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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

und schon wieder ist eine Sitzungswoche in Berlin in Windeseile verstrichen. Sie startete für mich bereits am frühen Sonntagmorgen, als ich mich auf den Weg nach Genf zur Weltgesundheitsversammlung begeben habe und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei dieser überaus wichtigen Veranstaltung begleiten durfte. An der Weltgesundheitsversammlung nehmen 194 Staaten teil, um internationale Gesundheitsfragen zu diskutieren und sich vor allen Dingen über die Weiterentwicklung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auszutauschen.

Seit sich die Vereinigten Staaten aus der WHO und damit aus der Finanzierung zurückgezogen haben, läuft ein intensiver Reformprozess, bei dem zahlreiche Stellen abgebaut werden mussten, was aber auch zum entsprechenden Verlust von Expertise geführt hat.

Deutschland ist nunmehr der größte Financier der WHO, und mir ist sehr wohl bewusst, dass dies in der Öffentlichkeit immer wieder Diskussionen auslöst. Die Arbeit der WHO besteht jedoch in der Formulierung von Standards und Maßstäben, im kontinuierlichen Sammeln von gesundheitsrelevanten Daten sowie in der Festlegung von Gesundheitsvorschriften und Leitlinien. Da Gesundheit eben nicht an irgendwelchen Grenzen halt macht, sondern sich Krankheiten allein schon aufgrund der Mobilität der Menschen rund um die Erde verbreiten, ist es wichtig, eine solche zentrale Institution zu unterhalten. Insofern ist es bemerkenswert, dass sich die Vereinigten Staaten zwar aus der Finanzierung zurückgezogen haben, nach wie vor aber den Anspruch erheben, bei zehn wichtigen Punkten, von denen allein sechs zur Gesundheitssicherheit gehören, weiterhin an den Arbeitsergebnissen der WHO teilhaben zu wollen.

Mir kam bei diesem ersten Besuch der Weltgesundheitsversammlung die ehrenvolle Aufgabe zu, den deutschen Redebeitrag im Plenum vorzutragen. Es ist schon eine sehr beeindruckende Situation, vor 194 Nationen als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland unseren Standpunkt vorzutragen. Gleichzeitig bestanden vielfältige Gelegenheiten, sich mit ausländischen Gesundheitsministern und sonstigen Vertretern von Gesundheitsinstitutionen auszutauschen.

Die aktuelle Entwicklung bezüglich des Hantavirus und jetzt auch Ebola in Zentralafrika löst eine Menge von Aktivitäten aus. Beide Ausbrüche sind auch aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit mit der WHO unter Kontrolle. Dies gelingt aber nur, wenn ständig an zentraler Stelle, dem sog. Shock-Room der WHO, alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden.

Gemeinsam mit Bundesgesundheitsministerin Warken konnten wir uns deshalb auch über die neuesten technischen Vorkehrungen zur Gesundheitsüberwachung weltweit informieren. Entgegen der vielleicht landläufigen Meinung ist es keineswegs so, dass jetzt nur das Hantavirus oder Ebola relevante Faktoren sind. Geradezu minütlich werden weltweit Vorgänge, wie etwa Masernausbrüche, Polio oder auch sonstige Viruserkrankungen registriert, beobachtet und im erforderlichen Fall Vorkehrungen getroffen. Die Länder, die über keine entsprechenden leistungsfähigen Gesundheitsstrukturen verfügen, werden dabei unterstützt. Verbindliche Weisungen durch die WHO können jedenfalls, entgegen immer wieder geschürter Gerüchte, nicht getätigt werden. Es geht nur um Fragen der Klassifizierung und entsprechenden fachlichen Empfehlungen, die viele Länder allein überhaupt nicht leisten können.

