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Impfaufruf – Erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer

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Das Bundeskabinett hat an diesem Freitag neue Regeln für die Einreise nach Deutschland beschlossen. Ab Sonntag gilt, dass Urlauber und Geschäftsreisende nur noch mit einem gültigen aktuellen Corona-Test nach Deutschland einreisen – egal, ob sie mit dem Flugzeug, per Bahn, mit dem Auto oder zu Fuß über die Grenze kommen. Geimpfte und von Corona Genesene sind von der Regelung ausgenommen, müssen aber einen Nachweis vorlegen können. Für Berufspendler soll es Ausnahmen geben. Besonders strenge Regeln sollen demnach für Menschen gelten, die aus Gebieten mit besorgniserregenden Virusvarianten nach Deutschland einreisen wollen. Dazu zählen zurzeit etwa Südafrika oder Brasilien.

Dies ist das richtige Signal. Es gilt entschlossen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Eine vierte Welle muss vermieden werden. Ich appelliere auch an Sie, persönlich sowie aber auch im Freunden- und Verwandtenkreis, für die Impfung zu werben. Unsere Bevölkerung ist jetzt nochmal gefordert ihre Vernunft und Solidarität hautnah anzuwenden. Die Regelung des Kabinetts teile ich uneingeschränkt und halte es für richtig. Nur so können wir weiteren negativen Auswirkungen effektiv begegnen.

Die Pflege im Wandel

Nicht erst seit der Corona-Pandemie steht die Zukunft der Pflege ganz oben auf unserer gesundheitspolitischen Agenda. Auch die jüngste verheerende Flutkatastrophe hat gezeigt, dass wir jeden Tag dafür sorgen müssen, dass die Pflege attraktiv bleibt und Einrichtungen personell und finanziell gut ausgestattet sind. In den vergangenen vier Jahren haben wir dafür schon viel in die Wege geleitet.

Zum Beginn der 19. Legislaturperiode haben wir unseren pflegepolitischen Schwerpunkt auf die Personalgewinnung und die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe gelegt. Damit dieses Personal zusätzlich auch mehr Kompetenzen erhält, haben wir die Konzentrierte Aktion Pflege (KAP) ins Leben gerufen, die wichtige Anregungen und Festlegungen geliefert hat. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz haben wir schon 2019 die Finanzierung zusätzlicher 13.000 Pflegefachkraftstellen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sichergestellt sowie Maßnahmen eingeführt, die den Arbeitsalltag der Pflegenden spürbar vereinfachen sollen. Auch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz finanziert sein Beginn des Jahres 20.000 zusätzliche Pflegehilfskraftstellen.

Ein wichtiger Ort des Geschehens sind die Krankenhäuser. Hier haben wir dafür gesorgt, dass es sich nicht mehr lohnt an der Pflege zu sparen. Seit letztem Jahr werden deshalb die Personalkosten für die pflegerische Versorgung am Bett des einzelnen Krankenhauses im Rahmen des Pflegebudgets erstattet und zweckgebunden finanziert. Wir haben außerdem Personaluntergrenzen eingeführt. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz realisieren wir ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro für notwendige Investitionen in unseren Krankenhäusern.

Ganz gezielte Auswirkung auf den Alltag der Pflegekräfte wird auch das Pflegepaket im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes haben. Ab September 2022 werden in der Pflegeversicherung nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihr Personal nach Tarif bezahlen. Auch erhalten sie mehr Eigenverantwortung in der Versorgung.

Wer also glaubt, dass wir Pflegerinnen und Pfleger nur durch Klatschen von den Balkonen helfen wollten, liegt weit daneben. Durch schnelle, verlässliche und umfangreiche finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen haben wir in der endenden Legislaturperiode viel zur Unterstützung aller Beteiligten in die Wege geleitet. Vor allem die Corona-Prämie war ganz besonders wichtig, um herausragende Leistungen anzuerkennen. Die beschriebenen Maßnahmen bauen nun dauerhaft darauf auf und damit bin ich sehr zufrieden.

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Aufruf zur Blut- und Plasmaspende für die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete

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Im Zuge der Corona-Pandemie und nun verstärkt auch durch die Urlaubszeit schrumpft der Bestand an Blutkonserven in Deutschland täglich. Grade in den von der Flutkatastrophe betroffen Gebiete, auch in unserer Nachbarschaft, werden diese aber dringend benötigt, um die vielen Verletzen versorgen zu können. Die deutschen Blutspendedienste schlagen bereits Alarm und melden, dass die Reserven für solcherlei Notfälle bereits sehr knapp werden. Gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und unserem Gesundheitsminister Jens Spahn rufe ich Sie daher dringend dazu auf Blut- und Plasma zu spenden.

Leider können bei uns derzeit nicht überall Termine angeboten werden, da die Infrastruktur durch das Wasser beschädigt ist. Informieren Sie sich daher bitte vorher bei den zuständigen Diensten, ob und wann Termine angeboten werden. Sollen vor Ort derzeit keine vergeben werden, können Sie auf eine nicht betroffene Region ausweichen. Die Konserven werden überall benötigt.

Blutkonserven und Blutprodukte sind nach schweren Unfällen, bei größeren Operationen oder zur Behandlung bestimmter Erkrankungen unverzichtbar und retten Leben. In Deutschland können Menschen im Alter von 18 bis 68 Jahren Blut spenden. Nach individueller ärztlicher Entscheidung kommen auch ältere Menschen für eine Spende in Frage.

Die Kriterien für eine Blut- oder Plasmaspende bleiben trotz der Corona-Pandemie weiterhin unverändert. Spendenwillige ohne Krankheitssymptome können wie gewohnt und sicher Blut und Plasma spenden. Die umfassenden Hygienekonzepte in den Einrichtungen  stellen sicher, dass kein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit Corona besteht.

Wenn Sie sich also gesund und fit fühlen, bitte ich Sie eine Blut- oder Plasmaspende in Erwägung zu ziehen. Ihr Gesundheitszustand wird routinemäßig auch vom Gesundheitspersonal vor Ort überprüft. Wenn Sie bereits gegen das Corona-Virus geimpft sind, stellt das keine Hürde für eine Spende dar. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.blutspenden.de

Ich freue mich, wenn Sie mitmachen!