Fraktionssitzung in Leipzig

„Leipziger Aufruf“ verabschiedet

Vor 30 Jahren haben die Menschen in der DDR mit Zivilcourage und Freiheitswillen die Mauer zum Einsturz gebracht und die SED-Diktatur beendet. Um die besondere Rolle Leipzigs während der Friedlichen Revolution zu würdigen, kam die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einer Sondersitzung in der Messestadt zusammen. Dabei verabschiedete sie einen „Leipziger Aufruf“, in dem sie nicht nur an die mutigen Bürger erinnerte, sondern auch die weitere Aufarbeitung und Wiedergutmachung des DDR-Unrechts forderte.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, erinnerte während der Sitzung daran, dass in Leipzig „Weltgeschichte geschrieben“ worden sei. Nun gelte es, den Menschen Respekt und Anerkennung zu zollen, die in den vergangenen 30 Jahren vieles an Veränderungen zu ertragen hatten und ihr Leben neu gestalten mussten.

„Die Friedliche Revolution gehört den Menschen, die sie gemacht haben, und niemandem sonst auf der Welt“, betonte Brinkhaus. Sein Erster Stellvertreter, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, sagte, in Leipzig habe „der Aufstand der Vielen gegen das Unrechtsregime der Wenigen seinen Anfang“ genommen. Man müsse denjenigen Menschen danken, die dieses Unrechtsregime zu Fall gebracht hatten. Dobrindt hielt auch fest: „Es war ein Segen für das deutsche Volk, dass die Union regierte, als die Mauer fiel.“ Denn die Union sei es gewesen, die den Glauben an die Wiedervereinigung immer aufrechterhalten und Zweiflern widerstanden habe: „Wir haben uns jedem Versuch der Festschreibung der Teilung erwehrt. Wir alle sind Gewinner der deutschen Einheit“.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer würdigte den Mut des damaligen Kanzlers Helmut Kohl, der „in dem Moment, als die Chance zur Einheit da war, beherzt zugegriffen hat“. Kretschmer wies auch darauf hin, dass nirgendwo auf der Welt in so kurzer Zeit ein so hoher Zuwachs an Lebenserwartung und Lebensqualität zu verzeichnen gewesen sei wie in den neuen Ländern. Deshalb könne man sagen: „Wir alle sind die Gewinner der deutschen Einheit.“

In einem zuvor aufgezeichneten Video-Gespräch mit Ralph Brinkhaus berichtete Bundeskanzlerin Angela Merkel über ihre Erinnerungen an die Umbruchzeit vor 30 Jahren – von den ersten Demonstrationen bis zur Wiedervereinigung in Freiheit. Auch Merkel würdigte den Mut und die Kreativität der Menschen in ihrem Widerstand gegen das DDR-Regime. Es habe eine „Mischung aus Angst und Mut“ geherrscht, denn es sei überhaupt nicht klar gewesen, ob die Staatsmacht nicht doch Gewalt anwenden würde. Die schiere Masse der friedfertigen Demonstranten habe den Staatsapparat schließlich zum Erliegen gebracht.  Die Lehre aus der Friedlichen Revolution sei, dass das Undenkbare möglich sei, dass man alles verändern könne.

In der wiedervereinigten Bundesrepublik hätten die ehemaligen DDR-Bürger lernen müssen, „dass Freiheit auch Mühe ist“, betonte Merkel. Freiheit sei nicht nur die „Freiheit von etwas“, sondern auch die „Freiheit zu etwas“.  Der demokratische Staat erwarte von seinen Bürgern Mündigkeit, erwarte, dass sie Verantwortung übernehmen. Heute sei die Freiheit unter Druck, warnte die Kanzlerin und verwies dabei besonders auf die Meinungsfreiheit. Zu dieser gehöre immer, „dass ich den anderen auch respektiere“. Gegenseitiger Respekt sei das Thema, „mit dem wir uns beschäftigen müssen angesichts dessen, was wir erleben“. Insgesamt aber führten die Menschen in Deutschland „eines der besten Leben, das man auf der Welt führen kann“.  Das Video mit der Kanzlerin wurde anstelle der ursprünglich geplanten Rede zum Thema: „Die Mutigen. Der lange Weg zum Aufbruch im Osten“ ausgestrahlt.

