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Vorsichtige Öffnungsschritte beschlossen

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Am Mittwoch war es wieder soweit. Unsere Bundeskanzlerin kam mit den Ministerpräsidentinnen und Präsidenten zusammen, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Bewältigung zu entscheiden. Einigen konnten sie sich auf einen vorsichtigen und klugen Plan, der erste Lockerungen der Kontaktbeschränkungen und Öffnungen bestimmter Bereiche zulässt. Es ist gut, dass wir nun einen konkreten Stufenplan haben, der nach Anzahl der Neuinfektionen weitere Öffnungsschritte vorsieht und den betroffenen Branchen eine Perspektive gibt. Diese berücksichtigen neben den Öffnungen im Einzelhandel übrigens auch die von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.

Aus zahlreichen Gesprächen in den letzten Wochen weiß ich, dass sich viele Menschen noch etwas mehr erhofft hatten. Vor allem jene, deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist, leiden sehr unter den Einschränkungen. Anderen wiederum geht der Stufenplan zu weit und vor allem Ärztinnen und Ärzte warnen vor zu schnellen Lockerungen der Maßnahmen. Beide Positionen können wir leider nur schwer unter einen Hut bringen. Mit diesen ersten und vorsichtigen Lockerungsschritten geben wir einerseits eine längerfristige Perspektive und versuchen gleichzeitig das Infektionsgeschehen weiterhin unter Kontrolle zu bekommen. Ich möchte an der Stelle aber auch nochmal ganz deutlich betonen, dass es vor allem auf die Mitwirkungsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein aller ankommt, damit eine erneuter harter Lockdown verhindert werden kann.

Impfkampagne geht mit großen Schritten voran

Kaum ein Thema wird derzeit so viel besprochen, wie die Corona-Impfungen in Deutschland. Aktuelle Zahlen zeigen: Am 3. März 2021 wurden in Deutschland 191.692 Impfdosen verabreicht. Damit sind nun insgesamt 2.271.784 Personen (2,7 % der Gesamtbevölkerung) vollständig geimpft. Insgesamt haben 4.541.389 Personen mindestens eine Impf-Dosis erhalten. Wenn Sie die Entwicklungen selbst verfolgen wollen, schauen Sie doch mal beim Impf-Dashboard des BMG vorbei, dort finden Sie alle aktuellen Zahlen (https://impfdashboard.de/). Es zeigt sich also, dass die Impfkampagne inzwischen deutlich an Fahrt aufgenommen hat. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen wird sich nun – wie geplant – verdoppeln. In vier bis sechs Wochen sollen Impfungen nach den Plänen von Jens Spahn auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der Priorisierung dabei nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Auch das Angebot der regelmäßigen Corona-Tests wird ausgeweitet, um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April werden nun schrittweise Testkonzepte umgesetzt – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird darüber hinaus mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht. Für die Bekämpfung der Pandemie in den kommenden Wochen stimmt mich der Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen zuversichtlich!

Covid-19

Epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht weiter fort

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Am Donnerstag haben wir das Gesetz verabschiedet, das die Fortgeltung aller Regelungen im Zusammenhang mit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bestätigt. Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in der Corona-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus gelten können. Die Regelungen zur epidemischen Lage im Infektionsschutzgesetz werden an einen Beschluss des Bundestages geknüpft, der die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Alle drei Monate muss der Bundestag nun das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Passiert das nicht, gilt die Feststellung als aufgehoben. Zudem haben wir festgelegt, dass bei Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens künftig auch die Zahl der geimpften Menschen sowie der R-Faktor zu berücksichtigen sind. Hier haben wir aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie gelernt. So werden auch Virusmutationen in Zukunft besonderes berücksichtigt, wenn es um die richtige Abwägung der Maßnahmen geht.

Mit diesem Gesetz reagieren wir auch auf die Kritik an der Impfverordnung. Wir konkretisieren deshalb die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung, indem wir konkrete Impfziele als Orientierungsmerkmale festlegen. Bei beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen sind diese bei notwendigen Priorisierungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält das Gesetz temporäre Sonderregelungen im Bereich der Pflege, zu Entschädigungsansprüchen bei Schul- und Kitaschließungen und bezüglich der Schutzschirmregelung für niedergelassene Ärzte. Wir aktualisieren damit den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Regierungen von Bund und Ländern die konkreten Schutzmaßnahmen treffen.

In Anbetracht des derzeitigen Pandemiegeschehens haben wir in diesem Zuge auch einem erneuten Antrag zum Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt, wie wir es vorher auch im Gesetz festgelegt haben.

Klare Konsequenzen für rechte Störer

Mit klarer Mehrheit im Bundestag haben wir in dieser Woche eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Bestimmte Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages oder gegenüber Abgeordneten werden nun mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro und im Wiederholungsfall von 2 000 Euro geahndet. So wollen wir zukünftig die Ausnutzung des bislang sanktionsfreien Raums bei Verstößen gegen die Hausordnung des Bundestages für Störungen verhindern. Insbesondere am 18.11.2020 hat sich gezeigt, dass die Störung durch rechtsgesinnte Bürgerinnen und Bürger in den Liegenschaften des Bundestages erst durch Abgeordnete der AFD-Fraktion ermöglicht wurde. Diese, teilweise polizeibekannten, Personen bedrängten andere Abgeordnete und deren Büros und nutzen die mediale Aufmerksamkeit für demokratiefeindliche Beleidigungen. Ich möchte, dass meine Kolleginnen und Kollegen, meine Mitarbeiterinnen in meinem Berliner Büro und ich uns sicher fühlen können im Bundestag. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass für solche Vorfälle künftig Ordnungsgelder verhängt werden.

