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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

jetzt stehen noch zwei Sitzungswochen im 1. Halbjahr 2026 zur Verfügung, um eine Reihe von äußerst wichtigen Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Aufgrund dessen war auch diese Woche prall gefüllt mit wichtigen Vorbereitungen bzw. Entscheidungen im Rahmen der notwendigen Reformprozesse.

In meinem Arbeitsbereich Gesundheitspolitik ging es landauf, landab um das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Wogen schlagen extrem hoch, und es wird leider mehr mit Vermutungen und Befürchtungen gearbeitet, als tatsächlich die nüchternen Sachverhalte zu analysieren und hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Nach neueren Zahlen steigt das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2027 noch einmal um 2,5 Milliarden Euro an. Dies geht darauf zurück, dass sowohl die Kosten als auch weiterhin die Leistungsinanspruchnahme ungebremst steigen, während die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen nicht Schritt halten und auch gar nicht Schritt halten können.

Auf Grundlage der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit wurde der Gesetzentwurf in dieser Woche von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in 1. Lesung eingebracht. Jetzt ist es Aufgabe der Berichterstatter und des Parlaments, die Vorschläge und auch weitere Anliegen zu bewerten, auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und gleichzeitig im Auge zu behalten, dass diese Reformvorschläge auch das notwendige Ergebnis liefern. Denn es gilt zu verhindern, dass im Jahre 2027 die Beiträge und insbesondere die Zusatzbeiträge wieder ansteigen.

Es kann auch überhaupt keine Rede davon sein, dass in irgendeiner Form ein Kahlschlag stattfindet oder das System totgespart wird. Das gesamte Vorhaben steht unter der Prämisse der sogenannten einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Platt formuliert heißt das schlicht und ergreifend, dass nicht mehr ausgegeben werden darf, als regelmäßig an Einnahmen zu erwarten ist. Das ist ein ganz solider haushälterischer Grundsatz, der eigentlich auch in jeder Familie gelten sollte.

Natürlich zeigt jeder Betroffene erst einmal auf alle anderen, die ja viel einfacher, viel leichter und viel umfangreicher belastet werden könnten. Eine gerechte Reform entsteht aber nur dann, wenn alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leisten, ohne dadurch die Versorgung in irgendeiner Form zu gefährden.

Daneben hat sich der Ausschuss in dieser Woche mit dem – weniger spektakulären – Medizinregistergesetz beschäftigt. Hier sollen künftig zahlreiche Medizinregister harmonisiert bzw. miteinander vernetzt werden, um für Versorgung und Forschung eine gute Grundlage zu schaffen.

Auch die Vorbereitungen für die Pflegereform laufen auf Hochtouren. Hier hoffen wir, dass es uns gelingt, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die Ausgangslage ist allerdings – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung – ernst. Die Kosten laufen aus dem Ruder, weil die Inanspruchnahme weit über dem liegt, was bei der letzten Reform geschätzt worden ist und was an entsprechenden Beitragszahlungen erwartet werden kann. Auch hier wird das Leistungsangebot durchforstet werden müssen. Neben Vereinfachungen soll vor allen Dingen darauf geachtet werden, dass sich die Leistungen für die zu Pflegenden als entsprechend sinnvoll erweisen. Reine Geldzahlungen können das nicht zwangsläufig leisten. Wir werden deshalb auch darauf achten, dass im Rahmen von Rehabilitation und Sachunterstützung wirkliche Fortschritte generiert werden können.

Hoch erfreulich ist, dass die Apothekenreform nun am heutigen Freitag endgültig abgeschlossen werden konnte. Der Bundesrat hat der Reform auch zugestimmt. Die Verordnung zum Fixum ist verabschiedet. Die Anhebung kann daher jetzt zum 1. Juli stattfinden. Natürlich gibt es noch Unmut über die geplante Anpassung des Apothekenabschlags. Auch hier geht es aber um eine entsprechende solidarische Beteiligung an der notwendigen gesamthaushälterischen Sanierung.

Eine erfreuliche Botschaft ist ebenfalls, dass der Bundesrat heute die jährliche Rentenerhöhung von 4,24 Prozent durchgewunken hat. Rentner können daher bis zu 156 Euro pro Monat an Mehreinnahmen erwarten.

Für mich persönlich gab es in dieser Woche eine weitere Premiere. Ich stand in der sogenannten Fragestunde den Abgeordneten für 45 Minuten Rede und Antwort. Ein sehr spannendes Erlebnis, dass sehr viel Spontaneität und vor allen Dingen Überblick erfordert. So beschert mir meine neue Aufgabe als Parlamentarischer Staatssekretär ständig wieder neue Herausforderungen.

Mit Rücksicht auf die Gesamthaushaltslage ist dann in dieser Woche auch die Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung für die Abgeordneten, die zum 1. Juli eines Jahres auf der Grundlage der allgemeinen Lohnerhöhung stattfindet, beraten worden. Die Erhöhung wäre nur dadurch zustande gekommen, dass das allgemeine Lohnniveau im letzten Jahr um immerhin 4,2 Prozent gestiegen ist – eine durchaus positive und für viele auch auskömmliche Entwicklung. Andererseits sehe ich es als gutes Signal an, dass wir uns im Zeichen der gesamtgesellschaftlichen Solidarität von diesem Prozess in diesem Jahr abkoppeln und auch unseren Beitrag leisten.

