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In Gedanken in Wien – Vereint gegen den Terror

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Es liegen bewegende Tage und Wochen hinter uns. Am Montagabend erschütterte nach den furchtbaren Anschlägen in Frankreich ein erneutes Attentat Europa. In einem Wiener Ausgehviertel griff ein schwerbewaffneter Mann mehrere Menschen an. Vier von ihnen, darunter eine deutsche Studentin, kamen dabei zu Tode. 22 Menschen wurden teils schwer verletzt. Auch der Angreifer selbst kam bei dem Anschlag ums Leben.

Nach dem Terror in Frankreich in den letzten Wochen schockt dieser Angriff nicht minder. Jeder einzelne dieser Attentate zielt nicht nur auf die Opfer, sondern auf uns alle und unsere freie und demokratische Gesellschaft ab. Sie sollen unseren Respekt füreinander und unser Zusammenleben miteinander aus dem Gleichgewicht bringen. Dieser Bedrohung für unsere offene, demokratische und plurale Gesellschaft müssen wir entschlossen und gemeinsam entgegenstehen. Meine Gedanken und Gebete gelten den Opfern, den vielen Verletzten und ihren Familien.

Auch Tage nach der Wahl bleibt der Ausgang der US-Wahl ungewiss

Mit Interesse und großer Anspannung blickten wir diese Woche auf die Wahlen in den Vereinigten Staaten. Nun ist eingetreten, was im Voraus bereits befürchtet worden war. Bis jetzt ist der Ausgang der Wahl offen, wenn auch sich ein Sieg des Herausforderers Joe Biden abzeichnet. Auch für uns in Deutschland ist der Ausgang der Wahl sehr wichtig, denn er wird maßgeblich Auswirkungen darauf haben, wie wir in den kommenden Jahren zusammenarbeiten wollen und werden. Ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis muss man pflegen und gelegentlich auch dafür kämpfen. Das gilt, angesichts der Entwicklungen in den letzten Jahren, ganz besonders für unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Unabhängig vom Ausgang der Wahl sollten wir uns also nach wie vor weiter um ein gutes transatlantisches Verhältnis bemühen.

Insbesondere unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und des Warenaustausches verbindet die USA und Deutschland eine jahrelange Tradition. Unser geteiltes Werteverständnis und unsere gemeinsamen Anstrengungen, man denke an die NATO oder an die so wichtige Arbeit der WHO, haben in den letzten Jahren allerdings gelitten. Umso wichtiger ist es nun, dass wir in Deutschland und in Europa weiterhin darin investieren sicherheits- und verteidigungspolitisch unabhängiger und aktiver zu werden. Gemeinsam mit anderen europäischen Ländern können wir viel bewegen und uns einiges zutrauen. Wenn wir diese Ziele gemeinsam entschlossen verfolgen, können wir, unabhängig vom letztendlichen Wahlausgang, an einem guten transatlantischen Verhältnis arbeiten.

Der bisherige Verlauf der Wahl und die Verteilung der Stimmen zeigen uns deutlich, dass ein großer Teil der US-Amerikaner nach wie vor hinter der Politik Donald Trumps steht. Damit müssen wir lernen umzugehen. Das bedeutet, dass wir Verständnis für diese Positionen aufbringen müssen, unabhängig davon, wer ins Oval Office einzieht. Wir sollten uns daher weiterhin um einen konstruktiven Dialog bemühen und ein offenes Ohr für die Interessen der USA und der US-Amerikaner haben. Ich bin sicher, dass wir mit einer solchen Strategie gut für die kommenden vier Jahre gerüstet sind. Nun bleiben wir weiter gespannt darauf, wie Wahl ausgeht.

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Bundestag mischt in der Pandemie entschieden mit

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Neben diesen zwei so wichtigen Themen hält uns ein weiteres nach wie vor in Atem. Mit dem teilweisen Lockdown im November kämpfen wir weiter gegen das Corona-Virus, weil wir dieses mal vor allem Schulen, Pflegeheime und Unternehmen offen halten wollen. Mit dem Ziel alltägliche Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, leisten die Menschen in Deutschland Großes und verzichten auf Vieles. Das ist uns bewusst und ihnen gilt unser Dank dafür. In den nächsten Wochen wird sich durch unsere gemeinsame Kraftanstrengung entscheiden, wie wir Weihnachten feiern können. Wir können nun zusammen beweisen, wie wir als respektvolle Gesellschaft diese Pandemie in den Griff bekommen. 

