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Eindeutiges Ergebnis für die Evakuierungsmission in Afghanistan

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Die Bemühungen der deutschen Bundeswehr die Evakuierungsmission zu sichern und denjenigen zu helfen, die vor Ort zu Recht auf unseren Schutz setzten, haben wir am Mittwoch nachträglich mandatiert. In Ausnahmefällen, wie wir ihn hier zweifelsohne haben, ist ein solcher nachträglicher Beschluss möglich. Die Situation entwickelte sich im großen Tempo weiter. Seit gestern Abend wissen wir nun, dass die Evakuierungsmission der Bundeswehr beendet wurde. Die Leistungen unserer Soldatinnen und Soldaten ist enorm, wofür ihnen unser großer Dank und Respekt gebührt.

Nach Abschluss der Mission gilt es nun Wort zu halten. Deutschland hat sich verpflichtet auch weiterhin Bemühungen anzustellen, um die Ortskräfte zu schützen und den afghanischen Bürgern zu helfen, die durch den Vormarsch der Taliban in noch größere Not gestützt worden sind. Dafür brauchen wir kluge Konzepte und vor allem auch die außenpolitische Stärke und Sprache der europäischen Union. Auch den gut 150.000 Männern und Frauen, die ihren Dienst in Afghanistan geleistet haben, sind wir eine nüchterne und umfassende Aufarbeitung schuldig. Wir müssen auch in Zukunft an der Seite der afghanischen Bevölkerung stehen.

Dringend notwendige Unterstützung für Hochwasser-Gebiete beschlossen

Beim Hochwasser Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und bei uns in Nordrhein-Westfalen sind mindestens 180 Menschen gestorben. Noch immer werden Frauen und Männer in den betroffenen Landstrichen vermisst. Hunderte Menschen waren verletzt worden, Familien verloren ihr Zuhause, Landwirte ihr Vieh und ihre Felder, Betriebe ihre Produktionsstätten. Auch unsere direkte Nachbarschaft wurde schwer getroffen, was mich noch immer sehr bewegt und traurig macht. Ich begrüße es deshalb ganz ausdrücklich, dass wir uns am Mittwoch ausreichend Zeit genommen haben, um in unserer Sondersitzung über das Gesetz zu Staatshilfen für die Opfer der Flutkatastrophe zu debattieren und den Toten mit einer Schweigeminute zu  gedenken.

Das Aufbauhilfegesetz 2021, über das das ich hier bereits berichtete, sieht vor, dass Bund und Länder bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser entstanden sind, zu beseitigen. Es geht dabei um den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Unternehmen, aber auch von Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Schienen. Geplant ist zudem, die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags in den betroffenen Gebieten vorerst auszusetzen, wenn ein Unternehmen wegen des Hochwassers in finanzielle Schieflage geraten ist. Die Verfahren sollen zudem so vereinfacht werden, dass Bürokratie kein Hindernis für den Wiederaufbau darstellt.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen möchte ich damit auch ein wichtiges Signal aussenden: Wir lassen niemanden allein und niemanden im Stich. Grade  den betroffenen Kommunen, die Großes geleistet haben und jeden Tag an ihre Belastungsgrenze kommen, möchte ich sagen, dass ihnen unsere volle Solidarität gilt. Viele Ersthelfer, wie etwa Landwirte, brauchen jetzt selbst Hilfe – genau da wollen wir mit dem Gesetzespaket ansetzen.

Die Verabschiedung des Aufbauhilfegesetzes soll in der für den 7. September vorgesehenen Bundestagssitzung erfolgen. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen, die Länderkammer will am 10. September endgültig über die Staatshilfen entscheiden.

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Epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert

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In dieser Woche haben wir auch erneut über die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite debattiert. Schlussendlich stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten zu. Mit Blick auf das weiterhin dynamische Ausbreitungsgeschehen und die damit einhergehende ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in NRW und der gesamten Bundesrepublik habe auch ich für das Fortbestehen für maximal drei weitere Monate gestimmt. So reduzieren wir die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und verhindern die Überlastung des deutschen Gesundheitssystems. Meines Erachtens nach gibt es zwei wesentliche Gründe, die mich zur Zustimmung bewogen haben:

Zum einen sprechen sowohl RKI, als auch die WHO weiterhin von einer Notlage, die man nicht ignorieren kann. Grade die Gefahren der Delta-Variante müssen wir ernst nehmen. Zum anderen benötigten die Bundesländer diese Feststellung der epidemischen Lage als rechtliche Grundlage für ihre eigenen Verordnungen.

