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Schutz der Bevölkerung hat hohe Priorität – die Zeit der Lockerung ist angebrochen

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Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat zur Folge, dass weitere Maßnahmen erforderlich waren und noch sind, um den mit der durch das Virus ausgelösten Pandemie verbundenen Folgen zu begegnen und diese abzumildern. Wir haben viel erreicht und sehen an den zurückgehenden Infektionszahlen, dass die getroffenen Maßnahmen in ihrer Wirkung richtig waren. Dennoch müssen wir täglich neu bewerten, wie wir weiter vorgehen können und müssen.

Unsere Maßnahmen zu Beginn der Corona-Pandemie waren auch deshalb so erfolgreich, weil Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang gezogen haben. Diesen Zusammenhalt gilt es auch in der aktuellen Lockerungsphase zu erhalten und hierbei spielen das Parlament und insbesondere auch wir Abgeordneten eine Schlüsselrolle. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten klare und einheitliche Leitlinien auf dem Weg aus der Krise. Uns als Abgeordneten kommt in dieser Situation des Abwägens zwischen Gesundheitsschutz, unternehmerischer Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Freiheit in Bund, Ländern und Gemeinden eine hohe Verantwortung zu. Wir brauchen offene und ehrliche parlamentarische Debatten sowohl über die Akzeptanz und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen als auch über ihre nachhaltige Finanzierung. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes aber auch uns selbst schuldig.

Mit dem in dieser Woche durch die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen daher die bisher getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Auch diese Regelungen sind natürlich teilweise von zeitlich begrenztem Charakter.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird dazu weiterentwickelt und präzisiert. Unter anderem wird dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht verankert, dies betrifft auch neu eingeführte Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests.

Testungen in Bezug zu COVID-19 sollen auf Basis einer Rechtsverordnung, die Personenkreis, Art und Umfang der Testungen beschreibt, symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden, auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die GKV nun abgerechnet werden.

Der öffentliche Gesundheitsdienst soll durch Maßnahmen des Bundes während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterstützt werden.

Schätzungsweise eine Million Selbständige und Kleinunternehmer sind derzeit privat kranken- und pflegeversichert.

Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, erhalten sie ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbener Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben. Hierdurch wird verhindert, dass privat Krankenversicherte, die – derzeit vor allem aufgrund der aktuellen epidemischen Lage – vorrübergehend hilfebedürftig werden, dauerhaft im Basistarif versichert sind und – nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit –, den vollen Beitrag im Basistarif bei in der Regel gleichzeitig geringerem Leistungsversprechen zu tragen haben.

Es bedarf ferner der vorübergehenden Schaffung der Möglichkeit, freie Versorgungskapazitäten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen für vollstationär versorgte Pflegebedürftige quarantänebedingt nutzen zu können. Zugleich soll die Eigenbelastung von Pflegebedürftigen, die die bereits geschaffene Regelung zur Kurzzeitpflege in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nutzen wollen, reduziert werden.

Das Personal in Pflegeeinrichtungen ist während der Coronavirus-SARS-CoV2-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an COVID-19 zu erkranken, ausgesetzt. Hierfür sollen die Beschäftigten eine besondere Wertschätzung durch eine Sonderleistung in Geld erfahren, ohne dass Versicherte, Pflegebedürftige und ihre Familien dadurch zusätzlich belastet werden.

Als vorbeugender Schutz der Bevölkerung vor Influenza und um eine Belastung des Gesundheitssystems zusätzlich durch Influenza für den Fall, dass sich die COVID-19-Pandemie fortsetzt, so niedrig wie möglich zu halten, werden durch das Gesetz schon jetzt Vorkehrungen für die Versorgung der Versicherten mit saisonalem Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2020/2021 getroffen.