Dieses Vorgehen muss aber zwingend auf gesetzlichen Grundpfeilern stehen und vor allem gerichtsfest sein. Deswegen haben wir in dieser Woche das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten. Das zeigt: der Bundestag hat das Ruder fest in der Hand und macht die entsprechende Vorgaben für unser aller Verhalten in der Corona-Pandemie. Wir verdeutlichen damit einmal mehr, was in den letzten Wochen häufig diskutiert wurde. Wir sind als Parlamentarierinnen und Parlamentarier aktiv daran beteiligt den rechtlichen Rahmen für den Kampf gegen die Ausbreitung des Virus zu setzen. Von Debatten bis hin zu Hilfspaketen – seit dem Ausbruch im März haben wir uns über 70 Mal mit diesem Thema beschäftigt und werden es weiterhin tun. Das haben wir heute erneut unter Beweis gestellt.

Mit dem Gesetz wollen wir nun unter anderem die deutschlandweiten Testkapazitäten erweitern. Wir wollen veterinärmedizinische Labore und nichtmedizinisches Personal in die Auswertung von Tests sowie in die Vorbereitung von Schutzimpfungen miteinbeziehen. Zudem wird der seit Montag geltende Teillockdown gerichtsfest gemacht. Es wird detailliert aufgelistet, womit Bund und Länder ermächtigt werden, um die schwierige Lage in den Griff zu bekommen. Damit wehren wir uns ganz deutlich gegen den Vorwurf, dass der Bundestag nicht beteiligt wäre oder die Maßnahmen für sich genommen nicht verhältnismäßig sind. Mit unser Arbeit im Bundestag, die unverändert, wenn auch meist digital, weitergeht, beweisen wir das Gegenteil.

Entlastung für frisch gebackene Eltern – Digitalisierung von Familienleistungen

Die große Koalition erfüllt in dieser Woche ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Die CDU/CSU-Fraktion bringt gemeinsam mit der SPD den Gesetzentwurf „Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ auf den Weg. Was so sperrig klingt, sind vor allem für frisch gebackene Eltern tolle Nachrichten. Eine Namensbestimmung sowie die Anträge auf Eltern- und Kindergeld können durch dieses Gesetz bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden. Der lästige Gang zum Amt, insbesondere in Corona-Zeiten, entfällt.

Das ganze wird so funktionieren: Sofern Eltern damit einverstanden sind, müssen die Daten für neugeborene Kinder nicht mehrfach eingegeben werden, stattdessen tauschen die beteiligten Behörden die erforderlichen Daten einfach untereinander aus und fragen die Entgeltdaten für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei den Arbeitgebern ab. Hier zeigt sich, dass ein Vorteil des digitalen Wandels vor allem in der verbesserten Bürgerfreundlichkeit liegt. Mehrere Leistungen können ganz einfach digital und barrierefrei beantragt werden. Nach der Geburt eines Kindes werden die neuen Eltern damit von bürokratischen Prozessen entlastet. Auch die Bürokratie selbst hat dadurch große Vorteile. Grade bei der Beantragung des Elterngeldes kommt es verständlicherweise zu zahlreichen Nachfragen. Das führt zu einem enormen Aufwand bei der Elterngeldstelle. Der Gesetzentwurf entbürokratisiert nun die Beantragung von Familienleistungen und führt Leistungen dort zusammen, wo dies möglich ist. Ein klarer Gewinn für beide Seiten.

Ich freue mich sehr über diese Initiative, weil sie Zeit erspart und Barrierefreiheit schafft. Die Geburt eines Kindes und die Monate danach sind nicht nur aufregend, sondern natürlich auch anstrengend und zeitintensiv. Grade in Zeiten einer Pandemie begrüße ich außerdem jeden Vorstoß, der unnötige Kontakte aktiv reduziert. Mehr Zeit für die Familie und weniger Zeit auf dem Amt, das ist die Devise. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.

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Infrastrukturprojekte zukünftig schneller umsetzen

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Der Bundestag hat den Turbo-Motor für die Realisierung von Großprojekten angeworfen. Riesige Infrastrukturprojekte können bald viel schneller umgesetzt werden. Möglich wird das durch das sogenannte „Investitionsbeschleunigungsgesetz“, welches erlaubt, dass Schienenstrecken einfacher und schneller elektrifiziert und digitalisiert werden können. Erleichtert werden soll auch der barrierefreie Umbau und die Erhöhung und Verlängerung von Bahnsteigen.  All dies wird möglich, indem man diese Maßnahmen durch das neue Gesetz grundsätzlich von der Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren befreit.

