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Besuch aus dem Wahlkreis

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In diesem Jahr war zum ersten Mal wieder eine Besuchergruppe aus dem Rhein-Erft-Kreis mit 50 Personen angereist, die sich umfangreich über das politische und kulturelle Angebot in Berlin informieren konnten. In dem traditionellen Abgeordnetengespräch gab es einen regen und intensiven Austausch zu den vielfältigen Aufgaben der Arbeit eines Bundestagsabgeordneten. Für mich ist es immer wieder ein begeisterndes Erlebnis, wenn ich mit den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis an meiner Arbeitsstätte direkt in den Austausch kommen kann. Wer an diesen Besucherreisen Interesse  hat, kann  sich über die  bekannte E-Mail-Adresse georg.kippels@bundestag.de in meinem Wahlkreisbüro bewerben. Die Nachfrage ist groß. Wir freuen uns aber über alle Reiseinteressierten.

Diskussionsrunde bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Am gestrigen Abend fand mit großer Besetzung eine hochinteressante Podiumsdiskussion bei der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.) in Berlin statt, die im Netz übertragen wurde. Zur Debatte standen wegen der Lieferengpässe die aktuellen gesetzgeberischen Lösungsansätze. Die Ampelkoalition hat auf den absolut letzten Drücker im Rahmen des Gesetzes über die unabhängige Patientenberatung Deutschlands die SARS-CoV-2-Verordnung bis einschließlich Juli verlängert, mit der es den Apothekern gestattet ist, Medikamente, die im Augenblick nicht verfügbar sind, durch andere Produzenten oder andere Wirkstoffe mit gleicher Wirkart zu ersetzen. Das erleichtert im Augenblick ganz gewaltig die Versorgung für die Patientinnen und Patienten und mindert den ohnehin schon erheblichen Arbeitsaufwand in den Apotheken. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf des Ministers Lauterbach zur Beseitigung der Versorgungs- und Lieferengpässe sieht allerdings für diesen zusätzlichen Aufwand pro Abgabe eines nichtverfügbaren Medikaments mit Ersatzmitteln eine Aufwandserstattung von 0,50 Euro vor. Dies wird von den Apothekern geradezu als Beleidigung betrachtet.

Zu diesen Fragestellungen gab es dann gestern einen Austausch mit Apothekern, der Präsidentin der ABDA und drei weiteren Vertretern der Ampelkoalition. Ich habe schon seit langem darauf hingewiesen, dass die Rolle der Apotheken im Versorgungssystem außerordentlich wichtig ist und während der Corona-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen hat. In der Zukunft wird es eine schrittweise Verschiebung von Dienstleistungen auf die Apotheke geben, so dass deren Existenz unbedingt gesichert werden muss, und wir den Apothekerinnen und Apothekern die Möglichkeit geben müssen, durch entsprechende Verfahrenserleichterungen den bürokratischen Aufwand zu mindern.

Bei der Diskussion gestern Abend ist wieder einmal deutlich geworden, dass immer wieder Vorschläge durch Minister Lauterbach in den Umlauf gebracht werden, aber die Abgeordneten und Berichterstatter der Ampel über den Umfang und die Einzelheiten der Regelung entweder gar nicht oder nur unvollständig informiert sind. Es ist schon geradezu kurios, wenn auf Fragen von Journalisten nur mit Achselzucken geantwortet werden kann, dann aber schnell ein Korrekturversuch unternommen wird mit dem Hinweis, dass ja letzten Endes das Parlament über das Gesetz entscheidet. Natürlich ist dies richtig. Aber im Vorfeld einer solchen Entscheidung war es jedenfalls zu Zeiten von Bundesgesundheitsminister Spahn absolut üblich, in zahlreichen Gesprächsrunden diese Details zu erörtern und nach adäquaten Lösungsansätzen zu suchen und gemeinsam zu ringen.

