Früh am Morgen setzte ich mich heute in mein Auto, um die Hauptstadt zum Ende der Sitzungswoche wieder zu verlassen und die Heimkehr an die Erft anzutreten. In das Navi tippte ich aber nicht wie gewohnt das Wahlkreisbüro in Bedburg ein, sondern das Berli-Theater in der Wendelinusstraße in Hürth-Berrenrath. Vor Ort habe ich mich zu einem Austausch mit dem Inhaber des Kinos, Herrn André Jansen, getroffen, um die Schwierigkeiten der Corona-bedingten Regelungen für die Kulturtreibenden zu erörtern. Natürlich wurden alle Hygiene- und Abstandsregelungen sehr präzise eingehalten.
Gerade jetzt, wo viele ihre Zeit Zuhause verbringen, bleiben die gewohnten Freizeitaktivitäten aus – so auch der Kinobesuch. Auf große Filme gilt es aber nicht zu verzichten und gleichzeitig kann das vertraute Kino unterstützt werden. Das Berli-Theater bietet gerade eine tolle Möglichkeit an, das Kino-Gefühl in das eigene Wohnzimmer zu holen. Mit Berli-on-Demand können Neuheiten und Klassiker abgerufen werden. Zudem gibt es sogar einen Kinogutschein ab dem fünften Abruf. Eine klasse Aktion mit der das Berli-Theater selbst versucht die notgedrungenen Schließungen durch zahlreiche verschiedene Aktionen und Gutscheinformate zu überbrücken. So wirbt das Berli zu den Stichworten „Solidarität unserer Gäste“, „Geister-Kino“, „Kooperation mit dem ortsansässigen Nahkauf Irrgang“, „Berli-on-Demand“ auf ihrer Homepage für ein breites Angebot: https://www.berli-huerth.de/
Ein Besuch lohnt sich.
Eine weitere Möglichkeit zur Sicherung des Kinos um die Ecke in vielen Städten gibt es auch unter www.hilfdeinemkino.de – dort kann man zugunsten des Kinos freiwillig Werbung schauen. Neue Situationen erfordern neue Wege. Gehen wir diesen Weg gemeinsam.
Ich bedanke sehr für den Austausch vor Ort, der mir nochmal vor Augen geführt hat, welche Sorgen trotz großer Rettungsschirme noch bestehen. An den Lösungen müssen wir gemeinsam arbeiten. Wir werden diese Krise gemeinsam überstehen und müssen unser vielfältiges Kultur- und Kinoangebot erhalten. Ja, es gibt einen Tag nach Corona und dann werden die Kulturstätten sicherlich die ersten Anlaufstellen sein, um unseren Alltag zu bereichern.
Wer an weiteren Informationen zu den Schwierigkeiten dieser Branche einen tiefergehenden Einblick erhalten möchte, dem kann ich die beiden folgenden Links empfehlen:
Nach dem Besuch am Berli war es mir heute Nachmittag eine besondere Freude, gemeinsam mit dem Geschäftsführer des St. Katharinen-Hospitals in Frechen, Jakob Schall, 1.000 Einheiten Arbeitsschutzkleidung für das medizinische Personal von St. Katharina und weiteren Häusern in Empfang zu nehmen. So konnte ich auch für das St. Hubertus-Stift in meiner Heimatstadt Bedburg, dem Partnerhaus von St. Katharina, Unterstützung leisten. Seit zwei Wochen habe ich mich durch meine Kontakte als Gesundheitspolitiker darum bemüht die entsprechende Schutzkleidung zu besorgen.
Dies ist mir nun gelungen, was auch dazu beiträgt, daß unserer Gesundheitseinrichtungen besser für die Versorgung der Corona-Patienten gerüstet sind, weil wir immer noch nicht absehen können, wie viele Patienten versorget werden müssen. Leider stellt sich die Beschaffung der sogenannten FFP2-Masken weiterhin als Hürde dar. Die Masken können vielerorts leider nicht ausgeführt werden, so dass sich Zulieferungen zerschlagen. Ich mache mich weiterhin dafür stark, dass wir schnellstmöglich diesen Umstand beheben können. Unser medizinisches Fachpersonal verdient auf allen Ebenen schnellstmöglich eine adäquate Bereitstellung von Schutzkleidung, um andere und insbesondere auch sich selbst nicht zu gefährden.
Ich setze mich im Bund und vor Ort im Kreis dafür ein, dass unser Gesundheitsversorgung und die Ausstattung in der kritischen Infrastruktur schnellstmöglich sichergestellt sind.
