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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

da die längere sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages in der übernächsten Woche startet, drängen sich zurzeit in Berlin die Termine. Das war für mich auch die Veranlassung, einen größeren Teil der Woche wieder in Berlin zu verbringen.

Das wesentliche Ereignis der Woche war die Tagung des Koalitionsausschusses, aus dem ein Beschluss mit insgesamt 34 Punkten hervorgegangen ist. Um einen vollständigen Überblick über das Beratungsergebnis zu erhalten, verweise ich auf den Link:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1

Das Positionspapier erfasst eine Reihe von grundlegenden Veränderungen und auch Verbesserungen bspw. im Bereich der steuerlichen Situation für kleine und mittlere Einkommen (s. Artikel).

In der öffentlichen Wahrnehmung gibt es aber bedauerlicherweise nur ein Aufregerthema, für das ich – ehrlich gesagt – wenig Verständnis aufbringen kann. Das Papier sieht vor, dass nunmehr vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden muss.

Seit geraumer Zeit haben sich die krankheitsbedingten Fehltage in Deutschland – möglicherweise auch infolge der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung – stetig und im europäischen Vergleich mit deutlichem Abstand erhöht. Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dies im Vergleich zum europäischen Ausland plausibel erklären würden. 

Die jetzige Regelung ist daher von der Zielsetzung geprägt, die Produktivität der deutschen Wirtschaft durch Abbau dieser Fehlzeiten wieder zu stärken, um den internationalen Anschluss zu halten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz als Grundlage und als anerkennenswerte soziale Errungenschaft sieht bekanntermaßen vor, dass bei einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit das Regelentgelt fortgezahlt werden muss. Insofern ist es vollkommen legitim, einen objektiven Beleg für diese Arbeitsverhinderung einzuholen, und es bis zu einem Zeitpunkt von drei Tagen nicht in die subjektive Entscheidung des Arbeitnehmers zu stellen, ob denn nun Arbeitsfähigkeit vorliegt oder nicht. Bereits jetzt räumt das Gesetz dem Arbeitgeber einen vorzeitigen Beleganspruch ein. In der betrieblichen Realität gibt es eine Reihe unterschiedlicher Vereinbarungen und durchaus auch solche, die die Nachweispflicht ab dem ersten Tag vorsehen.

Selbstverständlich spielt in diesem Zusammenhang auch der Gang zum Arzt eine relevante Rolle, der neben der Feststellung und Attestierung vor allen Dingen auch darin bestehen sollte, medizinischen Rat und Hilfe einzuholen, um die Krankheit richtig einzuordnen und erfolgreich bekämpfen zu können.

Es stellt deshalb für mich eine Verkürzung der Problemstellung dar, dass jetzt als Beispiel für die Unzumutbarkeit des Ganges zum Arzt der hochinfektiöse Magen- und Darmerkrankte oder der hochfiebrige Erkältungserkrankte herangezogen wird. Gerade bei diesen Personen sind möglicherweise eine ärztliche Beurteilung und möglichst schnelle Hilfe umso sinnvoller.

Insofern ist in dem Papier auch nur die telefonische Erstkrankschreibung ausgeschlossen, nicht jedoch eine telemedizinische Kontaktaufnahme im Rahmen der Videosprechstunde.

Im Interesse der wirtschaftlichen Gleichberechtigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erscheint es mir auch nicht ausgewogen zu sein, wenn arbeitnehmerseitig die Regelung von drei Karenztagen bei Erkrankung als unzumutbar bewertet wird, dem Arbeitgeber allerdings zugemutet wird, ohne Nachweis und objektive Prüfung das Gehalt drei Tage und vor allen Dingen auch mit der Möglichkeit zur späteren Wiederholung fortzahlen zu müssen. Ich werbe deshalb nachdrücklich dafür, auch diese wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Regelung mit der gebotenen Sachlichkeit einzuordnen und zu bewerten und nicht auf Ausnahmesituationen zu reduzieren.

Ein weiterer interessanter Punkt der Woche war die Begegnung mit Vertretern aus Irland, das ab dem 1. Juli die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union übernommen hat. Auch während dieser irischen Ratspräsidentschaft wird das Thema Arzneimittelsicherheit eine zentrale Role spielen, so dass es eine Reihe von Gemeinsamkeiten geben wird. Ich freue mich auf die nächsten Begegnungen mit den irischen Vertreterinnen und Vertretern im Laufe der nächsten sechs Monate.

In der nächsten Woche steht nun die letzte Sitzungswoche vor der sitzungsfreien Zeit an. Hier wollen wir eine Reihe von wichtigen Gesetzen, wie das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung, verabschieden bzw. noch den Startschuss für weitere wichtige Gesetzesvorhaben geben. Es steht deshalb ein prallgefüllter Terminkalender an.

Nachdem sich nunmehr die Außentemperaturen etwas normalisiert haben, wünsche ich Ihnen ein erholsames Vorferienwochenende.

