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Lückenlose Aufklärung der Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP

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Mit großer Sorge beobachte ich die Auswirkungen der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP, welcher derzeit viele Apotheken unverschuldet in Existenznot bringt. Im Gesundheitsausschuss habe ich in dieser Woche einen Fachgespräch zu diesem Thema beigewohnt. Bisher wissen wir, dass rund 3.200 Betriebe auf ihr Geld aus den letzten Abrechnungsmonaten warten. Mir ist bewusst, dass auch Apotheken im Rhein-Erft-Kreis davon betroffen sind, was ich sehr bedauere. Der momentane Zustand ist nicht tragbar und fordert eine lückenlose Aufklärung.

Derzeit besteht noch kein abschließendes Bild über die geschäftlichen Verhältnisse des AvP Firmengeflechts und die Möglichkeiten ausstehende Zahlungen zu leisten. Klar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich, dass das Unternehmen zuletzt nicht mehr über ausreichende Mittel zur Erfüllung der Forderungen und Ansprüche seiner Geschäftspartner verfügte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte daraufhin am 14. September 2020 einen Sonderbeauftragten eingesetzt und ihm die alleinige Geschäftsführung übertragen. Dieser hat bereits am darauffolgenden Tag einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf für die AvP gestellt, um weiteren Schaden von den Kunden und Gläubigern abzuwenden. Hier wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Ermittlung des vollständigen Sachverhaltes einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat im gleichen Zeitraum ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Gesundheitsausschuss kamen aus diesem Anlass in der letzten Sitzung Experten aus den zuständigen Ministerien, von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie des bestellten Insolvenzverwalters zusammen. Auch der Finanzausschuss hat sich zeitgleich mit der Thematik befasst, da das Bundesministerium der Finanzen über die BAFin die Rechts- und Fachaufsicht ausübt. Wir erwarten daher auch, dass sich der zuständige Bundesfinanzminister, Herr Scholz, zeitnah zu der Thematik äußert. Seine Rolle und die der BaFin in dieser Angelegenheit muss eindeutig geklärt werden. Die Fachgespräche widmeten sich unterdessen den verschiedenen Kreditoptionen, die bereits bei der staatlichen KfW-Bank zur Überbrückungsfinanzierung für Apotheken bereitstehen und den geschäftlichen Hintergründen der Insolvenz, die derzeit auch Gegenstand der juristischen Aufarbeitung sind. Ich werde dieses Insolvenzverfahren im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitglied des Gesundheitsausschusses weiterhin aufmerksam verfolgen und auf eine tragbare und vollständige Lösung hinwirken. Ich begrüße daher ausdrücklich auch das bereits bestehende Angebot der Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank), die eine Notfallhotline eingerichtet und Überbrückungskredite zugesichert hat.

Die Bundesregierung beschließt Stärkung der Globalen Gesundheit

Unter dem Titel „Verantwortung – Innovation – Partnerschaft: Globale Gesundheit gemeinsam gestalten“ haben wir in dieser Woche eine Strategie zur globalen Gesundheit der Bundesregierung im Kabinett verabschiedet. Ich freue mich darüber ganz besonders, da ich mich seit Jahren für die Stärkung dieses Themas einsetze. Mit dieser Strategie wollen wir nun die Gesundheitssicherheit international verbessern und vor allem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stärken. Wir haben zunächst Leitlinien bis 2030 formuliert, die wird nach der Hälfte der Zeit noch einmal evaluieren werden.

Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass wir Gesundheitsschutz global denken müssen, denn Gesundheitsgefahren machen vor keiner Grenze halt. Glücklicherweise können wir zur Bekämpfung dieser Risiken in Deutschland auf eine leistungsstarke nationale Strategie zurückgreifen. Umso wichtiger ist es nun, dass wir auch die internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik stärken. Wir möchten damit einen entscheidenden Teil dazu beitragen, dass Gesundheitssysteme weltweit leistungsstärker und vor allem wiederstandfähiger werden. Auch aus eigenem Interesse an einer weltweiten Bekämpfung von Gesundheitsrisiken gilt es daher in erster Linie die WHO handlungsfähig zu halten. Mit unserer neuen Strategie passen wir unsere Ziele und Prioritäten neuen Herausforderungen, wie der Corona-Pandemie und dem Klimawandel, an. Unteranderem fördern wollen wir dabei die allgemeine Gesundheitsversorgung mit einem diskriminierungsfreien Zugang für alle. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels, u.a. Seuchen, minimiert werden. Auch wollen wir die Forschung und Innovation für die globale Gesundheit vorantreiben.