Die meisten Regelungen, die uns heute noch im Alltag begegnen, etwa die Maskenpflicht, sind bereits im Frühsommer in gesonderten Gesetzen verankert worden, die ohnehin und unabhängig von der beschlossenen Verlängerung der epidemischen Lage gelten. Es waren nun also vor allem die Länder, die inständig und einstimmig um einen erneuten Beschluss des Bundestages gebeten haben. Dem sind wir nachgekommen. Mit dem Beschluss geben wir den Ländern die notwendige Flexibilität, um einen Handlungsspielraum aufrechtzuerhalten. Selbstverständlich befinden wir uns nun, da viele Menschen das Impfangebot wahrgenommen haben, in einer Situation, in der wir uns alle mehr denn je Freiheiten wünschen. Deshalb ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Lagebewertung nun nicht mehr an die Inzidenzzahlen gebunden ist, sondern wir der Hospitalisierungsrate eine zentrale Rolle einräumen. Zum jetzigen Zeitpunkt in der Pandemiebewältigung erlaubt uns das eine realistischere Bewertung der Gesamtsituation. Als Politik haben wir weiterhin den klaren Auftrag die Gesundheit aller Menschen zu schützen. CDU und CSU sind dafür die verlässlichsten Partner.

Veedelsverzäll in Pulheim

Endlich können die Bürgersprechstunden auch wieder analog fortgesetzt werden. In dieser Woche habe ich unter dem neuen Format „Veedelsverzäll“ zu einem Austausch in die Außengastronomie des Wirtshauses am Marktplatz in Pulheim eingeladen. Es hat mich gefreut, dass so viele Bürgerinnen und Bürger meiner Einladung gefolgt sind. Entsprechend vielfältig war die Themenpalette, die von der Bundes-und Kommunalpolitik über das Ehrenamt und Vereinswesen bis hin zur Stadtentwicklung reichte. Der Dialog ist wichtig, denn angesichts der Auswirkungen aufgrund der pandemischen Lage gilt es nun wieder, den Alltag aufzunehmen und Prozesse wieder in Gang zu bringen. Hierzu gehört auch das gesellschaftliche Leben.

Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Positionen, doch der Austausch ist eine entscheidende Grundlage für die Bewältigung unserer Herausforderungen. Ich freue mich auf die Fortsetzung des „Veedelsverzälls“ in einer anderen Stadt des Kreises. Kommen Sie gerne beim nächsten Mal dazu. Ich freue mich auf Sie.

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Besuch an der Uniklinik Köln zum gesundheitspolitischen Austausch

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Am Dienstag führte mich mein Weg zur Uniklinik nach Köln. In regelmäßigen Abständen tausche ich mich mit den unterschiedlichsten Professoren vor Ort aus, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Entwicklungen in der Gesundheitspolitik miteinander zu verbinden. Die Erkenntnisse gilt es wechselseitig zu vermitteln, damit durch neue medizinische Entwicklungen zügig auch die Patientinnen und Patienten profitieren können.

Bei dem gesundheitspolitischen Austausch mit Damian Grüttner, Stellv. Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor, und Univ.-Prof. Dr. Edgar Schömig, Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor, wurde klar, dass wir mit der Uniklinik einen exzellenten Standort in unserer Region haben mit großer Strahlkraft, auch für die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis. Es gilt in Zukunft die Synergien mit den einzelnen Krankenhäusern zu stärken, damit verschiedene Spezialisierungen zur Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder vor Ort Anwendung finden.

Als Gesundheitspolitiker freue ich mich, die Prozesse zu begleiten und werde mich auch zukünftig für eine qualitativ hochwertige Versorgung im Bund und in unserer Region einsetzen.