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Ein Weihnachtsgeschenk, das zuversichtlich stimmt – Der Corona-Impfstoff wird zugelassen

Covid-19

Eine Nachricht stimmte mich und meine Kolleginnen und Kollegen in dieser Woche besonders zuversichtlich. Der Corona-Impfstoff steht in Europa kurz vor der Zulassung. Die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist das höchste Gut, welches wir in Europa haben. Deswegen halte ich es für absolut angemessen, dass sich die europäische Arzneimittelbehörde ausreichend Zeit für die Zulassung nimmt. In einer aktuellen Stunde des Bundestages haben wir am Mittwoch über die Impfstrategie debattiert. Die Strategie folgt den Vorschlägen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Menschen über 80 Jahren, Bewohnern und Mitarbeitern von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischem Personal in Notaufnahmen und Covid-Stationen Vorrang gibt. Derweil sind bereits alle geplanten Impfzentren in Deutschland einsatzbereit, sobald der Impfstoff geliefert wird.

Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind um Transparenz in Sachen Covid-19-Impfung bemüht. Kurz und knapp will ich Ihnen deshalb hier die wichtigsten Informationen umreißen:

Im Moment gehen wir davon aus, dass die Impfung in allen Bundesländern am 27.12.2020 beginnen kann. Nachdem der Zulassungsausschuss der EMA den Impfstoff freigegeben hat, wir die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das deutsche Paul-Ehrlich-Institut erfolgen. Erst dann wird Biontech beginnen das Vakzin auch tatsächlich auszuliefern. Es liegt dann in der Verantwortung der Länder den Impfstoff an die einzelnen Impfzentren auszuliefern (z.B. in das Impfzentrum in Hürth). Die Terminvergabe für die freiwillige und kostenfreie Corona-Impfung übernehmen die Länder über Terminservicestellen mit der bundeseinheitlichen Nummer 116 117. Die Impfberechtigten werden zum jeweiligen Zeitraum vorab darüber informiert. Der Bund beschafft, finanziert und verteilt lediglich alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Vorrang werden zunächst die Risikogruppen und das Pflegepersonal haben.

Sicherlich haben Sie rund um das Thema Corona und die Impfung noch einige Fragen. Ich habe in dieser Woche deshalb eine nützliche Linksammlung auf meiner Website veröffentlicht, die Orientierung und Unterstützung bieten kann. Sie finden sie hier bit.ly/3r7FHSW.

Das Impfzentrum im Rhein-Erft-Kreis entsteht in Hürth

In den kommenden Tagen wird der Impfstoff gegen das Coronavirus in Deutschland zugelassen. Der Rhein-Erft-Kreis hat verlässlich seine Hausaufgaben gemacht und der Aufbau für das Impfzentrum im ehemaligen Real-Markt im Hürth-Park ist im vollen Gange. Die entsprechenden logistischen Voraussetzungen sind dort gegeben. Eine gute Erreichbarkeit aus allen Städten des Kreises ist ebenso gewährleistet wie die entsprechenden Anforderungen an die medizinischen Rahmenbedingungen. Auf knapp 5.000 Quadratmeter werden sieben Impfstraßen sowie entsprechende Räumlichkeiten für den Wartebereich, zur Aufklärung und zur Nachbeobachtung eingerichtet. Täglich können so über 1.500 Menschen geimpft werden. Sicherheitsabstände werden überall gewahrt.

Das Impfzentrum wird an 7 Tagen die Woche von 8 – 20 Uhr geöffnet sein. Über die genaue Voraussetzungen sowie die Reihen- und Abfolge der Impfung wird der Kreis in berichten, sobald der Impfstoff offiziell zugelassen ist und der Betrieb aufgenommen werden kann. Der Kreisverwaltung und insbesondere dem Landrat danke ich für die schnelle und ordentliche Vorbereitung in unserem Rhein-Erft-Kreis.

Für jene, denen eine Eigenanreise nicht möglich ist, werden zusätzlich mobile Teams eingesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die Versorgung der stationären Einrichtungen.

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Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem – die Elektronische Patientenakte kommt

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Wenn Sie zum Beispiel nach einem Umzug schon mal eine neue Arztpraxis aufsuchen mussten, ist Ihnen mit Sicherheit der viele Papierkram bekannt, der zwischen alter und neuer Praxis hin und her gehen muss. Ab dem 01. Januar 2021 ist damit Schluss. Nach langen und intensiven Beratungen können dann alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) durch ihrer Krankenkassen erhalten. Zunächst wird sie mit einer App der Krankenkassen über ein Smartphone oder Tablet von Patientinnen und Patienten mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. befüllt werden. Sie wird aber in drei Stufen eingeführt. Mitte 2021 können alle 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein.

Diese ePA bringt entscheidende Verbesserung für die Versicherten in Deutschland. Je besser Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie die geeignete Behandlung wählen. Hierfür stellt die ePA eine wichtige Informationsquelle dar. Die ePA vernetzt Versicherte mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden. So können unter anderem auch belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.

Ich freue mich darüber, dass wir über die Corona-Pandemie nicht vergessen haben, uns mit der so wichtigen Digitalisierung des Gesundheitssystems zu beschäftigen. Die ePA ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das System ist sicher, benutzerfreundlich und dynamisch. Sie bietet damit für die Versichertengemeinschaft in Deutschland und für ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Neuerung im Sinne des Patientenschutzes.

Erleichterungen für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beschlossen

In dieser Woche hat der Bundestag das sogenannte  Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Die Union hatte vorab wichtige Änderungen durchsetzen und Akzente setzen können, die vor allem steuerliche Erleichterungen bedeuten. Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen. Auf dem Weg dahin hat es sehr intensive parlamentarische Verhandlungen gegeben, sodass das Gesetz an vielen Stellen noch abgeändert wurde. Wichtig waren dabei auch die Hinweise aus der Praxis, die unter anderem auch ich aus dem Rhein-Erft-Kreis erhalten habe. Mit dem nun beschlossenen Gesetz werden viele gute Maßnahmen umgesetzt. Hervorheben möchte ich unter anderem die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4008 Euro über 2021 hinaus. Damit setzen wir ein Zeichen für die schwere Situation der Alleinerziehenden in Deutschland. Auch die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro wurde um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Ehrenamtliche haben wir ebenfalls Akzente setzen können. Mit der Schaffung einer Homeoffice-Pauschale senden wir ein starkes Signal. Damit tragen wir den besonderen Belastungen im Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie Rechnung. Ein wichtiger Teil des Jahressteuergesetzes ist darüber hinaus auch das Ehrenamtspaket mit vielen wichtigen Maßnahmen für Ehrenamtliche und Vereine. So werden beispielsweise die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöht. Spenden bis 300 Euro sind künftig leichter nachweisbar durch den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg.

Lediglich Verbesserungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung wurden nicht umgesetzt. Hier wäre das SPD-geführte Finanzministerium am Zug gewesen. Ich sage ganz klar, dass wir da eine wichtige Chance verpasst haben, denn in der Krise wäre dies das richtige Instrument, um Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen. Es geht dabei nicht um eine Steuersenkung. Wir als Unionsfraktion werden uns 2021 weiterhin dafür stark machen.

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Die Energiewende weiter entschlossen voran bringen – EEG-Novelle beschlossen

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Am Donnerstag haben wir im Plenum die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet, welche zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz beschäftigt auch sehr viele Menschen im Rhein-Erft-Kreis, die beispielsweise selbst Photovoltaik-Anlagen installiert haben. Nun haben wir die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um die ambitionierten Ziele der Energiewende weiter zu verwirklichen und konsequent in erneuerbaren Energien zu investieren. Da unser Energiebedarf in Deutschland in den kommenden Jahren nachweislich ansteigen wird, haben wir zudem Regelungen vorgesehen, die eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien am Strommix gewährleisten werden. Als Unionsfraktion konnten wir in den parlamentarischen Beratungen wichtige Änderungen im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks durchsetzen.

Zunächst einmal haben wir verbesserte Rahmenbedingungen für kleine Erneuerbare-Anlagen (insbesondere Solaranlagen) geschaffen indem wir das sogenannte Eigenstromprivileg ausweiten. Es war mir ein wichtiges Anliegen, dass die Eigenverbrauchsgrenze bei kleinen Erneuerbaren-Anlagen angehoben wird. Viele Menschen im Rhein-Erft-Kreis, die bereits vor Jahren in wichtige Zukunftstechnologien investiert haben, werden davon profitieren. Nun haben wir uns auf eine Anhebung auf 30 kW bzw. auf 30 MWh pro Jahr verständigt. Damit werden die meisten Solar-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt im Übrigen auch für Bestandsanlagen (sog. Ü20-Anlagen). 

Vorab wurde der Einsatz der sogenannten Smart Meter (intelligente Zähler) viel diskutiert. Zwar sind sie einerseits wichtige Bausteine zur Digitalisierung des Energiesystems, belasten andererseits aber insbesondere Bestands-Kleinanlagen über Gebühr wegen ihrer hohen Einbaukosten. Daher haben wir die Verpflichtung für den Einbau von Smart Metern für Kleinanlagen stark abgeschwächt. Kleinstanlagen im Bestand werden von der Smart-Meter-Pflicht nun ganz ausgenommen.

Wir werden außerdem bisher nicht nicht genutzte Potenziale für den Solardachausbau nutzen und gleichzeitig die oftmals landwirtschaftlich wertvollen Freiflächen, die derzeit für Solaranlagen genutzt werden, entlasten. Zukünftig können Betreiber wählen, ob sie den produzierten Strom zu 50 Prozent als Eigenstrom nutzen wollen und 50 Prozent in der Festvergütung vergütet wird, oder ob sie an der Ausschreibung in einem neu eingerichteten, eigenen Segment für Dachanlagen teilnehmen wollen. Das ist eine wichtige Erleichterung, die unter anderem auch den Weg für innovative neue Modelle der PV-Nutzung ebnet. So können künftig auch neue PV-Modelle wie Agri-, Parkplätze- und Floating-PV erprobt werden. Ich konnte mir bereits einige dieser Projekte im Wahlkreis anschauen und weiß, dass viel wertvolles Potential darin steckt. 

Auch für die Kommunen im Kreis haben wir wichtiges erreicht. So haben wir unter anderem durchgesetzt, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Standortkommunen einen größeren Anteil am Gewerbesteueraufkommen bei Windenergieanlagen sichert. Die Standortgemeinden sollen bei der Verteilung der zerlegten Gewerbesteueranteile 90 Prozent und die Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen 10 Prozent erhalten. Wir hoffen damit die Akzeptanz von Wind-Projekten zu erhöhen. Auch die von uns geschaffene Möglichkeit, dass der Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen künftig jährlich 0,2 Cent je Kilowattstunde zahlt, kann ausschlaggebender Faktor für die Akzeptanz von Wind-Energie sein. Auf Druck der Union wurde außerdem der Passus, dass die Errichtung Erneuerbaren-Anlagen „im öffentlichen Interesse“ liege und der „öffentlichen Sicherheit“ diene, ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Kommunen behalten damit ausnahmslos ihre kommunale Planungshoheit über den Einsatz erneuerbarer Energien.

Die hier aufgelisteten Novellierungen werden selbstverständlich noch durch viele weitere Bausteine ergänzt. Als Unionsfraktion bekennen wir uns damit eindeutig zu den Klima- und Energiezielen Deutschlands und der Europäischen Union. Ich freue mich sehr über diesen ambitionierten Schritt und bin sicher, dass auch die Menschen im Rhein-Erft-Kreis massiv davon profitieren werden können. 

Die Überbrückungshilfe III gehen an den Start

Schnelle Hilfe bieten wir weiterhin Unternehmen, die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfasst werden. Es werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro. Erstattungsfähig sind Fixkosten  – also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir in der momentanen Krise niemanden allein lassen wollen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Betroffene von den Hilfen profitieren können. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter: bit.ly/2KzLekv.

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Hoher Besuch im Deutschen Bundestag

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Am Freitag hatten wir im Bundestag die große Ehre einer Rede des UN-Generalsekretärs António Guterres anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Vereinten Nationen beizuwohnen. Zu dieser Sonderveranstaltung im Plenarsaal waren auch die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Verfassungsorgane der Bundesrepublik zugegen. Die Rede, die Herr Guterres im Übrigen komplett auf Deutsch hielt, habe ich vor allem als starkes Plädoyer für einen weltweit vernetzten Multilateralismus verstanden. Als Unionsfraktion im Bundestag verstehen wir uns als überzeugter Partner für dieses Vorhaben.

Herr Guterres hob in seiner Rede auch die besondere Führungsrolle Deutschlands bei der Lösung weltweiter Krisen hervor. So lobte er das deutsche Engagement vor allem im Rahmen des internationalen Schutzes der Menschenrechte sowie die Kraftanstrengung for den weltweiten Klimaschutz. Deutschland dürfe hier aber nicht nachlassen, denn vor allem Länder des globalen Südens bräuchten nun Unterstützung. Diese Forderung kann ich nur unterstreichen. In diesem Zusammenhang dankte der UN-Generalsekretär unter anderem für die deutsche Zusage zum 1,5 Milliarden Euro starken grünen Klimafond. Damit senden wir ein klares Zeichen.

Besonders gefreut habe ich mich darüber, dass unser Engagement für die globale Gesundheit ebenfalls Anklang fand. Ich beschäftige mich täglich mit dieser Thematik und gebe Herrn Guterres uneingeschränkt recht, dass ein Impfstoff, wie ihn zum Beispiel die Firma Biontech entwickelt hat, ein globales, öffentliches Gut werden muss. Es gehört zu einem guten Krisenmanagement dazu, nicht innerhalb starrer Grenzen zu denken. Um die Not vieler Entwicklungsländer und Länder mit mittleren Einkommen zu lindern, braucht es nun ein klares europäisches Bekenntnis. Nur so können wir die Pandemie weltweit besiegen.

Die ganze Rede von Herrn Guterres können Sie sich hier anschauen (Link zum Download) 

Was meine Arbeit mit Ostafrika zu tun hat

Weit weg vom Rhein-Erft-Kreis und doch so wichtig. Als Mitglied des  Unterausschusses für die Globale Gesundheit und als Sprecher des Parlamentarischen Beirates zur Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten beschäftige ich mich seit Jahren mit den Neglected Tropical Diseases (NTD) (zu dt. vernachlässigte Tropenkrankheiten). Im Gegensatz zu den „großen Drei“ – Malaria, HIV und Tuberkulose – fristen die NTD in der medizinische Entwicklungshilfe leider nach wie vor ein Schattendasein. Die Gefahr durch diese Krankheiten wird häufig unterschätzt, weil sie nicht als tödlich gelten. Dennoch sterben sehr viele Menschen an den Folgeerkrankungen, die eine unbehandelte Infektion nach sich zieht. Ich setze mich dafür ein, dass sich das ändert und wir so eine verbesserte Diagnose, Behandlung und möglicherweise sogar die Ausrottung dieser Krankheiten erwirken können. Ich freue mich, dass diese Woche die Wochenzeitung DIE ZEIT (17.12.2020, No. 53, S. 38) darüber berichtet und mich in dem Artikel ebenfalls zu Wort kommen lässt.

Im Fokus des Artikels steht die Bilharziose, eine Wurmkrankheit, die durch verseuchtes Süßwasser übertragen wird. Die meisten der rund 40 Millionen Menschen in den Seeregionen von Tansania, Uganda und Kenia sind damit infiziert. Unbehandelt kann die Krankheit zum Tod führen. Zwei Ärzte aus Würzburg sagen dieser Krankheit nun den Kampf an und starteten in Tansania ein Modellprojekt zur Krankheitsbekämpfung.

Als Sprecher des Parlamentarischen Beirates zur Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten versuche ich, in den zuständigen Ministerien mehr Aufmerksamkeit für die komplexe Problemlage zu schaffen. Die fehlende Bekanntheit der Krankheiten ist für uns nach wie vor das größte Hindernis zur Verbesserung der Situation. Westliche Touristen beispielsweise fürchten sich vor allem vor HIV, Malaria oder Tuberkulose, weshalb diese Krankheiten viel mehr Aufmerksamkeit bekommen. Mein Wunsch ist es, und so habe ich es auch in der ZEIT formuliert, dass wir in Zukunft mehr Bewusstsein dafür schaffen. Wichtige Schritte dahin konnten wir 2020 bereits gehen und auch im kommenden Jahr werde ich mich weiterhin dafür stark machen.

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