Ich freue mich, dass wir uns mit dieser Strategie einmal mehr zur unserem internationalen Engagement bekennen. Auch der mir so wichtige Kampf gegen vernachlässigte und armutsassoziierte Tropenkrankheiten hat Eingang in das Papier gefunden, was mich hoffnungsfroh stimmt. Auf meinen Auslandsreisen im Rahmen meiner Ausschusszugehörigkeiten konnte ich mich immer wieder davon überzeugen, wie elementar eine funktionierende Gesundheitsversorgung und gutes Impf-Management vor Ort sind. Nur so kann eine Gesellschaft prosperieren und wachsen. Wir gehen hier einen bedeutenden Schritt zur Bewältigung globaler Herausforderungen im Gesundheitsbereich.

Zur Pandemiebekämpfung gehört in diesem Jahr übrigens auch die Grippeschutzimpfung. Sie trägt dazu bei, dass wir die normale Grippeinfektion von einem Corona-Fall unterscheiden können. Weniger Grippefälle bedeutet weniger Corona-Verdachtsfälle!

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Änderung des Wahlrechts für besseren Gesundheitsschutz beschlossen

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Mit großen Schritten gehen wir auf die Bundestagswahl 2021 zu. Für Sie als Wählerinnen und Wähler und für uns als Abgeordnete des Bundestages stellt sich damit unweigerlich die Frage, ob ein normaler Ablauf der Wahl trotz Corona gewährleistet werden kann. Es geht dabei vor allem um die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten, die mancherorts bereits begonnen hat, häufig aber aufgrund von gesundheitlichen Bedenken in Zusammenhang mit den Aufstellungsveranstaltungen zurückgestellt wurde. Diese Maßnahmen waren richtig, lassen aber die Frage offen, wie es mit Blick auf die Bundestagswahl weiter gehen wird. Diese wird natürlich unverändert im Herbst kommenden Jahres stattfinden. Rechtssicherheit und Klarheit konnten wir glücklicherweise diese Woche im Bundestag schaffen. Am Freitag haben wir eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen.

Mit der heute beschlossenen Gesetzesänderung schaffen wir eine Sonderregelung zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten. Die jüngsten Erfahrungen im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigen leider, dass Situationen auftreten können, in denen die Durchführung von Aufstellungsversammlungen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist. Die Ausnahmeregelung gilt selbstverständlich auch für andere Ereignisse höherer Gewalt, die Präsenzveranstaltungen ganz oder teilweise unmöglich machen. Diese Rechtsverordnung, die das Bundesinnenministerium nun erlassen kann, ist zunächst bis Ende 2021 befristet. Kandidatinnen und Kandidaten können sich nun schriftlich vorstellen und dies gegebenfalls auch auf elektronischem Wege tun. Die Wahl bleibt selbstverständlich geheim, kann aber nun auch per Briefwahl erfolgen.

Corona zwingt uns zur Anpassung an neue Lebensrealitäten. Das gilt für die Politik genauso, wie für unseren Alltag. Ich freue mich, dass wir dieses Problem angepackt haben und eine Regelung gefunden haben, statt nur zu meckern. Damit starten wir nun gut vorbereitet und vor allem sicher in Zeit der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Herbst kommenden Jahres.

Klare Position zum Mobile-Arbeit-Gesetz von Bundesarbeitsminister Heil

Die Corona-Pandemie hat unser aller Arbeitsleben verändert. Innerhalb kürzester Zeit lernten Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in der sogenannten Heimarbeit einzurichten. Zunehmend verlagerten sich Präsenzveranstaltungen in das Internet und das Büro an den heimischen Küchentisch. Aktuelle Zahlen lassen vermuten, dass nach wie vor jeder zweite Deutsche derzeit von zuhause aus arbeitet. Im Bundestag haben wir eine ähnliche Situation erlebt. Auch wenn wir Abgeordneten, selbstverständlich unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften, regelmäßig wieder im Plenum zusammenkommen, verbringe auch ich sehr viel Zeit am Bildschirm und treffe mich zu Gesprächen und Veranstaltungen hauptsächlich online. Ich kann daher nachvollziehen, welche Belastungen, aber auch welche Vorteile mit der Heimarbeit einhergehen.

Nicht nachvollziehen kann ich hingegen, dass die SPD nun einen Anspruch auf jährlich 24 Tage Homeoffice bzw. mobiles Arbeit gesetzlich verankern möchte. Demnach sollen Arbeitgeber zukünftig zwingende betriebliche Gründe darlegen, um den Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Home Office abzulehnen. Insbesondere vor dem Hintergrund der fragilen Situation der Unternehmen in der Corona-Pandemie ist ein solcher Rechtsanspruch auf Heimarbeit, wie der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums es vorsieht, entschieden abzulehnen. Wir würden dabei in erster Linie unseren kleinen und mittleren Unternehmen eine zusätzliche Belastung aufbürden, die durch die Krise ohnehin schon sehr gebeutelt sind.

