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Nationale Gesundheitsnotlage vermeiden – Neue Beschlüsse gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

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Sicher haben Sie es schon in den Nachrichten vernommen, es vielleicht auch schon am eigenen Leib erfahren – am Mittwochabend haben Bund und Länder erneut einschneidende Beschlüsse gefasst, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Allen Anstrengungen der letzten Monate zum Trotz hat sich das Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen so stark zugespitzt, dass dieser Schritt unumgänglich war. Ich kann Ihnen versichern, dass die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten sowie unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel diese Maßnahmen nicht leichtfertig beschlossen haben. Uns allen – egal ob in den Länderparlamenten, im Bundeskanzleramt oder im Bundestag – ist bewusst, wie verheerend diese Entscheidungen für manchen Menschen und bestimmte Branchen sind. Wir sprechen mit den Betroffenen und nehmen uns deren Schicksale sehr zu Herzen. Das kann ich aus persönlicher Erfahrung in meinem Wahlkreis bestätigen. Nichtsdestoweniger muss nun die Bremse gezogen werden, denn wir erleben zuletzt einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen, die Verdoppelungszeiten haben sich weiter verkürzt und auch die Zahl derjenigen, die künstlich auf den Intensivstationen unseres Landes beatmet werden müssen, steigt merklich. Um nicht an die Grenzen der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu kommen und die Kontrolle über das Virus verlieren, musste schnell und entschlossen gehandelt werden. Ich bin den Ministerpräsidentinnen und Präsidenten dankbar, dass sie schnell und ohne Umwege zu einer Entscheidung gekommen sind.

Nun ist es auch an uns Parlamentariern diese Maßnahmen im Plenum zu debattieren und sie vor allem im Wahlkreis zu erklären. Davon lebt die Demokratie und das ist in erster Linie für die Akzeptanz der Entscheidungen unabdingbar. Unsere Bundeskanzlerin richtete deshalb am Donnerstagmorgen im Plenum das Wort an uns und appelliere an unser aller Vernunft und Solidarität. Es ist jetzt an der Zeit die Kontakte erneut zu minimieren und damit die Gefahr der Ansteckung deutlich zu reduzieren. Das wird eine Kraftanstrengung, aber es ist möglich. Viele Menschen im Land blickten diese Woche mit Sorge und mit Erwartungen nach Berlin. Deshalb ist es nun so wichtig die Notwendigkeit der Maßnahmen deutlich zu machen und dort zuzuhören, wo Menschen leiden. Dabei müssen wir uns vor allem auf zwei wesentliche Dinge fokussieren: das wirtschaftliche Leben muss in Takt und Kitas und Schulen offen gehalten werden. Das geht leider nur, wenn man dafür Beschränkungen im Privat- und Freizeitbereich in Kauf nimmt.

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(Link zur Rede von Dr. Angela Merkel)

Ich will an dieser Stelle auch auf die erhobenen Vorwürfe und die Kritik aus Gastronomie und Kultur sowie Touristik eingehen. Es ist richtig, dass solide Hygienekonzepte erarbeitet und diese zumeist auch konsequent durchgesetzt wurden. Dafür gilt den Gastronomiebetrieben und den Kulturschaffenden selbstverständlich unser Dank. Nun hört man allerdings immer wieder, dass kein wissenschaftlicher Beleg dafür gegeben sei, dass an diesen Stellen vermehrt Infektionen entstanden sind. Selbst wenn nicht alles bis ins kleinste Detail wissenschaftlich nachzuweisen ist, müssen wir uns dennoch fragen, wo die vielen tausend Neuinfektionen entstanden sind. Die Ursache aller Infektionen bleibt der persönliche Kontakt. Besuche in der Gastronomie, Kultur und in der Freizeit lösen Mobilität und damit unweigerlich eine erhebliche Steigerung von Kontakten aus. Ich möchte damit keinesfalls jemanden  aus dieser Branche ein Vorwurf machen. Es bleibt aber dennoch so, dass insbesondere hier die Anzahl an Kontakten intensiv reduziert werden kann. Wir wissen, dass diese Maßnahmen wirtschaftlich schwer zu ertragen sind, weshalb wir für ausreichende Entschädigung sorgen. Eine dramatische Überlastung des Gesundheitssystems kann derzeit nicht mehr ausgeschlossen werden. Das würde – und das sage ich in aller Deutlichkeit – zu wesentlich verheerenderen Auswirkungen führen und viele Menschenleben kosten.