Wegen eines wissenschaftlichen Symposiums anlässlich des 70. Geburtstags ihres Ehemanns Joachim Sauer hatte Merkel die Teilnahme an der Sonderfraktionssitzung kurzfristig abgesagt.

In einer Diskussionsrunde über „Opposition und Massenbewegung“ berichteten Zeitzeugen über ihre Erfahrungen mit Flucht und Widerstand. Daran nahmen neben der Fernsehmoderatorin Susanne Daubner, die 1989 über Ungarn in den Westen geflohen war, Uwe Schwabe, der Vorsitzende des Archivs der Bürgerbewegung Leipzig, der Journalist Jürgen Engert und Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, teil.

Daubner sagte, ihr sei mit Blick auf die gemeinsame Sprache und die gemeinsame Kultur immer klar gewesen, dass es nur ein vereintes Deutschland geben könne. Über den „Ruf nach Freiheit. Von der friedlichen Revolution bis zur Deutschen Einheit“ debattierten Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und der Theologe Richard Schröder, die 1990 miteinander den Einheitsvertrag ausgehandelt hatten. Beide wehrten sich gegen die Unterstellung, die Verfassung der Bundesrepublik sei den neuen Ländern übergestülpt worden. Man könne auch nicht von einem „Anschluss“ sprechen, betonte Schäuble. Schröder kritisierte, dass die „Nebenwirkungen“ des mutigen Schrittes zur deutschen Einheit als „Fehler“ verstanden würden: Ein solches „Kaufhauskatalogdenken ist geschichtsvergessen“. Schäuble warnte davor, dass sich Deutschland in sein nationales Schneckenhaus zurückziehe: „Wir verdanken die Einheit Europa.“

Im „Leipziger Aufruf“, den die Unionsabgeordneten zum Abschluss ihrer Sondersitzung verabschiedeten, erinnerten sie an die „Bürgerinnen und Bürger, die über Jahrzehnte hinweg Zivilcourage zeigten und Widerstand in und gegen die Diktatur in der DDR wagten“. Ihnen sei es zu verdanken, dass die Mauer am Ende fiel. Die Unionsfraktion wandte sich aber vor allem gegen jegliche Relativierung des Unrechts, das in der DDR geschah.

„In Zeiten von Verharmlosung, Schönfärberei und Ost-Nostalgie halten wir unmissverständlich fest: Die Deutsche Demokratische Republik war eine Diktatur.“

Die Fraktion erinnerte an Mauer und Schießbefehl, sie gedachte der Toten an der innerdeutschen Grenze: „Die Wunden sind bis heute nicht verheilt.“ Deshalb setzt sich die Fraktion dafür ein, „dass Erinnerung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung auch nach 30 Jahren nicht an Bedeutung für unsere Gesellschaft verlieren“.

Zu diesem Zweck fordert sie ein Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland, ein Freiheits- und Einheitsdenkmal auch in Leipzig sowie ein Zentrum für Oppositions- und Widerstandsgeschichte am Ort des Archivs der DDR-Opposition in der ehemaligen Stasi-Zentrale.

Vor dem eigentlichen Festakt hatten einige Abgeordnete sich bereits auf dem Nikolaikirchhof getroffen, von wo aus sich die Montagsdemonstrationen damals in Bewegung setzten. Als Zeichen der Solidarität für damalige Inhaftierte und aktuelle politische Häftlinge setzen sie Blumen in die Fensterkreuze der Nikolaikirche. In einer Gesprächsrunde in der Nordkappelle der Nikolaikirche ließen Bürgerrechtler und Zeitzeugen die Situation vor 30 Jahren Revue passieren. Dabei würdigten sie die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.

https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/fraktionssitzung-leipzig

Grundsteuerreform auf den Weg gebracht

Bundestag

Mit dem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung der Grundsteuer spätestens bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Nur bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die als unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 GG festgestellten Regeln über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen allerdings für weitere fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden.

Der nun in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor, um dem Bund ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen.

Der Finanzausschuss hat an diesem Mittwoch die Entwürfe der Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 1025b), zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) sowie zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung abschließend beraten und gebilligt.

Die Kommunen bekommen so Planungssicherheit zu einer ihrer bedeutendsten Einnahmequellen. Wichtig ist, dass das neue Grundsteuerrecht möglichst einfach ist. Deshalb muss das Ziel sein, dass mittelfristig so viele Daten wie möglich – wie zum Beispiel Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen und Baujahr – von der Finanzverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt werden. Dauerhaft ließe sich so eine vorausgefüllte Steuererklärung realisieren.

