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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die Aufmerksamkeit für die Politik war in dieser Woche verständlicherweise relativ gering. Mit den Olympischen Spielen in Paris besteht die Möglichkeit, live an den unterschiedlichsten sportlichen Ereignissen teilzuhaben und sich von den Höchstleistungen mitreißen zu lassen. Natürlich haben Sportarten im Mannschaftsformat, wie etwa Handball, Fußball, Hockey und Basketball, traditionell eine große Anhängerschaft. Es gibt aber auch sehr bewegende Sportereignisse, wie am gestrigen Nachmittag das emotionale Ausscheiden von Angelique Kerber, das gleichzeitig mit ihrem endgültigen Karriereende verbunden war. Ich gebe offen zu, dass mein Herz, als relativ untalentierter Gelegenheitstennisspieler, seit den Hechtsprüngen von Boris Becker in den 80er Jahren für diese Sportart schlägt und die Hochachtung vor der wahren Leistung der Tennisspieler noch einmal steigt, wenn man selbst schon einmal gespielt hat. Ebenso faszinierend war aber gestern ein Tischtennismatch, bei dem es mir schon schwergefallen ist, den Ball zu verfolgen, geschweige denn mit dieser atemberaubenden Geschwindigkeit dieses winzige Geschoss auf dieser kleinen Platte zu platzieren. Neben den unglücklichen Verlierern gehören unsere sportlichen Herzen natürlich auch immer den glücklichen Medaillenpreisträgern, bei der wir gestern mit Miriam Butkereit eine Wahl-Rhein-Erft-Kreislerin beglückwünschen können. Dass dieser Sieg viele Väter und Mütter hat, konnte man dann heute Morgen in den Schlagzeilen des Kölner-Stadt-Anzeigers lesen, wo von einer Wahl-Kölnerin die Rede ist. Die Neigung zur Eingemeindung ist bei den Kölnern eben ungebrochen vorhanden…. Wichtig ist und bleibt die sportliche Spitzenleistung und daher auch von hier einen ganz herzlichen Glückwunsch an die Medaillengewinner und Medaillengewinnerinnen!

Ein politisches Ereignis, das eigentlich ein juristisches ist, hat mich in dieser Woche allerdings sehr getroffen und verärgert. Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz der Ampel geprüft und teilweise für verfassungswidrig erklärt. Ich will an dieser Stelle nicht in die Diskussion eintreten, ob dies jetzt mehr ein Erfolg der klagenden Parteien und damit auch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion oder der Regierung ist. Was mich als bislang als dreimal direkt gewählter Abgeordneter an diesem Urteil bewegt, sind folgende Gesichtspunkte:

1.

Ich bin froh und glücklich darüber, dass das Gericht erkannt hat, dass wir in Deutschland besondere lokale politische Gegebenheiten haben, die sich seit über 70 Jahren in unserem politischen Geschehen niedergeschlagen haben und für die politische Vielfalt und die regionale Prägung von Politik entscheidend sind. Diesem Aspekt war die von der Ampel abgeschaffte Grundmandatsklausel sehr wohl gerecht geworden und das bestätigt die jetzige Entscheidung. Dabei ist unerheblich, ob jenseits der Grundmandatsklausel 4, 5 oder 6 Prozent die Hürde für den Einzug in den Bundestag sind, da dies nur auf Bundesebene angewendet werden sollte. Die Probleme von sehr niedrigen Hürden sehen wir ja im Europaparlament.

2.

Mein Unverständnis muss ich aber über den anderen Teil des Urteils zum Ausdruck bringen, wonach das Gericht die Zweitstimmendeckung der Ampelregelung für verfassungskonform erklärt hat. Zur Klarstellung will ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich eine Sitzbegrenzung des Deutschen Bundestages für absolut sinnvoll und angezeigt erachte. Dazu hat es Vorschläge gegeben. Dies wäre auch ohne weiteres ohne die Zweitstimmendeckung umsetzbar gewesen. In meinen über elf Jahren Betreuung des Wahlkreises habe ich in zahllosen Bürgerkontakten den Eindruck gewonnen, dass die Wählerinnen und Wähler sehr wohl wissen wollen und es auch schätzen, wer sie in Berlin vertritt. Dabei kommt es eben nicht darauf an, ob es ein verhältnismäßig gutes oder im Vergleich eher knappes Ergebnis gewesen ist: Vor über 70 Jahren wäre auch niemand auf die Idee gekommen zu behaupten, dass die eine Stimme Kanzlermehrheit für Konrad Adenauer nicht ausreichend war, um den Sieg zu begründen! Dem oder der gewählten Kandidaten/Kandidatin den Sieg abzuerkennen und stattdessen das Mandat einer Person zu übertragen, die ohne persönlichen Bezug auf einer Liste platziert worden ist, widerspricht meines Erachtens einem elementaren Grundsatz der direkten oder unmittelbaren Wahl des Abgeordneten. Ich werde deshalb gemeinsam mit der CDU/CSU in künftigen Regierungszeiten alles daransetzen, diese Regelung wieder zu korrigieren.