Für nahezu jeden von uns in seinem alltäglichen Leben. Aber auch für die Politik, die täglich vor neue Entscheidungen gestellt wird, wobei es im Zweifelsfall um nicht weniger als um Leben und Tod und gleichzeitig um unsere wirtschaftliche Grundlage gehen kann.
Eine zu frühe Rückkehr zur „Normalität“ gefährdet all das was wir gemeinsam im Kampf gegen das Virus schon erreicht haben. Auch die aktuellen Infektionszahlen lassen leider nicht darauf hoffen, dass ein baldiges Ende in Sicht ist. Natürlich sehen wir aber auch die vielen Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem aber auch die Eltern mit ihren Kindern, die seit Wochen versuchen diese Krise zu überstehen und heil aus ihr hervorzugehen.
Die Beschlüsse dieser Sitzungswoche versuchen ebendiesen Spagat zwischen gesundheitlichen und ökonomischen Notwendigkeiten zu bewerkstelligen. Hier muss ich ebenso offen zugeben, dass es ein ehrlicher und mit allem zur Verfügung stehenden Know-How und Kräften entstandener Versuch ist, aber auch wir können nicht vorhersagen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Ein Fahren auf Sicht ist also noch immer unumgänglich.
Bei allen Maßnahmen und Lockerungen, die wir treffen steht daher der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und insbesondere der Schutz der Risikogruppen an erster Stelle und genießt absolute Priorität. Deshalb richte ich auch in dieser Woche den Appell an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis: Behalten Sie beim Wiederhochfahren unserer Gesellschaft die selbe Geduld und Disziplin wie in den vergangenen Wochen für das erfolgreiche Senken der Infektionsgeschwindigkeit.
Dann gelingt uns ebenso sicher der wirtschaftliche und soziale Neustart.
Im Einzelnen haben wir in diesen Sitzungstagen folgende Beschlüsse gefasst:
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht.
Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt. Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. In diesem Zusammenhang diskutierten wir ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen in erster Lesung. Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, erhalten die Veranstalter das Recht, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Gleiches gilt bei der Schließung von Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.
Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz)
Mit diesem Gesetzespaket, das wir in erster Lesung beraten, sollen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz flexibilisiert und weitere Verbesserungen beim BAföG eingeführt werden. Zum einen sollen die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate verlängert werden. Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie noch längere Zeit andauern sollte, soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt werden, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze längstens um weitere sechs Monate zu verlängern. Zum anderen sollen BAföG-Leistungen während der Corona-Krise abweichend von der bisherigen Regelung ungekürzt weiter ausgezahlt werden, wenn BAföG-Empfänger in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Als systemrelevant gelten Branchen und Berufe, die für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Hierzu zählen neben dem Gesundheitswesen und der Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere auch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Beide Regelungen sollen rückwirkend ab dem 1. März 2020 wirksam werden.
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze.
Mit diesem Gesetzesentwurf soll das Außenwirtschaftsgesetz an die Vorgaben des neuen europarechtlichen Rahmens (EU-Screening-Verordnung) angepasst werden: Dort geht es um die in mitgliedsstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung. Darüber hinaus wird eine Regelungslücke geschlossen, um die Effektivität der Investitionsprüfung im Hinblick auf rechtliche oder faktische Vollzugshandlungen während des Prüfverfahrens abzusichern. Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, müssen auch während einer laufenden Erwerbsprüfung zuverlässig verhindert werden können. Die Rechtsfolge der schwebenden Unwirksamkeit des Vollzugsgeschäfts soll zusätzlich durch strafbewehrte Verbotstatbestände ergänzt werden, um auch faktische Vollzugshandlungen wirksam zu unterbinden. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ableiten. Im Kern schützen wir damit deutsche Unternehmen besser vor unberechtigten Übernahmen.
Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie.
Dieses anstehende Gesetz soll zeitlich befristet helfen, die Situation von Eltern aufzufangen, welche die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug auf Grund der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können. So sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die die Elterngeldvariante „Partnerschaftsbonus“ nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Schließlich sollen Zeiten mit verringertem Einkommen z. B. aufgrund des Bezugs von Kurzarbeitergeld das Elterngeld bei künftigen Elterngeldbeziehern nicht reduzieren.
Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020.