Passend zu diesem Thema hatte auch ich am Donnerstag die Gelegenheit im Plenum zu sprechen. Anlass war der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Infektionsschutzmaßnahmen auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen – Demokratie und Parlamentarismus stärken“ (19/23689). Die FDP fordert die Bundesregierung darin dazu auf das Infektionsschutzgesetz zu novellieren. Wenngleich Teile dieser Forderung gegebenenfalls der parlamentarischen Beratung bedürfen, ist dieser Antrag angesichts der Tatsache, dass die FDP die Pandemie noch im Sommer für beendet erklären wollten, reichlich unangemessen und zu kurz gefasst. Auch der Vorwurf der fehlenden Beteiligung des Deutschen Bundestags ist schlicht falsch. Wir haben dieses Thema in über 70 Debatten in den letzten Monaten beraten und debattiert. Es wurden mehrere Gesetze verabschiedet, Nachtragshaushalte beschlossen und aktuelle Stunden abgehalten. Ganz zu schweigen von dem regelmäßigen Austausch mit unserem Gesundheitsminister Jens Spahn und dem Chef des RKI Prof. Wieler. Grade in Krisenzeiten kommt es doch entscheidend darauf an schnell und ohne Umwege zu handeln. Deswegen braucht die Exekutive Handlungsspielraum und zwar mit der ausdrücklichen Unterstützung der Legislative. Hier geht es also um das Grundgesetz und unsere demokratischen Rechte auf der einen und um das Wohlergehen und die Gesundheit aller Bürger auf der anderen Seite. Beides ist für mich stets handlungsleitend. Es stimmt, dass die Pandemie beide konkurrieren lässt, jedoch sieht unser Grundgesetz Ausnahmen vor. Weil es unsere Pflicht ist Menschenleben und Existenzen zu retten, müssen weit gefasste Gesetze verfassungskonform ausgelegt werden. Alle bisherigen Maßnahmen beruhen auf existierenden Gesetzen, die dem Maß der Unsicherheit der Lage Rechnung tragen. Wir befinden uns nach wie vor in einem Ausnahmezustand, der es uns nicht erlaubt uns im Klein-Klein einer akademischen Diskussion zu verlieren. Es geht um Menschenleben, das dürfen wir nicht vergessen.

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(Link zur Rede von Dr. Georg Kippels)

Ich möchte Sie daher abschließend dazu aufrufen, sich an die nun beschlossenen Maßnahmen zu halten, auch wenn das schwer fällt. Halten Sie weiterhin Abstand, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und sehen Sie bitte vor allem im Privaten von der Zusammenkunft von mehr als zwei Haushalten ab. Tun Sie das für sich, für Ihre Mitmenschen und für unser starkes, aber endliches Gesundheitssystem.

10 Milliarden Euro für die außerordentliche Wirtschaftshilfe

Druckfrisch aus dem Bundeswirtschaftsministerium erreichen uns positive Nachrichten für die besonders von der temporären Voll-Schließung betroffene Branchen. Wir lassen Sie nicht alleine, sondern erweitern nochmals unsere Hilfsangebote für die betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen. Unterstützt werden im Übrigens auch junge Unternehmen und Soloselbstständige. Zum Beispiel mit dem KfW-Schnellkredit von bis zu 300.000 Euro. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Der Bund wird außerdem Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (sog. Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Weitere Konkretisierungen dieser Maßnahmen folgen demnächst.

Das wichtigste für Sie in aller Kürze:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird bzw. bereits untersagt ist
  • Staatliche Leistungen errechnen sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz (Bezugsrahmen in November 2019 bzw. Oktober 2020)
  • Wahlrecht für Solo-Selbständige: als Bezugsrahmen kann auch durchschnittlicher Vorjahresumsatz herangezogen werden
  • Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche
  • 75% Erstattung für Unternehmen mit 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Pauschalisierung der Fixkosten)
  • Beantragung der Überbrückungshilfe unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  

Weitere Informationen stellt das Bundeswirtschaftsministerium unter diesem Link https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201029-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html zur Verfügung. Gerne bleibe ich mit Ihnen dazu in Kontakt! Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

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Gute Nachrichten auch für Solo-Selbstständige

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Die Hilfen für Solo-Selbstständige Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler waren an dieser Stelle schon häufig Thema. Ich nehme dazu nach wie vor vielen Nachfragen aus dem Wahlkreis wahr und nehme mir diese Schicksale auch sehr zu Herzen. Ich möchte Sie deshalb, insbesondere angesichts der neuen Einschränkungen, auf dem neusten Stand der Entwicklungen zu diesem Thema halten.

