Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
die letzte Sitzungswoche vor der kurzen Osterpause ist nun vorüber. Es war für mich persönlich eine ereignisreiche Woche, die von sehr schönen persönlichen Begegnungen und erfolgreichen Abschlüssen im Rahmen der Gesetzgebung geprägt war. Begleitend zur innenpolitischen Diskussion gibt es natürlich unverändert die internationalen Krisen, bei denen wir aufmerksame Beobachter sind und uns die Frage, inwieweit eine wie auch immer geartete Beteiligung im Nahen Osten stattfindet, weiter bewegt.
Der Bundestag hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses erneut mit den Preisanstiegen im Bereich der Energierohstoffe bzw. des Treibstoffs an der Tankstelle beschäftigt. Natürlich wollen wir versuchen, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Grenzen zu halten. Allerdings kann ich auch nicht ganz dem Standpunkt meines lieben Kollegen Jürgen Hardt widersprechen, der in dieser Woche die These aufgestellt hat, dass für einen kurzen Zeitraum eine Mehrausgabe beim Tanken durchaus zumutbar ist. Denn es muss in diesem Zusammenhang immer berücksichtigt werden, dass preislenkende Maßnahmen mit dem Einsatz von Steuermitteln verbunden sind, die dann auf Dauer wiederum in wesentlich größerem Umfang an anderer Stelle fehlen. Dies ist eine ganz schwierige Abwägung, die wir zu treffen haben.
Sehr gefreut habe ich mich natürlich wieder über die Anwesenheit einer Besuchergruppe in dieser Woche, die ich sowohl im Ministerium als dann auch im Bundestag begrüßen, informieren und führen durfte. Bei diesen Begegnungen darf dann keinesfalls der gemütliche Abschluss im Gaffel Brauhaus fehlen. Trotz meiner vielen Jahre im Deutschen Bundestag gibt es immer wieder neue Themen, neue Fragen und neue Bekanntschaften, die durch diese Besuche begründet werden.

Im Rahmen der politischen Arbeit habe ich mich sehr darüber gefreut, dass es gelungen ist, die Gesetzgebung für die Lebendorganspende und die beschleunigte Anerkennung ausländischer Heilberufe abschließen zu können. Die intensiven Berichterstattergespräche, die von mir für das Ministerium begleitet, geführt und koordiniert wurden, haben zu einem sehr guten Ergebnis geführt. Wir eröffnen mit der Lebendorganspende eine weitere Möglichkeit, den zahlreichen Wartenden auf eine Nierenspende Perspektiven und Hoffnung zu geben. Mit der Nachschärfung der Anerkennung ausländischer Heilberufe stellen wir nun sicher, dass neben der Beschleunigung des Prozesses auch die Beurteilungsverfahren und Maßstäbe so stringent sind, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Praktizieren nicht kompetenter Kandidatinnen oder Kandidaten ausgeschlossen bzw. maximal minimiert werden kann.
Am heutigen Morgen werde ich dann noch einmal im Bundesrat die Debatte im Hinblick auf die Verabschiedung des sog. KHAG, der Krankenhausreform, verfolgen. Im Laufe der Woche hat es noch einmal Diskussionen mit den Ländern über die Anrufung des Vermittlungsausschusses gegeben. Ich bin zuversichtlich, dass dies vermieden werden kann, weil dieser wichtige Prozess jetzt endlich in die Umsetzung gehen muss. Theoretische Vorüberlegungen sind zwar wichtig und gut, können aber nie alle Handlungsalternativen prospektiv erfassen. In der Praxis zeigt sich immer Anpassungsbedarf, der dann in der Folge schrittweise erfolgen muss.
Die klare Botschaft ist aber, dass bei allen Veränderungen die Steigerung der Qualität an vorderster Stelle steht. Ich habe immer wieder darauf verwiesen, dass es falsch ist, Diskussionen über potenzielle Leistungskürzungen zu führen. Leider wird in unserem Gesundheitssystem an vielen Stellen zu viel und eben auch teilweise nicht zielgerichtet genug diagnostiziert bzw. therapiert. Wichtig ist, dass die medizinischen Maßnahmen zielgenau und patientenindividuell erfolgen und nicht mit der Gießkanne – nach dem Motto „Viel hilft viel“. Hier geht es tatsächlich um qualitätsbasierte moderne Medizin.
Am Abend werde ich dann zurückkehren in den Rhein-Erft-Kreis und mich in den nächsten 14 Tagen – jedenfalls überwiegend – ein wenig der familiären Ruhe widmen. Es folgen deshalb in der kommenden Woche und auch in der Woche nach Ostern keine Newsletter, sondern allenfalls individuelle Hinweisposts. Verfolgen Sie deshalb bitte auch meine Tätigkeit in den sozialen Medien.
Nach Ostern geht es direkt wieder mit einer Doppelwoche weiter. Es gibt eine Menge zu tun, und wir erwarten natürlich auch mit großer Spannung die ersten Ergebnisse der Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – mal schauen, wie hoch die Wellen wieder schlagen. Aber wie heißt es so schön in der Seefahrersprache: „Nach dem Sturm folgt Sonne und klare See!“.