Herzlichst

Ihr/Euer

Unterschrift Kippels blau
Dr. Georg Kippels MdB

Deutschland wieder nach vorne bringen

25kw23_WirtschaftWachstum©ElisabethAllmedinger

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses haben allen Unkenrufen zum Trotz gezeigt: Die Regierungskoalition hat den festen Willen, Deutschland grundlegend zu modernisieren und auf Kurs zu bringen. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen die bürokratischen Hürden für Unternehmen abgebaut, die arbeitende Mitte der Gesellschaft entlastet und der Wirtschaftsstandort durch mehr Wettbewerb und Beweglichkeit gestärkt werden, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Denn ich denke, uns allen ist wichtig, dass auch unsere Kinder von Wohlstand und Fortschritt profitieren.

Ein zentraler Schwerpunkt ist die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme. Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden nun in eine große Rentenreform überführt, die bis Ende 2026 verabschiedet werden soll. Gleichzeitig wollen wir Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen steuerlich entlasten. Ab 2027 sollen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen. Viele Haushalte werden dadurch spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Dafür soll die sog. „Reichensteuer“ moderat erhöht werden. 

Auch der Arbeitsmarkt wird modernisiert. Mehr Flexibilität bei befristeten Arbeitsverträgen schafft insbesondere für Start-ups und wachsende Unternehmen neue Chancen. Gleichzeitig wollen wir jungen Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss neue Perspektiven eröffnen und den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent bekämpfen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist bezahlbarer Wohnraum. Mit einer neuen Wohnungsbaugesellschaft, zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten und der Förderung des seriellen Bauens soll der Wohnungsbau deutlich beschleunigt werden. 

Besonders wichtig ist mir der entschlossene Bürokratieabbau. Überflüssige Berichts- und Dokumentationspflichten sollen gestrichen, Genehmigungsverfahren beschleunigt und Steuererklärungen vereinfacht werden. Das entlastet Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen.

Ich bin überzeugt: Dieses Maßnahmenpaket setzt die richtigen Schwerpunkte. Es verbindet wirtschaftliche Stärke mit sozialer Verantwortung und sorgt dafür, dass unser Land moderner, leistungsfähiger und gerechter wird. Es zeigt eine Bundesregierung, die handelt, Entscheidungen trifft und Deutschland Schritt für Schritt wieder nach vorne bringt. Nun gilt es, das Maßnahmenpaket zügig in Gesetzesform zu gießen – dabei werden die einzelnen Vorschläge auch noch einmal intensiv im Bundestag beraten.

Chance auf große Rentenreform

Der Alterssicherungskommission ist es gelungen, einstimmig mit ihren 33 Empfehlungen ein Gesamtpaket an Maßnahmen vorzuschlagen, die die Alterssicherung langfristig stärken und die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen. Das ist ein großer Erfolg – auch für unsere Koalition. Die Vorschläge bieten uns nun die Chance auf eine große Rentenreform. Das Ziel ist dabei klar: Wir wollen, dass die Altersvorsorge der Menschen in Deutschland wieder besser wird. Gerade in der Rentenpolitik erfordern Veränderungen Weitblick, denn Reformen entfalten ihre Wirkung erst mittel- und langfristig. Vor diesem Hintergrund markieren die vorgeschlagenen Maßnahmen eine Trendwende: Sie erneuern die Alterssicherung grundlegend und stellen sie wieder auf ein stabiles Fundament. Ohne Reformen würden die Bundeszuschüsse und der Beitragssatz stark ansteigen, während das Rentenniveau sinkt.

Denn der demografische Wandel setzt die gesetzliche Rente zunehmend unter Druck: Immer

weniger Beitragszahler finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Dabei treffen gleichermaßen berechtigte Interessen aufeinander: Rentner erwarten zurecht eine verlässliche Absicherung im Alter. Beschäftigte müssen darauf vertrauen können, dass von ihrem Einkommen genügend zum Leben und Vorsorgen bleibt. Gleichzeitig sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten entscheidend, um Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland zu sichern.

Klar ist jedoch auch, dass Reformen dieser Größenordnung nicht ohne zusätzliche Belastungen erreichbar sind. Dort, wo neue Belastungen auftreten, schlägt die Kommission Maßnahmen vor, um soziale Härten möglichst wirksam abzufedern. Nichtstun hätte die Probleme nur vertagt – und die Kosten am Ende noch weiter erhöht.

Der Bericht setzt den richtigen Schwerpunkt: auf Erwerbsarbeit und Leistungsgerechtigkeit. Wir leben länger und deshalb sollten wir auch künftig länger arbeiten. Und wer länger arbeitet und Beiträge zahlt, muss davon auch spürbar profitieren – diesen Grundsatz werden wir weiter stärken. Die „Rente mit 63“ soll abgeschafft und die Altersteilzeit neu ausgerichtet werden – denn wir brauchen jede erfahrene Kraft in unserem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig gilt: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, darf nicht im Stich gelassen werden. Für diese Menschen müssen wir den Zugang zur Rente erleichtern. Wir kehren zum Nachhaltigkeitsfaktor zurück – ein notwendiger Schritt, um kommende Generationen zu entlasten. Mit der Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung schlagen wir ein neues Kapitel auf, um eine starke und verlässliche Versorgung im Alter zu sichern.

