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Demokratie braucht Regeln – Vorfälle rund um die Verabschiedung des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes im Bundestag

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Es geht eine sehr turbulente Woche im Bundestag zu Ende. Während wir am Mittwoch im Plenum über das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz debattierten und dieses schlussendlich auch in seiner geänderten Form beschlossen, demonstrierten draußen tausende Menschen. Im Vorfeld haben auch wir in unserem Büro eine große Zahl an Zuschriften erhalten, aus denen teils ehrliche Betroffenheit und Sorge spricht. Die so transportierte Kritik an meiner Arbeit als Parlamentarier nehme ich selbstverständlich ernst und werde mich damit eingehend auseinandersetzen. Ich begrüße, dass viele Menschen die Möglichkeit wahrgenommen haben, sich mit Bedenken und Fragen an ihre Abgeordneten zu wenden. Das ist fester Bestandteil meiner Arbeit und eine thematische Bereicherung. Kein Verständnis habe ich hingegen dafür, dass ein Großteil der Demonstranten vor Ort ohne Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz demonstrierte. Angesichts der kritischen Lage auf den Intensivstationen unseres Landes, zeigt sich hier ein im höchsten Maße unsolidarisches Verhalten dieser Menschen gegenüber all denjenigen, die sich tagtäglich an einfache Hygienemaßnahmen halten.

Diese Woche hat mir aber auch vor Augen geführt, dass selbst nach fast acht Jahren als Abgeordneter für den Rhein-Erft-Kreis, noch Dinge geschehen können, die ich selbst nicht für möglich gehalten habe. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es mehreren Personen gelungen mithilfe eines Gastausweises die Liegenschaften des Bundestages zu betreten. Dort bedrängten und drangsalierten sie Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf dem Weg zur Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz aufs übelste und filmten diesen Vorgang auch noch. Anderen Personen war es derweil wohl gelungen in die privaten Büros einiger Abgeordneter einzudringen, wo deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mitleidenschaft gezogen wurden. Inzwischen wissen wir, dass es Angehörige der AfD-Fraktion waren, die diese Personen in den Bundestag eingeladen haben und ihre Aufsichtspflicht dort bewusst ignoriert haben. Ganz im Gegenteil befeuerten sie das störende und beleidigende Verhalten auch noch. Sie erzeugten so ein Klima der Unsicherheit und setzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Abgeordnete unter Druck. Das Ziel dieser Menschen war nichts weniger, als die Behinderung der freien Ausübung unseres Mandats. Unser Mandat frei und sicher ausüben zu können, bedeutet, die Bevölkerung zu vertreten, die uns dieses Mandat in demokratischen Wahlen anvertraut hat. Das Volk zu vertreten und ihm Gehör zu verschaffen, ist Kernstück unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats.

Es handelt sich hierbei um einen abscheulichen Vorgang, der klare Konsequenzen haben muss. Es wäre nicht das erste Mal, dass frei gewählte Abgeordnete im Reichstagsgebäude eingeschüchtert und beeinflusst werden sollen. Wir aber haben aus den dunkelsten Stunden unseres Landes gelernt. Unsere Demokratie ist stark und wir wehren uns gegen solche abscheulichen Angriffe. In aller Deutlichkeit möchte ich auch nochmal sagen, dass diese Menschen und die Abgeordneten, die sie eingeschleust haben, das Grundgesetz nicht retten wollen. Sie wollen stören und spalten und treten dabei unsere Verfassung mit Füßen. Parlamentarismus muss immer fair bleiben und er muss auch offen streiten können. Das gilt selbstverständlich auch in einer solchen Situation. Wir als Vertreter der demokratischen Parteien sind uns aber einig, dass Demokratie klare Regeln braucht. Die Vorkommnisse am vergangenen Mittwoch müssen deswegen lückenlos und zügig aufgeklärt werden. Wir wollen dafür sorgen, dass solche Vorfälle in Zukunft unmöglich sind. Damit haben wir heute im Rahmen einer aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag begonnen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unserem Bundestagspräsidenten Herrn Dr. Schäuble und dem Ältestenrat des Deutschen Bundestages starke Fürsprecher an unserer Seite haben.