Seit März dieses Jahres haben wir zahlreiche sinnvolle Maßnahmen ergriffen, die dieser Branche zur Unterstützung zu Gute kommen sollten. Teilweise haben diese Regelungen, aber nicht zur anvisierten Entlastung geführt. Dies wurde in vielen Gesprächen beispielsweise mit Kulturschaffenden vor Ort deutlich. Wir möchten uns an unsere Unterstützungszusagen halten und steuern deswegen Stück für Stück dort nach, wo dies benötigt wird. Wir wollen unter anderem bürokratische Hürden noch weiter abbauen und einen noch besseren Zugang zur SGB II-Grundsicherung schaffen. So wird der Kreis der Anspruchsberechtigen erweitert und die bestehenden Hindernisse für die Inanspruchnahme unserer Hilfeleistungen beseitigt. Neu ist also zum Beispiel der gesonderte, individuelle Freibetrag für die Altersvorsorge der Solo-Selbständigen. Für jedes Jahr der Selbständigkeit werden künftig 8.000 Euro, die zur Altersvorsorge vorgesehen sind, nicht als Vermögen angesehen. Ein Solo-Selbständiger kann also z.B. nach einer 30-jährigen Selbständigkeit einen Freibetrag in Höhe von 240.000 Euro geltend machen. In diesem Fall bleibt ein Vermögen bis zu 240.000 Euro anrechnungsfrei. Zudem wird klargestellt, dass das Betriebsvermögen anrechnungsfrei bleibt, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Die Klarstellung hierbei besteht darin, dass es im Unterschied zur bisherigen Regelung nicht mehr unentbehrlich sein muss. Es reicht jetzt aus, dass das Betriebsvermögen der Fortsetzung der Selbständigkeit nützt, also dienlich ist. Darüber hinaus wird bestimmt, dass Solo-Selbständige – anders als die anderen Bezieher von SGB II-Grundsicherungsleistungen – sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen müssen. Eine Vermittlung in eine andere Tätigkeit (zur Vermeidung von SGB II Leistungsansprüchen) wird durch das Jobcenter nicht mehr vorgenommen und auch nicht angestrebt, es sei denn die Person wünscht dies selbst.

Ich freue mich über die gemeinsame Anstrengung und unser Durchsetzungsvermögen, welches ermöglicht hat, dass wir diese Maßnahmen nun entsprechend nachschärfen konnten. Die Regelungen sind bereits mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Ländern und den Kommunen abgestimmt. Sie sollen zudem bis ins Jahr 2021 hinein zu verlängern sein. Aus vorangegangenen Gesprächen weiß ich, dass sie auch Menschen im Rhein-Erft-Kreis zugutekommen werden. Angesichts der momentanen Situation sind das tolle Nachrichten, die Mut machen.

Ein starkes und flächendeckendes Apothekennetz erhalten

Am Donnerstag haben wir im Parlament das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt, denn für eine sichere Gesundheitsversorgung sind die Apotheken vor Ort unverzichtbar. Sie beraten, stellen zuverlässig Medikamente zur Verfügung und leisten regelmäßig Nacht- und Notdienste. Die Bedeutung einer flächendeckenden Apothekenlandschaft und deren Angebote – wie beispielsweise die Eigenherstellung von Desinfektionsmitteln – wird uns vor allem im Lichte der Corona-Pandemie nochmal bewusster.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz gleichen wir einen Wettbewerbsnachteil aus, der nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 entstanden war. Ausländische Versandapotheken konnten Rabatte und Boni  gewähren. Inländische Apotheken sind hingegen vor Ort an Festpreise gebunden und damit scheiden werbende Zuwendungen aus. Versandapotheken waren darüber hinaus dahingehend bevorteilt, dass sie sich nicht an Notdiensten beteiligen müssen und die Lieferbedingungen nicht kontrolliert werden. Das neue Gesetz schreibt nun gleiche Preise für die inländischen Apotheken und den ausländischen Versandhandel fest. Es stellt sicher, dass EU-Versandapotheken Patienten keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren können. Bei Verstoß können Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Außerdem werden mit dem Gesetz zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, auf die gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch erhalten. Die Apotheken werden dafür vergütet. Außerdem wird der Zuschlag auf den Botendienst, den während der Corona-Pandemie befristet eingeführt worden war, verstetigt.

