Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
nach zwei sehr abwechslungsreichen Wochen habe ich nun wieder die Gelegenheit, Sie über meine politischen Aktivitäten in Berlin und darüber hinaus zu informieren.
Die vergangene Woche startete zunächst mit einer kurzen Reise nach Kopenhagen, wo das 76. WHO Regionalkomitee für Europa stattfand. Diesem Regionalkomitee gehören 53 europäische Länder an, und dort findet regelmäßig der Austausch über gesundheitstechnische Fragen statt. Diese Treffen sind immer wieder sehr interessant, weil man Einblicke in die verschiedenen Bedürfnisse der einzelnen Länder und ihrer Bürgerinnen und Bürger bekommt. Es kommt dort allerdings auch immer wieder zu streitigen Positionen zwischen Russland und der Ukraine, weil Russland allen Ernstes auch in diesem Gremium versucht, seine humanitär korrekte Kriegsführung zu erklären, obwohl allen anderen klar ist, dass zielgerichtet Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen geflogen und gefahren werden.
Besonders spannend an diesem Treffen war diesmal, dass ich mich mit fünf Kandidaten austauschen konnte, die sich für die Nachfolge von Dr. Tedros als Generaldirektor der WHO beworben haben. Die Neubesetzung findet bei der Weltgesundheitsversammlung im Mai nächsten Jahres statt. Die Kandidaten kommen aus Belgien, Spanien, Indonesien, Katar und Saudi-Arabien. Mit all diesen Vertretern konnte ich ihre Wahlprogramme bzw. Perspektiven für die zukünftige Arbeit der WHO erörtern. Im Moment hat Deutschland allerdings noch kein Stimmrecht. Zunächst müssen jetzt drei Kandidaten vorausgewählt werden, danach findet dann die endgültige Ausscheidungswahl bei der nächsten Weltgesundheitsversammlung statt. Dort sind wir voll stimmberechtigt und werden natürlich auch ein waches Auge darauf haben, welcher Kandidat unseren Vorstellungen für die künftige Arbeit der WHO entspricht.
Am Mittwoch ging es dann in Windeseile von Kopenhagen nach Berlin, wo – zumindest meinem Gefühl nach – wohl die 36. Besuchergruppe zu einem lockeren Austausch bei kühlen Getränken und Keksen wartete. Leider war es aufgrund meiner späten Anreise nicht mehr gelungen, die obligatorische Runde in einem Brauhaus durchzuführen. Aber auch das Berliner Bier aus der Flasche ist geeignet, gute Stimmung auszulösen. Bei diesem sehr unterhaltsamen und lustigen Abend gab es viele nette Gespräche, und zu meiner ganz besonderen Freude erhielt ich kleine und sehr freundliche Dankesgeschenke von den ehemaligen Schützenkönigspaaren Andi und Angi Jobs aus Königshoven und Georg und Sonja Westerholz aus Bedburg. Da die Reise wieder von meiner Wahlkreisbüroleiterin Sandra Klein geleitet wurde, war sogar die designierte Schützenkönigin für das Jahr 2027 mit dabei. Die Reise stand deshalb komplett unter dem Zeichen des Schützenwesens.
Zum Ende der Woche durfte ich dann noch ein Grußwort bei der Hauptversammlung des Hartmannbundes, des Deutschlandverbandes der Ärzteschaft, übermitteln. Auch dort konnte ich die neuen gesundheitspolitischen Perspektiven vorstellen und einige Eckpunkte formulieren.
Von dort ging es dann direkt wieder nach Hause, wo zunächst am Samstagmorgen in Pulheim verdiente Mitglieder für ihre CDU-Mitgliedschaften von bis zu 55 Jahren ausgezeichnet wurden.
Am Abend fand dann der wunderbare Königsehrenabend der Schützenbruderschaft St. Sebastianus Bedburg statt, wo das Schützenkönigspaar Markus und Sandra Klein mit der Amtskette ausgezeichnet wurde. Jetzt beginnt für sie die Reise, die von unserem gemeinsamen Zug, den Bückeburger Jägern von 1967, traditional begleitet wird. Am Montagmorgen ging es dann wieder in aller Herrgottsfrühe nach Berlin. Die Anreise zum Kölner Flughafen hat immer einen ganz besonderen Charme, weil man nie weiß, ob man rechtzeitig durch die Baustelle am Eifeltor durchkommt. Auf den letzten Drücker ist es dann glücklicherweise gelungen.
