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Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Kaum ein Thema wird in diesen Tagen intensiver diskutiert, als das sogenannte 4. Bevölkerungsschutzgesetz. Wir wissen, dass das Coronavirus durch die Mutationen inzwischen ansteckender als zu Beginn der Pandemie ist und zudem zu schwereren Krankheitsverläufen führt. Ein Blick auf die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern bestätigt dies. Für die CDU/CSU-Fraktion steht deshalb fest: die dritte Welle muss gebrochen werden und zwar schnell, klar und entschlossen. Dazu brauchen wir das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, mit welchem wir Lockdown- Maßnahmen und Lockerungs-Perspektiven zusammenbringen wollen. Wir schaffen Einheitlichkeit statt Vielstimmigkeit. Wir sorgen für ein Mehr an Transparenz und Effizienz im Kampf gegen Corona. Ein so dynamisches Geschehen braucht ein genauso dynamisches politisches Vorgehen, dafür wollen wir sorgen. Der Staat und die Verwaltung vor Ort müssen noch schneller und effektiver reagieren.

Was genau aber beinhaltet das neue Gesetz? Die Corona-Notbremse erhält Gesetzesrang. Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz auf über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen an, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen der Länder die in dem neuen § 28b IfSG-E vorgesehenen flankierenden Maßnahmen. Sinkt die Inzidenz dort dann wieder an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen, so treten dort ab dem übernächsten Tag die Notbremsen-Maßnahmen außer Kraft. Es gilt dann wieder der Verordnungsrahmen der Länder. Wir setzen hier bewusst auf einen 5-tägigen Zeitraum, um ein Ping Pong aus Lockdown und Lockerung zu verhindern.

Zusätzlich soll der Bund zukünftig dieselben Handlungsmöglichkeiten wie die Länder erhalten, um die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. In ganz Deutschland gelten dann nachvollziehbare und einheitliche Maßnahmen. Ich hoffe natürlich trotzdem auf eine konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern und begrüße auch ausdrücklich die Initiativen der Länder entsprechende Maßnahmen und vor allem die Notbremse schon jetzt, auch ohne Bundesgesetz in Kraft zu setzen. Die neusten Umfragen bestätigen diesen Kurs. Ein Großteil der Deutschen hat den Ernst der Lage erkannt und befürwortet verschärfte Maßnahmen, um Leben zu schützen und vor allem Personal und Ressourcen auf Intensivstationen zu entlasten.

Nachtragshaushalt wird wegen Pandemie nötig

Aufgrund der Pandemie und der notwendig gewordenen Einschränkungen, verzögert sich die wirtschaftliche Erholung weiter. Wir brauchen deshalb angepasste und ausgeweitete Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Selbständige sowie zur Stützung der Wirtschaft allgemein. Das hat natürlich spürbare Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Als wir uns auf den Bundeshalthalt 2021 geeinigt haben, war noch eine Steigerung des realen Bruttoinlandsproduktes um 4,4 Prozent prognostiziert worden. Inzwischen gehen wir von  3,0 Prozent aus, womit auch entsprechende Steuermindereinnahmen einhergehen. Deshalb wollen wir nun mit einem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021 die eingetretenen Entwicklungen und deren finanzwirksame Auswirkungen berücksichtigen und damit die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes uneingeschränkt gewährleisten. So werden für die weiteren Unternehmenshilfen zusätzliche Mittel im Umfang von 25,5 Mrd. Euro und damit insgesamt 65 Mrd. Euro bereitgestellt.

Daneben werden für das BMG Mehrausgaben in Höhe von rund neun Mrd. Euro nachveranschlagt. Mit einer angepassten Globalen Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie tragen wir außerdem den im weiteren Verlauf auftretenden pandemiebedingten Erfordernissen  Rechnung.

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Exkurs: Europäische Gesundheitspolitik

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Im Rahmen der Corona-Pandemie ist die europäische Gesundheitspolitik prominent in den Fokus gerückt. Erstmals kam die Idee zu einer länderübergreifenden Gesundheitspolitik mit der Gründung der Europäischen Kohle-und Stahlgemeinschaft 1951 auf. Erste Maßnahmen im Bereich der Medikamente und Medizinprodukte, im Kampf gegen AIDS und Krebs wurden in den 1980er und 1990 Jahren verabschiedet. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die gemeinsame Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene erstmals formell in einem Rechtstext festgelegt. In den Jahren vor der Corona-Pandemie gab es keine Bestrebungen der Kommission die Kompetenzen der EU über koordinierende und ergänzende Maßnahmen auszubauen.

Mit der Corona-Pandemie und der Kritik am Umgang damit hat sich dies grundlegend geändert. Klar ist, die EU muss sich strategisch besser aufstellen und schneller reagieren können. Am 10. Juli 2020 verabschiedete das Europäische Parlament daraufhin eine umfassende Entschließung zur Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene nach der Coronavirus-Pandemie.

Impfung mit AstraZeneca ab 60 Jahren

Viele von Ihnen kennen es vielleicht: seit vielen Wochen freut man sich auf den eigenen Impftermin, der ein Stück mehr Normalität und vor allem einen hohen Schutz vor einer schweren Erkrankung verspricht. Für mich war es in dieser Woche soweit, denn ich gehöre zu den über 60-jährigen, die sich inzwischen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca impfen lassen können. Am Donnerstag erhielt ich die erste Spritze und die zweite folgt in zwölf Wochen. Ich spüre ein wenig Müdigkeit in den Knochen, aber nach einer langen Sitzungswoche ist das normal.

Eines möchte ich dabei nochmal deutlich sagen: Es handelt sich dabei auf keinen Fall um eine Sonderbehandlung für Politikerinnen und Politiker in Berlin. Wir werden nicht früher, als der Rest der Bevölkerung in unserer entsprechenden Altersgruppe, geimpft. Mein Impftermin ist allein auf eine Überarbeitung der Priorisierungsgruppen in Berlin zurückzuführen. Verantwortlich dafür ist die Empfehlung der STIKO, den AstraZeneca Impfstoff hauptsächlich an über 60-jährige abzugeben. Im Übrigen: Auch Frau Merkel hat sich erst an diesem Freitag impfen lassen.

Selbiges gilt im Übrigen auch in NRW und auch im Rhein-Erft-Kreis! Auch hier wurde die Impfpriorisierung inzwischen auf die 60 Jährigen ausgeweitet, die sich seit Ostern mit AstraZeneca impfen lassen können. Aus guten Gesprächen weiß ich, wie viele Menschen davon bereits profitieren konnten. Ich freue mich außerdem, dass ich durch meine Botschaften in den Sozialen Medien nochmals darauf aufmerksam machen konnte, dass alle 60-Jährigen und Älter sich nun impfen lassen können. Lassen Sie uns gemeinsam unseren Beitrag zur Beendigung der Pandemie leisten. Ein kleiner Pieks genügt.

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Lassen Sie uns miteinander ins Gespräch kommen

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Der stete Austausch mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Das ist für meine Arbeit im Bundestag unerlässlich. Ich freue mich deshalb über Ihre Anregungen, Fragen und Ideen im Rahmen der Bürgersprechstunde. Leider ist das nach wie vor nicht persönlich möglich, aber Sie können mich gerne anrufen. Am Montag, den 19.04, freue ich mich wieder über Ihren Anruf zwischen 18:00 und 19:00 Uhr!