Als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sind wir überzeugt, dass die Arbeitswelt in Deutschland in den vergangenen Monaten sehr viel dazu gelernt hat. Vieles davon werden wir uns sicher auch für die Zukunft beibehalten können und – angesichts der steigenden Infektionszahlen – auch beibehalten müssen. Wir befürworten daher ausdrücklich die Möglichkeit mobil zu arbeiten, glauben aber, dass Vorkehrungen dafür am besten im Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgemacht werden können. Grade in diesem sensiblen Rahmen muss nicht zwangsläufig alles über Gesetze geregelt werden.

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Unklarheiten für die Veranstaltungsbranche beenden

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Erneut erreichten in dieser Woche die Corona-Infektionszahlen einen Höchststand. So beunruhigend, wie diese Nachricht auch sein mag, dürfen wir deshalb nicht diejenigen vergessen, die unter den verschärften Maßnahmen nun wieder sehr zu leiden haben. Die Rede ist von den Veranstalterinnen und Veranstaltern, die sich aus dem Rhein-Erft-Kreis auch vermehrt an mich gewandt haben. Die schwierige Lage, in der sie sich derzeit befinden, bedauere ich sehr. Umso wichtiger ist es mir, dass wir tragbare und verlässliche Hilfen für diesen Wirtschaftszweig schaffen.

Als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag haben wir uns erfolgreich für die Unterstützung der Kultur- und Veranstaltungsszene stark gemacht. Nun unterstützen wir die Kultur und Kreativwirtschaft mit 1 Milliarde Euro. So kurbeln wir das Kulturleben wieder an und schaffen neue Arbeitsmöglichkeiten für den Kulturbereich. Wir unterstützen insbesondere privat finanzierte Kultureinrichtungen, -stätten und -projekte bei ihren Pandemie bedingten Investitionen und Mehrbedarfen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Förderung von digitalen Angeboten, die Künstlerinnen und Künstlern neue Perspektiven geben können. Auch die Möglichkeit von Gutscheinen im Veranstaltungsbereich bleibt selbstverständlich bestehen.

Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch nochmal deutlich betonen, dass die momentane Situation der Branche, trotz der oben beschriebenen Hilfen, nach wie vor nicht tragbar ist. Veranstalter, die häufig selbstständig arbeiten, befinden sich in einer politischen Pattsituation zwischen der SPD und der CDU. Während wir reihenweise Pleiten und Insolvenzen verhindern wollen, scheint sich die SPD aus rein ideologischen Gründen gegen die Entnahme des Unternehmerlohns zu wenden. Für uns ist klar, dass niemandem auf diese Weise ernsthaft geholfen werden kann. Es gilt diese Blockade zu beenden, damit wir alle gut und liquide durch die Krise kommen. Dafür mache ich mich im Bundestag gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion stark.

Corona nimmt den zweiten Anlauf – Lassen Sie uns das Erreichte nicht gefährden

Das Thema Corona lässt uns leider keine Ruhe. In dieser Woche mussten wir einen erneuten Höchststand an Infizierten in Deutschland verzeichnen. Das ist Anlass zu Sorge, aber wir haben alle Mittel, um damit noch besser umzugehen, als noch im Frühsommer dieses Jahres. Glücklicherweise kennen wir nun die Orte und Ereignisse, die zu großem Ausbruchsgeschehen führen und können diese gezielt reglementieren und zeitweise auch unterbinden. Wir stecken uns nicht mehr im Supermarkt an, auch nicht in öffentlichen Bussen und Bahnen und auch nur noch selten am Arbeitsplatz. Das sind Nachrichten, die uns Mut machen, denn dort können wir Ansteckungen durch die strikte Einhaltung der AHA-Regeln und durch regelmäßiges Lüften verhindern. Ansteckungen passieren derzeit leider am häufigsten im Privaten. Auf großen Hochzeiten und Familienfeiern und teilweise auch auf legalen wie illegalen Partys. Nun sind wir alle gefordert, damit bisher Erreichtes nicht erneut gefährdet wird.

Ich möchte mich abschließend den Worten von Lothar Wieler, dem Chef des Robert-Koch-Instituts, anschließen und noch einmal entscheiden darauf hinweisen, dass wir so gut durch den Sommer gekommen sind, WEIL wir die Hygiene- und Abstandsregeln in weiten Teilen der Gesellschaft konsequent eingehalten haben. Der Schluss, dass das Virus wohl doch nicht so gefährlich sei, ist grob falsch und vor allem auch sehr gefährlich für uns alle, die nachgewiesenermaßen ernstlich erkranken können. Ich möchte Sie dazu aufrufen das nicht zu vergessen und es nach außen zu tragen, wo auch immer das notwendig ist.

Mir hat heute Morgen der Aufruf der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. Mut gemacht. Da heißt es ALAAF: Abstand halten, Lüften, Alltagsmaske tragen, App installieren, Finger waschen! Dem kann ich nur noch hinzufügen: „und unser Impfstoff heißt Optimismus!“ In diesem Sinne, lassen Sie uns optimistisch und vor allem sicher in den Herbst starten. Gemeinsam schaffen wir das!

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