Ich wünsche Ihnen ein friedliches und erholsames Osterfest. Viele Grüße an alle Rhein-Erftler im Moment noch hier aus Berlin und bald wieder in der Heimat.
Herzlichst
Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels MdB
Viele Menschen treibt die Frage um, ob ihre Rente im Alter reicht. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir nun endlich die private Altersvorsorge stärken und am Freitag die seit Jahren überfällige grundlegende Reform der Riester-Rente verabschiedet haben. Damit wird die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und profitabler. Zu den Produkten gehören künftig ETFs, Aktiensparpläne und Vorsorgedepots. So können alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, an der – über einen langen Zeitraum betrachtet – immer positiven Entwicklung des Kapitalmarkts teilhaben.
Eine private Altersvorsorge lohnt sich künftig bereits ab kleinen Sparbeiträgen und wird durch den Wegfall von teuren Garantieleistungen, die Streckung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten im Standarddepot dazu führen, dass die Menschen im Alter eine spürbar höhere Rendite ihrer Beiträge erwartet. Diesen Effekt potenzieren wir durch die staatliche Förderung. Die neue Form der Riester-Rente wird sich auch für diejenigen lohnen, die bisher wenig Möglichkeiten hatten, vorzusorgen. Nach dem Konzept fördert der Staat jährlich bis zu 360 Euro mit 50 Cent pro Euro, darüber hinaus gehende Beträge bis zu 1.800 Euro mit 25 Cent pro Euro. Für Familien gilt: Wenn sie 25 Euro pro Kind und Monat sparen, bekommen sie den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr.
Auch volkswirtschaftlich wird sich die Reform positiv auswirken: Wenn viele Sparerinnen und Sparer ihre Mittel in Depots bündeln, entsteht zusätzliches Kapital, das für Investitionen in Innovationen und damit für Wachstum und sichere Arbeitsplätze genutzt werden kann. Für ganz besonders wichtig erachte ich, dass wir endlich die Gruppe der Selbstständigen in die Riester-Rente mit aufnehmen. Dadurch verstärken wir diesen Effekt noch und erkennen gleichzeitig ihren immens wichtigen Beitrag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft an. So stärken wir durch die Reform nicht nur jede und jeden Einzelnen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland. Ab dem 1. Januar 2027 stehen die neuen Altersvorsorgeprodukte und die neue staatliche Förderung zur Verfügung.
In dieser Woche haben wir – wie bereits erwähnt – Änderungen im Bereich der Lebendorganspende beschlossen. Vorgesehen ist eine Erweiterung der medizinischen Kriterien bei der Lebendnierenspende. Künftig soll nicht mehr ausschließlich die immunologische Verträglichkeit zwischen Spender und Empfänger entscheidend sein, sondern eine umfassendere medizinische Bewertung. Dabei werden zusätzlich Faktoren wie Alter, Körpergröße, Gefäßbesonderheiten oder Vorerkrankungen berücksichtigt. Ziel ist es, mehr Spender-Empfänger-Paare in Programme der Überkreuzspende einzubeziehen und dadurch die Chancen auf eine passende Transplantation zu erhöhen, ohne die direkte Spende im persönlichen Umfeld zu ersetzen.
Auch das Organspende-Register soll effizienter genutzt werden. Der Kreis der zugriffsberechtigten Personen wird erweitert, sodass in bestimmten Situationen zusätzlich qualifizierte Ärzte auf die hinterlegten Informationen zugreifen können. Dies soll insbesondere dann helfen, wenn Krankenhäuser selbst keinen unmittelbaren Zugriff haben, und so die Entscheidungsprozesse im Ernstfall verbessern. Gleichzeitig stärken wir insbesondere den Spenderschutz und gewährleisten eine umfassende und angemessene ärztliche Aufklärung. Ich bin froh und dankbar, dass wir diese Gesetzesänderungen nach vielen Jahren der Diskussion endlich verabschieden konnten, zum Wohle der Patientinnen und Patienten.
Ebenfalls sehr gefreut habe ich mich, dass wir diese Woche auch das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen verabschiedet haben. Damit schaffen wir bessere Rahmenbedingungen und schnellere Verfahren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Das Gesetz umfasst die Berufe Arzt, Zahnarzt, Apotheker sowie Hebammen. Die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden in den jeweiligen Berufsgesetzen neu strukturiert. Für Personen mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen. Vorgeschaltet wird zudem eine Sprachprüfung. So können wir einerseits die Fachkräfteengpässe im Gesundheitswesen verringern und stellen gleichzeitig sicher, dass nur absolut qualifiziertes Personal zum Einsatz kommt, so dass die Patientensicherheit weiterhin vollumfänglich gewährleistet ist.
Die erschütternden Vorfälle von digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die immer wieder bekannt werden – zuletzt im Fall Collien Fernandes -, waren Thema einer Aktuellen Stunde auf Betreiben der unionsgeführten Koalitionsfraktionen. Denn es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Persönlichkeitsrechte von Frauen im digitalen Raum nicht wirksam geschützt werden, während Täter und Plattformen von der Zerstörung weiblicher Biografien profitieren.
Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Deepfakes als Waffe gegen Frauen eingesetzt werden. Wer die Intimsphäre verletzt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren. Nötig ist ein Rechtssystem, das Betroffene nicht allein lässt, sondern Täter und Profiteure konsequent stoppt. Hier klafft bedauerlicherweise noch eine fatale Lücke: Was wir jetzt brauchen, ist ein umfassendes digitales Gewaltschutzgesetz – so ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart.
In den vergangenen Tagen gab es viel öffentliche Kritik am Mitteleinsatz des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Für mich ist dabei entscheidend: Mit dem Sondervermögen finanzieren wir dringend notwendige Investitionen und gehen den Investitionsstau endlich entschlossen an. Wir investieren in Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrs-, Krankenhaus- und Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Bauen und Wohnen sowie Sport.
Diese Mittel sind insoweit zusätzlich, als sie die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen – die mindestens 10 Prozent betragen müssen. Im Jahr 2025 konnten dadurch die gesamten Investitionsausgaben gegenüber 2024 um rund 17 Prozent gesteigert werden; für 2026 ist eine weitere deutliche Erhöhung geplant. Die Investitionsquote im SVIK selbst erreicht 96,5 Prozent. Das Geld wird also wie geplant ausgegeben.
Nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch finanzpolitisch ist die Verfassungsmäßigkeit gegeben. Der in den Studien des ifo-Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln herangezogene Haushaltsentwurf der vorherigen Bundesregierung war nicht ausfinanziert und enthielt nicht belastbare und valide Investitionsansätze. Wäre der 2025er- Haushalt ausfinanziert gewesen, wären die Investitionen im Jahr 2025 deutlich niedriger gewesen. Damit würde der Vergleich weniger drastisch ausfallen als dargestellt wurde.
Um aber mit einem Missverständnis aufzuräumen: „Zusätzlichkeit“ bedeutet nicht, dass aus dem Sondervermögen nur „neue“ Projekte finanziert werden. Infrastrukturprojekte brauchen Zeit. Man würde das Geld nicht schnell genug „auf die Straße“ bekommen, wenn man gerade zu Anfang nur völlig neue Projekte finanziert. Es bedeutet auch, dass baureife Projekte ausfinanziert und damit zeitnah umgesetzt werden können.
Zum Zeitraum: Vor einem Jahr wurde lediglich die Grundlage für das SVIK im Grundgesetz verankert. Das Sondervermögen selbst ist erst seit Oktober 2025 in Kraft. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl und der vorläufigen Haushaltsführung kann es erst seit wenigen Monaten seine Wirkung entfalten. Zudem soll es über 12 Jahre laufen. Die Institute hingegen haben sich einen Drei- Monats-Zeitraum für das letzte Quartal 2025 angeschaut. Aus so einem kurzen Zeitraum zu Beginn dieses Projekts kann man noch keine validen Schlüsse ziehen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Die Union wird aber die kritische Überwachung der korrekten Mittelverwendung weiterhin sehr ernst nehmen. Wir werden weiter daran arbeiten, einen möglichst hohen Anteil der Haushaltsmittel im Kernhaushalt für Investitionen zu verwenden.
Mit der Verabschiedung der Rechenzentrumsstrategie hat die Bundesregierung vergangene Woche einen entscheidenden Schritt getan, um Deutschland als führenden und attraktiven Standort für Rechenzentrumskapazitäten weiterzuentwickeln. Denn technologische Souveränität wird unsere Zukunft ganz wesentlich entscheiden: Rechenzentren sind längst ein Gradmesser für Wertschöpfung, und sie entscheiden mit darüber, wie wir Wachstum und Wohlstand in Zukunft sichern.
Bis 2030 sollen die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland mindestens verdoppelt werden; die Kapazitäten für Hochleistungs-Computing und KI sollen mindestens vervierfacht werden. Damit stärken wir die digitale Souveränität, reduzieren kritische Abhängigkeiten und schaffen die Grundlage dafür, dass Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft die benötigte Rechenleistung verlässlich nutzen können.
Dazu gehören beschleunigte Stromnetzanschlüsse, wettbewerbsfähige Strompreise sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren – unter Wahrung von Umweltstandards. Wichtig ist nun, dass die Maßnahmen der Strategie schnellstmöglich umgesetzt werden. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten!
Wichtig für alle Kommunen im Rhein-Erft-Kreis: Gerade ist ein neuer Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffentlicht worden, der die Sanierung und Modernisierung von kommunalen Schwimmbädern unterstützt. Bis zum 19. Juni 2026 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit, Projektskizzen für geeignete Sportstätten beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, um umfassende Modernisierungsmaßnahmen zugunsten der Ziele des Projektaufrufs ermöglichen und durchführen zu können. Der Förder-Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen Euro. Eine Weiterleitung an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich. Den Projektaufruf und weitere Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder.






