Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
die parlamentarische Sommerpause in Berlin ist nun beendet. In dieser Woche fand die erste Sitzungswoche der zweiten Jahreshälfte statt. Traditionell widmeten wir uns dabei den Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2027.
Für mich waren die zurückliegenden Wochen alles andere als eine Pause und haben sich ganz anders entwickelt, als ich dies noch zum Zeitpunkt meines letzten Newsletters vorhersehen konnte. Mit dem plötzlichen Rücktritt des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn nahm das Personalkarussell in Berlin volle Fahrt auf. Im Rahmen der internen Diskussionen zeichnete sich relativ schnell ab, dass meine Ministerin, Nina Warken, möglicherweise den Weg ins Bundeskanzleramt antreten würde. Wie dies typischerweise bei solchen Ereignissen der Fall ist, brodelte die Gerüchteküche auf Hochtouren. Als die Personalentscheidung zugunsten von Nina Warken dann gefallen war, zeichnete sich erfreulicherweise für mich in der Folge sehr schnell ab, dass ich für den neuen Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann meine Arbeit fortsetzen durfte.
Dann ging alles Schlag auf Schlag. Binnen einer Stunde wurde ich zunächst von der ehemaligen Ministerin entlassen, weil die Zuordnung nicht an das Ministerium, sondern an den Minister oder die Ministerin gebunden ist. Eine Stunde später erhielt ich durch den neuen Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann meine Ernennungsurkunde. Es ist schon etwas eigenwillig, in einer Legislaturperiode gleich zweimal zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt zu werden. Noch kurioser ist jetzt der Umstand, dass ich im Rahmen der politisch Verantwortlichen der Dienstälteste im Ministerium bin.
Direkt nach der Übergabe der Ernennungsurkunde startete allerdings in der besagten und nicht durchgeführten Sommerpause die Einarbeitung des neuen Ministers und damit für mich eine Reihe von Informationssitzungen, in denen ich Minister Linnemann meine Erfahrung und Erkenntnisse weitergeben durfte. Von der ersten Minute an gab es einen sehr harmonischen Arbeitsaustausch, und ich konnte deshalb vollkommen nahtlos an die bisherige Arbeit anschließen.
Eine kleine positive Änderung hat es für mich allerdings auch im Rahmen der Zuständigkeiten gegeben. Da wir die Aufgaben zwischen den Parlamentarischen Staatssekretären neu geordnet haben, bin ich jetzt wieder auch für die Arzneimittel und darüber hinaus neu für das Thema Digitalisierung zuständig. Den Aufgabenbereich der Prävention musste ich dann zwar etwas schweren Herzens abgeben, aber das war dem Umstand geschuldet, dass natürlich eine faire Verteilung der Aufgabenstellungen stattfand.
Die sogenannte Sommerpause war dann gestaltet von zahlreichen verschiedenen Ereignissen und Unternehmungen. Auch wenn ich immer wieder zu längeren Arbeitssitzungen nach Berlin gereist bin, gab es im Umfeld des Wahlkreises ebenfalls interessante Begegnungen.
So besuchte Staatspräsident Emanuel Macron mit dem Bundeskanzler den Rhein-Erft-Kreis, und ich durfte ihn gemeinsam mit meinem lieben Kollegen Thomas Rachel auf dem Fliegerhorst Nörvenich, und damit auch im Rhein-Erft-Kreis, persönlich begrüßen. Ferner standen Besuche bei meiner Kollegin Gitta Connemann in Papenburg, bei dem Biotechnologieunternehmen Miltenyi in Bergisch-Gladbach oder aber der Besuch der Beauftragten der Bundesregierung, Katrin Staffler, in Kerpen und Bedburg-Kaster auf meinem Programm.
Im Ruhrgebiet ging es zu einem Pharmalogistiker in Bönen und danach zur DRK- Blutspendezentrale in Hagen, wo ich mich sehr intensiv über die Frage von Blutspenden und Verarbeitung von Blutprodukten informieren konnte. Dieses Thema ist unverändert von höchster Aktualität und muss auch im Rahmen unserer Sicherheitsbemühungen sehr genau betrachtet werden.
