, wie zum Beispiel der Elektrik, ebenso eine große Rolle.

Im Einzelnen soll die Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter und Orgel- und Harmoniumbauer wieder eingeführt werden.

Für die jetzigen Betriebe, die ohne Meister geführt werden, gilt natürlich der Bestandsschutz.

In fünf Jahren wird der Umfang der Wiedereinführung der Meisterpflicht evaluiert und geprüft werden, ob nicht auch noch weitere Bereiche mit dem Meister ausgestattet werden.

Deutsches Handwerk ist auch international mit seiner Meisterpflicht ein Maßstab für Qualität und technischer Fachkunde. Daran wollen wir auch in der Zukunft festhalten bzw. wieder angemessen ausbauen.

Wasserstoff als Energieträger

In dieser Woche nahm ich am Fachkongress der CDU/CSU-Faktion zum Thema „Wasserstoff als Energieträger“ teil. Mit hochrangigen Gästen aus der Wissenschaft und Forschung zur Herstellung und Nutzung von Wasserstoff wurde die Perspektive für die Fragestellung der klimaneutralen Energieträger diskutiert.

Dass dieses Thema  auch für den Rhein-Erft-Kreis von Interesse ist, wurde mir erfreulich dadurch belegt, dass aus Erftstadt extra mein CDU Kollege, Fraktionsvorsitzender Thomas Schmalen angereist war, um sich über die Nutzbarkeit für den ÖPNV zu informieren.

Wasserstoff ist in seiner Herstellung und Nutzbarkeit seit mehr als hundert Jahren bekannt. Schon Jules Verne erwähnte Wasserstoff in seinen Werken und prophezeite den Siegeszug als Energieträger.

Die Herausforderung besteht jetzt aber in der wirtschaftlichen Massenproduktion und die Einbindung in den Individualverkehr. Wir haben zwar schon eine Reihe von Tankstellen und im Busbereich des ÖPNV gibt es auch schon gute Pilotprojekte, wie auch die Nutzung bei Regionalzügen. Im PKW- Verkehr fehlt neben den Fahrzeugen auch die Akzeptanz, weil der Umgang und die Lagerung von Wasserstoff höhere Risiken haben.

Für alle diese Fragen ist aber entscheidend, dass wir unser Know-How der Hochschulen und auch der Ingenieure der Entwicklungsabteilungen zielgerichtet in eine Strategie einbauen. Politik kann dabei die Rahmen und Ziele, nicht jedoch die konkrete Schritte der Umsetzung vorgeben.

Die Wirtschaftlichkeit hängt natürlich von den weiteren Rahmenbedingungen ab. Noch sind der „graue Wasserstoff“, also der auf fossiler Basis, deutlich preiswerter als der „grüne Wasserstoff“, der aus grünem Strom im Rahmen der Elektrolyse hergestellt wird. Hier werden die CO2-Zertifikate eine entscheidende Rolle spielen.

Als günstig erweist sich aber der allgemeine Trend, dass die Wissenschaft zunehmend mit Ausgründungen aus den Hochschulen den Schritt in die Wirtschaft wagt und hierdurch die Markttauglichkeit erkennbar schneller erreicht werden kann.

Wir müssen uns aber auch der Erkenntnis stellen, dass die schnelle Reduzierung der klimaschädlichen Energieträger ein gemeinsames Anliegen sein muss, das von uns allen im Sinne des Schutzes der Schöpfung Beiträge abverlangt, die wir versuchen nach Leistungsfähigkeit und damit fair zu verteilen. Manchmal sind es aber auch nur Veränderungen des gewohnten Verhaltens und eines bewussten Umgangs mit der Umwelt und seinen Ressourcen.

Ein spannender Nachmittag mit vielen neuen Beiträgen und Anregungen zu Diskussion und zum Nachdenken. Die Reihe wird von der Fraktion fortgesetzt.

Endlich wurde eine Lösung gefunden

Wer in der Gesundheitspolitik arbeitet muss sich an zungenbrecherische Gesetzestitel oder ebenso  schwierige Abkürzen gewöhnen. In dieser Woche wurde ein lange in der Lösung umstrittenes Problem nun endlich gelöst. Der Gesetzesname lautet wie folgt:

Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG)

Ich will gleich vorausschicken, dass das Ergebnis für die Betroffenen sicher keine 100%-ige Zufriedenheit herstellen wird, weil man weit verbreitet der Meinung ist, dass im Jahre 2004 durch die Rot-Grüne Koalition den Betriebsrentnern eine schreiende Ungerechtigkeit zugefügt worden ist, die man komplett zurückdrehen müsste.

Politik ist aber immer der Kompromiss zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren. Dem entspricht das Gesetz, was nachstehend beschrieben und erklärt werden soll. Wir folgen dabei dem Grundsatz, dass jeder, der aus eigener Kraft zusätzlich für das Alter vorsorgt, nicht bestraft werden soll.

