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Ruhetage an Ostern abgesagt

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Viel diskutiert wurden in dieser Woche die Absage der Oster-Ruhe und die damit verbundene Entschuldigung der Bundeskanzlerin bei den Bürgerinnen und Bürgern. Sie selbst bezeichnete diese Idee einer fünftägigen Osterruhe als Fehler, appellierte aber auch gleichzeitig an die Bevölkerung die bestehenden Einschränkungen ernst zu nehmen und zu befolgen. Mehr denn je kommt es auf die Eigenverantwortung von uns allen an, um die gefährliche Virusmutante einzudämmen.

Ich habe großen Respekt für die Entschuldigung der Kanzlerin. Das zeigt einmal mehr ihren verantwortungsbewussten Führungsstil. Mitgetragen haben diese Entscheidung aber auch 16 andere Ministerpräsidentinnen und Präsidenten, die genauso Verantwortung für den Vorgang übernehmen müssen bzw. dies bereits getan haben. Daher erwarte ich nun, dass Konsequenzen aus dem Gelernten gezogen werden. Die gewohnten Bund-Länder-Runden bedürfen einer Überarbeitung, damit Entscheidungen nicht mehr im Zustand der Übermüdung mitten in der Nacht getroffen werden.

Wir befinden uns aber auch in einer neuen Phase der Pandemie. Zwar besteht die Bedrohung durch die verschiedenen Mutanten nach wie vor, aber es sind auch immer mehr Hochrisikogruppen (Vorerkrankte und über 80-Jährige) geimpft. Das bedeutet, dass wir unsere bisherigen Mechanismen anpassen müssen. Ich sehe nun ein hohes Maß an lokaler Verantwortung, die von Kommunen und den Ländern konsequent wahrgenommen werden muss. Mit meiner Stimme für den Rhein-Erft-Kreis im Bundestag werde ich mich auch dafür einsetzen.

Kraftstoffe der Zukunft – CDU legt Positionspapier vor

Bis 2030 wollen wir unsere Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 senken. Damit wir das erreichen, müssen wir vor allem den Verkehrssektor an Bord holen, denn er macht den drittgrößten Anteil an Treibhausgasemissionen aus.

Wir verfolgen einen technologieoffenen Ansatz und haben dazu in dieser Woche ein Positionspapier mit dem Titel „Durch Erzeugung und Nutzung regenerativer Kraftstoffe den Klimaschutz stärken“ vorgelegt. Wir weisen darauf hin, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor deutlich erhöhen muss. Es muss deshalb mehr Verkehr auf Schiene und Wasserstraßen verlagert und zugleich schrittweise die Energieabhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern werden. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und die Einführung des Emissionshandels in den Bereichen Wärme und Verkehr. Darüber hinaus wollen wir Investitionsanreize für regenerative Kraftstoffe erreichen. Es zeigt sich also: Klimaschutz und Wirtschaft funktioniert zusammen und die CDU/CSU ist dafür die richtige Partnerin

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Lobbyregistergesetz auf den Weg gebracht

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Am Donnerstag haben wir die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters beschlossen. Es soll beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden. Für Interessenvertreterinnen oder Vertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, besteht künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie gegenüber Mitgliedern des Bundestages oder den Fraktionen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interessen vertreten. Für Gespräche mit Ministerialbeamtinnen und Beamten in den Bundesministerien gilt diese Pflicht ab Ebene der Unterabteilungsleiter. Die Inhalte der einzelnen Gespräche müssen hingegen weder dokumentiert noch eingetragen werden. Das gebietet nicht nur der Datenschutz, sondern auch die Freiheit des einzelnen Mandats, welches unberührt bleibt.

Vor dem Hintergrund der beschämenden und klar falschen Vorfälle im Deutschen Bundestag rund um die Masken-Affäre, wo es letztendlich auch um Interessenvertretung ging, möchte ich eines nochmal deutlich unterstreichen: Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein, ist für mich eine Ehre und eine Verpflichtung zugleich. Wer dieses Amt ausüben darf, muss sich dabei allein am Nutzen für das Gemeinwohl orientieren. Das ist und das bleibt mein Anspruch, den ich auch mit den Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion teile.

Harte Strafen für Kindesmissbrauch und Kinderpornografie durchgesetzt

Leider mussten wir uns gestern auch einem sehr grausamen Thema im Bundestag widmen. Wir haben eine wirksame Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen und eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist Täter früher zu entdecken, härter zu bestrafen und auch künftige Taten zu verhindern. Angesichts der erschreckenden Zahlen, ist das auch bitter nötig: Fast 16.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland wurden 2019 Opfer sexueller Übergriffe. Die Dunkelziffer liegt vermutlich um ein Vielfaches höher. Der Bundestag hat dem sexuellen Missbrauch der Schwächsten unserer Gesellschaft nun einen entschlossenen Kampf angesagt.

Kern der beschlossenen Verschärfungen ist, dass Kindesmissbrauch künftig als das was es ist, und zwar als Verbrechen, und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug bestraft wird. Missbrauch und Konsum oder Verbreitung von Missbrauchsbildern muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts geahndet werden. Ich begrüße das ganz ausdrücklich, denn wir als CDU-CSU-Fraktion haben eine solche Verschärfung bereits seit Jahren gefordert. Genauso wichtig ist es aber, dass wir auch zukünftige Taten durch Prävention verhindern. So stellen wir sicher, dass Täter nie wieder beispielsweise ehrenamtlich im Umfeld von Kindern tätig werden können. Gefährliche Wiederholungstäter bekommen jetzt einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis. Besorgniserregende Entwicklungen on- und offline zwingen uns als Gesetzgeber aber auch dazu, immer wachsam zu bleiben. Es wird also nicht allein bei diesem Gesetz bleiben. Weitere Maßnahmen sollen bald folgen.

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Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vorgelegt

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In erster Lesung haben wir in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir das große Potential der Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausschöpfen wollen. Damit dies gelingt, müssen die umfangreichen bestehenden Regelungen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Unser Entwurf schafft Anreize, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und auf den Pflegebereich zu erweitern. Wir wollen zudem erreichen, dass die Vorteile der elektronischen Patientenakte noch stärker genutzt werden. Eine weitere Maßnahme ist die Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes im Gesundheitsbereich. Videosprechstunden sollen künftig auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich werden.

Ich halte das für einen gelungenen Vorstoß, denn die Digitalisierung im Gesundheitsbereich bietet für Patientinnen und Patienten enorme Vorteile. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass diese Möglichkeiten gut erklärt werden und für alle Altersgruppen leicht zugänglich sind.

BND-Gesetz geändert

Durch die in dieser Woche beschlossene Änderung des Gesetzes wird die rechtliche Grundlage für die technische Aufklärung des BND neu und deutlich präziser als zuvor geregelt. Sie wird an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu ausgerichtet. Wir konnten nur einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine differenzierte Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten der strategischen Fernmeldeaufklärung erreichen. Zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist darüber hinaus die Schaffung eines neuen Kontrollorgans, des sogenannten „Unabhängigen Kontrollrates“.

Der BND leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Die strategische Fernmeldeaufklärung stellt in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element dar. Durch sie ist der BND in der Lage, ohne Zeitverzug aktuelle Geschehnisse zu erfassen und politische Bedarfsträger und auch internationale Partner hierüber zu informieren. Dabei muss sich diese Aufgabe aber selbstverständlich immer an der aktuellen Rechtslage und gerichtlichen Entscheidungen messen lassen.

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