Fahrgäste dürfen nicht über Gebühr belastet werden

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Während der Bund mit seiner Ankündigung auch im Jahr 2020 die Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr substanziell aufzustocken, führen die Pläne bei uns im Rhein-Erft-Kreis die Bemühungen einer Stärkung des ÖPNV ad absurdum. Durch die kommenden Baumaßnahmen und einer sehr aufwändigen Brückensanierung an der Deutz-Mühlheimer Straße in Köln, die laut Deutscher Bahn und den Planungsstellen in dieser Form alternativlos sind, droht uns der mehrjährige Entfall der RB 38 zwischen Horrem und Köln.

Leider habe ich bislang noch keine Antwort auf meine Anfrage an den Beauftragten der Deutschen Bahn für NRW erhalten, weshalb die zur Prüfung vorgeschlagenen Alternativen, gar nicht erst in Erwägung gezogen wurden, um die zahlreichen Pendlerinnen und Pendler zumindest teilweise zu entlasten.

Ein attraktives Angebot bedeutet Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Platzverfügbarkeit, Anschlusssicherung und eine durchgängige Reisekette für Pendelnde. Hinzu kommt die möglichst einfache Erreichbarkeit von Stationen und Haltestellen zu Fuß, da der Zugang von der überwiegenden Zahl der Reisenden derzeit auf diesem Wege erfolgt. Dies wird bei uns über lange Zeit nicht mehr gewährleistet sein.
Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass viele Pendlerinnen und Pendler, sofern möglich, dann doch wieder auf den Individualverkehr umsteigen und mit dem eigenen Fahrzeug fahren.

Ich hoffe sehr, dass trotz zeitnahem Baubeginn im Juni 2020 gemeinsam mit den Planungsbeauftragten noch Lösungen gefunden werden können, die Fahrgäste nicht über Gebühr zu belasten und werde auch im kommenden Jahr das Thema eng begleiten.

Weg frei für das Klimapaket

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Der Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde am Mittwoch mit breiter Mehrheit der Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen sowie der Ländervertreter gefällt. Damit ist der Weg bereitet für die Umsetzung noch in dieser Woche in Bundestag und Bundesrat. Wenn die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorliegt, kann das Klimapaket zum Jahresbeginn in vollem Umfang umgesetzt werden. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Umstieg und Umbau sind für uns dabei ein Herzstück: Billigere Zugtickets und Entlastung bei Klimainvestitionen in Gebäude und Heizung. Mit den vorgesehenen zusätzlichen Einnahmen der Bepreisung werden Stromkosten gesenkt und Fernpendler stärker unterstützt.

Klimaschutz ist vor allem aber eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe. Die Belastungen aus den Maßnahmen des Klimapakets werden auf alle staatlichen Ebenen verteilt. Nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Kommunen sind damit deutliche Belastungen verbunden.

Wenn der Bund im Rahmen der Umsetzung des Klimapakets nunmehr für die Jahre 2021 bis 2024 den Ländern 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, ist damit unsererseits die klare Erwartung verbunden, dass die Länder ihre Kommunen an diesen Mehreinnahmen angemessen beteiligen. Eine Landesregierung, die diese vom Bund bereitgestellten Mittel ausschließlich für den Landeshaushalt verbucht, verrät die Interessen der Kommunen.

Ohne finanziellen Ausgleich können die Kommunen gezwungen sein, die Grund- und Gewerbesteuern anzuheben. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger doppelt mit den Kosten des Klimaschutzes belastet. Gerade für die ländlichen Räume, die durch die deutliche Anhebung des CO2-Einstiegspreises überproportional belastet werden, wäre dies ein fatales Signal.

Beschlossen wurde auch, dass die vom Bundestag Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 bestehen bleibt, ebenso die entsprechende Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Zusätzlich soll sich in den Jahren 2024 bis 2026 die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöhen.

Zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses vor: Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.

Zusätzlich zu den konkreten Änderungen am Steuergesetz verständigten sich die Vermittler darauf, die Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025 neu festzulegen: statt der vom Bundestag beschlossenen 10 Euro pro Tonne soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vor.