Am Dienstag um Mitternacht bin ich dann nach Berlin zurückgekehrt, um wieder hier am politischen Geschehen teilzunehmen. In dieser Woche hat der Gesundheitsausschuss das Apothekenreformgesetz verabschiedet, und am heutigen Vormittag wird das Gesetz dann endgültig im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ich freue mich schon darauf, dass dieses Projekt, dass ich über viele Sitzungen aktiv begleitet habe, nun in die Praxis umgesetzt werden kann. Dies sichert die Arbeit der Apothekerschaft in der Zukunft. Gestern konnte ich dann auch noch einmal bei dem Kongress der jungen Apotheker, „AByou“, die aktuelle Lage und die Perspektiven für die zukünftige Arbeit beschreiben.

Wenn alles gut geht, hoffe ich, dass ich am heutigen Nachmittag dann die Rückreise nach Bedburg antreten kann. Am kommenden Pfingstwochenende findet wieder das traditionelle Pfingstschützenfest in meinem Heimatort Bedburg statt, dem ich schon seit Jahrzehnten intensiv verbunden bin und bei dem mir vor einigen Jahren der für mich ehrenvolle Titel des Ehrenleutnants verliehen worden ist. Tradition und Brauchtum sind nach wie vor ein wichtiger Baustein für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Jung und Alt, Männer und Frauen erfreuen sich an der Pflege dieses Brauchtums und tragen dazu bei, dass unsere Gemeinschaft gerade auch dem Ehrenamt den entsprechenden Respekt zollt. Mit großem Interesse werde ich in diesem Jahr dem Königsschießen beiwohnen und schauen ob die Hand des designierten Schützen zittert, oder ob er am kommenden Dienstag im übertragenen Sinne den Vogel runterholt.  

Ich hoffe, dass es auch viele Gelegenheiten zum Austausch und zur Begegnung gibt. Die leider etwas weniger gewordenen Aufenthaltsstunden in meinem Heimatort und im Wahlkreis erfreuen mich immer in außerordentlichem Maße und laden meinen Akku für die wichtigen Aufgabenstellungen in Berlin besonders effizient wieder auf.

Deshalb wünsche ich Ihnen und Euch allen ein frohes, gesegnetes und friedvolles Pfingstfest.

Herzlichst

Ihr/Euer

Unterschrift Kippels blau
Dr. Georg Kippels MdB

Vor-Ort-Apotheken gestärkt – Rahmenbedingungen deutlich verbessert

26kw21_Medikamente©ChristianeLang

Ich freue mich sehr, dass wir heute endlich die Apothekenreform verabschiedet haben – ein Vorhaben, dass die Ampel in ihrer gesamten Regierungszeit nicht umsetzen konnte! Denn mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ verbessern wir die Rahmenbedingungen deutlich, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und für eine wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Mit den vorgesehenen Maßnahmen bieten wir den Apotheken wieder eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage, stärken öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum, stellen eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung sicher und machen das Berufsbild sowohl der Apothekerinnen und Apotheker als auch der PTAs attraktiver. Denn für uns ist die Apotheke fundamentaler Baustein im künftigen Haus der Gesundheitsversorgung.

Auch wenn die Erhöhung der Apothekenvergütung, das sog. Fixum, auf 9,50 EUR aus rechtsformellen Gründen nicht Bestandteil des Gesetzes ist, so ist es Teil eines Verordnungsentwurfes, der ebenfalls zeitnah vom Kabinett verabschiedet werden soll – genauso wie die künftige Festsetzung des Fixums durch die Selbstverwaltung, damit die Apothekerschaft ihre Vergütung selbst mitgestalten kann. Zudem wird der Notdienstzuschlag deutlich erhöht, fast verdoppelt. Damit stärken wir gezielt ländliche Apotheken, weil sie mehr Notdienste machen müssen. Daneben werden handelsübliche Skonti zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel wieder ermöglicht. Der Versandhandel soll zudem deutlich stärker reguliert werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Insgesamt bietet die Reform auch unabhängig von der Vergütung eine Menge Chancen, Apotheken zukunftsfest aufzustellen. So können Apothekerinnen und Apotheker durch Aufgabenerweiterung und Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem erleichterte Voraussetzungen für die Gründung einer Zweigapotheke in abgelegenen Gebieten, Regelungen zum vereinfachten Austausch von Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel sowie der Ausschluss der Nullretaxationen aus formalen Gründen. Zudem erhalten die Länder die Möglichkeit, zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs in ländlichen Regionen eine Vertretung von Apothekenleitungen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten zu genehmigen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen einer Erprobungsklausel auf fünf Jahre begrenzt. 