Die länderspezifische Öffnungsklausel ist wichtig, damit regionale Verwerfungen wie z.B. in Stadtstaaten und Flächenländern, Ballungszentren und ländlichen Räumen verhindert werden können. Für Steuerpflichtige in Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Zweifacherklärungen – einmal zum Zwecke der Grundsteuer und einmal zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs – kommen darf. Außerdem konnte die CDU/CSU-Fraktion einen Abschlag für Denkmäler implementieren, damit der Denkmalschutz weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt wird.

Um steigende Steuereinnahmen und damit verbunden höhere Mieten zu vermeiden, wird bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Grundsteuerrechts am 1. Januar 2025 die Steuermesszahl anhand der dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal evaluiert und gegebenenfalls anpasst.

Über das Thema hinaus zeigt das Gesetzgebungsverfahren, dass unsere Demokratie funktioniert. Ein Dank der Union gilt der FDP und den Grünen, die sehr sachorientiert mitberaten und eine gemeinsame Zustimmung angekündigt haben.

Der Gesetzentwurf zielt also auf eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundsteuerobjekte, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-grundsteuer-648982

Erheblicher Nachbesserungs- bedarf im Strukturstärkungs- gesetz

Ende August wurde der Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes veröffentlicht. Den betroffenen Verbänden und Unternehmen hat man dabei lediglich eine 24-Stunden-Frist für ihre Stellungnahmen eingeräumt und so ist es nicht verwunderlich, dass nun erst mit Verzögerung die Fallstricke des Ende Septembers eingebrachten Gesetzes zu Tage  treten.

Insbesondere die Verweigerungshaltung des Bundesfinanzminister Olaf Scholz, seiner Verantwortung nach zu kommen und die Strukturinvestitionen nachhaltig und planungssicher zur Verfügung zu stellen, machen den Kommunen, Ländern und Unternehmen Sorgen. Denn von den in Aussicht gestellten 40 Mrd. Euro sind nicht einmal die Hälfte der Mittel fest eingeplant. Scholz stellt sich vor, dass die Finanzierung im Besonderen dergestalt läuft, dass die Ministerien ihre anderen ebenso wichtigen Projekte zurückstellen und die Kosten aus dem Laufenden Haushalt decken. Dies ist nicht nur finanzpolitisch unseriös, sondern führt auch in höchstem Maße zu der Gefahr, dass hier Interessen verschiedener Regionen gegeneinander ausgespielt werden. Es darf zu keinem Finanzierungswettbewerb kommen, bei dem dann letztendlich die Braunkohleregionen dafür verantwortlich gemacht werden sollen, dass wichtige Investitions- und Infrastrukturprojekte in anderen Bundesländern nicht durchgeführt werden.

Finanzminister Scholz muss den politisch gewollten und auch von seiner Partei vorangetriebenen Braunkohleausstieg zum Zwecke des Klimaschutzes mit den nötigen finanziellen Mitteln unterlegen, dafür bedarf es eines Sondervermögens, welches ausschließlich in die Transformationsmaßnahmen investiert wird.

Damit die nachhaltige und erfolgreiche strukturpolitische Flankierung der klimapolitisch induzierten Transformation der Kohlereviere sicher erreicht werden kann, muss ebenso die Möglichkeit eines flexibel und überjährigen Mitteleinsatzes bestehen und zugleich langfristige Planungssicherheit geschaffen werden. Dies kann man momentan beim vorgezeichneten Weg nicht erkennen.

Hier stellt sich auch grundsätzlich die Frage, warum man in einem großangelegten Prozess eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ins Leben gerufen hat, die nach intensiver Arbeit einen tragfähigen Konsens erarbeitet hat, dieser nun aber nicht, entgegen der Zusagen, ein zu eins umgesetzt wird.

Ich sehe also noch sehr großen Nachbesserungsbedarf beim Strukturstärkungsgesetz und werde mich in den kommenden Wochen weiterhin dafür einsetzen, dass die relevanten Punkte im Sinne unserer Reviere umgesetzt werden.

Runder Tisch Allergologie

Das Format hat sich in den letzten Jahren mit bundesweiter Ausrichtung als Austauschplattform für die Allergologie fest etabliert und vereint einen Kreis von Entscheidern aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Unter der Schirmherrschaft des dänisches Botschafters Friis Arne Petersen kam die Runde in dieser Woche zum zwölften Mal zusammen.

