20kw20_HEAD-Rundbrief

Infektionsschutzgesetz verabschiedet – kein Grund für Verschwörungstheorien

Infektionsverlauf

Am Donnerstag hat der Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Begleitet wurde die Debatte in der Öffentlichkeit,  vor allem auch in den sozialen Medien durch viele Missverständnisse und aufgekommenen Mythen. Insbesondere schürten einige selbsternannte Experten das Gerücht, mit dem Infektionsschutzgesetz werde eine Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt.

Fakt ist: Es wird keine Impfpflicht geben und auch ein Immunitätsausweis wird nicht verlangt.

Die öffentliche Debatte verkennt ebenso, dass viele Menschen auf einen Impfstoff warten, den es aktuell noch gar nicht gibt und es trotz aller intensiven Bemühungen keine verlässliche Perspektive gibt, wann dies dann der Fall sein wird.

Im Moment befinden sich einzelne Impfstoffe in ersten klinischen Tests, darunter einer in Deutschland. Wenn sich einer oder mehrere Impfstoffe als wirksam und verträglich erweisen sollten, kann mit ihrer Zulassung frühestens im nächsten Jahr gerechnet werden. Da nicht von jetzt auf gleich massenhaft Impfdosen produziert werden können, werden zunächst Ärzte und Pflegekräfte sowie Risikogruppen geimpft werden können. Angesichts der schweren Verläufe bei COVID-19-Erkrankungen – vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – ist davon auszugehen, dass sich viele Menschen freiwillig impfen lassen werden, sobald ein Impfstoff vorhanden ist, so wie sich auch heute bereits viele Menschen gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

Auch die Verpflichtung eines Immunitätsnachweises wurde mit dem Infektionsschutzgesetz nicht verabschiedet. Dennoch könnte eine Dokumentation unter verschiedenen Voraussetzungen sinnvoll sein: So müssen zuverlässige Antikörpertests in großer Zahl vorhanden sein. Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche kann solche Tests offenbar bald auf den Markt bringen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Menschen nach einer Infektion mit COVID-19 auch tatsächlich über einen längeren Zeitraum immun sind. Darüber besteht noch keine Gewissheit. Und schließlich muss es einen wirksamen und verträglichen Impfstoff geben, der Immunität erzeugen könnte.

Auch unter diesen Voraussetzungen würde die Entscheidung für oder gegen einen Immunitätsausweis nicht leicht fallen. Wir müssen ja auch im täglichen Leben mit dem Infektionsrisiko und dessen Erkennung pragmatisch umgehen. Deshalb hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Ethikrat damit beauftragt, das Für und Wider abzuwägen. Denn die Politik ist immer wieder gehalten, die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen zu überprüfen.

Einen positiven Effekt hätte ein solcher Immunitätsnachweis für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Auch könnten Kontaktsperren für bestimmte Personengruppen leichter aufgehoben werden. Die Wirtschaft käme unter Umständen leichter wieder in Gang. Besonders hilfreich wäre es wohl auch beim Grenzübertritt. Es ist im internationalen Verkehr auch nicht ungewöhnlich, dass Impfnachweise verlangt werden.

Nachteilig wäre, dass dadurch eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen könnte – auf der einen Seite diejenigen, die geimpft oder geheilt sind, und auf der anderen Seite diejenigen, die mit dem Coronavirus noch nicht in Berührung gekommen und deshalb gefährdet sind. Möglicherweise würden letztere dann Tests vermeiden. Auch könnte ein indirekter Anreiz geschaffen werden, dass Menschen sich mutwillig mit dem Virus anstecken, um anschließend in den Besitz eines Immunitätsnachweises zu kommen. Die Nachteile ergeben sich aber realistisch betrachtet nicht durch den Nachweis, sondern aus der Realität.

Wirtschaft muss wieder durchstarten

In der Pandemie tun wir alles, um Arbeitsplätze zu retten und auch zukünftig zu erhalten, allerdings müssen wir uns nun auch Gedanken machen für die Zeit nach der Krise. Nach dieser Zeit geht es darum, die deutsche Wirtschaft klug und schnell flott zu machen.