Die Pandemie ist und bleibt aber nicht nur eine nationale Herausforderung, sondern betrifft die Menschen und Länder. Nur gemeinsam können wir sie bekämpfen. Deswegen ist es gut, dass sich Deutschland bei der an diesem Montag stattgefundenen Geberkonferenz, die durch die  EU-Kommissionsvorsitzende Ursula von der Leyen initiiert worden ist, mit 525 Millionen Euro am Kampf gegen das Coronavirus auf internationaler Ebene beteiligt. Durch die Beiträge von über 40 weiteren Ländern und Organisationen wurden daraus bei der Geberkonferenz erfreulicherweise 7,4 Milliarden Euro. Das Geld wird für die „Global Response“-Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und weiterer Partner verwendet. Die Initiative will alle internationalen Bemühungen bündeln, um Diagnostika, Medikamente und Impfstoffe gegen Covid-19 zu erforschen, zu produzieren und anschließend gerecht zu verteilen.

Aber nicht nur unser Gesundheitswesen bildet die Leitschnur unseres täglichen Handelns. Klare politische Prioritäten und eine vorausschauende Haushalts- und Finanzpolitik bleiben auch in der Krise die Richtschnur unserer Politik. Der wirtschaftliche Einbruch in Deutschland und bei unseren europäischen Nachbarn ist gewaltig und vielerorts noch gar nicht abschließend zu beziffern. Deutschland war in der Krise solidarisch und wird es auch in Zukunft sein. Gleichzeitig wollen wir an bewährten Regeln festhalten. Unsere gemeinsame Geschichte und vielfältig gewachsene wirtschaftliche und politische Integration machen deutlich, dass Deutschland nur im Einklang mit seinen europäischen Nachbarn gestärkt aus dieser historischen Krise kommen kann. Das ist der politische Gestaltungsauftrag für Deutschland und Europa in den kommenden Wochen und Monaten – insbesondere auch während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020.

Die Corona-Pandemie hat viele Gewissheiten in Frage gestellt und Handlungsbedarf aufgezeigt. Unser wirtschaftlicher Neustart wird nur dann gelingen, wenn wir unsere Kräfte auf nachhaltiges Wachstum konzentrieren: internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bildungseinrichtungen beschleunigen, Klimaschutz in innovative und effiziente Lösungen einbetten. Bei jeder politischen Entscheidung in den kommenden Wochen sollte klar sein, wie sie unser Wachstumspotenzial auf Dauer weiter erhöhen kann und somit Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land sichert.

Nachträglich möchte ich aufgrund vieler Nachfragen in dieser Woche noch einmal betonen, dass die Bundesregierung mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite keineswegs versucht durch die Hintertür eine Impfpflicht oder sogar Impfzwang einzuführen. Gegenstand der derzeitigen Diskussion ist lediglich der Vorschlag eines Immunitätsausweises, der als indirekte Impfpflicht interpretiert wird. Diese Möglichkeit einer Klarstellung der eigenen Immunität wird derzeit vom deutschen Ethikrat bewertet.

In diesem Zusammenhang finde ich es gerade in einer solchen Situation mehr als verantwortungslos, mit den Ängsten und Unsicherheiten vieler Menschen derart umzugehen und haltlose Gerüchte zu verbreiten. Gerade in den vergangenen Wochen sollten wir alle gelernt haben, dass wir nur durch ein solidarisches Miteinander auch in Krisenzeiten auf unsere gesellschaftliche Stärke verlassen können. Diesen Weg sollten wir weitergehen, füreinander da sein und gemeinsam einen Weg in eine neue Normalität finden.

Die Regelungen aus der MP-Konferenz mit der Bundeskanzlerin und die Umsetzung der NRW Landesregierung finden Sie unter den folgenden Links:

Rede im Plenum

In dieser Woche hatte ich die Gelegenheit zu einem Antrag der AfD im Plenum zu sprechen. Mit einem Titel, der eine wissenschaftliche Auswertung der Effizienz der Corona-Maßnahmen forderte, wurde erneut die Strategie getarnt, eigentlich nur mit Allgemeinplätzen und den typischen Verdächtigungen und Vorwürfen die Arbeit der Regierung in Misskredit zu bringen. Dieses durchsichtige Unterfangen wurde von mir massiv kritisiert , weil es in keiner Weise dazu beiträgt, die sicher notwendige Analyse der Arbeit der vergangenen Wochen seriös aufzuarbeiten, um daraus die notwendigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen, damit wir bei leider mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft auftretenden Pandemien gewappnet zu sein.

Unter dem nachstehenden Link können Sie sich meine Rede noch einmal in Ruhe ausschauen.