In dieser Woche gab es auch wieder eine Reihe politischer Highlights für mich und den gesamten Bundestag. Im gesundheitspolitischen Bereich wurde der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes durch Minister Dr. Carsten Linnemann in das Parlament eingebracht. Im direkten Nachgang dazu habe ich am selben Abend mit den Vertreterinnen und Vertretern der beiden Koalitionsfraktionen die sog. Berichterstattergespräche zur Beratung des Gesetzes aufgenommen. Diese Gespräche erfordern höchste Konzentration und vor allen Dingen auch immer die Bereitschaft, zwischen den beiden Parteien Kompromisse zu entwickeln.
Am heutigen Vormittag war ich dann für den Minister bei der Jubiläumsveranstaltung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Dieser befasst sich seit zehn Jahren mit der Entwicklung von Innovationsprojekten, wobei der Erfolg noch ausbaufähig ist. Diese Institution ist allerdings sehr wichtig, um neuen Strukturen eine wissenschaftliche Untermauerung zu geben.
Nach einer weiteren Berichterstatterrunde, diesmal zum Entwurf eines Medizinregistergesetzes, geht es dann endlich wieder nach Hause, um am Wochenende die ersten karnevalistischen Aktivitäten mitverfolgen zu können. Eine schöne Abwechslung, denn bis zum Ende des Jahres ist mein Arbeitsprogramm in Berlin noch komplett mit Beratungen und Gesprächen gefüllt. Vielleicht gelingt es aber doch, dass wir uns zwischendurch bei der ein oder anderen Gelegenheit treffen und austauschen können.
Für den Herbst noch eine kleine Erinnerung: Auch ich habe diese Woche in der Apotheke meine routinemäßige Grippe- und Coronaschutzimpfung bekommen. Ich bitte Sie, auch einmal ernsthaft darüber nachzudenken, weil der Schutz nicht nur für diese Infektionskrankheiten gilt, sondern darüber hinaus auch gegen Krankheiten wie z. B. Demenz, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen Schutz bieten kann. Ein kleiner Piks mit großer Wirkung! Informieren Sie sich bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke, wie Ihr Impfstatus ist. Meistens dauert dies nur wenige Minuten, und der Herbst ist gesichert.
Alles Gute und liebe Grüße im Moment noch aus Berlin!
Herzlichst
Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels MdB
Diese Woche haben wir mit dem „Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ ein wichtiges verkehrspolitisches Vorhaben verabschiedet. Denn damit machen wir die Fahrschulausbildung moderner, flexibler und vor allem bezahlbarer – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Aus meiner Sicht ist die Reform ein wichtiger und richtiger Schritt: Gerade im ländlichen Raum ist der Führerschein eine wesentliche Voraussetzung für Mobilität, berufliche Chancen und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig sind die Kosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Es muss darum gehen, dass der Führerschein nicht zum Luxusgut wird.
Konkret sieht die Reform vor, die theoretische Fahrausbildung künftig vollständig digital zu ermöglichen. Außerdem entfällt die bisher starre Anzahl vorgeschriebener Sonderfahrten. Stattdessen soll sich die praktische Ausbildung stärker am individuellen Leistungsstand der Fahrschüler orientieren. Ergänzend ist eine befristete Erprobung zusätzlicher Fahrpraxis unter Begleitung – zum Beispiel der Eltern – vorgesehen. Auch der Fragenkatalog der theoretischen Prüfung wird überarbeitet und die Fahrschulen werden von bürokratischen Vorgaben entlastet. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sollen künftig reduziert sowie die Fortbildung von Fahrlehrern vereinfacht werden. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Kosten für den Führerschein deutlich gesenkt werden.
Wichtig ist für mich allerdings auch, dass die Kostenreduzierung nicht zulasten der Verkehrssicherheit geht. Die fachliche Verantwortung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer muss erhalten bleiben. Deshalb braucht es weiterhin verbindliche Qualitätsstandards für eine gute Fahrausbildung.
Gemeinsam mit der Modernisierung der Fahrerlaubnisverordnung durch die Länder im Bundesrat wird daraus eine praxistaugliche Reform, die Kosten senken kann und die Erfahrungen aus Fahrschulen und Praxis ernst nimmt. Die Reform greift zudem zentrale Ziele unseres Koalitionsvertrages auf: Digitalisierung, Bürokratieabbau und die Stärkung individueller Mobilität.
