Berlin, 27.03.2020
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Mietrechts
Dr. Georg Kippels – MdB
Ebenfalls hätten wir es für richtig erachtet, wirtschaftliche Überforderungen von privaten Kleinvermietern durch eine Härtefallregelung auszuschließen, etwa wenn diese durch die ausbleibenden Mietzahlungen selbst in wirtschaftliche Not geraten. Beides war leider gegen den Widerstand unseres Koalitionspartners nicht durchzusetzen.
Schutz erfahren vermietende Eigentümer aber dann, wenn sie etwa noch Kredite für ihre Immobile zu bedienen haben. Hier besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate gegenüber ihrer Bank stunden, ohne dass sie Gefahr laufen, dass der Kredit fällig gestellt wird. Dafür haben wir uns als Union eingesetzt.
Klar ist zudem, dass die Miete in jedem Fall nachgezahlt werden muss, inklusive Zinsen. Deswegen gehen wir davon aus, dass nur diejenigen Mieter von der Regelung Gebrauch machen, die wirklich in akuter Not sind.
Lassen Sie mich auch noch aus meiner langjährigen Erfahrung an Anwalt in Mietsachen und auch als Kleinvermieter meine ganz persönliche Bewertung einbringen: Der Ausspruch einer Kündigung führt ja keineswegs dazu, dass der Wohnraum damit sofort für eine andere Vermietung zur Verfügung steht. Leider führt die Kündigung aber auch häufig dazu, dass der Mieter keine Perspektive für seine Wohnung mehr sieht und deshalb keine Bemühungen unternimmt, diese weiter zu erhalten. Nicht selten wird die Miete überhaupt nicht mehr gezahlt, weil man das Geld für den Wohnungswechsel einsetzen will. Dies führt dann gerade auch zur Notwendigkeit von Räumungsverfahren und deutlich mehr Kosten und Aufwand, als der eigentliche Mietrückstand, von der zeitlichen Verzögerung einmal ganz zu schweigen. Auch die vorgeschlagene Lösung von Haus und Grund für einen „Sicher-Wohnen-Fond“ ist keineswegs eine zuverlässige Lösung, weil die Zahlung an den Mieter und nicht direkt an den Vermieter erfolgen kann. Der Eingang beim Vermieter ist damit auch nicht garantiert.
Ich bin deshalb überzeugt, dass der beste Weg ist, frühzeitig mit dem Mieter, der Problem bekommen könnte, Kontakt aufzunehmen und gemeinsam die bestehenden und zahlreichen Hilfsmöglichkeiten auszuschöpfen, weil auch beim Mieter eine solche Situation vollkommen neu sein kann und deshalb Unterstützung auch gut tut.
Erfahrungsgemäß löst eine zwangsweise Beendigung eines Mietverhältnisses wesentlich mehr Kosten aus, als die Überbrückung eines überschaubaren, wenn auch sicher schmerzlichen Mietausfalls. Dabei wird den Vermietern auch durch die anderen Soforthilfen Unterstützung angeboten.
Es macht auch jetzt keinen Sinn, für den kurzen Zeitraum nur in den Kategorien der Guten (Vermieter) und Bösen (Mieter) zudenken, weil zurzeit sehr viele Menschen vom Schicksal getroffen werden, was sie sich wahrscheinlich nie vorgestellt hätten. Es gibt auch eine Zeit danach, in der der Umgang miteinander wieder normal fortgesetzt werden sollte. Dies gelingt besser, wenn er sich vorher nicht eskaliert hat.
Besondere Zeiten erfordern sicher besondere Maßnahmen. Nur vor diesem Hintergrund sind die jetzt beschlossen Maßnahmen im Mietrecht zu rechtfertigen. Seien Sie aber versichert, dass wir als CDU/CSU-Fraktion auch weiterhin darauf achten werden, dass die Interessen von Mietern und Vermietern – auch in Zeiten der Corona-Pandemie – in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.
Beachten Sie bitte auch meine Veröffentlichungen. Diese können Sie im Dialog mit den Mietern gerne als Hinweise verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels MdB