Ein letzter Rückblick gilt meinem Besuch in Leipzig am vergangenen Wochenende zum Tag der Organspende. Dort habe ich mich nach einem ökumenischen Gedenkgottesdienst intensiv mit den Gesprächspartnern an den Informationsständen auseinandersetzen dürfen. Gleichzeitig konnte ich das Anliegen auch mit Betroffenen und Vertretern der Deutschen Stiftung Organspende auf der städtischen Bühne diskutieren. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund einer Gesetzesinitiative von Bundestagsabgeordneten, die einen erneuten Anlauf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung nehmen. Diese Widerspruchslösung sieht vor, dass man für eine Organspende nicht mehr aktiv seine Zustimmung erteilen muss, sondern dann als Organspender in Betracht kommt, wenn man nicht ausdrücklich oder jedenfalls nachvollziehbar widersprochen hat. Über diesen Prozess wird intensiv diskutiert.

Auch ich habe bei der letzten Reform noch einen anderen Standpunkt vertreten. Da allerdings auch mit allen anderen Maßnahmen im Bereich der Registerbildung bzw. Ausstattung der Transplantationsstruktur keine durchgreifende Verbesserung eingetreten ist, halte ich diesen Weg nunmehr für angemessen und verhältnismäßig. Es ist schon sehr ergreifend, wenn man sich mit Betroffenen sowohl auf Seiten der Transplantierten als auch auf Seiten der Angehörigen von Organspendern austauscht. Für viele ist gerade die Möglichkeit, dass ein verstorbener Angehöriger doch noch für einen oder sogar mehrere andere Menschen einen lebensverlängernden Beitrag leisten konnte, eine innere Beruhigung und Genugtuung. Diese ganze Diskussion sollte daher nicht ausschließlich formaljuristisch auf Grundlage des Grundgesetzes und von vermeintlichen Grundrechten geführt werden, sondern gerade auch unter emotionalen Gesichtspunkten der Nächstenliebe und Fürsorge der Gesellschaft.

Die Rückreise wird heute sehr spät ausfallen, da ich noch bis zur letzten Minute im Plenum anwesend sein werde. Die nächste Woche steht dann zumindest teilweise für den Wahlkreis zur Verfügung. Ich hoffe dort auf viele nette und unterhaltsame Gespräche.

Liebe Grüße und bis bald! 

Herzlichst

Ihr/Euer

Unterschrift Kippels blau
Dr. Georg Kippels MdB

Heizungsgesetz wird abgeschafft

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Im Bundestag haben diese Woche 13 erste Lesungen auf der Tagesordnung gestanden, darunter auch der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit schaffen wir das alte Heizungsgesetz ab und beseitigen Bürokratiekosten von bis zu fünf Milliarden Euro. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass viele Eigentümer vor allem eines wollen: wieder selbst entscheiden, was zu ihrem Haus und ihrer Lebenssituation passt.

Dem kommt der Gesetzentwurf jetzt nach. Er ist technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen des § 71 sowie der § 72 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes sollen gestrichen werden. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Geplant ist, dass neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Im Sinne der Klimaschutzziele sollen diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.

Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf nun auch zügig verabschiedet wird, damit endlich ein Schlussstrich unter das unrühmliche Kapitel „Ampel-Heizungsgesetz“ gezogen werden kann.

GKV-Beitragssätze stabil halten

Am Freitag stand nun endlich auch die 1. Lesung des schon vieldiskutierten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf der Tagesordnung. Der Entwurf setzt Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten FinanzKommission Gesundheit um, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren – nach Jahren der ständigen Beitragserhöhungen. Klar ist: Ein Weiter-so kann es nicht mehr geben! Denn die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen übersteigen Jahr für Jahr die Einnahmen bei Weitem.Deshalb müssen wir die entstandene Beitragslücke in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 schließen und die Beitragssätze so stabilisieren. Ohne die Reform wäre – wie bisher, Jahr für Jahr – weiterhin eine einseitige Belastung von Versicherten und Unternehmen unvermeidbar.

Dafür ist aber ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel bei allen Akteuren im Gesundheitswesen zwingend erforderlich. Wichtigstes Instrument: die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die ebenfalls noch notwendigen Strukturreformen folgen in einem zweiten Schritt – hierzu legt die FinanzKommission Ende des Jahres noch einmal gesondert Empfehlungen vor.

So sollen in allen Leistungsbereichen Vergütungsanstiege in Zukunft auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt werden. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden abgeschafft. Vorgesehen sind daneben unter anderem eine zusätzliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sowie der monatlichen Versicherungspflichtgrenze um rund 300 Euro, eine Erhöhung des seit rund 20 Jahren unveränderten pauschalen Beitragssatzes der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte. Die Beitragsfreiheit der Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner soll auf Personen im Rentenalter sowie auf Fälle begrenzt werden, in denen ein besonderer Sorge- und Betreuungsbedarf besteht. Für alle anderen mitversicherten Partner soll ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Ehepartners erhoben werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten.