Die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage – und damit der Strompreise – verwendet werden; ab Januar 2024 dann auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale.

Zur Umsetzung dieser neuen CO2-Preise sichert die Bundesregierung zu, im Frühjahr 2020 ein neues Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um das bereits beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz entsprechend zu ändern.

Nachdem der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt wurde, kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Bedburger „SmartQuart“-Projekt ist Gewinner des Ideenwettbewerbs „Herausragende Energiewendeprojekte“​

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An diesem Montag durfte ich einem besonderen Termin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beiwohnen. Unser Bundesminister Peter Altmaier hat in einem symbolischen Akt die bundesweit 20 Gewinner des Ideenwettbewerbs für herausragende Energiewendeprojekte vorgestellt und ihnen die Förderbescheide zum Startschuss der Reallabore übergeben. Andreas Breuer, Leiter Neue Technologien der innogy SE durfte diesen stellvertretend für sein gesamtes Projektteam entgegennehmen.

Dass meine Heimatstadt Bedburg sich in diesem hochinnovativen Wettbewerb mit seinem zukunftsorientierten Konzept modernen und ressourcenschonenden Bauens erfolgreich positionieren konnte, erfüllt mich natürlich mit Stolz. Mit „SmartQuart“ kann nun endlich das erste Reallabor der Energiewende bei uns im Rhein-Erft-Kreis seine Arbeit aufnehmen.

Gerade in Zeiten des energetischen und wirtschaftlichen Strukturwandels dienen solche Leuchtturmprojekte nicht nur als Vorbild für unsere gesamte Region und über deren Grenzen hinaus, sondern zeigen sehr deutlich, dass wir gemeinsam den kommenden Herausforderungen gewachsen sind.

Bundesweit wird das Ministerium an verschiedenen Standorten Reallabore fördern, damit die deutschen Klimaschutzziele erreicht werden können. Die Erzeugung unserer Elektrizität aus Erneuerbaren Energien soll von heute 40% auf 65% bis zum Jahr 2030 steigen. Die Reallabore werden dabei die Hotspots der Energiewende bilden, in denen innovations-, industrie-, klima- und energiepolitische Dimensionen vereint werden. Ziel ist es die Technologieführerschaft in Deutschland zu halten und auszubauen, industrielle Maßstäbe zu setze und tragfähige Geschäftsmodelle in einem systemischen Ansatz zu verbinden sowie durch regulatorisches Lernen den energiewirtschaftlichen Rahmen zu überprüfen.

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Wir werden die Energiewende vorantreiben ohne dabei unsere Industrie und die damit verbundenen Wertschöpfungsketten im Rheinischen Revier aufs Spiel zu setzen. Wir werden die Herausforderungen annehmen und gestärkt aus dem Wandel hervorgehen.

Die Reallabore der Energiewende sind Teil des 7. Energieforschungsprogramms. Das Energieforschungsprogramm fördert Unternehmen und Wissenschaft, die neue Technologien und Lösungen für die Energiewende erarbeiten. Um den Transfer in den Markt zu beschleunigen, gibt es die Reallabore der Energiewende. Sie überbrücken die schwierige Phase zwischen Technologieentwicklung und Marktdurchdringung.

Im Reallabor SmartQuart koppeln Smart-Grid-Lösungen Wärme, Kälte, „grünen“ Strom, Wasserstoff und den Bereich Mobilität intelligent miteinander. Erzeugung und Verbrauch von Energie sollen bereits auf lokaler Ebene optimiert werden. Zentrales Projektelement ist der Austausch von Energie innerhalb und zwischen den Quartieren. Der Energieträger Wasserstoff wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Essen und Bedburg in Nordrhein-Westfalen sowie Kaisersesch in Rheinland-Pfalz sind die Standorte dieses Reallabors. Die Konzepte sollen auf andere Quartiere übertragbar sein.

Eine genauere Projektbeschreibung inklusive der Projektpartner finden Sie unter https://projektinfos.energiewendebauen.de/projekt/smartquart-energiewende-im-quartiersmassstab/

Plenarrede zum Medizinproduktegesetz

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Am Donnerstagabend durfte ich im Plenum unseren Fahrplan zur Umsetzung des Medizinprodukte-Anpassungsgesetzes vorstellen.

