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Ja is‘ denn heut scho‘ Weihnachten ?

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Dieser Werbespruch von Franz Beckenbauer aus dem Jahre 1998 wird gerne zitiert, wenn man seine Verwunderung zum Ausdruck bringen möchte, dass schon wieder ein Jahr vorüber ist und ganz überraschend die Weihnachtszeit vor der Tür steht. 2020 macht nun alles anders! Die Überraschung ist wahrscheinlich genau so groß wie immer, aber 2020 würde wir uns doch so wünschen, dass das Jahr noch was dauern sollte, weil wir dann im Kampf gegen Corona weiter wären und vielleicht wieder alles ganz normal sein könnte.

Beides ist nun nicht der Fall: Weihnachten können wir nicht verschieben und Corona hat uns noch fest im Griff. Doch nutzen wir die Chance und machen wir uns alle das gegenseitige Geschenk der Gesundheit, durch Disziplin und Zurückhaltung. So können wir alsbald siegreich gegen Corona sein.

Nun will ich nicht in den Chor einstimmen, dass es doch mal gut ist, dass der Weihnachtsstress ausbleibt, der Besuchs- und Futtermarathon nicht stattfindet und Weihnachten nicht nur Konsum und noch mal Konsum ist. Das mag zwar nicht der tiefere Sinn unseres Weihnachtsfestes sein, wie auch  mein Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus in seiner Rede gestern angesprochen hat. Diese Abläufe sind aber vielen lieb und teuer geworden und es nicht die Zeit zum Lehrmeistern. Ich möchte aber dafür werben, dass wir die Gelegenheit der wenigen Begegnungen dazu nutzen sollten, auch diesen Wert zu schätzen und gerade den Menschen, die in den vergangenen Wochen und  Monaten gelitten und sich in ihren Aufgaben gequält haben, auf allen möglichen Wegen von Herzen Dank zu sagen und Ihnen Zuspruch zu geben. In diesem Jahr zählt die Intensität und nicht die Anzahl der Begegnungen.

Jede Zeit hat ihren Sinn und ihre Aufgaben. Schenken wir uns jetzt eine gesunde Zukunft!

Ich wünsche Ihnen eine gesunde, friedvolle und besinnlich Adventszeit und einen schönen ersten Advent.

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels

Miteinander für einander einstehen – Neue Beschlüsse von Bund und Ländern

Seit Mittwochnacht ist klar: die bereits geltenden Maßnahmen werden verlängert und teilweise auch verschärft. Das ist herausfordernd, aber die Neuinfektionszahlen, die nach wie vor auf einem hohen Niveau sind, fordern ein solches Vorgehen. Unsere Bundeskanzlerin hielt am Donnerstagmorgen dazu eine eindeutige Regierungsansprache im Plenum des Deutschen Bundestages. Dabei stellte sie klar, dass der exponentielle Anstieg der Infektionen gebremst, die erhoffte Trendwende jedoch noch nicht eingetreten ist. Es handelt sich also nur um einen Teilerfolg, aber das reicht noch nicht aus. Sie erinnerte einmal mehr daran, dass hinter den Statistiken traurige menschliche Schicksale stehen, die wir nicht vergessen dürfen.

(Link Video Merkel: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7486402#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDg2NDAy&mod=mediathek )

Der Dezember wird also weiterhin von Einschränkungen und begleitenden Maßnahmen geprägt sein. Das wird eine erneute Kraftanstrengung, die Geduld und Solidarität benötigt. Ein Großteil der Menschen in Deutschland hat diese Maßnahmen bereits in den letzten Wochen solidarisch mitgetragen und ich bin sicher, dass wir uns auch weiterhin aufeinander verlassen können. Die Aussicht auf einen Impfstoff, der möglicherweise noch in diesem Jahr zur Verfügung steht, kann dabei helfen auch die kommenden Wochen gut zu überstehen.