Zur Rede >>>

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Leere Wartezimmer im Rhein-Erft-Kreis

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Deutschlandweit rufen Ärzte ihre Patientinnen und Patienten dazu auf, notwendige Behandlungstermine in jedem Fall wahrzunehmen. Gerade bei Schmerzpatienten oder auch chronischen Erkrankungen ist es wichtig, wie gewohnt den Kontakt mit seinem Arzt zu halten oder zu suchen. Grund des Aufrufs sind leere Patientenzimmern, trotz der hohen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die die Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen vorgenommen haben.

Sie vermuten, dass momentan viele Patienten den Weg in die Praxis scheuen, um ein mögliches Ansteckungsrisiko zu vermeiden. Dies sei keineswegs notwendig, wie auch die Ärzte bei uns im Rhein-Erft-Kreis bestätigen. Vielmehr machen sie sich Sorgen, dass sich ihre Patienten nicht rechtzeitig behandeln lassen.

Auch die Krankenhäuser nehmen nach und nach wieder ihren Normalbetrieb auf und ergreifen auch hier alle notwendigen Maßnahmen, um eine Ansteckungsgefahr auszuschließen. Aus Berlin wurde nun auch die klare Anweisung ausgesprochen, die Freihaltequote für Intensivbetten wieder zu reduzieren, damit die Zahl der planbaren Operationen hochgefahren werden können. Die Krankenhäuser sind unverändert sehr gut aufgestellt und kommen ihrem Versorgungsauftrag uneingeschränkt nach.

Bitte achten Sie auch weiterhin auf Ihre Gesundheit und gehen Sie zum Arzt, wenn Sie Beschwerden haben.

Normenkontrollklage wurde erhoben – ich bin mit dabei

Am 30. Januar 2020 hat die rot-rot-grüne Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus den sogenannten Berliner Mietendeckel beschlossen.

Die Auswüchse dieses Gesetzungetüms waren aber bereits vorher zu spüren. Die große Verunsicherung für Vermieter schlägt sich konsequenterweise in weniger Wohnungsbau nieder. Eine zusätzliche Verknappung auf einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Auch die vollmundigen Versprechen des Berliner Senats, selbst die Bautätigkeiten gerade im sozialen Wohnungsmarkt auszuweiten waren meist leere Worthülsen.

Das Ergebnis werden wir in den kommenden Jahren sehen. Investitionsstopps, Sanierungsstau und auch die energetische Gebäudesanierung im Sinne des Klimaschutzes werden vermehrt auf der Strecke bleiben. Ganz zu schweigen davon, dass die Menschen immer noch zu Tausenden zu Wohnungsbesichtigungen pilgern.

Aber auch rein formaljuristisch begegnet das Gesetz massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, weil es die bundesstaatliche Kompetenzordnung missachtet. Wir als Bundesgesetzgeber haben das Mietrecht umfassend und abschließend geregelt. Dem Land Berlin fehlt die Gesetzgebungskompetenz. Darüber hinaus verhindert das Gesetz, wie bereits erwähnt, den Bau neuer Wohnungen und torpediert den klima- und altersgerechten Umbau von Wohnungen. Viele, insbesondere private Kleinvermieter, werden zudem um ihre Altersvorsorge gebracht. Gerade sie operieren aber in großem Maße als verantwortungs- und rücksichtvolle Vermieter, die auf gesunde Mietverhältnisse wert legen.

Als Jurist schließe ich mich daher gerne der Initiative meines Berliner Abgeordnetenkollegen Dr. Jan-Marco Luczak eine abstrakte Normenkontrolle anzustrengen

In dieser Woche wurde abstrakte Normenkontrolle gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Allein 204 Abgeordnete unserer Fraktion beteiligen sich an diesem Verfahren. Das notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages, das entspricht 178 Abgeordneten, haben wir damit aus eigener Kraft deutlich übertroffen. Das ist ein starkes politisches Signal. Auch 80 Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion haben unterschrieben. Insgesamt unterstützen also 284 Abgeordnete und damit 40 Prozent aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages die abstrakte Normenkontrolle.