Für die Apothekerinnen und Apotheker des Abends war es ein wichtiges Signal, dass die Diskussion in der Politik ganz offensichtlich intensiv geführt wird. Die CDU und ich als Berichterstatter für Arzneimittel und Apotheken werden uns kraftvoll dafür einsetzen, ein modernes Apothekenwesen mit auskömmlichen Preisen und möglichst wenig Bürokratie zukunftsfähig zu gestalten. Die Apotheken sind ein wesentlicher Baustein unserer guten und vor allen Dingen flächendeckenden Versorgung. Ich bedanke mich noch einmal recht herzlich für die Einladung der ABDA zu diesem Austausch. Wir werden weiter im Gespräch bleiben.

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Forschung zu Long COVID absolut unzureichend

Long COVID19

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion, 400.000 sind von ME/CFS betroffen – einer Krankheit, die sich ebenfalls in chronischer Erschöpfung äußert. Weltweit sind es sogar rund 65 Millionen Menschen. Für die Betroffenen und Angehörigen bedeutet dies teilweise massive Beeinträchtigungen des alltäglichen Lebens.

Groß sind daher nicht nur meine Hoffnungen auf Fortschritte in Wissenschaft und Forschung. Aber bislang herrscht hier leider Fehlanzeige: Zwar verfügt das Bundesforschungsministerium allein im Jahr 2023 über einen Haushalt von rund 21,5 Milliarden Euro. Hiervon stellt FDP-Ministerin Stark-Watzinger im Rahmen der Projektförderung aber lediglich rund 12,5 Millionen Euro im Jahr 2023 – also weniger als 0,1 Prozent – für die Long COVID-Forschung zur Verfügung. Auch mit Blick auf die Versorgungsforschung, also die Forschung, die optimale Versorgungskonzepte für Menschen mit Long COVID entwickelt, gibt es bisher nur vage Förderankündigungen des zuständigen Ministers Lauterbach.

Ich denke, vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID und anderen chronischen Erschöpfungskrankheiten zu erfahren. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen und dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen. Um dem Thema zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, veranstaltet die Fraktion am 29. März von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr ein digitales Fachgespräch zum Thema „ME/CFS – die vernachlässigte Krankheit: Für mehr Forschung und eine bessere Versorgung“, zu dem ich alle herzlich einlade.

Wahlrechtsreform: Betrug am Wähler

Denn damit hat die Ampel das Primat des von den Wählerinnen und Wählern direkt gewählten Kandidaten abgeschafft und sich gegen den Willen der Opposition quasi ein eigenes Wahlrecht geschaffen – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.

Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Auch die CDU/CSU-Fraktion tritt für eine deutliche Verkleinerung des Bundestages ein. Dazu hat sie zwei eigene Vorschläge vorgelegt, die aber von der Koalition rundweg abgelehnt worden sind. Bei dem jetzt verabschiedeten Wahlrecht geht es um einen fundamentalen Systemwechsel, weg vom personalisierten Verhältniswahlrecht zu einem reinen Verhältniswahlrecht. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Grundsätze unseres Wahlrechts und einer Missachtung des Wählerwillens. Zurecht kann man vom „Wahlrecht des betrogenen Wählers“ sprechen.

Der Vorschlag der Ampel sieht zum einen vor, dass Direktmandate vom Zweitstimmenergebnis gedeckt werden müssen. Überzählige Mandate entfallen, wodurch auch einzelne Wahlkreise nicht mehr im Bundestag vertreten wären. Zum anderen können Parteien nicht mehr in den Bundestag einziehen, die mindestens drei Direktmandate erzielen, aber die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen. Diese Reform richtet sich nicht nur gegen die Linkspartei, sondern gezielt gegen die CSU, die bei künftigen Wahlen in Gesamtdeutschland über die Fünf-Prozent-Hürde kommen muss, obwohl sie nur in Bayern zur Wahl antritt. Gelinge ihr das nicht, entfallen auch alle ihre gewonnenen Direktmandate. Fazit: Dies ist ein Wahlrecht des mangelnden Respekts – vor dem Wählerwillen, dem Parteisystem und letztendlich unserer Demokratie!