Allergien haben in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen, jeder kennt Jemanden, der betroffen ist. Besonders bei Kindern und Jugendlichen treten immer öfter Allergien auf. Mit Blick auf Deutschland kann man feststellen, dass inzwischen bis zu 30% der Bevölkerung betroffen sind. Im Gesundheitssystem befassen sich viele Akteure mit dem Thema – beispielsweise Dermatologen, HNO-Ärzte, Kinder- oder Hausärzte. Auch bei den Krankenkassen ist die Bandbreite, wie mit dem Thema umgegangen wird, sehr groß. Hinzu kommt eine immer größere Zahl von Gesundheits-Apps, die dem Patienten helfen sollen, Linderung herbeizuführen. Für die Betroffenen ist es oft gar nicht so leicht, sich in dem Dschungel von Angeboten und Zuständigkeiten zurecht zu finden.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion des Runden Tisches Allergologie diskutierte ich mit meiner Kollegin aus dem Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Dr. Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Dirk Heinrich (Vorsitzender des Vorstandes, SpiFa Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V.) und Elke Alsdorf (Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.) was die Politik tun kann, um dem Thema mehr Beachtung zukommen zu lassen.

Ein Ziel muss es sein, den Patienten geprüfte Qualität in der Versorgung auf höchstem Niveau anzubieten und ein echtes Stufenkonzept in der Versorgung umzusetzen. Ein hohes Maß an transparenten Kriterien muss dafür sorgen, dass Patienten die für sie notwendigen Einrichtungen selektieren können.

Allergische Erkrankungen können je nach individueller Ausprägung die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Betroffenen stark beeinträchtigen und die Arbeitsfähigkeit Erwachsener deutlich mindern. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, die Aufmerksamkeit für das Thema im politischen Umfeld zu stärken.

Wir machen das Gesundheitswesen fit für die Zukunft

Dr. Georg Kippels

Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) stärken wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten und machen das Gesundheitswesen fit für die Zukunft. Damit treiben wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens konsequent voran, denn Digitalisierung und innovative Versorgungsstrukturen bieten große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung.

Mit dem Gesetz sorgen wir nicht nur dafür, dass Ärzte digitale Anwendungen demnächst auf Rezept verschreiben können, sondern digitalisieren gleichzeitig die Kommunikation zwischen Praxen, Kliniken, Apotheken und anderen Leistungserbringern weiter. Wir investieren noch stärker in Innovationen. All diese Maßnahmen werden den Patientinnen und Patienten spürbar in der täglichen Versorgung zugutekommen.

Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, durch die Patientinnen und Patienten erstmals einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen haben. Diese bringen wir schnell in die Versorgung, damit sie dabei helfen, Erkrankungen besser zu erkennen, zu behandeln und die Auswirkungen von Krankheiten zu lindern. Zudem bauen wir das sichere digitale Netzwerk des Gesundheitswesens weiter aus. Damit ermöglichen wir Leistungserbringern verschiedenste digitale Anwendungen zu nutzen, die ihren Alltag erleichtern und sorgen zusätzlich für sichere Wege der Übermittlung von Daten. Wir werden in den nächsten fünf Jahren jährlich mit 200 Millionen Euro vielversprechende Innovationen in der Gesundheitsversorgung noch stärker fördern. Dabei ist uns wichtig, dass die geförderten Innovationen auch schnellstmöglich bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Um die Versorgung zu stärken, muss auch die Forschung Daten sicher nutzen können. Dafür werden wir ein eigenes Forschungsdatenzentrum gründen, das den Zugang zu anonymisierten bzw. pseudonymisierten Daten kontrolliert. Berechtigte können beantragen, diese Daten zu nutzen. Dabei muss der Verwendungszweck klar definiert sein. So sind die Daten sicher und können dennoch zu Forschungszwecken herangezogen werden.

Masernimpfung ist auch Zeichen der Verantwortung

Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern.

Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt, können schwere Nebenwirkungen haben und zum Tod führen – in Deutschland und weltweit. Es existiert keine spezifische Behandlung gegen Masern, weshalb der präventive Schutz durch Impfungen so wichtig ist.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung – insbesondere gegen Masern – deutschlandweit informieren.

Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es mit aller Kraft zu stoppen.