Die Neuregelungen aus dieser Woche im Überblick

Hintergrund der Ausschreitungen in dieser Woche war die Verabschiedung des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sowie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, was vorher bereits existierte, und die Feststellung des Fortbestandes einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Entgegen häufig zitierter Falschdarstellungen sind die wichtigsten Ziele des Gesetztes klare Entscheidungsgrundlagen bei der Pandemiebekämpfung zu schaffen, zielgenaue Hilfen für Krankenhäuser zu beschließen sowie mehr Schutz für Risikogruppen und eine bessere Unterstützung erwerbstätiger Eltern zu gewährleisten. Nach dem Beschluss des Bundestages am 18.11, ist das Gesetz nach Entschluss des Bundesrates und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 19.11. in Kraft getreten. Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus und die derzeitig kritische Situation auf den Intensivstationen machten ein solch zügiges Vorgehen notwendig. Die aktuelle Belegung von Intensivbetten in deutschen Krankenhäusern kann beispielsweise unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1109137/umfrage/verfuegbare-und-belegte-intensivmedizinische-betten-in-deutschland/ nachvollzogen werden.

Sicherlich haben Sie noch viele Fragen rund um das verabschiedete Gesetzespaket. Ich möchte hier deshalb die wichtigsten Regeln im Überblick darstellen und dabei auch Missverständnisse aus der Welt räumen. Viele sorgen sich zum Beispiel um das dauerhafte Mitsprache der gewählten Abgeordneten. Tatsächlich ist es aber so, dass das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundesregierung lediglich anhand festgelegter Kritieren spezifische Corona-Verordnungen erlassen kann, wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Wir haben das am 18.11 neuerlich bestätigt, können diese epidemische Lage aber auch jederzeit für beendet erklären. Nur wenn alle Schutzmaßnahmen – von Abstandsgebot bis Veranstaltungsverbot – nicht helfen, um das Corona-Virus wirksam einzudämmen, können umfassendere Maßnahmen (z.B. Ausgangsbeschränkungen) durch die Länder getroffen werden. Besonders schwer getroffenen Regionen können rechtssicher umfassende Schutzmaßnahmen ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Solcherlei Rechtsverordnungen der Länder sind zu immer zu begründen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen, kann aber verlängert werden. Das Recht des Bundestages, Rechtsverordnungen zu verändern, bleibt natürlich dennoch erhalten.

Krankenhäuser und stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen bekommen darüber hinaus finanzielle Hilfen zugesprochen. So soll beispielsweise die sogenannte „Freihalte-Pauschale“ für Kliniken zielgenau wieder eingeführt werden. Entscheidend für die Förderung ist, dass die Intensivkapazitäten knapp sind (weniger als 25% frei und betreibbar) und in dem Gebiet die 7-Tagesinzidenz über 70 liegt. Für die Vorhaltung von intensivmedizinischer Versorgungsstrukturen bekommen die Krankenhäuser Ausgleichszahlungen. Reha-Einrichtungen können bis zum 31.01.2021 wieder als Ersatzkrankenhäuser genutzt werden können, um COVID-Patienten bei Abklingen der Symptome oder andere Patienten zu übernehmen und damit Intensivstationen zu entlasten.

Risikogruppen erhalten außerdem Anspruch auf Schutzmasken, um das Risiko einer Ansteckung von vornherein zu minimieren. Schutzmasken erhalten diejenigen, die zu einer Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gehören. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen einer gesonderten Rechtsverordnung Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs, zur Art der Schutzmasken, zur Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken sowie zu Vertrieb und Abgabe der Schutzmasken regeln.