Das Kurzarbeitergeld hat sich zu einem der ganz wichtigen Instrumente zur Bewältigung der Krise entwickelt. Zur Bewahrung von Arbeitsplätzen und zur Entlastung von Unternehmen haben wir diese Woche deswegen das Sozialschutz-Paket II verabschieden. Damit wird das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die es bereits für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezuges auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern des Netto-Entgelts erhöht. Außerdem werden wir das Arbeitslosengeld um drei Monate verlängern für die, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Klar ist, dass die Maßnahmenpakete auch über die Krise hinaustragen müssen.

Neben finanziellen Hilfen brauchen die Unternehmen auch andere Formen der Unterstützung wie vereinfachte Planungsverfahren, beschleunigte Genehmigungen, technologieoffenes Denken und den Mut zu Innovationen. Das allerdings sind Positionen, die ich gemeinsam mit meinen Kollegen aus dem Gesprächskreis Braunkohle ohnehin schon seit langem gefordert habe. Diese Rahmenbedingungen sind nicht nur in Krisenzeiten oder Transformationsphasen von hoher ökonomischer Bedeutung. Hiermit legen wir den Grundstein für eine nachhaltige wettbewerbsfähige Wirtschaft, nicht nur bei uns im Revier.

Ebenso müssen wir an der Frage arbeiten, wie wir mit Branchen umgehen, die auf absehbare Zeit keine oder nur sehr geringe Umsätze machen können. Auch diese Unternehmen haben unseren aktiven Beistand verdient.

Unser Ziel bei allen Überlegungen muss es deshalb sein, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Was wir dazu allerdings sicher nicht brauchen, sind Steuererhöhungen, die dieses Ziel behindern würden. Auch wenn Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen, schätzungsweise um die 81 Milliarden Euro, dürfen wir uns nicht dazu verleiten lassen, die Wirtschaft mehr als ohnehin schon zu belasten.

 

Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steuerschätzer auf zweierlei Weise bemerkbar. Zum einen sinken die Steuereinnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit in diesem Jahr erheblich. Teile des Rückgangs für 2020 sind darauf zurückzuführen, dass der Bund großzügige Regelungen zu Steuerstundungen und Verlustrücktrag eröffnet hat. Diese Maßnahmen werden sich in den Folgejahren aber positiv auswirken, denn die zusätzliche Liquidität vieler Unternehmen sicherte ihren Fortbestand und damit Steuereinnahmen.

Unser Ziel muss es in Zukunft sein, zur finanziellen Ressourcenschonung vor allen Dingen ausgabenseitig einen moderaten Weg aus der Krise zu finden.

Infektionsschutz Mitarbeiter

Auf dem Weg hin zu einer neuen Normalität

Infektionsschutz

Die in der vergangenen Woche zwischen Bund und Ländern vereinbarten zahlreichen Lockerungen haben in dieser Woche bei vielen Menschen für Erleichterungen gesorgt. Schulen nehmen nach und nach ihren Notbetrieb auf, der Einzelhandel wurde merklich belebt und ab heute dürfen auch die Gaststättenbetreiber ihre Gäste wieder empfangen.

All dies sind wirtschaftlich, aber auch emotional wichtige Schritte hin zu einer neuen Normalität in Pandemiezeiten. Ich denke ein jeder von uns ist sich der Fragilität dieser Lockerungen aber mehr als bewusst. Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit uns selbst und unseren Mitmenschen kann dazu führen, künftig auch weitere Schritte gehen zu können.

Die zurückliegenden Tage haben gezeigt, dass die Öffnungen ganz überwiegend auch mit einer hohen Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger einhergeht. Dennoch gab es auch regional eingegrenzte Situationen, die es notwendig gemacht haben, einige Beschlüsse wieder zurück zu nehmen. Dies ist für die örtlich Betroffenen natürlich eine ernüchternde Entwicklung und gerade für die große Mehrheit derjenigen, die sich schon seit Wochen im Sinne des gesellschaftlichen verantwortungsvollen Miteinanders an die Regeln gehalten haben, ein Rückschlag. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich jeder Einzelne dessen sehr bewusst wird, dass die eigene individuelle Handlung immer auch Auswirkungen auf seine Mitmenschen haben kann.