Seit 2004 werden Betriebsrenten sowohl im Falle der monatlichen Auszahlung als auch bei einmaliger Auszahlung mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Der Vorwurf lautet hier auf eine Doppelverbeitragung, als eine zweimalige Erhebung von Beiträgen auf denselben Betrag. Die Regelung wurde nachträglich für laufende Verträge eingeführt, weil die Kassenlage in 2004 massiv notleidend durch die hohe Arbeitslosenzahl war. Für die Betroffenen tauchte diese Frage häufig viel später in der Auszahlungsphase auf.

Die Beseitigung dieser Regelung war extrem strittig, weil bei einer kompletten Rückabwicklung, wie gefordert wurde, Mittel bis zu 40 Mrd. Euro im Raum standen. Eine Rückwirkung schied deshalb von vornherein aus.

Die Lösung sieht nun folgendes vor:

  • Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Der Freibetrag kommt also allen Betriebsrentnern zugute. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie zahlen somit künftig, verglichen mit heute, höchstens den halben Beitrag. Auch die weiteren knapp 40 Prozent werden spürbar entlastet. Bislang gab es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.
  • Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
  • Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
  • Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.
  • Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Um die Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Beträge aus der Liquiditätsreserve entnommen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro, in 2022 600 Millionen Euro und in 2023 300 Millionen Euro entnommen. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Erst ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen.

Damit wurden 60% der Betroffenen erfasst und gerade bei den kleineren Betriebsrenten eine Entlastung herbeigeführt wurde.

Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion zum Tabakwerbeverbot

Bundestag

In dieser Woche ist es nach jahrelangem Ringen gelungen in der Fraktion ein Positionspapier zum Tabakwerbeverbot zu verabschieden. Damit soll der Weg für ein Gesetz geebnet werden, mit dem die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahre 2003 umgesetzt werden soll.

Seit dieser Zeit haben die Wirtschaftspolitiker mit den Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitikern gerungen, welche Nachteile für die Werbe- und Tabakwirtschaft im Interesse des Gesundheitsschutzes vertretbar sind oder nicht. Dabei geht es hier nur oder gerade um die Frage die Werbung für Jugendliche an bestimmten Orten nicht mehr zugänglich zu machen und die Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken zu unterbinden. Das Thema hat in jüngerer Zeit dadurch an Bedeutung gewonnen, dass nicht nur die klassische Zigarette konsumiert wird, sondern durch e-Zigarette und Verdampfer neue Konsumformen den Markt erobern und dabei die Unschädlichkeit oder geringere Schädlichkeit suggeriert wird.

Bei der Diskussion stehen sich die Ordnungspolitiker mit dem Hinweis der Schädlichkeit von Verboten im freiheitlichen Wirtschaftssystem sowie der Legalität des Konsums von Tabak den wissenschaftlich motivierten Gesundheitspolitiken gegenüber.

Für mich ist die Entscheidung klar und systematisch sowie wissenschaftlich überzeugend zu begründen:

Gesellschaftshistorisch ist der Konsum von Tabak nicht zu verbieten, wie die Erfahrungen aus der Prohibition gezeigt haben. Im Sinne von Prävention neben der Werbung auch auf die Folgen des Konsums hinzuweisen, zeigt derzeit zwar schon Wirkung, wie die zurückgehenden Zahlen der Raucher und jugendlichen Rauchern belegen. Die Bilder auf den Packungen dürften für kaum jemandem die Lust auf das Rauchen ausdrücklich anregen.

Die Notwendigkeit zum Werbeverbot ergibt sich aber aus der Überlegung, dass das Warnen nicht in Konkurrenz zu einem Werben stehen sollte, bei dem die Ungefährlichkeit mindestens überspielt wird bzw.  mit unterschwelligen Reizen der Konsum angeregt werden soll. Bei den Wissenschaftlern ist nämlich insoweit nachgewiesen und nahezu unstreitig, dass bereits der erste Zug an der Zigarette eine Sucht auslöst, was etwa bei kontrollierten Konsum von Alkohol oder Zucker, gerade  nicht der Fall ist. Auch treten mit dem ersten Inhalieren mit sofortiger Wirkung gesundheitliche Schäden an der Lunge ein, die je nach Stadium nicht mehr reversibel sind.

Bei Jugendlichen ist dabei sowohl die Beeinflussbarkeit durch Werbung stärker ausgeprägt als auch die Gefährdung der Gesundheit besonders gegeben.

Ich halte es daher für geboten nicht für Gesundheitsgefahren zu werben, sondern vor diesem zu warnen und damit auch volkswirtschaftlichen Schäden für unser Gesundheitssystem sowie den Einzelnen selbst zu vermeiden. Letztlich kann und darf der Einzelne immer noch für sich die Entscheidung des Konsums treffen, wenn er sich als Erwachsener über die Bedenken und Hinweise hinwegsetzen möchte.

Damit wahrt das Positionspapier sehr wohl die Freiheitsrechte des Einzelnen ebenso, wie die Verantwortung des Staates für einen verantwortungsvollen Gesundheitsschutz.

Ich werde diese Linie daher auch im Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgen.