Auch das Thema einer Corona-Schutzimpfung hat in den letzten Wochen viele Menschen beschäftigt. Zuerst möchte ich nochmal unterstreichen: es wird keine verpflichtenden Schutzimpfungen geben. Als CDU/CSU-Fraktion schließen wir, genauso wie die Bundesregierung eine solche Impflicht, aus. Wir hoffen dennoch, dass sich aus eigener Überzeugung ausreichend viele Menschen freiwillig impfen lassen werden, sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht. Aufgrund der lückenlosen Zulassungsverfahren in Deutschland, kann ich Ihnen versichern, dass es sich um einen sicheren Impfstoff handelt wird. Mit dem verabschiedeten Gesetz regeln wir nun, dass auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. So stellen wir sicher, dass alle Menschen, die sich impfen lassen wollen, dies zu gegebener Zeit auch machen können. Wir sind optimistisch, dass in den kommenden zwei bis drei Monaten ein Impfstoff zugelassen wird.

Zu guter letzt wird auch die bereits im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern bis März 2021 fortgeführt. Wenn ein Kind unter Quarantäne gestellt wird, sind weiter Entschädigungszahlungen für Eltern möglich.

Ich habe in dieser Woche bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der ich über die prominentesten Falschmeldungen und Mythen aufkläre. Ich lade Sie herzlich ein sich das unter https://www.georg-kippels.de/2020/11/18/pressemitteilung-18-november-2020/ anzuschauen und sich gegebenenfalls auch selbst ein Bild von dem Gesetz zu machen. Sie können es unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf einsehen. Zum Schluss möchte ich Sie deswegen nochmal inständig bitten, sich zu allen Sachverhalten stets umfassend zu informieren und nicht alles zu glauben, was beispielsweise in sozialen Netzwerken von Populisten und Meinungsmachern verbreitet wird. Ich möchte außerdem all denjenigen danken, die alle Schutzmaßnahmen einhalten, auf sich und andere achten und dort aufklären, wo dies nötig ist. Mein Dank gilt außerdem natürlich nach wie vor dem Personal in unseren Krankenhäusern, die in diesen schweren Wochen und Monaten unermüdlich Beeindruckendes leisten. Anerkennung und Respekt möchte ich auch den Polizistinnen und Polizisten zollen, die besonders am Mittwoch für unsere Sicherheit gesorgt haben.

Bundestag

Innovationen für Patienten – Die diesjährigen Projekte des Gilead Förderprogramms stehen fest

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Diese Woche konnte ich der Bekanntmachung der förderfähigen Projekte des Gilead Förderprogramms beiwohnen. Im Rahmen dieser virtuellen Veranstaltung habe ich mich an einem Panel zur Frage „Wie kommt innovative Forschung bei Patienten an?“ beteiligt und konnte so mit Vertretern der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Köln sowie der Deutschen Leberhilfe e.V. und einer Vertreterin des öffentlichen Gesundheitssektors diskutieren. Das war ein höchstspannender Austausch, für den ich mich recht herzlich bedanke. 