Jetzt gilt es, das parlamentarische Verfahren schnell und entschlossen voranzutreiben. Dabei sind wir uns einig, dass die Vorschläge der Kommission in einem Paket umgesetzt werden. Denn klar ist auch: Das Paket wirkt nur in seiner Gesamtheit und nicht, wenn nur einzelne Aspekte umgesetzt werden.

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Modernisierung unserer Infrastruktur

25kw50_StrassenInfrastruktur©ChristianeLang

Vergangene Woche haben wir das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Damit wird die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten grundlegend modernisiert und die Voraussetzung geschaffen, dass das zusätzliche Geld aus dem Sondervermögen auch zügig in unsere Infrastruktur fließen kann. Planungs- und Genehmigungsprozesse werden gestrafft, Verfahren einfacher und effizienter gestaltet und überflüssige Bürokratie abgebaut.

Unter anderem werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte in das überragende öffentliche Interesse gestellt. In Abwägungsentscheidungen erhalten sie damit Vorrang vor anderen Belangen. Zudem sollen die Verfahren einfacher und effizienter werden, indem zum Beispiel Verfahrensdopplungen entfallen und Planfeststellungsverfahren nur noch digital durchgeführt werden. Damit ebnen wir den Weg für zusätzliche Investitionsentscheidungen, schnellere Planverfahren und eine umfangreiche Modernisierung unserer Infrastruktur. Davon profitieren alle Verkehrsträger zu gleichen Maßen. Mit dem Gesetz bringen wir die notwendige Modernisierung Deutschlands endlich wieder voran – durch mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Rechtsverfahren vereinfachen, Infrastrukturvorhaben beschleunigen

Ebenfalls zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben wird das vergangene Woche auch verabschiedete Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes beitragen. Darin überarbeiten wir das Verbandsklagerecht und sorgen dafür, dass in Gerichtsverfahren schneller Klarheit herrscht und Verfahren maximal beschleunigt werden.

So fällt die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Infrastrukturvorhaben sowie gegen Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit, mit Ausnahme der Tierhaltung, dienen, weg, auch bei Individualklagen. Missbräuchlichen Verzögerungstaktiken von Klageverbänden schieben wir einen Riegel vor. Gerichtliche Verfahren werden straffer. Gerichte müssen nicht mehr umfassend von Amts wegen ermitteln, sondern nur dort, wo konkreter Anlass besteht. Das Gesetz unterstützt damit maßgeblich eine deutlich schnellere Realisierung von Projekten und Infrastrukturvorhaben.

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Organspende: Bundestag berät über Widerspruchsregelung

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Im Bundestag haben wir uns erneut mit der Zukunft der Organspende in Deutschland befasst. Im Mittelpunkt der Debatte stand eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative, welche die Einführung einer Widerspruchsregelung vorsieht. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und die Versorgung der vielen Patienten zu verbessern, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten. Die Debatte diente der Orientierung und bildet den Auftakt zu den in den kommenden Wochen und Monaten anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Die Entscheidung über die Widerspruchsregelung ist eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung bleibt jedoch eines entscheidend: Deutschland braucht eine Kultur der Organspende. Dazu gehört, dass sich möglichst viele Menschen bewusst mit dem Thema auseinandersetzen, eine persönliche Entscheidung treffen und diese dokumentieren. Organspende sollte ein selbstverständlicher Bestandteil gesellschaftlicher Gespräche sein. Nur so kann langfristig das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende gestärkt und mehr Menschen auf den Wartelisten geholfen werden. Die gestrige Debatte diente lediglich der Orientierung und bildete den Auftakt zu den in den kommenden Wochen und Monaten anstehenden parlamentarischen Beratungen. Zunächst müssen dazu die Vorschläge auch formell eingebracht und anschließend im Plenum sowie in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden. Möglich ist auch, dass im weiteren Verfahren noch zusätzliche Anträge vorgelegt werden.

Ich persönlich halte die Einführung einer Widerspruchsregelung inzwischen für erforderlich. Die umfangreichen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben nicht zu der erhofften Trendwende geführt. Eine Widerspruchsregelung würde aus meiner Sicht dazu beitragen, dass es selbstverständlich wird, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinan

Infoveranstaltung zu Fördermöglichkeiten für KMU

Die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH und die Stadt Hürth bieten gemeinsam mit der JTF-Koordinierungsstelle Region Köln/Rhein-Erft am 14. Juli 2026 von 17:00 – 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung „Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen“ an. Dort werden Unternehmen bei der Suche nach passenden Förderinstrumenten unterstützt, relevante Programme vorgestellt und zielgerichtet mit den richtigen Ansprechpersonen vernetzt. Es gibt Thementische zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung, Innovations-, Digitalisierungs- und KI-Vorhaben, Green Economy, Finanzierung und Strukturförderung im Rheinischen Revier. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Barrierefreiheit

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