Bisher können wichtige Infrastrukturprojekte durch Gerichtsverfahren unnötig in die Länge gezogen werden. Manchmal zieht sich dieser Prozess über Jahre hinweg. Künftig sollen in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein. Diese Zeitersparnis führt zu schnelleren Investitionen und damit auch zu einem schnelleren Ergebnis. Das stärkt die Konjunktur, sichert Arbeitsplätze und nützt langfristig dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Im Zuge des Strukturwandels erwarten uns im Rhein-Erft-Kreis in den kommenden Jahren spannende, aber auch herausfordernde Infrastrukturprojekte. Das neue Gesetz setzt deswegen für uns wichtige und richtungsweisende Impulse. Insbesondere die Inventionen in klimafreundliche Schiene können damit beschleunigt werden. Für unsere Region bringt das vor allem Arbeitsplätze und Attraktivität. Ich freue mich deswegen besonders über diesen Vorstoß und bin gespannt auf den Mehrwert, den uns das Gesetz bringen wird.

Schlussbericht der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz

Tolle Nachrichten für den Rhein-Erft-Kreis erreichen uns diese Woche auch aus dem digitalen Bereich. Nach zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ (KI) des Bundestages vergangene Woche ihren Abschlussbericht an den Bundestagspräsidenten übergeben. Eine solche Enquete-Kommission wird vom Deutschen Bundestag als überfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt. Typischerweise soll sie umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe lösen, in denen unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden müssen. Die Ergebnisse zum Thema KI wurden diese Woche im Plenum diskutiert. Als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag haben wir uns in dieser Kommission sehr engagiert und vor allem mit einer chancenorientierten Sichtweise in die Beratungen eingebracht.

Letzteres ist für unseren Rhein-Erft-Kreis von großer Bedeutung. Die verschiedenen Anwendungsfelder der Künstlichen Intelligenz, etwa im Verkehrs- oder Verwaltungsleben, können uns im Rahmen des Strukturwandels großen Mehrwert bieten. Durch den Einsatz von KI bieten sich konkrete Handlungsempfehlungen für die verschiedensten Anwendungsbereiche wie zum Beispiel Gesundheit, Mobilität oder auch für einzelne Wirtschaftsbranchen. Insbesondere aus diesem Grund wird der Einsatz von KI auch im Rheinischen Revier eine bedeutende Rolle im Rahmen des Strukturwandels spielen. So haben wir es im Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Zukunftsrevier festgelegt. 

Egal, ob es sich um Smart City Projekte oder Vorhaben einer intelligenten Verwaltung und Wegeführung handelt; ich bin gespannt auf die zahlreichen innovativen Projekte, die in den kommenden Jahren mit der Hilfe von Künstlicher Intelligenz im Wahlkreis auf den Weg gebracht werden können. Mit dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission haben wir nun klare Definitionen und ein eindeutiges Anwendungskonzept in der Hand. Das wird den Weg weiter ebnen und spannende Projekte für den Strukturwandel ermöglichen. Darüber freue ich mich sehr.

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Sonderzahlung für Beamte und Soldaten

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In der Corona-Pandemie haben Beamte, zum Beispiel in den Gesundheitsämtern in Deutschland, und auch Soldatinnen und Soldaten, die an vieler Stelle unterstützt haben, Großes geleistet. Um dieser Kraftanstrengung angemessen Tribut zu zollen, hat die Bundesregierung in dieser Woche eine einmalige Corona-Sonderzahlung für diese Berufsgruppen beschlossen.

Bewilligt wurde eine Summe von bis zu 600 Euro, die noch vor Ende des Jahres ausgezahlt werden sollen. Ebenso wie Tarifbeschäftigte waren Beamtinnen und Beamte wie auch Wehrdienstleistende in diesem Jahr einer ganz besonderen Belastung ausgesetzt. Zwar kann eine Sonderzahlung die emotionale und körperliche Belastung nicht nehmen, dennoch aber unseren Dank ausdrücken. Ohne diese Menschen wäre Deutschland bis jetzt bei weitem nicht so gut durch diese Krise gekommen. Auch in Zukunft möchten wir ihnen ausreichend Respekt zollen, denn die Notsituation ist noch lange nicht überstanden. Diese einmalige Sonderzahlung gilt übrigens auch für diejenigen, die freiwillig einen Wehrdienst leisten.