Als forschungsbasiertes biopharmazeutisches Unternehmen stellt Gilead Sciences Patienten in den Mittelpunkt des Handelns und verfolgt das Ziel, Hindernisse in der Gesundheitsversorgung zu beseitigen. Im Jahr 2012 rief Gilead aus dieser Motivation heraus ein Förderprogramm ins Leben, das in Deutschland seitdem 82 ausgewählte Projekte unterstützt hat. Diese Projekte sollen die Lebensqualität erkrankter Menschen verbessern, Risikogruppen unterstützen oder medizinisches Wissen fördern. Die Verbesserung der Patientenversorgung (z. B. bzgl. Diagnoseraten, Behandlungsergebnissen etc.) sowie die Entwicklung neuer Modelle, die einen positiven Beitrag zum psychosozialen Wohlbefinden der Patienten leisten, stehen im Vordergrund. So fördert Gilead Science auch in diesem Jahr mit einem Budget von insgesamt 600.000 € Projekte aus vier Gebieten: HIV, Virushepatitis, Onkologie und Rheumatologie.  Dabei handelt es sich neben reinen Forschungsvorhaben auch um Community-Projekte, die der Auswahl und Bewertung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirats unterliegen. Am Mittwoch wurden die 15 Projekte vorgestellt, die in diesem Jahr eine Förderung von Gilead erhalten. Die Bewertung und Auswahl ist einem unabhängigen Beirat aus Expert*innen mit höchster fachlicher Expertise auf den jeweiligen Themengebieten übertragen.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gesundheitspolitiker im Bundestag begegnen mir immer wieder höchst spannende Programme und innovative Ansätze. In Zeiten der Corona-Pandemie finde ich es allerdings besonders wichtig, dass andere lebensbedrohliche Krankheiten nicht ins Hintertreffen geraten. Geneau dafür setzt Gilead Science sich ein und das ist gut so. Seit fast 30 Jahren sind sie führender Innovator im Bereich HIV und treiben Fortschritte in der Behandlung, Prävention und Heilungsforschung voran. Sie versorgen derzeit mehr als zwölf Millionen Menschen, die mit HIV leben, mit lebenswichtigen antiretroviralen Therapien. Ich bleibe deswegen gerne mit solch wichtigen Partnern im regelmäßigen Austausch, selbst wenn die Corona-Pandemie derzeit viele meiner Ressourcen bindet. 

Wettbewerb zur Europawoche 2021

„Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische Anstrengungen, die der Größe der Bedrohung entsprechen.“ – Robert Schuman

Mit diesen Worten hat der damalige französische Außenminister Robert Schuman am 9. Mai 1950 seine berühmte Erklärung eingeleitet, in der er die Zusammenlegung der deutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion vorschlug, um einen Krieg in Europa fortan unmöglich zu machen. Daraufhin gründete sich die Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Der Grundstein der heutigen Europäischen Union war gelegt.

Diese Worte zur europäischen Identität sind angesichts aktueller Geschehnisse vielleicht wichtiger denn je. Ich freue mich deswegen ganz besonders über die Ausrufung des Wettbewerbs zur Europawoche 2021 durch den Europaminister von NRW Stephan Holthoff-Pförtner. Eine Woche lang werden Workshops, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Lesungen, Gesprächsrunden und andere innovative Projekte zur Auseinandersetzung mit Europa und der Europäischen Union gefördert. Ziel der Europawoche ist es, die Bedeutung Europas für die Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensbereichen hervorzuheben.

Nun sind Kommunen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich mit Projektideen zu bewerben, welche die europäische Idee in Nordrhein-Westfalen unterstützen und verbreiten. Prämierte Projekte erhalten bis zu 2.000 Euro. Das Motto 2021 lautet „#EUnited – gemeinsame Vision für die Zukunft“. Gesucht werden Projekte, die den Austausch der Bürgerinnen und Bürgern zu den Themen „Europa solidarischer machen“, „Europa digitaler machen“ und „Europa grüner machen“ fördern. Für den Wettbewerb in Frage kommen Projekte, die einer möglichst großen Zahl von Menschen zugänglich sind, eine große öffentliche Resonanz erfahren und in der Europawoche vom 1. bis zum 9. Mai 2021 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Gemeinsame europäische Werte sind für uns in NRW mit unser Nähe zu anderen europäischen Ländern besonders von Bedeutung. In den vergangenen Jahren hatte ich vielfach die Gelegenheit mich als Abgeordneter des Rhein-Erft-Kreises von dieser Verbundenheit zu überzeugen. Ich lade Sie daher ganz herzlich ein, sich entweder z.B. als Schule oder Hochschule selbst zu bewerben oder die Ausschreibung weiterzuverbreiten. Sollten Sie eine eigene Bewerbung in Erwägung ziehen, freue ich mich Sie auf diesem Weg zu begleiten.  

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