Bis dahin wurden die bestehenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Des Weiteren wird die Anzahl der sich in den Geschäften befindlichen Kunden begrenzt. Alle finanziellen Unterstützungen des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgeführt. Die Novemberhilfe wird in den Dezember hinein verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Die wichtigste Maxime bleibt jedoch weiterhin jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zuhause zu bleiben, wo immer dies möglich ist. Auch ist es weiterhin notwendig, dass wir uns alle gemeinsam für den Infektionsschutz engagieren, z.B. indem wir Abstands- und Hygieneregeln konsequent – auch im Freien – einhalten, Innenräume lüftet und, wo geboten, unsere Mund-Nasen-Bedeckung korrekt tragen. Es gelten dafür ab dem 01.12 weitere Regelungen. Mit Ausnahme des Weihnachtsfestes sollten private Zusammenkünfte nur noch mit einem weiteren Haushalt und maximal fünf Personen stattfinden, Kinder jünger als 14 Jahre sind davon ausgenommen. Auch die Maskenpflicht wird teilweise ausgeweitet und die Hochschule und Universitäten in Deutschland stellen wieder komplett auf digitale Lehre um.

Nicht alle Maßnahmen können hier vollständig aufgelistet werden. Schauen Sie sich daher gerne den Beschluss an, den Bund und Länder am 25.11 gefasst haben  https://bit.ly/3683b21 .

Ich bin mir im Klaren darüber, dass die Verlängerung und Ausweitung der Schutzmaßnahmen eine weitere große Kraftanstrengung bedeuten. Ich danke allen, die das mit Disziplin und Beharrlichkeit mittragen. Insbesondere natürlich jenen, die durch Schließung oder Einschränkungen direkt oder indirekt betroffen sind. Wir setzten alles daran, dass Hilfen schnell und möglichst unkompliziert zur Verfügung stehen.

Umso mehr ärgert mich vor diesem Hintergrund, dass eine Minderheit, die sich gegen die Schutzmaßnahmen wehrt oder diese bewusst missachtet und Unwahrheiten verbreitet, so viel lauter ist, als der Großteil der Menschen, die für einander da sind und aufeinander aufpassen. Das ist unfair und nicht gut für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber auch an dieser Stelle nur noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass ich dabei  nicht jeden anspreche,  der eine abweichende Meinung hat und sich sachlich in eine Diskussion begeben möchte. Es ist richtig, dass Demokratie für alle da ist und es ist wichtig sich streiten zu können. Dazu gibt es aber Regeln und deren Beachtung sichert einen angemessenen  Verlauf, der wechselseitig zur Achtung der jeweiligen Rechte führt. Deshalb lehne ich keinesfalls eine Diskussion ab, jedoch appelliere ich an Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Solidarität Ihren Mitmenschen gegenüber. Ich nehme große Sorgen insbesondere bei niedergelassenen Ärzten und natürlich beim Krankenhauspersonal wahr. Sie arbeiten an der absoluten Belastungsgrenze und setzten sich selbst jedem Tag einem gesundheitlichen Risiko aus. Diesen Menschen sind wir es schuldig, die Krise ernst zu nehmen und sich an einfache Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.

Nicht zu letzt tun wir dies auch, um Wirtschaft, insbesondere den Einzelhandel, und den Bildungsbereich, also Kitas und Schulen, offen zu halten. Darin sind wir uns im Bundestag mit der Bundesregierung und den Ländern stets einig gewesen. Wie wichtig es ist, Schulen offen zu halten, offenbarte sich übrigens kürzlich in Hannover. Eine junge Frau verglich sich auf einer Demonstration aufgrund ihres Einsatzes für die sogenannte Querdenken-Bewegung mit Sophie Scholl, der Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus. Sophie Scholl wurde aufgrund ihres Engagements in der Widerstandsgruppe Weiße Rose gemeinsam mit ihrem Bruder Hans Scholl von nationalsozialistischen Richtern zum Tode verurteilt und am selben Tag hingerichtet. Ein solch geschichtsvergessener und verhöhnender Vergleich ist klares Plädoyer dafür, dass nur möglichst wenige Unterrichtsstunden ausfallen sollten. Das bedeutet aber eben auch, dass wir im Privaten verzichten müssen, weil nur dieser Ort für den Verzicht bleibt, wenn wir Bildung und Wirtschaft im Wesentlichen aufrechterhalten wollen.

Schließen möchte ich mit Worten unseres Fraktionschefs Ralph Brinkhaus: „Führen heißt auch, Menschen etwas zuzumuten“. Die Corona-Pandemie ist und bleibt eine Herausforderung für uns alle. Das spüre ich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag genauso, wie als Bürger in meinem Heimatort Bedburg. Dieser Herausforderung begegne ich aber gerne, weil ich weiß, wofür wir dies tun. Dazu möchte ich auch Sie an dieser Stelle auffordern. Als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag werden wir weiter für kluge und überlegte Lösungen und Konzepte streiten.

