26kw39_HeadNewsletter_1920

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die Sitzungswoche nach dem vergangenen Wahlwochenende hat es in jedweder Hinsicht in sich gehabt. Die Ergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin haben mich schon sehr erschüttert. Trotz aller bestehenden Problemstellungen, der Diskussionen über verlorengegangenes Vertrauen und auch der Kritik an den Regierungsparteien fällt es mir schwer zu verstehen, wie sich breite Teile der Bevölkerung in derart starken Wechselbewegungen von einem Extrem in das andere bewegen.

Dies muss selbstverständlich als demokratischer Prozess grundsätzlich respektiert werden. Ob dies aber letztlich die Arbeit zur Stabilisierung unseres Landes inmitten der internationalen Krisen leichter macht, wage ich ganz ernsthaft zu bezweifeln. Naturgemäß gab es dann auch in den Gremien in dieser Woche, insbesondere in der Fraktionssitzung, angeregte Diskussionen und kritische Äußerungen. Mich hat allerdings sehr gefreut, dass all diese Wortbeiträge von Respekt getragen waren. Natürlich muss in einer unbefriedigenden Situation Kritik möglich sein und ist auch berechtigt. Es gilt aber immer, die Würde des Gegenübers anzuerkennen. Dies ist allen Rednerinnen und Rednern uneingeschränkt gelungen.

Am Mittwoch verfolgte ich dann die erste Regierungsbefragung „meines“ Ministers Dr. Carsten Linnemann. Die Regierungsbefragung, also die unmittelbare Fragestellung der Abgeordneten an den Minister, ist die direkteste Form des Austauschs und zugleich eine echte Prüfung. Minister Linnemann hat die Fragen, insbesondere auch die der Opposition, souverän beantwortet und ist dabei auch keine Botschaft schuldig geblieben. Er hat erneut gezeigt, dass er sich in seinem neuen Arbeitsbereich bereits sicher bewegt und zugleich durchaus persönliche Akzente setzen möchte, die von Vertrauen und Empathie geprägt sind.

Zuvor habe ich gemeinsam mit ihm die Sitzung des Gesundheitsausschusses besucht. Nachdem Minister Linnemann die Haushaltssituation dargestellt hatte, durfte ich den Bericht zu den Geldanlageproblemen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vortragen. Die aus der Presse bekannten Verluste werden derzeit intensiv durch die Bundesanstalt für Soziale Sicherung ausgewertet und bewertet. An dieser Stelle gilt es allerdings auch klar festzuhalten, dass die Anlagen an sich grundsätzlich zulässig sind und ganz klaren Regularien unterliegen. Sie müssen allerdings weder angezeigt noch genehmigt werden. Inzwischen ist der Katalog der zulässigen Anlageformen noch einmal eingeschränkt worden. Selbstverständlich werden die Vorgänge auf ihre Schwachstellen hin zu untersuchen sein. Sollte es im Rahmen des Managements oder der Aufsicht zu Fehlern gekommen sein, wird dem selbstverständlich nachgegangen werden.

Ursprünglich stand für mich in dieser Woche eine zweitägige Reise nach New York auf dem Terminplan, wo das UN High-Level Meeting der Vereinten Nationen zu Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion (PPPR) stattfindet. Dort sollte ich ursprünglich den Standpunkt der Bundesrepublik Deutschland vor der Vollversammlung vortragen. Da allerdings am heutigen Freitag eine Reihe relevanter namentlicher Abstimmungen anstand, wurde meine Reise kurzfristig abgesagt, um zweifelsfrei meiner Verpflichtung als Abgeordneter im Bundestag nachkommen zu können. Dies zeigt erneut, dass man insgesamt, aber vor allen Dingen jetzt auch in der neuen Funktion, in höchstem Maße flexibel sein muss.

Aufgrund meiner Anwesenheit in Berlin gab es dann auch verschiedene Gelegenheiten zum Austausch. Am Mittwochnachmittag ging es zu einem Parlamentarischen Fachgespräch bei der evangelischen Kirche zum Thema „Selbstbestimmung schützen und Suizidprävention stärken“. Zurzeit arbeitet das Ministerium an einem Suizidpräventionsgesetz und gleichzeitig eine Abgeordnetengruppe am Thema der Suizidassistenz. Beide Themen bedingen sich wechselseitig und sollten sinnvollerweise auch aufeinander abgestimmt werden. Ich konnte gegenüber der evangelischen Kirche die politischen Bewertungen vortragen und zugleich die entsprechende Positionierung der Kirche entgegennehmen.