Globale Gesundheit – Immer neue Herausforderungen für die Versorgung

Im Unterausschuss Globale Gesundheit kommen immer wieder Themen auf den Tisch, von denen man dachte, man hätte eine einigermaßen vollständige Information und Vorstellung.

In dieser Woche trugen Prof. Dr. Oliver Cornely vom Universitätsklinikum Köln und Prof. Dr. David Denning von GAFFI (Global Action Fund for Fungal Infections) zu den Gefahren durch Pilzinfektionen.

Wir sprechen nicht von Pilzvergiftungen eines Pilzsammlers, sondern tödlichen Infektionen, die durch mikroskopisch kleine Pilze ausgelöst werden und die sowohl für Menschen, Tiere und Pflanzen tödlich sein können. Jährlich sterben mehr als 1.6 Mio Menschen an einer Pilzinfektion, während 1.45 Mio an Tuberkulose und 435.000 an Malaria versterben.

In Großbritannien gingen 150 Millionen Eschenbäume ein, in den Niederlanden immerhin 10 Millionen, was enorme Kosten verursacht. Die Übertragung erfolgt durch den Wind, von Baum zu Baum oder auch durch die Einführung von Pflanzen, die auf anderen Kontinenten gezüchtet wurden. Auch Schnittblumen können Überträger sein.

Nun soll durch diesen Beitrag keine Angst geschürt werden, sondern nur sensibilisiert werden, zum Beispiel nicht sorglos Veränderungen an Pflanzen oder Bäumen zu berühren. Besonders gefährdet sind ohnehin in ersten Linie Kleinstkinder, Frühchen oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.

Unsere Aufgabe besteht deshalb darin, die Diagnosemöglichkeiten zu  verbessern, was insbesondere darin bestehen muss, dass im Rahmen des Medizinstudiums zum Infektiologen der Bereich der Pilzinfektionen ausführlicher gelehrt werden muss. Die Zeit spielt oft für den Erfolg der Behandlung eine ebenso wichtige Rolle, wie das Vorhandensein und die Dosierung der notwendigen Medikamente

International werden auch mit deutscher Unterstützung Diagnosedatenbanken errichtet, auf die schnell und umfassend zugegriffen werden kann und in denen auch die auf solche Erkrankungen spezialisierten Kliniken bzw. Ärzte gelistet sind.

Auch zu diesem Thema wird die Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation in der Zukunft zu intensivieren sein.

Keine Woche ohne Strukturwandel

Noch immer sind viele Fragen rund um den bevorstehenden Kohleaussteig und insbesondere den inhaltlichen Rahmenbedingungen aus dem Strukturstärkungsgesetz nicht abschließend und zur Zufriedenheit der Kohlereviere geklärt worden. Auch das Kohleausstiegsgesetz, zunächst für die Steinkohleverstromung, konnte in der vergangenen Kabinettssitzung nicht eingebracht werden und befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Voraussichtlich wird diese aber bis zur kommenden Kabinettssitzung beendet sein.

Fraktionsintern diskutieren wir, das heißt die Wahlkreisabgeordneten der Reviere, sowie die Wirtschafts- und Energiepolitiker, deshalb sehr intensiv und nahezu wöchentlich über den aktuellen Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium, um die für uns relevanten Änderungen zum Wohle der Reviere und der Menschen, die hier wohnen, verbindlich in ein abschließendes Gesetz einzuführen.

Natürlich wäre es wünschenswert, den Prozess zeitnah abzuschließen, dies kann aber nicht zu Lasten derjenigen gehen, die auf ein ausgewogenes und verlässliches Gesetzespaket vertrauen müssen.

Nachdem der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke, der in seinem Amt stets für die Belange der Reviere eingetreten ist, sein Ausscheiden aus dem Wirtschaftsministerium angekündigt hat, habe ich natürlich sehr interessiert verfolgt, wer seine Nachfolge antreten wird.

Mit Elisabeth Winkelmeier-Becker wurde eine sehr gute Wahl getroffen und ich bin sicher, dass auch mit der neuen Parlamentarischen Staatssekretärin eine ebenso vertrauensvolle Zusammenarbeit fortgeführt wird. Daher habe ich die Gelegenheit natürlich genutzt, Elisabeth Winkelmeier-Becker in unser Rheinisches Revier einzuladen, um sich ein umfangreiches Bild von den bevorstehenden Herausforderungen und den Besonderheiten unserer Region zu machen.

Einen frohen dritten Advent

Das Jahr neigt sich allmählich dem Ende zu. So rücken das Weihnachtsfest und der bevorstehende Jahreswechsel in den Mittelpunkt. Auch wenn für mich noch eine arbeitsreiche Parlamentswoche bevorsteht, gibt uns diese besondere Zeit schon jetzt die Gelegenheit innezuhalten und Erlebtes Revue passieren zu lassen. Auch in diesem Jahr waren es vor allen Dingen die vielen besonderen Begegnungen, die 2019 ausgemacht haben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen besinnlichen 3. Advent.