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Wie geht es weiter, wenn der Impfstoff kommt?
Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden?

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Die Aussicht auf einen Impfstoff, der vielleicht noch in diesem Jahr verfügbar sein wird, ist im Lichte der beschlossenen Maßnahmen eine tolle Perspektive. Der Bund setzt sich aktiv für die Beschaffung von Impfstoffen ein, um einen verlässlichen Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung stellen zu können. Gerade deutsche Biotechnologie-Unternehmen erzielten zuletzt sehr vielversprechende Ergebnisse. Grundsätzlich wird angestrebt, mögliche Impfstoffe nach Zulassung der gesamten Bevölkerung zugänglich zu machen. Wer sich impfen lassen will, soll das möglichst bald tun können. Zu Beginn werden jedoch vermutlich limitierte Mengen von Impfstoffen zur Verfügung stehen. Sobald ein oder mehrere Vakzine verfügbar sind, muss daher klar geregelt werden, wie der Zugang zu diesem COVID-19-Impfstoff geregelt ist. Das Bundesgesundheitsministerium stellt daher die Nationale Impfstrategie Covid-19 zusammen und passt diese stetig den sich verändernden Bedingungen an.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben daher eine Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen vorgenommen, um die Vergabe des Vakzins von Anfang an zu regeln. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Impfstoffdosen und seiner Produkteigenschaften (z. B. Lagerungs- und Transportbedingungen) ist in einer ersten Phase außerdem die Durchführung der Impfungen in zentralen Impfzentren, ggf. mit mobilen Teams sinnvoll. Sobald ausreichende Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, wird angestrebt, dass Impfungen regulär bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden können. In der ersten Phase werden dann vulnerable Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft. Das schließt unter anderem medizinisches Personal, Rettungskräfte sowie alte und relevant vorerkrankte Menschen mit ein. In einer zweiten Phase streben wir eine breite und dezentrale Routine-Impfung für alle Erwachsenen an, die sich gerne impfen lassen wollen. Diese Impfungen sollen durch die Krankenkassen finanziert werden. Unverändert bleibt der Grundsatz, dass es keine Impfpflicht in Deutschland geben wird.

Mehr Personal und stabile Finanzierung – Versorgungsverbesserungsgesetz beschlossen

In zweiter und dritter Lesung haben wir in dieser Woche das sogenannte Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz beschlossen. Es wird voraussichtlich bereits im Januar 2021 in Kraft treten. Wir nehmen damit Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung vor. Die wesentliche Ziele dieses Gesetztes sind: mehr Personal für die Altenpflege, eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr und mehr Stellen für die Geburtshilfe. Wir wissen, dass Pflege attraktiver wird, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken. Jedes Pflegeheim in Deutschland wird daher zukünftig von 20.000 neu finanzierten Assistenzstellen in der Altenpflege profitieren können. So garantieren wir zweierlei: unsere Pflegekräfte werden weiter entlastet, ohne dass Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen dafür mehr bezahlen müssen. 

Die Corona-Pandemie stellt vor allem für unsere gesetzlichen Krankenkassen eine enorme wirtschaftliche Herausforderung dar. Um deren finanzielle Stabilität auch nach der Krise weiter zu gewährleisten und die Mitgliedsbeiträge stabil zu halten, wird die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro erhalten. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze werden zudem das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Des Weiteren wird sich die Regelung verstätigen, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten. Sie hat sich in der Praxis bewährt und wird fortan auf Dauer gelten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Hebammenstellen-Förderprogramm. Es wird mit 65 Millionen Euro pro Jahr in den Jahren 2021 bis 2023 aufgelegt, sodass alle Krankenhäuser künftig mehr Stellen für Hebammen, Geburtshelfer und Fachpersonal zur Unterstützung erhalten. Für werdende Mütter sowie für die Krankenhäuser, die Gebärende aufnehmen, sind das erleichternde Nachrichten.