Im unmittelbaren Anschluss ging es dann zum Parlamentarischen Abend der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, wo ich gemeinsam mit meiner Kollegin Dr. Lina Seitzel (SPD) und dem Journalisten Michael Bröcker zum Thema der Primärversorgung Rede und Antwort stand. Das Konzept, wonach jeder Patient zunächst im Rahmen des Erstkontaktes einen Hausarzt oder gegebenenfalls eine digitale Erstbewertungsstelle aufsuchen soll, wird dem Grunde nach breitflächig begrüßt, zugleich aber im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit und Praktikabilität hinterfragt. Der Diskussionsabend bot einen regen Austausch mit Hausärzten, Apothekern und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer, um diese Aufgabenstellung für die Zukunft richtig einzuordnen. Ich persönlich vertrete dabei sehr nachdrücklich den Standpunkt, dass die Patienten dieses neue System insbesondere dann positiv bewerten werden, wenn sie spüren, dass ihnen durch die gezielte Ansprache und das Konzept schnell, zielgerichtet und vor allem fachlich kompetent in dem mittlerweile sehr unübersichtlich gewordenen Gesundheitssystem geholfen wird. Ich halte insofern auch nichts von Sanktionen. Der Erfolg dieses neuen Konzepts sollte letztendlich die Patienten in diese Form der Versorgung einbinden.

Ein politisches Highlight war dann am Donnerstag die Debatte zur ersten Lesung des Gruppenantrags zur Widerspruchsregelung bei der Organspende. Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist aus der Mitte des Deutschen Bundestages entwickelt worden. Auch ich unterstütze inzwischen diesen Lösungsansatz, wonach bei einer nicht erfolgten Äußerung die Organspende als zulässig betrachtet wird. In dieser Debatte wurden noch einmal unterschiedliche Positionen ausgetauscht.

Besonders stark fand ich den abschließenden Satz aus dem Redebeitrag von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Solidarität ist keine Einbahnstraße“.

Denn bei der Diskussion dieser Fragestellung, die teilweise sehr stark unter ethischen Gesichtspunkten geführt wird, sollten wir uns auch vor Augen halten, dass es viele Menschen gibt, die es im Falle einer eigenen Bedürftigkeit als selbstverständlich ansehen, dass ihnen geholfen wird, und auch alle Hebel in Bewegung setzen würden, um für sich selbst ein Ersatzorgan zu erhalten. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn sowohl die Möglichkeit als auch die Bereitschaft zur Organspende breiter aufgestellt ist. Nach wie vor stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste, während pro Jahr nur etwa 900 Menschen mit einem Spenderorgan versorgt werden können. Meine zahlreichen Besuche in den vergangenen Jahren bei den verschiedenen Institutionen haben mir gezeigt, dass der positive Effekt, der durch eine Organspende in vielfältiger Hinsicht entstehen kann, dieses Format der Entscheidungsfindung rechtfertigt. Es sind dabei nicht immer nur die Organempfänger, denen durch eine Transplantation glückliche Jahre beschert werden können. Auch Angehörige von Spendern berichten immer wieder davon, dass ihnen die erfolgte Spende angesichts des plötzlichen und meist sehr tragischen Verlusts eines geliebten Menschen ein Gefühl von Trost und innerem Frieden gegeben hat. Es gibt also viele Facetten, die bei dieser schwierigen Frage betrachtet werden müssen.

Der gestrige Abend endete dann mit einem kurzen Besuch beim Parlamentarischen Abend des BVMed, des Bundesverbands der Medizintechnik, in dem alle deutschen Medizinprodukte-Unternehmen organisiert sind. Medizinprodukte reichen von ganz einfachen Gegenständen wie Spritzen oder Nadeln bis hin zu hochkomplexen Hilfsmitteln wie Kathedern, Stents oder auch Herzschrittmachern. Dieser Bereich ist wirtschaftspolitisch sehr stark von mittelständischen Unternehmen geprägt. Teilweise blicken diese Unternehmen auf eine jahrzehnte- oder sogar jahrhundertalte Tradition zurück, einige sogar mit Wurzeln im Handwerk. Sie leisten Bemerkenswertes und sind aus der medizinischen Versorgung nicht wegzudenken. Zugleich ermöglichen ihre Produkte immer wieder ungeheure medizinische Erfolge. Auch hier gibt es eine Reihe regulatorischer Fragen, die ich dann gestern zusammen mit meiner lieben Kollegin aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Staatssekretärin Gitta Connemann, die gleichzeitig auch Mittelstandsbeauftragte ist, mit den Akteuren besprechen konnte.