Grade im ländlichen und kleinstädtischen Bereich sind niedergelassene Apotheken kaum wegzudenken. Das sehe ich bei mir zuhause in Bedburg und auch im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Sie verbessern Lebensqualität und beraten Patientinnen und Patienten, teilweise auch am Wochenende und nachts, in Regel- aber eben auch in Notsituationen. Das ist eine überaus wichtige Aufgabe, die es zu erhalten gilt. Die Entscheidung des Bundestages ist ein starkes Signal, um diese Funktion aufrecht zu erhalten. Das unterstütze ich ganz ausdrücklich. Die Apotheke ist ein Stück Daseinsvorsorge vor Ort, auf die wir nicht verzichten wollen und dürfen.

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Antimikrobielle Resistenzen erkennen und dagegen vorgehen

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Obwohl wir uns im Moment größtenteils auf die Corona-Pandemie fokussieren, gibt es dennoch zahlreiche andere äußerst wichtige gesundheitspolitische Problemstellungen, denen es sich zu widmen galt. Ein solches Thema ist die Gefahr der antimikrobiellen Resistenzen. Dabei handelt es sich um eine mangelnde Anfälligkeit von Bakterien, Pilzen, Viren oder Parasiten gegenüber antimikrobiellen Mitteln, also beispielsweise gegenüber herkömmlichen Antibiotika. Dieses Problem ist bereits seit vielen Jahren bekannt, wird jedoch selten diskutiert, obwohl es vielversprechende Lösungen gibt. Ich hatte in dieser Woche das Glück mich mit zwei Vertretern von der Organisation GARDP über Lösungen und Behandlungsmöglichkeiten auszutauschen.

Die Global Antibiotic Research and Development Partnership (GARDP) ist eine gemeinnützige Organisation, die neue Therapien für arzneimittelresistente Infektionen entwickelt. Diese können eine große Bedrohung für die menschliche und tierische Gesundheit darstellen. Bereits jetzt fordern arzneimittelresistente  Krankheiten und Infektionen 700 000 Tote pro Jahr. GARDP arbeitet deshalb mit Partnern aus ganz unterschiedlichen Bereichen zusammen, um einen nachhaltigen Zugang zu Behandlungen für alle Menschen weltweit zu gewährleisten. Sie setzen sich außerdem für einen verantwortungsbewussten Gebrauch und vor allem für den erschwinglichen Zugang zu Therapien für alle Bedürftigen ein. Keine Frage, Antibiotika haben unsere Welt zum Besseren verändert und viele Millionen Menschenleben gerettet. Dieser bemerkenswerte Fortschritt ist nun allerdings durch Antibiotikaresistenzen bedroht und erfordert deshalb eine dringende globale Antwort. Hervorgerufen werden diese Resistenzen im Übrigen unter anderem durch den extensiven Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft und Viehhaltung.

GARDP hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Arbeit in der globalen Antibiotika-Forschung geleistet und kann beeindruckende Erkenntnisse zur Verfügung stellen. Sie adressieren dabei vor allem Lücken in der öffentlichen Gesundheitsversorgung in den sich entwickelnden Ländern des globalen Südens. Aufgrund der Überschneidungen meiner Ausschussarbeit und meinem Einsatz für die Globale Gesundheit habe ich die Arbeit von GARDP mit großem Interesse verfolgt. Ich freue mich über diesen Austausch und möchte dieses Thema auch in Zukunft nicht mehr aus den Augen verlieren. Es bedarf unseres größten Einsatzes. Dafür sind wir Gesundheitspolitiker mit verantwortlich.