Uns eint dabei das Ziel, ein deutliches Zeichen gegen den Übergriff des Berliner Landesgesetzgebers in unsere Bundeskompetenz für das Mietrecht zu setzen. Für uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht benötigen. Niemand soll aus seiner Wohnung verdrängt werden, weil er sich die Miete nicht mehr leisten kann. Deswegen haben wir in den letzten Jahren austarierte Regelungen im Mietrecht getroffen, die die Interessen von Mietern und Vermietern in einen fairen Ausgleich gebracht haben. Die von uns vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen aller Beteiligten negiert die rot-rot-grüne Regierungsmehrheit in Berlin und ersetzt sie mit dem Mietendeckel durch ihre eigene. Das ist nicht akzeptabel.

Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung bestätigen und den Berliner Mietendeckel für nichtig erklären wird. Unser Ziel ist, möglichst schnell Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Über den weiteren Verfahrensverlauf halte ich Euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

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75 Jahre Ende des zweiten Weltkrieges

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Vor 75 Jahren verstummten endlich die Waffen auf den Schlachtfeldern des Zweiten Weltkrieges, der unendliches Leid und Millionen Tote gebracht hatte. Nach der langfristigen Planung sollte in Berlin ein großer Festakt  durchgeführt werden, bei dem diesem Ereignis gedacht werden sollte. Berlin hat in diesem Jahr den 8. Mai als Tag der Befreiung zum Feiertag erklärt, so dass dort das öffentliche Leben ruht. Dies ist nun durch Corona in fast gespenstischer Weise der Fall und macht die Erinnerung noch plastischer.

An Stelle des Festakts fand heute Morgen ein Stilles Gedenken an der Neuen Wache, der zentralen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, auf dem Boulevard Unter den Linden statt bei dem der Bundespräsident Frank Walter Steinmeier mit den Worten „ Scheitert Europa, scheitert auch das „Nie Wieder“!“ unsere politische Verantwortung für das Friedensmodell Europa anmahnte. Gemeinsam mit den weiteren Vertretern unserer Verfassungsorgane, dem Präsident des Bundesverfassungsgericht  Andreas Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundestages Dr. Wolfgang Schäuble, dem Präsidenten des Bundesrates Dietmar Woidke und der Bundeskanzlerin Angela Merkel fand die Kranzniederlegung statt.

Für mich ist die Erinnerung an den 8. Mai 1945 in den Gängen des Reichstagsgebäudes täglich sichtbar, weil bei der Herstellung des Reichstags die Schriften auf dem Sandstein des Gebäudes erhalten wurden und man hautnah spürt, was sich in der Trümmern des Gebäudes vor 75 Jahren zugetragen haben muss. Ich lege bei den Besuchen meiner Gäste in Berlin und im Deutschen Bundestag auch immer großen Wert darauf, sich diesen Erinnerungen zu stellen und hierdurch noch deutlicher den Wert von Freiheit und Frieden schätzen zu lernen.

Jeder von uns trägt die Verantwortung dafür, dass das „ Nie Wieder!“ unverrückbar in unserem Bewusstsein steht.

Eine gute Zusammenstellung des Tages und Kommentierung der Rede des Bundespräsidenten finden Sie unter

Link zum Artikel >>>

Sonntag ist Muttertag

Am Sonntag ist wieder Muttertag, der vielen Familienmitgliedern schlagartig klar werden lässt, wie groß die Leistung und wie uns viel zu selbstverständlich häufig das Wirken unser aller Mütter ist. Auch wenn  die Kritiker dieses Tages anmerken, daß man doch dies nicht durch einen Blumenstrauß oder eine Torte und einmalig das Zubereiten des Frühstücks würdigen könne, so ist es für mich richtig und wichtig, daß wir uns an einem Tag des Jahres ganz bewusst einem Menschen im Leben eines jeden widmen, ohne den wir keinen Atemzug machen würden.

Und die Torten, Blumen und vieles andere Mehr sind nur eine andere Form für ein herzliches und tief empfundenes Danke.

Deshalb auch von hier an alle Mütter einen wunderschönen Muttertag im Kreise Ihrer Lieben und ein von Herzen kommendes

Dankeschön !

 

Schönen Mai und bleiben Sie alle gesund

Herzlichst Ihr

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels MdB

Dr. Georg Kippels