Da die Gesundheitslandschaft derzeit sowohl im Hinblick auf die Versorgung als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr lebhaft ist, bleibt das unmittelbare Gespräch eine wesentliche Grundlage für eine gute Entscheidungsfindung.

Am heutigen Freitag wird mich die parlamentarische Debatte noch sehr lange hier in Berlin festhalten, so dass ich wahrscheinlich erst kurz vor Mitternacht im Rhein-Erft-Kreis eintreffen kann, um dann allerdings am kommenden Montagmorgen bereits wieder die Reise nach Berlin anzutreten. Die politische Arbeit ist dadurch umso mehr inhaltlich spannend als auch abwechslungsreich geworden. Ich freue mich aber auch immer wieder auf die Gelegenheiten, mich zuhause mit den Menschen austauschen zu können.

Abschließend möchte ich mich auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich für die zahlreichen Geburtstagsgrüße anlässlich meines Geburtstags am vergangenen Montag bedanken. Ich war wirklich sehr bewegt und gerührt, über wie viele Kanäle mich die Glückwünsche und persönlichen Worte erreicht haben. Es ist immer wieder schön festzustellen, wie viele Menschen doch immer wieder den Kontakt suchen.

Für das kommende, wahrscheinlich schon wieder etwas herbstliche Wochenende wünsche ich alles erdenklich Gute.

Herzliche Grüße

Ihr/Euer

Unterschrift Kippels blau
Dr. Georg Kippels MdB

Reformkurs fortsetzen

25kw39_Bundestag©DtBundestag

Die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, bei denen die Parteien am linken und rechten Rand den Wahlsieg davongetragen haben, sind, wie bereits erwähnt, äußerst besorgniserregend und – wie unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Frei es formulierte – eine echte „Zäsur“. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dennoch ist es jetzt wichtig, daraus nicht die falschen Konsequenzen zu ziehen – wir stehen auch weiterhin vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Vieles ist liegengeblieben in den vergangenen Jahren. Die Koalition ist angetreten, um unserem Land mit grundlegenden Reformen den Aufschwung zurückzubringen und Wohlstand für alle Generationen zu sichern. Deshalb gilt es, den Reformkurs beizubehalten und die geplanten Strukturreformen bei Pflege, Gesundheit und Rente umzusetzen.

So können wir z.B. bei der Rente doch nicht einfach hinnehmen, dass die Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer weiter steigen und gleichzeitig das Alterssicherungsniveau immer weiter sinkt. Es braucht positive Perspektiven sowohl für diejenigen, die bereits in Rente sind, als auch für diejenigen, die in fünf, zehn oder zwanzig Jahren in Rente gehen. Ähnlich ist es bei der Kranken- und Pflegeversicherung – es geht darum, diese Systeme endlich zukunftsfest aufzustellen.

Die Handlungs- und Reformfähigkeit der Koalition auch in schwierigen Zeiten haben wir in dieser Woche schon einmal unter Beweis gestellt: Nicht nur, dass wir 27 Gesetzesvorhaben im Plenum beraten haben, sondern wir haben uns auch auf einen Tankrabatt für die kommenden drei Monate und einen Spritpreisdeckel ab dem 1. Januar 2027 geeinigt, der in dieser Woche ebenfalls verabschiedet wurden.  

Frühstartrente: Startkapital für private Altersvorsorge

In dieser Woche haben wir auch den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beraten – ein weiterer Reformschritt, um die Rente zukunftsfest zu machen und ein wichtiges Vorhaben der Union. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 sollen alle Kinder, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich 10 Euro vom Staat erhalten. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern und durch den Schulunterricht begleitet am Kapitalmarkt investiert werden. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Doch selbst wenn das nicht passiert und weder vor dem 18. Geburtstag noch danach auch nur ein Cent hinzugezahlt wurde, können dank der jahrzehntelangen Investition Beträge von mehreren zehntausend Euro zusammenkommen. Zusätzliche Einzahlungen durch Eltern, Angehörige oder Dritte in das Depot sind möglich, pro Jahr bis zu einer Höhe von 6.840 Euro.

Ich halte diese Initiative für sehr sinnvoll: Junge Menschen erhalten damit ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge. So unterstützen wir sie beim Vermögensaufbau und stärken zugleich ihre Finanzbildung.