Alle Beteiligten, in der Regierung, hier bei uns im Bundestag, im Land und in den Kommunen bei Ihnen vor Ort, bemühen sich nach Kräften sehr aktuelle Lagebilder zu erfassen und ihr Handeln dementsprechend auszurichten. Dies kann natürlich dazu führen, dass Beschlüsse erst sehr spät in der Nacht oder früh am Morgen feststehen. Da auch hier immer wieder nachgefragt wurde, ob in diesem Prozess nicht mehr Transparenz möglich wäre, möchte ich Sie alle um etwas Verständnis bitten. Auch für die Bürgermeister, Landräte und Verwaltungsmitarbeiter sind es herausfordernde Zeiten und mit einer immensen Arbeitsverdichtung in kurzer Zeit verbunden. Jeder von uns gibt aber sein Bestes, die Situation für uns alle optimal zu gestalten.

Für den „Green Deal“ will die Union Klimaschutz und Klimaziele konsequent verfolgen

Am Dienstagabend wurde das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Für einen Green Deal“ in der Fraktionssitzung beschlossen.

Die Bewahrung der Schöpfung und das Prinzip der Nachhaltigkeit sind feste Bestandteile des Politikverständnisses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür braucht es breite gesellschaftliche Akzeptanz und Beteiligung. Durch die Corona-Krise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land und in Europa deutlich geändert. Deshalb hat die Koalition von CDU, CSU und SPD vereinbart, darauf zu achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.

Der „Green Deal“ muss nun so ausgestaltet werden, dass er die Bewältigung der Corona-Pandemie nicht behindert, sondern unterstützt. Unsere Grundsätze haben deshalb stärkere Gültigkeit denn je: Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie Umwelt- und Klimaschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie werden nur dann erfolgreich und langfristig nachhaltig sein, wenn es gelingt, auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte so zu berücksichtigen, dass neue Entwicklungschancen entstehen und Beschäftigung und Wirtschaftskraft erhalten bleiben. Verantwortungsvoll zu handeln bedeutet für die Unionsfraktion, unser Land, die Gesellschaft und die Wirtschaft nach der Corona-Krise nachhaltig, widerstandsfähig und klimafreundlich aufzubauen. In diesem Sinne ist auch der European Green Deal zu sehen.

Ein ambitioniertes EU-Klimaziel für 2030 sehen wir als einen konsequenten europäischen Beitrag zum globalen Klimaschutz und auch als Chance für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Wir können die Klimaziele aber nicht alleine erreichen. Wir brauchen dafür auch die anderen Staaten Europas und der Welt und müssen diese mitziehen und herausfordern.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass Europa mit dem European Green Deal mit gutem Beispiel vorangeht und das Ambitionsniveau steigern will. Dafür brauchen wir eine faire Lastenverteilung unter den Mitgliedsstaaten. Denn alle müssen einen engagierten Beitrag leisten. Deutschland hat bereits einen verbindlichen Weg zur Erreichung des nationalen Klimaziels mit einer Reduktion von 55 Prozent der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 abgesteckt. Entgegen aller kritischen Prognosen werden wir unser Klimaziel bis Ende 2020 – sogar unabhängig von der Corona-Pandemie – nun doch erreichen.

Mit der Einführung eines Emissionshandels für Wärme, Verkehr und auch für den Schiffsverkehr auf europäischer Ebene würde die Reduzierung von CO2- Emissionen über einen effektiven marktwirtschaftlichen Mechanismus erfolgen.

Dies bietet dann auch die Chance, die Lasten innerhalb Europas neu zu verteilen. Nur mit solchen innovativen Instrumenten sind die ehrgeizigen EU-Ziele zu erreichen.

Vor allem für die CO2-Reduzierung im Verkehrssektor stellt der Emissionshandel ein innovatives Instrument dar. Ein solches Handelssystem setzt Anreize für klimaschonendes Verhalten im Fahrzeugbestand und den Umstieg der Verbraucher auf klimafreundlichere Autos. Das ist der richtige Weg. Denn allein mit Ordnungsrecht und Grenzwerten im Neuwagenbereich sind die ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor nicht zu erreichen.

Positionspapier zum Runterladen

Klima- & Umweltschutz


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