Außerdem erhalten Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Blutentnahme bei Erwachsenen für Diagnosefragen, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die begrenzte Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung für Chroniker oder in bestimmten Situationen vorgesehen.

Pflicht zum Einbau einer EE-Heizung abgeschafft

europäischen Regelungen zum Ökodesign auch einen Änderungsantrag zur Anpassung des aktuell noch geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Es soll bis zum Sommer durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden. Mit der Anpassung des GEG wird das Wirksamwerden der 65-Prozent-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung (§ 71 Absatz 1 GEG) am 1. Juli 2026 aus Gründen der Rechtssicherheit auf einen späteren Zeitpunkt (1. November 2026) verschoben. So wird sichergestellt, dass diese Pflicht keine Geltung mehr erlangen kann, bevor sie mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes aufgehoben wird. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.

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Bürokratieabbau in Verwaltungsverfahren eingeleitet

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Ebenfalls diese Woche verabschiedet haben wir das Gesetz zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, mit dem unnötige Nachweis-, Dokumentations- und Verfahrenspflichten reduziert, Verwaltungsprozesse beschleunigt und spürbare Entlastungen für Bürger, Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung selbst geschaffen werden. Weniger unnötige Verfahren bedeuten mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben von Verwaltung und Sicherheitsbehörden.

Künftig wird die Kommunikation mit Behörden vom Antrag bis zur Nachweiserbringung ohne Schriftformerfordernis vollständig digital erfolgen. Aufbewahrungs- und Nachweispflichten werden verkürzt. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für einen handlungsfähigen und modernen Staat. Bürger und Unternehmen erwarten zu Recht eine Verwaltung, die digitaler, einfacher und praxistauglicher arbeitet. Das setzen wir jetzt konsequent um!

Förderprogramm für E-Mobilität angelaufen

Seit Dienstag können Anträge für das Förderprogramm zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität eingereicht werden. Mit dem Programm verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele: Sie tut mit diesem Programm etwas für die Umwelt, unterstützt insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf ein E-Auto und gibt einen sinnvollen industriepolitischen Impuls für den Automobilstandort Deutschland. Dafür haben wir im Bundestag die gesetzliche Grundlage geschaffen. 

Die Förderhöhe ist sozial gestaffelt und gilt auch für Leasing. Mit den verfügbaren Mitteln in Höhe von drei Milliarden Euro kann in den nächsten drei bis vier Jahren die Anschaffung von geschätzt 800.000 Fahrzeugen unterstützt werden. Zugleich ist das Programm ein Anschub für die Elektromobilität in Deutschland und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft: Im ersten Quartal waren hierzulande neun der zehn meistverkauften E-Autos von deutschen Fahrzeugherstellern, das zehnte wurde zumindest in Deutschland produziert. Darauf können und müssen wir weiter aufbauen – auch mithilfe des Förderprogramms.

Über ein Portal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Privatpersonen, die sich für den Umstieg auf ein neues E-Auto oder ein Auto mit einem Plug-in-Hybrid-Antrieb entschieden haben, eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten. Die Förderung kann auch rückwirkend für Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 1. Januar 2026 erstmalig zugelassen wurden. Zu allen weiteren Fragen, die etwa die Förderbedingungen oder das Antragsverfahren betreffen, gibt es detaillierte Antworten in den FAQs des Bundesumweltministeriums. Das Antragsverfahren läuft digital und ist über folgende Adresse zu erreichen: https://foerderzentrale.gov.de

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Jetzt Bewerben: Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages

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Auch für das Jahr 2027 vergibt der Deutsche Bundestag wieder seinen Wissenschaftspreis. Der Preis zeichnet hervorragende wissenschaftliche Leistungen der jüngsten Zeit aus allen Disziplinen aus, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und wird durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages verliehen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 10. Juli 2026. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: http://www.bundestag.de/wissenschaftspreis

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