Ein Abstecher ins Brauchtum und die Tradition gab es natürlich auch in der Sommerpause. Mit dem Schützenfest in Morken-Harff gab es Gelegenheit zum Austausch mit lieben Freunden und Bekannten, und ich konnte wirklich einmal intensiv heimische Luft atmen.
Für mich persönlich gab es dann auch noch ein besonderes Ereignis mit einem Ausflug nach Luxemburg. Dort tagt routinemäßig das gesundheitspolitische Quintett, ein Treffen zwischen den deutschsprachigen Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein, wo ich mich mit den dortigen Ministerinnen und Ministern über die gesundheitspolitischen Herausforderungen der Pflege und Prävention sowie die Digitalisierung austauschen konnte. Der Besuch in Luxemburg hatte natürlich auch von der Örtlichkeit Spannendes zu bieten. Luxemburg ist ja eine ehemalige Stahlproduktionsstätte, und die ehemaligen, teilweise stillgelegten Hochöfen sind in hervorragender Art und Weise in das moderne Stadtbild integriert worden. Der unmittelbare Austausch mit unseren Nachbarn führt immer wieder zu zielführenden Erkenntnissen, und es ist schon interessant zu erfahren, wie sich kleinere oder größere Staaten mit vergleichbaren Fragestellungen auseinandersetzen.
In der Zwischenzeit hat es deshalb auch schon viele weitere Begegnungen mit den Ministerinnen und Ministern im Rahmen der europäischen Gesundheitsberatungen gegeben. Das Wiedertreffen ist jedes Mal eine sehr schöne Begebenheit.
Mit dem Monat September steht nicht nur in Kürze mein Geburtstag an, sondern vor allen Dingen auch der Umstand, dass ich nun seit 13 Jahren dem Deutschen Bundestag angehöre. Am 22.09.2013 habe ich zum ersten Mal erfolgreich das Mandat für den Rhein-Erft-Kreis errungen und seit dieser Zeit viele interessante Aufgaben wahrnehmen und Erkenntnisse gewinnen dürfen. Bekanntlich bin ich seinerzeit erst einmal mit der Entwicklungspolitik gestartet, und seit 2015 betreibe ich die Gesundheitspolitik als Hauptaufgabe. In diesem Bereich gibt es tagtäglich Herausforderungen und Aufgaben, die ein großes Maß an Verhandlungsgeschick erfordern.
Unmittelbar bevorstehend werde ich mich jetzt mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschäftigen müssen. Die Diskussionen zu diesem dringenden Reformbereich laufen auf Hochtouren und lösen eine Menge Befindlichkeiten aus. Selbstverständlich muss dem Interesse der Pflegebedürftigen Rechnung getragen werden. Andererseits muss dieses System auch weiterhin leistungsfähig und bezahlbar bleiben. Kurz danach wird das neue Digitalgesetz (GeDIG) sowie das Medizinregistergesetz und auch die Notfallreform bzw. das Präventionsgesetz auf der Tagesordnung stehen. Nicht vergessen werden darf das Gesundheitssicherstellungsgesetz, mit dem wir Vorkehrungen für mögliche militärische Krisensituationen treffen müssen. Der Terminkalender ist deshalb bis zum Ende des Jahres prall gefüllt. Dies hat für mich dann leider auch die Konsequenz, dass meine Aufenthalte im Rhein-Erft-Kreis sehr rar gesät sind. Ich freue mich deshalb auf jede Gelegenheit, mit Freunden und Bekannten und natürlich Wählerinnen und Wählern in den direkten Austausch zu kommen, wenn es Treffen, Veranstaltungen oder sonstige Besuche am Samstag oder Sonntag möglich machen.
Am heutigen Nachmittag endet die Einbringung des Haushaltsgesetzes 2027. Am gestrigen frühen Abend wurde der Gesundheitshaushalt mit dem Einzelplan 15 vorgestellt. Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann hielt seine erste Rede in der Rolle des Ministers und führte sehr empathisch in die Herausforderungen unseres Gesundheitssystems ein.