Wir bringen in erster Lesung einen Gesetzentwurf auf den Weg, um das Anpassungsverfahren für die Diäten in diesem Jahr auszusetzen. Die Diäten folgen seit 2014 der Entwicklung des sogenannten Nominallohnindex. Weil die Löhne und Gehälter der Menschen im vergangenen Jahr gestiegen sind, stünde zum 1. Juli 2020 auch eine Erhöhung der Diäten um denselben Prozentsatz an. Doch das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung geht auf Zahlen zurück, die das Statistischen Bundesamtes hierfür jährlich bis zum 31. März übermittelt. In diesen Zahlen ist daher der wirtschaftliche Rückgang durch die Corona-Krise nicht enthalten. Millionen Bürger erleben derzeit jedoch starke Einschnitte, Unsicherheiten, Kurzarbeit, Insolvenzangst. Eine Anpassung der Diäten anhand von Daten, die das noch nicht berücksichtigen konnten, wäre ein falsches Zeichen. Das Verfahren insgesamt wird durch die jetzige Aussetzung nicht in Frage gestellt, der Nominallohnindex bildet außerhalb von Fällen höherer Gewalt die Verdienstentwicklung der Menschen, an denen sich die Diätenentwicklung laut Gesetz orientieren soll, zeitnah und exakt ab. In den Ausnahmefällen, in denen das Verfahren nicht zu vertretbaren Ergebnissen kommt, steuern wir nach und setzen mit dem Gesetzentwurf den richtigen Kurs.
Für mich ist klar, dass die Beschränkungen zur Eindämmung der Epidemie nach wie vor sehr weitreichend sind und eine erhebliche Belastung für die Bürger und für die Wirtschaft darstellen. Wir hoffen aber, dass wir mit den vier auf den Weg gebrachten Gesetzen die Belastungssituation für alle Betroffenen abmildern können und eine solide Grundlage für die Zeit nach der Krise schaffen.
Selbstverständlich beobachten wir zu jeder Zeit die aktuelle Lage sehr intensiv, so dass wir auch kurzfristig alles Erdenkliche umsetzen können, was Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern hilft, mit dieser Situation bestmöglich umgehen zu können.
In stiller Anteilnahme um Norbert Blüm
Norbert Blüm ist heute im Alter von 84 Jahren verstorben. Die CDU trauert um diesen verdienten Politiker. 16 Jahre war er Arbeits- und Sozialminister – in dieser Funktion hat er die Bundesrepublik geprägt wie kaum ein Zweiter. Die Einführung der Pflegeversicherung wird immer mit seinem Namen verbunden bleiben. Er war das soziale Gewissen der Unionsfamilie.
Ich bin dankbar ihm mehrfach persönlich begegnet zu sein. Immer humorvoll und herzlich sowie inspirierend und geistreich. Ich werde ihm ein ehrendes Andenken erhalten.
Regelmäßig lade ich zu Bürgersprechstunden in die sieben Städte meines Wahlkreises ein. Der persönliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist mir für meine politische Arbeit sehr wichtig, um die Anliegen auch in den entsprechenden Gremiensitzungen in Berlin vortragen zu können. Damit dieser Kontakt nicht abbricht lade ich Sie ganz herzlich – unter einem neuen Format – zu meiner Telefonsprechstunde ein:
Dienstag – 28. April – 15-16 Uhr
Sie erreichen mich unter meiner bekannten Rufnummer im Büro: 02272 – 999 2377
Sollte ich im Gespräch sein, wenn Sie anrufen, werde ich zurückrufen.
In den folgenden Wochen werde ich auch weitere Formate anbieten, um auch per Videokonferenz oder Live-Chat den Austausch auch mit Bild zu vertiefen. Nun freue ich mich aber zunächst Ihre Stimme zu hören und bin offen für Ihre Anliegen.
Nach einer erfolgreichen ersten Zoom-Bürgersprechstunde in dieser Woche mit Dr. Schlochtermeier zu gesundheitspolitischen Themen und insbesondere zur Corona-Krise, freue ich mich, auf die nächste Zoom-Konferenz in der kommenden Woche. Diesmal wird seitens der Geschäftsführung der SME Management GmbH, Herr Dr. Stefan Röder, für die Diskussion zur Verfügung stehen. Wir werden über die Energieversorgung der Zukunft sprechen. Sicherlich ein spannendes Thema auch und gerade in dieser Zeit.
Ich bin gespannt auf den Austausch mit ihm sowie auch mit Ihnen am Mittwoch, den 29. April 2020, von 18-19 Uhr. Zugangshinweise und Einwahldaten erhalten Sie nach Anmeldung unter georg.kippels@bundestag.de oder telefonisch unter 0 22 72 – 99 92 377.