Das Medizinprodukte-Anpassungsgesetz EU (MPEUAnpG) soll das deutsche Medizinprodukte-Gesetz (MPG) an die dann gültigen EU-Vorgaben anpassen. Dabei geht es um die am 25. Mai 2017 nach vierjährigen Verhandlungen in Kraft getretene EU-Verordnung, die nun in deutsches Recht überführt werden soll. Die Verordnungen lösen nach einer Übergangsfrist von drei Jahren (Medizinprodukte) beziehungsweise fünf Jahren (In-vitro-Diagnostika) zwei EU-Richtlinien aus den 1990er-Jahren ab.

Bei einigen Sachverhalten ergeben sich nationale Gestaltungsspielräume, die wir auch nutzen wollen. Vorbereitend treffen wir bereits Regelungen für die In-vitro-Diagnostika. Zusätzlich werden mit dem Anpassungsgesetz Regelungen aus dem Übereinkommen des Europarates über die Fälschung von Arzneimittelprodukten und ähnlichen Verbrechen, die eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit darstellen (Medcrime-Konvention), umgesetzt.

Eine für Deutschland wesentliche Änderung ist die durch die EU-Verordnung vor¬gegebene Umgestaltung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, insbeson¬dere bei der Anordnung und Umsetzung von Maßnahmen bei auffälliger Risikobewertung durch eine „zentrale Stelle“. Auch bei der Absprache mit zuständigen Institutionen anderer EU-Länder oder bei fehlerhaften oder betrügerischen Anträgen bekommt diese Zentralstelle eine bedeutende Rolle. Die Kompetenz der zuständigen Bundesoberbehörde in Deutschland, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wird dadurch deutlich erweitert und gestärkt. Bisher hat das BfArM lediglich die Aufgabe der Risikobewertung und gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden auf Länderebene, die über einen Vollzug von Maßnahmen entschei¬den. Nunmehr bekommt es die Aufgabe, selbst entsprechend der Risikobewertung notwendige Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und diese zu überwachen.

„ Die Patientensicherheit ist die maßgebliche Triebfeder für die Stärkung der Zulassungskontrolle und Zertifizierung. Durch die Innovationskraft unseres Mittelstandes für die Entwicklung und Verbesserung der Medizinprodukte tritt für die Patientinnen und Patienten aber auch eine ständige Verbesserung der Versorgungsqualität ein. Durch die neuen Strukturen wird das deutsche Gesundheitssystem eine Vorreiterrolle in der europäischen Versorgungslandschaft übernehmen können. Dies nützt den Patientinnen und Patienten ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der gesamten Gesundheitswirtschaft.“

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Liebe Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein Erft Kreis,

ein lebhaftes Politikjahr 2019 liegt nun hinter uns und wir schauen mit Freude auf die kommenden Tage der Besinnung. Die Themen waren vielfältig und durchaus auch oft unvorhersehbar. Die Politik hat bei entscheidenden Themen wie der Grundrente und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 % der Steuerpflichtigen Durchbrüche geschafft, aber auch andere Bereiche wie der Strukturwandel erweist sich als beratungsintensives Terrain, weil vielfältige Aspekte für einen langen Zeitraum vorhergesehen werden müssen.

Allen Unkenrufen um Trotz steht die Große Koalition zu ihrem Regierungsauftrag, weil auch in 2020 Deutschland und Europa eine verlässliche Politik braucht.

Ich freue mich auf die weitere Aufgabe und ich werde weiter intensiv darum bemüht sein, die Interessen unserer Region in die Politik in Berlin einfliessen zu lassen. Dazu brauche ich ihre Mitwirkung durch den ständigen Austausch. Lassen Sie uns daher auch in 2020 in einem regen Dialog bleiben. Rhein Erft macht Zukunft.

Ich wünsche eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und eine gesunden Neues Jahr 2020

Ein herzliches Glückauf

Ihr

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB