Tagtäglich erreichen mich Anfragen aus der Bevölkerung zu den aktuell geltenden Regelungen und Verordnungen. Gerne leiste ich einen Beitrag in der Aufklärung. Oftmals erreichen mich Zuschriften, die auf Artikel in den sozialen Medien hinweisen, jedoch gänzlich falsch oder irreführend sind. Daher bitte ich Sie, sich über die offiziellen Verlautbarungen der Ministerien zu erkundigen. Hierfür stelle ich Ihnen gerne nachfolgende Links zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder sollten Sie Unklarheiten feststellen, dann zögern Sie nicht mich unter den bekannten Kontaktdaten zu erreichen.
Reihenfolge der Corona-Schutzimpfung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Fragen und Antworten zu Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html
In dieser Woche führte ich zwei Konferenzen mit unseren Unionsvertretern in den Kommunen. Im Austausch mit den Bürgermeisterin, Fraktions- und Parteivorsitzenden, sowie Rats- und Kreistagskollegen haben wir uns den bundes- und kommunalpolitischen Herausforderungen gestellt.
Insbesondere in dieser pandemischen Lage ist der Dialog wichtiger denn je. Die Belastungen, die auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, können wir nur gemeinsam im politischen Handeln verantwortungsvoll abfedern. Neben der Gesundheit spielen auch viele alltägliche Fragestellungen eine Rolle. Kritisches werden wir hinterfragen und nachsteuern, dort wo es die Situation erfordert.
Ich nehme nun einige Aufgaben und Vorschläge mit nach Berlin. Dort werde ich kommende Sitzungswoche gerne die Anregungen in die entsprechenden Gremien einbringen. Den Austausch werden wir sicherlich zeitnah fortsetzen.
Heute vor einem Jahr, am 19. Februar 2020, hat ein 43-Jähriger in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Zuvor hatte der Mann Pamphlete und Videos mit Verschwörungstheorien und rassistischen Ansichten im Internet veröffentlicht.
Dieser Jahrestag mahnt uns zum Handeln. Es war ein Terroranschlag – motiviert durch rechtsextremes und rassistisches Gedankengut. Wir müssen diese Gräueltaten aufarbeiten, dies sind wir den Opfern und den Angehörigen der Toten schuldig. Unser Staat muss sich weiterhin mit aller Schärfe gegen jede Form des Extremismus wehren und an allen Stellen einen Beitrag leisten, um die Menschen vor zukünftigen Tätern zu bewahren.
Es wurde gehandelt: Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus wurden 600 zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt geschaffen. Wir haben das Waffenrecht verschärft und mehrere rechtsextremistische Vereine wurden verboten. Es ist sicherlich noch nicht ausreichend, aber es ist der richtige Schritt für mehr Sicherheit zu sorgen.
Es reichen natürlich nicht nur staatliche und gesetzgeberische Maßnahmen. Wir alle sind gefordert in unserem Umfeld dafür zu werben, dass extremistisches Denken keinen Platz in unserer Gesellschaft hat.
Sicherlich haben Sie auch in den vergangenen Tagen irritiert die Aussagen von führenden Grünen-Politikern zu möglichen Verbote für Einfamilienhäuser und Enteignungen gehört. Es reiht sich ein, in einen ganzen Katalog an Verboten der Grünen. Dabei gehört gerade der Bau von Einfamilienhäusern zur Erfüllung der Träume vieler junger Familien. Für unsere Union steht fest, dass der Hamburger Baustopp für Einfamilienhäuser nicht bundesweit Schule machen darf.
Unsere Union wird diese Politik der Verbote und Enteignung nicht mittragen. Für uns steht das Gemeinwohl ebenso im Fokus wie die Freiheit der Menschen. Wer träume hat und fleißig seine Ziele verfolgt, darf nicht aufgrund von Ideologie bestraft werden. Die CDU wird sich stets für die Interessen der Familien einsetzen. So ist auch das Baukindergeld eine Erfolgsgeschichte der CDU.
Mehr dazu gibt es unter folgendem Link: https://www.cdu.de/artikel/erfolgsgeschichte-baukindergeld
Der regelmäßige Austausch mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Daher freue ich mich, von Ihnen, im Rahmen meiner Telefonsprechstunde am kommenden Dienstag, den 23. Februar, um 17 Uhr zu hören. Diesmal erreichen Sie mich in meinem Berliner Büro unmittelbar nach der Fraktionssitzung. Ganz gleich, ob Sie ein bundespolitisches oder persönliches Thema haben, ich bin für Sie da: +49 30 – 22 77 52 45
Zum Jahreswechsel ist eine Vielzahl an steuerlichen Maßnahmen in Kraft getreten: Ehrenamtspauschale, Solidaritätszuschlag oder der Kinderfreibetrag.
Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass alle Steuerpflichtigen in 2021 entlastet werden. Insbesondere Familien, Ehrenamtliche, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung profitieren von diesen Maßnahmen, die unsere Unionfraktion auf den Weg gebracht haben.
Was ändert sich für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2021 ebenfalls angehoben. Zukünftig sind 9.744 Euro steuerfrei, 336 Euro mehr als 2020. Die nächste Anhebung erfolgt 2022. Dann wird der Grundfreibetrag um weitere 240 Euro steigen auf 9.984 Euro. Gleichzeitig wurde der Einkommensteuertarif so angepasst, dass die Effekte der kalten Progression bereinigt werden.
Inflationsbedingte Lohnerhöhungen werden so nicht durch höhere Steuern ausgehebelt. Neu eingeführt wurde eine Homeoffice-Pauschale, um den Kosten Rechnung zu tragen, die durch die Corona-bedingte Heimarbeit entstehen. Pauschal können hier fünf Euro pro Tag in Ansatz gebracht werden. Die maximale Pauschale beträgt 600 Euro im Jahr. Die Pauschale ist Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Auch kann sie nur für die Tage in Anspruch genommen werden, in denen die Entfernungspauschale nicht geltend gemacht wird.
Was ändert sich für Soli-Zahler?
Keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen Steuerpflichtige, bei denen unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen eine jährlich zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) festzusetzen wäre. Liegt die Lohn- oder Einkommensteuer darüber, dann wird bis zu einer Steuer in Höhe von 31.527 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 63.054 Euro (Verheiratete) weniger Solidaritätszuschlag erhoben. Liegt die festzusetzende Lohn- oder Einkommensteuer über diesem Betrag, dann ist der Solidaritätszuschlag in voller Höhe zu zahlen. Im Ergebnis fällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 für 90 Prozent aller bisherigen Soli-Zahler komplett weg. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler
zahlen zukünftig weniger Solidaritätszuschlag. Nur 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Einkommensteuer zahlen.
Konkret bedeutet dies: Singles zahlen bis zu einem Bruttogehalt von 73.000 € und Eheleute mit zwei Kinder bis zu einem Bruttogehalt von 151.000 € seit dem 1. Januar 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr.
Was ändert sich für Familien mit Kindern?
Zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode wird das Kindergeld erhöht. Zum 1. Juli 2019 stieg das Kindergeld bereits um zehn Euro. Zum 1. Januar 2021 wurde das Kindergeld um weitere 15 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind werden 219 Euro Kindergeld gezahlt, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig steigt auch der Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf nun 8.388 Euro.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde schon für 2020 mehr als verdoppelt. Er steigt dauerhaft von 1.908 Euro auf 4.008 Euro und gilt auch in diesem und den nächsten Jahren fort. Dadurch wird der besonderen Situation Alleinerziehender Rechnung getragen.
Was ändert sich für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige?
Die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge und ihre Ausweitung wurden zum 1. Januar 2021 ebenfalls wirksam.
Der Betrag bei einem Grad der Behinderung von beispielsweise 50 Prozent steigt auf 1.140 Euro, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Auch wird eine Pauschale künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt. Die Erhöhung und Ausweitung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen vermeiden.
Behinderungsbedingte Fahrtkosten können jetzt auch über eine Pauschalierungsregelung ausgeglichen werden. Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Das bedeutet weniger Bürokratie für alle Betroffenen.
Auch der Pflegepauschbetrag wurde fast verdoppelt. Er steigt von 924 Euro im Jahr auf 1.800 Euro. Zudem wird ein neuer Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt.
Was ändert sich für Steuerzahler mit Ehrenamt?
Sowohl die Übungsleiter- als auch die Ehrenamtspauschale sind zum 1. Januar 2021 gestiegen. Von der Übungsleiterpauschale profitieren alle Übungsleiter, Trainer, Erzieher, Pfleger, Ausbilder oder Betreuer und die Ehrenamtlichen, die eine vergleichbare Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation ausüben. Sie erhöht sich von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich. Alle anderen Ehrenamtlichen können die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Das sind künftig 840 Euro jährlich statt bisher 720 Euro. Voraussetzung für beide Pauschalen ist, dass der Einsatz im ideellen, gemeinnützigen Bereich der Organisation stattfinden muss und dass der Ehrenamtliche weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigt ist.
Die Einnahmen aus den Pauschalen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Damit alle Ehrenamtlichen von dieser Erhöhung profitieren, wird die Erhöhung der Pauschalen auch im Sozialrecht nachvollzogen. So werden Einnahmen aus Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale beispielsweise bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet, wenn die Einnahmen im Monat künftig nicht höher sind als 250 Euro.