Mit einem Hammelsprung stimmte der Bundestag heute über das Strukturstärkungssetz und das Braunkohleausstiegsgesetz ab. Selbstverständlich schritt ich durch die mit Ja-gekennzeichnete Tür. Ich bin froh und stolz, an diesem für unsere Region historischen Tag, die entsprechenden Gesetze verabschieden zu können und somit die Weichen für ein Gelingen des Strukturwandels legen zu dürfen.
Schauen Sie sich gerne meinen Videobeitrag (links neben dem Artikel) unmittelbar nach der Abstimmung an.
Warum mir das Gesetz so wichtig ist und welche große Bedeutung es für unsere Region hat, möchte ich nochmal zusammenfassend darlegen:
Diese Gesetze basieren auf den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Strukturkommission) vom Januar 2019. Mit diesem Gesetzespaket wird nicht nur der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung geregelt, sondern gleichzeitig Perspektiven für die vom Ausstieg betroffenen Regionen geschaffen und Vorkehrungen getroffen, sodass eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung weiterhin gewährleistet ist. Hierbei wurden also die Interessen aller Gruppen ausbalanciert, statt nur wenigen Partikularinteressen Gehör zu verschaffen. Eine Leistung, die von Ministerpräsidenten Kretschmer heute als „German Geist“ bezeichnet wurde. Eine historische Leistung, die international für Aufsehen sorgt und weltweit Vorbildcharakter haben kann. Wir haben den Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie gelöst und uns nicht im Klein-Klein verloren, sondern ein Ergebnis erreicht, dass uns stolz machen kann.
Ich bin überzeigt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket eine gute Grundlage für die Umsetzung der gewaltigen struktur- und energiepolitischen Aufgaben erreicht haben, die bis zum Jahr 2038 vor uns liegen. Ich freue mich die nächsten Schritte politisch zu begleiten und zu steuern. Unsere Union ist ein Garant dafür, dass auf diesem Wege klimapolitische Notwendigkeiten und energie- und wirtschaftspolitische Vernunft Hand in Hand gehen. Dafür wollen wir uns auch in Zukunft gemeinsam einsetzen.
Rückblicken nochmal die wichtigsten Meilensteine, die den Weg zur heutigen Abstimmung ebneten:
- 01.2019: Die seitens der Bundesregierung eingesetzte Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ legt ihren Abschlussbericht vor. Einstimmig – mit Ausnahme einer Enthaltung – ist es gelungen, verschiedene Interessen abzuwägen und den gesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Unter anderem wirkte unser Landrat Michael Kreuzberg als Vertreter für das Rheinische Revier maßgeblich an diesem Bericht mit.
- 09.2019: Die Bundesregierung beschließt die Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm 2030 und 1:1 der Umsetzung der KWSB-Empfehlung.
- 01.2020: Die Bundesregierung einigt sich mit den vier betroffenen Bundesländern über den Stilllegungspfad.
- 01.2020: Mit dem Kabinettbeschluss wird der parlamentarische Prozess zur Vereinbarung des Kohleausstiegsgesetzes sowie des Strukturstärkungsgesetzes eröffnet.
- 03.07.2020 (Heute): Abschluss der Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstieg. Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes sowie des Strukturstärkungsgesetzes.
Die Parteienlandschaft ist größer geworden, dementsprechend ist bei vergangenen Bundestagswahlen auch die Zahl der Mandatsträger gestiegen. Eigentlich soll das Parlament nur 598 Sitze umfassen, die eine Hälfte davon sind Listenplätze, die andere Direktmandate. Im Laufe der Jahre ist der Bundestag allerdings durch Überhangs- und Ausgleichsmandate immer größer geworden. Inzwischen sitzen 709 Abgeordnete unter der Reichstagskuppel.
Dies würde sich nun auch zukünftig fortsetzen. Um dem entgegenzuwirken und das Parlament arbeitsfähig zu halten, wird daher schon seit längerem über eine Wahlrechtsreform debattiert. Als Unionsfraktion war es uns daher ein sehr wichtiges Anliegen, eine Wahlrechtsreform noch heute – vor der parlamentarischen Sommerpause – mehrheitsfähig durchzubringen. Neben vielen verschiedenen Ansätzen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen, war es auch unser Bestreben als Unionsfraktion, schnell eine Lösung zu finden, die schon bei der nächsten Bundestagswahl im September 2021 greifen soll und zugleich parteiübergreifend Zustimmung erfahren kann.