Insgesamt sehe ich in diesem Gesetz eine deutliche Verbesserung sowohl für das Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, als auch für die Patientinnen und Patienten selbst. Gute Pflege und ärztliche Behandlung muss jedem zuverlässig zur Verfügung stehen. Das darf keine Frage des Wohnortes oder Einkommens sein. Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz sichern wir eben diesen Zugang und stellen so sicher, dass jede und jeder die Pflege und Betreuung erhält, die benötigt wird.

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Mehr Anerkennung für wichtige Gesundheitsfachberufe

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In erster Lesung haben wir in dieser Woche das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz) beraten. Wir wollen auf diesem Wege eine Reform der vier Berufe in der medizinischen Technologie (Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) vornehmen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Diese Berufe stellen einen elementaren Teil unseres starken Gesundheitssystems dar, was sie erneut in der derzeitigen Krise insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen unter Beweis stellen.

Aus diesem Grund sollen Berufe in der medizinischen Technologie künftig verbindlich vorgesehene Ausbildungsverträge mit angemessener Ausbildungsvergütung bekommen. Hinzu kommt ein Verbot für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben. Außerdem soll die bisherige Berufsbezeichnung ersetzt werden. Die Berufseinsteiger werden künftig als medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) bezeichnet. Fachlichen und inhaltlichen Änderungen in der praktischen Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, wird damit auch sprachlich Rechnung getragen. Zudem soll die praktische Ausbildung umfangreicher werden.  So sollen das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen modernisiert, weiter spezifiziert und kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Im Zuge dessen soll auch das Notfallsanitätergesetz angepasst werden, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.

Zu diesem Punkt laufen derzeit noch politische Diskussionen, an denen ich mich intensiv beteilige. Es muss unbedingt eine Rechtssicherheit für die Handelnden sichergestellt werden, wobei allerdings auch mit dem Mythos aufgeräumt werden muss, dass die Notfallsanitäter*innen durch die Hintertür ärztliche Leistungen erbringen wollen. Es geht um die Handlungsbefugnis in einem engen, aber mitunter lebensrettenden Zeitfenster, wo Wissen und Erfahrung die entscheidende Rolle spielen. Auch dies ist nicht nur eine Frage, welche Qualifikation formell vorhanden sein muss, sondern auch welche Wertschätzung ich bei der Verantwortungsübernahme zum Ausdruck bringe. Es kann deshalb nicht weiter bei der rechtlichen Krücke des gesetzlichen Notstands nach § 34 StGB bleiben. Dafür werde ich mich weiter einsetzen und ich weiß hierfür durchaus auch erfahrene Notärzte an meiner Seite, die diese Position teilen.

Ich freue mich über diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung, denn heute ist es wichtiger denn je, junge Menschen für Berufe im Gesundheitssektor zu begeistern. Nicht nur in einer Krisensituation, sondern auch an jedem anderen Tag  und in Ansehung der älter werden Gesellschaft  sowie ständig neuen Diagnose- und Behandlungsmethoden brauchen wir gut ausgebildetes Personal. Um das zu gewährleisten, brauchen wir jedoch gute Entlohnung, aussichtsreiche Ausbildungsperspektiven und vor allem ein sicheres und spannendes Arbeitsumfeld. Alle diese Bereiche werden vom sog. MTA-Reformgesetz in den Blick genommen. So können wir sicherstellen, dass unser starkes Gesundheitssystem in Deutschland auch in Zukunft für den Nachwuchs interessant bleibt.

Entwicklungszusammenarbeit mit Mali im Fokus

Sicher merken Sie, dass der Fokus meiner Arbeit, und damit natürlich auch dieses Newsletter, thematisch in den letzten Monaten stets von der Corona-Pandemie geprägt war. Dieser gesundheitspolitische Schwerpunkt ist mir wichtig und ich möchte alle Gelegenheiten nutzen, um aufzuklären. Dennoch möchte ich heute noch ein Thema ansprechen, welches wir, allen globalen Herausforderungen zum Trotz – oder vielleicht wegen der Globalen Herausforderung – nicht aus den Augen verlieren dürfen. Gemeint ist die Entwicklungszusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern, die ich in meiner Funktion als ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begleite. So haben wir in dieser Woche unter anderem einen Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema mit dem Titel „Mit konsequenter Entwicklungspolitik Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Mali schaffen“ (BT-Drucksache 19/24623) beraten.