Für die zukünftigen Wahlkämpfe wird es für den Moment für mich umso mehr Ansporn sein, im Wahlergebnis den Zuspruch der Wählerinnen und Wähler deutlich werden zu lassen.

Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen gehen jetzt langsam in Richtung Endphase. Der ADAC hat schon mehrfach – glücklicherweise zu Unrecht – Riesenstauwochenenden angekündigt und die Statistiker haben festgestellt, dass die bisherigen Umsätze in den Eisdielen gegenüber dem Vorjahr zurückgeblieben sind. Beschreiben wir es doch einfach mit dem immer wieder gültigen Satz „Es ist alles nicht mehr wie früher“ und sind doch zuversichtlich, dass die Zukunft besser wird. 

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende, an dem wiederum zahlreiche begeisterte Schützen unterwegs sind. Belohnen Sie den ehrenamtlichen Einsatz im Interesse des Brauchtums mit Ihrem Besuch und Ihrer Anwesenheit.

Herzlichst

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Wahlrechtsreform muss nochmal überarbeitet werden

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Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Wahlrechtsreform der Ampel in Teilen gekippt hat, ist zumindest der Versuch, unliebsame politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, gescheitert. Das ist ein Erfolg für uns als Union, allerdings hätte ich mir – wie bereits erwähnt – mehr gewünscht. Jetzt geht es darum, bis zum Ende der Legislaturperiode eine gemeinsame Reform des Wahlrechts auf den Weg zu bringen, sonst muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden.

Mit den Fraktionen der Ampel waren wir uns immer einig, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag verringert werden muss. Wir haben der Ampel hierzu in der laufenden Wahlperiode mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Ampel hat unsere Vorschläge aber abgelehnt und stattdessen ein Wahlrecht verabschiedet, das nun vom Bundesverfassungsgericht in einem Teil, der Streichung der Grundmandatsklausel, für verfassungswidrig erklärt wurde.

Die Abschaffung der Grundmandatsklausel hätte dazu führen können, dass eine Partei wie die CSU, die nur in Bayern antritt und deshalb bundesweit gesehen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern könnte, nicht in den Bundestag einzieht – und dies, obwohl ihre Wahlkreiskandidaten fast überall in Bayern direkt gewählt wurden!

Ein Wermutstropfen ist hingegen, dass Karlsruhe die Streichung von Überhangmandaten akzeptiert hat, die vom Zweitstimmenergebnis nicht gedeckt sind. Das führt dazu, dass Wahlkreiskandidaten mit den meisten Stimmen nicht mehr in den Bundestag einziehen können, stattdessen aber ein Listenkandidat, der bei weitem nicht so viel Zustimmung erhalten hat. Das ist in meinen Augen nicht gut für die Demokratie und führt weiter zu Wählerverdrossenheit. Deshalb müssen wir, wenn wir wieder die Regierung stellen, die Reform an dieser Stelle zurückdrehen. Denn um den Bundestag auf 630 Abgeordnete zu verkleinern, gibt es bessere Lösungen.

Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Gerne mache ich darauf aufmerksam, dass auch in diesem Jahr im bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ der Bundeszentrale für politische Bildung erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft gesucht werden! Ich ermuntere alle interessierten Projektverantwortlichen aus dem Rhein-Erft-Kreis sich zu bewerben.

Den rund 50 Preisträgern winken Preisgelder von bis zu 10.000 Euro. Mit der Auszeichnung werden sie Teil des Aktiv-Netzwerks und können von jährlichen Qualifizierungsangeboten und dem bundesweiten Erfahrungsaustausch mit anderen Preisträgerprojekten profitieren.

Weitere Informationen zum Wettbewerb, den diesjährigen Schwerpunkten und den Teilnahmebedingungen sind auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de/aktiv zu finden. Bewerbungen sind über ein Online-Formular möglich. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2024.

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