Zudem will der Bund die Finanzierung der GKV für die Bezieher von Grundsicherung stärken und den Beitrag für diesen Personenkreis ab dem Jahr 2027 erhöhen. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden.

Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren wird der Gesetzentwurf mit all seinen Vorschlägen eingehend beraten – insbesondere auch die Reduzierung des Bundeszuschusses sowie die Übernahme der Krankenkosten von Grundsicherungsempfängern. Auch Bundesministerin Warken zeigt sich offen für Vorschläge – solange die Finanzierungslücke geschlossen wird. Hier finden Sie Ihre Rede: https://dbtg.tv/cvid/7654366

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Erhöhung des Fixums beschlossen

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Vergangene Woche habe ich mich ganz besonders darüber gefreut, dass das Kabinett die Erhöhung des Apothekenhonorars beschlossen hat. Damit steigt zum 1. Juli das Fixum auf 9 Euro, zum 1. Januar dann auf 9,50 Euro. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) kann jetzt in Kraft treten, da hierfür weder der Bundestag noch der Bundesrat zustimmen müssen. Damit haben wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Zum ersten Mal seit 2013 wird das Apothekenhonorar erhöht, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken werden deutlich verbessert. Damit haben wir die langjährige und zentrale Forderung der Apothekerinnen und Apothekern umgesetzt, an der die letzten Bundesregierungen allesamt gescheitert sind. Für mich war wichtig, dass wir die Apotheken als niedrigschwellige und flächendeckende Anlaufstellen zur Gesundheitsversorgung erhalten. Die Erhöhung des Fixums leistet dazu – gemeinsam mit den erweiterten Befugnissen und weiteren finanziellen Verbesserungen im Rahmen der vor zwei Wochen verabschiedeten Apothekenreform – einen entscheidenden Beitrag. Künftig werden die Honorarverhandlungen mit den Kassen von der Apothekerschaft selbst geführt.

Tag der Organspende in Leipzig

Vergangenen Samstag hatte ich anlässlich des Tags der Organspende in Leipzig die Gelegenheit, die Veranstaltung unter anderem in meiner Funktion als Schirmherr des Bundesverbandes Niere e.V. zu begleiten. Besonders wertvoll war dabei der direkte Austausch mit Betroffenen, Angehörigen, Engagierten aus der Selbsthilfe sowie Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Institutionen und Organisationen.

Die vielen Gespräche haben einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, das Thema Organspende sichtbar zu halten und eine offene Auseinandersetzung damit zu fördern. Langfristig braucht Deutschland eine Kultur der Organspende – eine Kultur, in der Informationen leicht zugänglich sind, offen über das Thema gesprochen wird und die persönliche Entscheidung zur Organspende selbstverständlich ihren Platz findet. Eine solche Kultur entsteht durch Aufklärung, Dialog und das Engagement vieler Menschen.

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Berufskolleg Ehrenfeld zu Besuch in Berlin

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Es war mir eine große Freude, diese Woche eine Schülergruppe des Berufskollegs Ehrenfeld im Deutschen Bundestag willkommen zu heißen. Der Besuch von jungen Menschen aus der Region hat für mich stets einen besonderen Stellenwert, da er einen direkten Austausch über aktuelle politische Themen ermöglicht.

Im Gespräch standen insbesondere Herausforderungen und Entwicklungen in der Gesundheitspolitik sowie Migration und Willkommenskultur im Fokus. Die Schüler brachten sich mit großem Interesse ein und stellten fundierte Fragen. Darüber hinaus konnte ich einen Einblick in die Arbeitsweise eines Politikers und des Bundestags geben und meine Sicht zu verschiedenen Themen erläutern.

Der lebendige und konstruktive Austausch hat erneut gezeigt, wie engagiert sich junge Menschen mit gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen beschäftigen. Begegnungen wie diese sind für mich besonders wertvoll. Mein herzlicher Dank gilt allen Schülern des Berufskollegs für ihr Interesse und die spannende Diskussion.

Schulpartnerschaften: Neues Angebot zur Schulsuche

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) unterstützt mit seinem neuen Angebot „Connect & Match: Schulen weltweit vernetzen“ Schulen in Deutschland bei der Partnersuche in vielen Weltregionen. Im Fokus stehen dabei Staaten in Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika sowie Ost- und Südosteuropa.

Es besteht die Möglichkeit, sich auf der entsprechenden Webseite zu registrieren und ein Schulprofil zu erstellen mit Informationen zur Schule und Wünschen und Ideen für eine Partnerschaft. Im Anschluss erhalten Sie Zugriff auf die Profile ausländischer Schulen und können bei Interesse Kontakt mit ihnen aufnehmen. Die registrierten Schulen aus dem Ausland können ebenso auf die Profile deutscher Schulen zugreifen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

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