Wahlrecht

Verbotspolitik der Ampel

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Inzwischen kann man es kaum noch hören: Verbote, Verbote, Verbote. Ob Verbrenner-, Werbe- oder Öl- und Gasheizungsverbot: Die Ampelregierung – insbesondere die grünen Bundesministerien – hat hierzu in den vergangenen Wochen zahlreiche Initiativen gestartet. In einem Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den Trilogverhandlungen noch verhindern. Und der grüne Landwirtschaftsminister Özdemir kündigte ein Verbot von an Kindern gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an.

Ich bin der festen Auffassung, dass Verbote nicht das erste Mittel der Wahl sein sollten. Durch die Bepreisung von CO2 und sinnvolle Förderprogramme im Gebäudebereich und im Verkehr können die Klimaziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden – und nicht gegen sie. Und es muss darum gehen, den mündigen Verbraucher zu stärken. Werbeverbote tragen dazu nicht bei!

    Energieintensive Industrien dürfen nicht im Stich gelassen werden

    Die jüngsten Ankündigungen energieintensiver Unternehmen zu Produktionsverlagerungen und -einstellungen, wie die Stilllegung des Rheinwerks durch die Speira GmbH, müssen die Bundesregierung endlich wachrütteln. Aber statt jetzt schnell einen temporären, mit der EU-Kommission abgestimmten Industriestrompreis einzuführen, spielt die Bundesregierung wieder einmal auf Zeit. Damit setzt sie aber sehenden Auges unseren Industriestandort Deutschland aufs Spiel. Denn die sogenannte „ökologische Transformation“ braucht nicht weniger, sondern mehr Energie. Gerade bei den energieintensiven Industrien geht es um rund 800 000 Arbeitsplätze.

    Insbesondere die hohen Energiepreise treiben die energieintensive Produktion in den Stillstand. Die Produktion in diesen Branchen ist bereits um 20 Prozent zurückgegangen. Die Unternehmen können nicht mehr mithalten mit Konkurrenten aus dem Ausland. Und die Gas- und Strompreisbremse läuft für viele Unternehmen ins Leere, weil die Empfehlungen der Gaspreiskommission nicht umgesetzt wurden. Egal ob Zug-, Windrad- oder Solarproduktion, hierfür sind energieintensive Grundstoffe notwendig. Wenn also diese Industriebetriebe abwandern, machen wir uns noch stärker vom Ausland abhängig. Und nicht einmal dem Klimaschutz geholfen, denn andere Länder haben laxere CO2-Regeln.

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    Girls‘ Day im Bundestag

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    Ich möchte interessierte Mädchen und junge Frauen ermuntern, sich beim Girls‘ Day einen Überblick über die beruflichen Möglichkeiten in der Politik zu verschaffen. Dazu lädt die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) am Mittwoch und Donnerstag, 26./27. April 2023, 40 Schülerinnen und junge Frauen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren aus allen Schultypen aus ganz Deutschland nach Berlin ein. Im Rahmen des Programms sind auch Besuche im Deutschen Bundestag und Gespräche mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geplant. Motto der Veranstaltung ist „Lust, die Welt aktiv mitzugestalten? Frauen, MINT und Politik“.

    Denn die Berufs- und Studienwahl von Mädchen und jungen Frauen verläuft noch immer in einem engen Spektrum – gerade in MINT-Berufen, der Politik oder im Handwerk fehlen in Deutschland Frauen. Der Girls´Day bietet den Teilnehmerinnen die Gelegenheit, sich mit ihrer beruflichen Zukunft auseinanderzusetzen und direkt vor Ort in Institutionen und Unternehmen über Berufe zu informieren, die jenseits der klassischen Rollenbilder liegen. Alle weiteren Infos findet Ihr auf dem Girls´Day Radar unter www.girls-day.de/Radar. Viel Erfolg!