26kw39_Haushalt©ChristianeLang

Organisierte Kriminalität: grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung

26kw38_InnereSicherheit©TobiasKoch

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten nehmen wir die organisierte Kriminalität ins Visier. Ziel ist es, insbesondere bei grenzüberschreitender organisierter und schwerer Kriminalität kriminell erlangtes Vermögen schneller aufzuspüren, zu sichern, einzuziehen und effizient zu verwalten. Dafür werden die Vermögensabschöpfungs- und verwaltungsstellen gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert. Das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle, während den Staatsanwaltschaften zentrale justizielle Aufgaben zukommen. Damit stärken wir ein zentrales Prinzip konsequenter Kriminalitätsbekämpfung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen – auch nicht über Grenzen hinweg.

Jugendschutz in den sozialen Medien

Dass viele Inhalte und der Algorhythmus sozialer Medien Kinder und Jugend negativ beeinflussen, ist seit Langem bekannt. Nicht zuletzt die Ergebnisse der PISA-Studie 2025 veranschaulichen, dass die Generation Z in zentralen Bildungsbereichen schlechter abschneidet als frühere Jahrgänge. Ungeachtet dessen fehlt bislang eine wirksame Regelung, die die Risiken für psychische Gesundheit, etwa bei Essstörungen wie Magersucht, Adipositas, sowie bei Depressionen, und auch Folgen für Konzentration- und Lesefähigkeit systematisch verringert. Deshalb gilt es auch, beim Jugendmedienschutz in Deutschland anzusetzen und ihn zu verbessern.

Eine EU-weite Regelung, Anbieter von sozialen Medien zu verpflichten, Jugendschutzmaßnahmen standardmäßig in die Apps einzubauen, wäre sicherlich die beste Lösung. Da dies jedoch Zeit braucht, setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin für ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen ein. Dabei orientieren wir uns an dem Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Das bedeutet: Je höher das Risiko einer App für Kinder und Jugendliche ist, desto höher das Mindestalter. Statt eines pauschalen Verbots setzen wir auf einen risikobasierten Ansatz, der sich nach den jeweiligen Angeboten der Anbieter richtet und Anreize für sichere Angebote schafft.

Parallel müssen Medienkompetenz bei Eltern, Kindern und Jugendlichen gefördert und Straftatbestände gegen digitale Gewalt, etwa sexuelle Belästigung von Kindern und sexuelle Erpressung, wirksam geschärft werden.

Auf EU-Ebene wird ebenfalls über Zugangsbeschränkungen anhand von Altersstufen diskutiert – hier hat die Kommission mit ihrem EU Kids Act gerade einen Vorschlag vorgelegt. Er ist ein erster Schritt, der aber viele Fragen, zum Beispiel bei kindgerechten Apps oder dem Vollzug, offenlässt. Deshalb: Solange es keine EU-weite Lösung gibt, braucht es nationale Regelungen. Und für diese setze ich mich ein.

26kw38_Smartphone©TobiasKoch

Jugendwettbewerb Denkt@g 2026

26kw39_JugendwettbewerbDenkt@g

Seit 2001 nimmt die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) alle zwei Jahre den Holocaust-Gedenktag zum Anlass, um einen bundesweiten Internetwettbewerb für junge Leute zu starten, der sich mit Erinnerung und Gedenken, aber auch der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft befasst.
Im Rahmen des diesjährigen Wettbewerbs sind junge Leute zwischen 16 und 22 Jahren dazu aufgerufen, sich in Texten, Recherchearbeiten, Interviews und anderen Projekten mit dem Themenschwerpunkt „Ihre Geschichte (er)zählt – Frauen im Holocaust“ auseinanderzusetzen. Die Beiträge sollen in Form von Instagram-Kanälen kreativ aufbereitet und bis zum 31. Oktober eingereicht werden. Es winken Geldpreise in Höhe von insgesamt 6.000 Euro sowie diverse Sachpreise. Zusätzlich erhalten die besten 15 Projekte eine Fahrt nach Berlin zur Preisverleihung im Januar 2027. Alle weiteren Informationen gibt es unter: https://www.kas.de/de/denktag-wettbewerb. Viel Erfolg!

Barrierefreiheit

curl "api_endpoint_here" -H "x-api-key: x48kUTsakDaWZR111mtG0aCM1x3gqC6I4lw9fUQO"