Darin spiegelt sich wieder, dass das Land sich in einer allgemein schwierigen Lage befindet. Es ist seit Jahren instabil und wird immer wieder von Terrorismus erschüttert, sodass Teile des Landes nicht unter der Kontrolle der Regierung stehen. So stoßen wir in der Entwicklungszusammenarbeit mit Mali immer wieder auf große Schwierigkeiten. Nichtsdestotrotz setzten wir uns für diese Partnerschaft ein und fokussieren uns auf die vielfältigen Herausforderungen des westafrikanischen Landes. Zusammenarbeit gibt es so zum Beispiel in den Bereichen Dezentralisierung, Landwirtschaft und Trinkwasserversorgung und Sanitär sowie Übergangshilfe und Ernährungssicherung. Insgesamt liegt unser Schwerpunkt auf der allgemeinen Stabilisierung und Verbesserung der Lebensperspektiven der Bevölkerung. So konnte die landwirtschaftliche Produktion durch den deutschen Beitrag um 10 Prozent jährlich gesteigert werden und über 900.000 Menschen erhalten verbesserten Trinkwasserzugang. 

Diese Bemühungen dürfen auch aufgrund der Gesundheitskrise nicht abebben. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass dieses Thema auch in der parlamentarischen Debatte präsent bleibt und diskutiert wird. Im Zeichen der Globalisierung gibt es auch keine Krisen mehr, die einfach nur weit weg sind und mit denen wir deshalb überhaupt nicht zu tun haben. Der afrikanische Kontinent liegt an der engsten Stelle gerade einmal 20 Kilometer von Europa entfernt und jedes Mobilgerät zeigt den Weg an alle Stellen der Welt. Die Augen zu schließen bedeutet sehenden Auges verantwortungslos zu handeln. Wir werden uns noch im Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiter mit Mali beschäftigen müssen. Als CDU/CSU-Fraktion haben wir bereits bekräftigt, dass uns die Chancen und Herausforderungen, die sich aus der Entwicklung Afrikas ergeben, direkt betreffen. Vor allem in der Sahel-Zone haben sich in den letzten Jahren in aller Deutlichkeit Risiken und Herausforderungen gezeigt. Für die Stabilität Nord- und Westafrikas, und damit auch für die langfristige Sicherheit Europas, ist diese Region von zentraler Bedeutung. In diesem Sinne werde ich mich aktiv in die Diskussionen im Ausschuss mit einbringen.

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Frauenquote in Vorständen – ein Meilenstein

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Es ist schon eine Woche her, soll hier aber trotzdem nochmal Erwähnung finden: Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen befasst, hat eine Einigung erzielt. Beschlossen wurde nun eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Deutschland. Der Arbeitsgruppe gehören seitens der Union meine engagierten Kolleginnen Nadine Schön (stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Annette Widmann-Mauz (Staatsministerin für Migration, Flüchtlingen und Integration im Bundeskanzleramt) sowie  Dr.Silke Launert (Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) an.

Nun soll es erst einmal eine Mindestbeteiligungsquote für die Vorstände börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen geben. Bei Vorständen mit mehr als drei Personen soll künftig ein Platz mit einer Frau besetzt sein. Frauen an den entscheidenden Schaltstellen in großen Unternehmen werden künftig dafür sorgen, dass auch in den anderen Führungsetagen Frauen nachrücken. Langfristig können wir so erreichen, dass dafür keine gesetzlich festgeschriebene Quote mehr notwendig ist. Posten dieser Art sollten rein nach Erfahrung, Eignung und Kompetenz vergeben werden. Ein gleichberechtigter Zugang muss aber von Anfang an gewährleistet werden und dafür gilt es gegebenenfalls auch altbekannte Muster zu durchbrechen. Besonders deutlich wird das in der Gesundheits- und Sozialbranche. In diesem Bereich arbeiten größtenteils Frauen. In den Vorständen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sind aber nur 14 Prozent Frauen vertreten. Eine Quote für die Teilhabe von Frauen ist vor diesem Hintergrund ein starkes Signal.

Mit dieser Entscheidung übernehmen wir Verantwortung und gehen mit gutem Beispiel voran. Ich befürworte und unterstütze diesen Schritt und danke meinen Kolleginnen herzlich für Ihre Arbeit. Wir zeigen damit, dass die Union beides kann: Altbewährtes schützen und Wandel dort einleiten, wo es nötig und völlig richtig ist.