Ebenfalls diese Woche haben wir uns in erster Lesung mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) befasst. Ziel der Reform ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren, Bürokratie abzubauen und die pflegerische Versorgung so zukunftsfähig zu gestalten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Prävention und Rehabilitation zu stärken, um Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern. Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch eine Vereinfachung der Leistungen entlastet werden. Geplant sind flexiblere Leistungsbudgets und ein digitales „Pflege-Cockpit“, über das künftig Informationen, Anträge und Leistungen zentral zugänglich sein sollen. Pflegeeinrichtungen sollen zudem mehr Spielraum erhalten, innovative Versorgungskonzepte sowie digitale und technische Lösungen einzusetzen. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege sind Fördermittel in Milliardenhöhe vorgesehen.
Hintergrund der Reform ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung. Trotz der Beitragserhöhung Anfang 2025 übersteigen die Ausgaben weiterhin die Einnahmen – für 2027 gilt es, ein erwartetes Defizit von 7,6 Milliarden Euro zu decken. Deshalb sieht der Gesetzentwurf neben Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben auch höhere Beiträge für bestimmte Versichertengruppen vor, darunter Kinderlose und bestimmte mitversicherte Ehepartner. Auch Minijobs sollen künftig beitragspflichtig werden. Die Reform soll damit finanzielle Stabilität mit einer modernen, bedarfsgerechten Pflegeversorgung verbinden. Eine ursprünglich vorgesehene Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige hingegen ist nicht mehr Bestandteil des Gesetzentwurfs – das war Bundesgesundheitsminister Linnemann wichtig.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir den Entwurf nun intensiv beraten und dabei insbesondere auch die Anregungen und Kritikpunkte aus der Praxis mit in die Beratungen einbeziehen. Entscheidend wird sein, ob die geplanten Vereinfachungen und Innovationen tatsächlich zu einer Entlastung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegeeinrichtungen beitragen und ob eine nachhaltige Finanzierung gewährleistet werden kann.
Ich bin froh, dass wir mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ endlich eine Schutzlücke geschlossen haben, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes 2024 offenbar wurde. K.-o.-Tropfen sind im Körper meist nur wenige Stunden nachweisbar, wodurch die Beweisführung oft gehemmt und die Strafverfolgung erheblich erschwert wird. Umso wichtiger ist es, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Opfer zu schützen und die Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Denn wer einem anderen Menschen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, nutzt dessen Ahnungslosigkeit niederträchtig aus und nimmt ihm jede Möglichkeit sich zu wehren.
Künftig muss derjenige, der Menschen mit K.-o.-Tropfen zum Opfer schwerer Sexual- oder Raubstraftaten macht, mit mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe rechnen. Ich finde es wichtig, deutlich zu zeigen, dass wir an der Seite der Opfer stehen und dafür sorgen, dass die besondere Gefährlichkeit solcher Taten strafrechtlich angemessen berücksichtigt wird.
Die Demonstrationen des vergangenen Wochenendes zeigen deutlich: Viele junge Menschen haben das Gefühl, dass ihre Sorgen und Erwartungen nicht ausreichend gehört werden. Dabei geht es um weit mehr als einzelne politische Forderungen. Es geht um die grundlegende Frage, wie ihre Zukunft aussehen wird. Das war Thema einer Aktuellen Stunde diese Woche.
Das ist auch der Grund, warum wir mutige Reformen brauchen – es geht uns um mehr Generationengerechtigkeit. Ich bin überzeugt: Nur so gewinnen wir das Vertrauen junger Menschen zurück und sichern die Zukunft unseres Landes.
Andererseits erleben wir, wie Chaoten friedliche Proteste dafür missbrauchen, die Basis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung anzugreifen. In Köln, Frankfurt und Berlin kam es zu erschreckenden Gewaltszenen. Allein in Frankfurt wurden über 100 Einsatzkräfte verletzt.
Wer Polizisten angreift, greift Menschen an, die für unseren Rechtsstaat einstehen. Deswegen ist unsere Haltung unmissverständlich: Wir stehen an der Seite unserer Polizei. Diesen Gewaltzug gegen unsere Gesellschaft und unsere Art zu leben können und werden wir nicht akzeptieren.
Die nächste Förderrunde des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten ist gestartet: Bis zum 1. Februar 2027 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit, Projektskizzen für geeignete Sportstätten beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Insgesamt stehen für die Förderrunde SKS II Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Finanzierungsart ist die Festbetragsfinanzierung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/SKS2026.