Aus diesem Grund haben sind wir mit einem eigenen Modell in die Verhandlungen mit der SPD über eine Wahlrechtsreform eingetreten. Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns auf eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 sowie den Verzicht auf Ausgleich von sieben Überhangmandaten verständigt. Als Union verstehen wir uns als direkte Volksvertreter, denen seitens der Bürgerinnen und Bürger ein Mandat auf Zeit gewährt wird. Daher ist uns wichtig, dass diejenigen, die ihre Wahlkreise direkt gewinnen, auch in den Bundestag einziehen können. In anderen Szenarien war dies nicht der Fall und würde damit dem Demokratieverständnis großen Schaden zufügen.
Es ist schade, dass unser Antrag keine Mehrheit erzielt hat und andere Fraktionen parteipolitische Strategien vorgezogen haben. Somit werden wir nach der Sommerpause weiterhin daran arbeiten müssen, eine Lösung im Sinne unserer Bürgerinne und Bürger zu finden.
Abschließend noch eine Schlussbemerkung gegenüber jenen die sich über die Kosten beklagen, die das Parlament verursacht. Dem möchte ich eine einfache Rechnung gegenüberstellen. 210 Euro fallen im Jahr pro Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Der Bundestag hat 2019 insgesamt etwa 973 Millionen Euro gekostet. Darin enthalten sind Diäten, Gehälter, Gebäudekosten sowie weitere sonstige Aufwendungen. Bei 83 Millionen Einwohnern macht es etwa 11,72€ pro Person im Jahr. Laut dieser – zugegeben stark vereinfachten – Rechnung ist die Rundfunkgebühr etwa um das 18-fache teurer als unsere direkte demokratisch-legitimierte Vertretung im Bund. Wir sollten unsere Demokratie stärker wertschätzen.
Zur Ankurbelung der Wirtschaft haben wir in dieser Woche mit dem sogenannten Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen. Teil des Paketes sind unter anderem die Absenkung der Umsatzsteuer bis Ende des Jahres sowie der Kindergeldbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind. Die Menschen in Deutschland können in der Breite von diesen Maßnahmen profitieren. Auch Unternehmen und Arbeitgeber werden entlastet etwa mit der befristeten Erhöhung des Freibetrags bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände oder über eine Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage. Mit diesen und anderen Maßnahmen geben wir gezielte Impulse für die Wirtschaft, um so die Folgen der Corona-Krise rasch zu überwinden.
Des Weiteren haben wir in dieser Woche mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur-und Krisenbewältigungspakets breit aufgestellte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Es umfasst unter anderem eine zusätzliche Bereitstellung von 5 Mrd. Euro im Sondervermögen zum Ausbau der Mobilinfrastruktur, eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro zur Unterstützung des öffentlichen Nachverkehrs in den Kommunen sowie eine Milliarde Euro für den Ausbau des Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen. All dies sind sehr wichtige Schritte, die auch unser Region entscheidend zugutekommen werden. Darüber freue ich mich sehr.
An diesem Freitag startet der Bundestag in die parlamentarische Sommerpause. Der Begriff mag irreführend sein, denn das bedeutet bei weiterem nicht, dass in dem kommen zwei Monaten nicht gearbeitet wird. Mich erwarten spannende Gespräche vor Ort, viele bereichernde Termine und natürlich unsere Kommunalwahl am 13. September, der ich mich nun voll und ganz widme. Bevor ich mich nun im Sommer hauptsächlich vor Ort engagiere, möchte ich gemeinsam mit Ihnen auf die vergangenen sechs Monate in Berlin zurückblicken.
Gesundheitspolitik in Deutschland: auch jenseits von Covid-19
Zugegebenermaßen ging es an dieser Stelle in den vergangenen Monaten häufig, wenn auch nicht ausschließlich, um das Thema Covid-19. Das Virus ist nach wie vor von größter Bedeutung und wir werden sicher auch noch nach der parlamentarischen Sommerpause darüber sprechen müssen und entsprechend handeln. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen und einen Rückblick auf die wichtigen Gesundheitsthemen geben, die mich in den vergangenen Monaten stark beschäftigt haben:
- Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Mit diesem Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden. Intensiv-Pflegebedürftige sollen weiterhin dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Im Sinne der Patientinnen und Patienten müssen wir sachgerechte Kontrollmechanismen stärken. Unsere verbindlichen Qualitätsvorgaben gelten deswegen sowohl für die Pflege zuhause, als auch in stationären Einrichtungen. Ich freue mich, dass wir das Gesetz am 2. Juli nach einer langen Beratungszeit beschlossen haben.
- Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz)
Die erfolgreiche Corona-Warn-App hat gezeigt, wie wichtig digitale Gesundheitsanwendungen in Zukunft sein werden. Auch haben wir gezeigt, dass Datenschutz dabei ausdrücklich mitgedacht und priorisiert wird. Um die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen einen entscheidenden Schritt voranzubringen, haben wir das Patientendaten-Schutz-Gesetz verabschiedet. Damit wollen wir eine elektronische Patientenakte (ePA) einführen. Die Möglichkeiten und Vorteile der ePA sollen für alle Versicherten nutzbar gemacht werden. Das Gesetz regelt außerdem die Datenverarbeitung sowie die Telematikinfrastruktur als solche, nicht zuletzt mit Blick auf die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. So wird die Gesellschaft für Telematik als eine anerkannte neutrale Stelle eine barrierefreie App entwickeln, mit der unter anderem Überweisungsscheine zukünftig elektronisch übermittelt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
- Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Mit diesem Gesetz haben wir uns das Ziel gesetzt medizinische und andere Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien) und das Werben hierfür zu verbieten. Homosexualität ist keine Krankheit und wo vermeintliche „Therapien“ durchgeführt werden, entsteht seelisches und körperliches Leid. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 24.06.2020 werden wir das in Zukunft verhindern.
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die Notaufnahmen in unseren Krankenhäusern sind häufig überlastet, obwohl vielen Patienten woanders noch besser geholfen werden könnte. Das verlängert Wartezeiten in sehr dringen Fällen unnötig. Um dieses Problem zu lösen, hat unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Kern des Entwurfes sind gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL), die in Zukunft die zentrale Lotsenfunktion für Hilfesuchende in medizinischen Notsituationen übernehmen. Bei einem Anruf unter der Rufnummer 116 117 oder unter der Notrufnummer 112 sollen alle Patientinnen und Patienten in Not schnell die erforderliche Hilfe erhalten. Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden.
Globale Gesundheit: Humanitäre Verantwortung auch im eigenen Interesse wahrnehmen
Im Zuge meines Engagements im Unterausschuss für Globale Gesundheit hat mich die Verabschiedung des Antrags der Koalitionsfraktionen „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“ am 28.05.2020 besonders gefreut. Das ist besonders wichtig, weil die Welt in der wir leben zunehmend vernetzter ist. Unsere Wirtschaft, unsere Daten und unsere Gesundheit sind untrennbar miteinander verbunden – unser Wirken für Gesundheit darf deshalb nicht an nationalen Grenzen halt machen. Dies erfordert vernetztes Denken und Handeln. Mit dem Antrag zur Globalen Gesundheit möchten wir dem Rechnung tragen und wichtige Handlungsfelder beleuchten – die Gefahr der Antibiotikaresistenzen, der Zoonosen, der vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten, aber auch Lösungsansätze wie die Stärkung von Gesundheitssystemen, Produktentwicklungspartnerschaften oder die Universal-Health-Coverage, um nur einige zu nennen. Ich freue mich auf die weitere Arbeit in diesem Themenfeld. Es gibt noch viel zu tun!
Corona wird uns auch im Sommer weithin begleiten
Wie Sie unschwer erkennen können, war und ist die gesundheitspolitische Agenda der Bundespolitik gut gefüllt. Ich freue mich auf weitere konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Gesundheit und spannende Debatten im Plenum, sobald der parlamentarische Betrieb im September erneut aufgenommen wird. Mit Blick auf den Sommer möchte ich die Gelegenheit nutzen auch das Thema Corona doch noch einmal ansprechen. Ich habe an dieser Stelle bereits die sogenannte AHA-Formel erwähnt. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Wochen schmerzlich erfahren müssen, dass die Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden ist. Deswegen möchte ich nochmal an Sie appellieren auch in den kommenden Monaten Abstand zu halten, Hygienevorschriften an öffentlichen Orten sowie im Privaten einzuhalten und wo notwendig eine Alltagsmaske zu tragen. Ich möchte Sie einladen dieses Verhalten als Teil einer täglichen Routine zu sehen und nicht als alltägliche Belastung. Ich bin sicher, dass wir so alle gemeinsam erholsame Sommertage verbringen können, die wir dringend brauchen, um mit neuer Energie in die zweite Jahreshälfte zu starten.