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Digitales Update für das Personenbeförderungsgesetz

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Eines unserer großen verkehrspolitischen Gesetzesvorhaben dieser Legislatur haben wir in dieser Woche erfolgreich zum Abschluss gebracht. Das alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update, und zwar mit modernen Mobilitätsformen für die Stadt und für das Land. Neue digitalbasierte Verkehrsformen und die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten machen unseren Verkehr fit für die Zukunft. Mehrere neue Verkehrsangebote, zum Beispiel Car-Pooling oder kleinere, flexiblere Fahrzeuge statt Linienbusse, sollen künftig auch im ländlichen Raum den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV erleichtern. Außerdem werden Betreiber von Mobilitätsplattformen genehmigungspflichtig, so dass es hier nicht mehr zu Wildwuchs kommt. Taxi-Unternehmen sollen für mehr Transparenz sorgen, indem sie künftig einen Preis vor Fahrtantritt anzeigen sollen. Das sind nur einige der zahlreichen Neuerungen, die das novellierte Personenbeförderungsgesetz vorsieht. Nun ist es an den Kommunen ihre weitreichenden Kompetenzen zu nutzen, um die Details vor Ort passend für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger auszugestalten.

Aufruf zur Wahrnehmung von Früherkennungsuntersuchungen

Der starke Fokus auf die Corona-Pandemie führte im vergangenen Jahr leider zu einem Rückgang der regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen in der ambulanten Versorgung. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und mich dem Aufruf meiner Kollegin Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung, anschließen. Bitte nehmen Sie notwendige Arzttermine und Gesundheitsuntersuchungen trotz der anhaltenden Corona-Pandemie wahr! Nur so können potentiell ernsthafte Erkrankungen rechtzeitig festgestellt werden. Das gilt im Übrigen für jede Altersgruppe. Auch bei Kindern und Jugendlichen sind die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen ein unverzichtbares Instrument, um die altersgemäße gesundheitliche Entwicklung regelmäßig ärztlich zu überprüfen. Absolvieren Sie diese Untersuchungen unbedingt rechtzeitig oder holen Sie sie schnellstmöglich nach. Leider verzeichnen wir den stärksten Rückgang des Arzt-Patienten-Kontaktes in der kinderärztlichen Versorgung und bei den Früherkennungsuntersuchungen. Das zeigen aktuelle Zahlen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung. Wir haben ein starkes Gesundheitssystem in Deutschland und auch niedergelassene Praxen setzen höchstmögliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen um. Die Corona-Pandemie ist also kein Grund die eigene Gesundheitsvorsorge zu vernachlässigen.

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Weltfrauentag im Lichte der Corona-Pandemie

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Am kommenden Montag, den 08.März, feiern wir den internationalen Frauentag. Dieses besondere Datum ist in diesem Jahr Anlass verstärkt auf die besonderen Belastungen von Frauen in der Corona-Pandemie aufmerksam zu machen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf spezielle Kursangebote aufmerksam zu machen, denn die Corona-Pandemie stellt insbesondere die Frauen vor sehr große Herausforderungen. Zum einen ist der Frauenanteil in systemrelevanten Berufsgruppen, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in Schulen, Kindergärten oder im Einzelhandel besonders hoch. Gleichzeitig mussten in vielen Familien die Frauen die Schließung von Kitas und Schulen kompensieren und die Betreuung der Kinder übernehmen. Aus dieser zusätzlichen Belastung können gesundheitliche Probleme entstehen. Spezielle Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, wie z. B. eine Mutter-Kind-Kur, bieten mit verschiedenen Therapieangeboten die Möglichkeit, Krankheiten zu vermeiden und die Gesundheit, aber auch die Mutter-Kind-Beziehung zu stärken. Als gesetzlich Versicherte haben Mütter wie Väter Anspruch auf Kurmaßnahmen. Die Mitaufnahme eines Kindes ist bis zum Alter von 12 Jahren möglich. Die Kur muss von der behandelnden Ärztin bzw. Arzt verordnet und bei der jeweiligen Krankenkasse schriftlich beantragt werden. Eine qualifizierte und kostenlose Beratung zu Kurangeboten sowie Unterstützung bei der Antragstellung bieten unter anderem die über 1.000 Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes an, eine gemeinnützige Stiftung, die unter der Schirmherrschaft der Frau des Bundespräsidenten steht (www.muettergenesungswerk.de). Auch in der derzeitigen Situation ist es möglich einen Kuraufenthalt zu planen. Die Kliniken sind gut gerüstet und haben ihre Abläufe, die Anzahl der aufgenommenen Familien sowie die therapeutischen Konzepte der aktuellen Pandemie-Situation angepasst, um den größtmöglichen Gesundheitsschutz für alle zu gewährleisten