Bedauerlicherweise wurde in der Debatte von den Kritikern immer wieder fehlerhaft und irreführend dargestellt, dass für das Gesundheitssystem nur deshalb nicht ausreichend Geld zur Verfügung stünde, weil alle Gelder im Übermaß für Rüstung und Verteidigung sowie die innere Sicherheit aufgebraucht würden. Auch an dieser Stelle muss ich noch einmal unmissverständlich klarstellen, dass der überwiegende Teil unseres Gesundheitssystems aus dem sogenannten Gesundheitsfonds finanziert wird. Dies ist die Summe der Beitragsmittel der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und umfasst inzwischen fast 500 Milliarden Euro, was im Übrigen nahezu dem gesamten Bundeshaushalt entspricht. Aus Steuermitteln des Bundeshaushaltes fließen derzeit nur knapp 14 Milliarden Euro zur Abdeckung versicherungsfremder Leistungen zu. Dies ist zwar ein strukturell wichtiger Beitrag, der auch mit Rücksicht auf das Ansteigen der versicherungsfremden Leistungen erhöht werden müsste. Die Finanzierung unseres Gesundheitssystems und die Frage, ob Ausgaben gebremst werden müssen, hat aber mit allen übrigen Ausgaben des Bundeshaushalts, insbesondere den dringend notwendigen Ausgaben zur Landesverteidigung, überhaupt nichts zu tun.
Klarzustellen ist auch noch einmal, dass das jetzige Beitragssatzstabilisierungsgesetz lediglich eine Bremse für den Ausgabenanstieg darstellt. Während unverändert die Ausgaben um acht Prozent steigen, steigen die Einnahmen in das System nur um vier Prozent. Die Aufgabe besteht somit darin, eine sogenannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vorzunehmen. Kurz formuliert heißt das, nicht mehr ausgeben als einnehmen. Da wir aber durchaus unverändert etwas mehr einnehmen, müssen wir in Zukunft nur etwas weniger ausgeben. Die Gesamtsumme der Ausgaben sinkt damit aber nicht unter die des Vorjahresniveaus. Letztlich machen wir nichts anderes als eine ganz vernünftige solide Haushaltspolitik, bei der man schlicht und ergreifend nicht mehr ausgeben sollte als man durch Einnahmen zur Verfügung hat. Diese Diskussion werden wir in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich noch intensiv führen müssen. Mich erreichen auch täglich, stündlich und manchmal sogar minütlich Schreiben, die auf vermeintliche Versorgungsproblemstellungen hinweisen. Zweifelsohne wird es zu inhaltlichen Veränderungen kommen müssen. So manche Ausgabe hat in der Vergangenheit eben nicht den gewünschten Versorgungserfolg gebracht, und deshalb müssen wir auch darüber nachdenken, das Geld zielgerichteter und für den Patienten sinnvoller einzusetzen.
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist auch keine langfristige Lösung zur Ausgabenstabilisierung. Hierzu entwickelt zurzeit die Finanzkommission Gesundheit einen zweiten Bericht, der zum Ende des Jahres vorgelegt wird. In diesem Bericht wird es dann Vorschläge zu einer grundlegenden Strukturreform geben, mit der wir unser System qualitätsgesichert, leistungsorientiert und zukunftsfähig machen wollen. Auf diese Vorschläge bin ich schon sehr gespannt, und wir werden sicher dann noch eine Reihe von Diskussionen führen dürfen.
Unverändert freue ich mich aber über die Möglichkeit, in diesem ungeheuer anspruchsvollen, aber auch interessanten Arbeitsbereich an verantwortungsbereiter Stelle mitarbeiten zu dürfen.
Für den jetzt anstehenden Herbst und das kommende Wochenende wünsche ich Ihnen von dieser Stelle alles Gute und bis bald!
Herzlichst
Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels MdB
Das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt mit seinen herben Verlusten für die CDU ist dramatisch und hat auch mich schwer erschüttert. 60 Prozent der Menschen haben für Parteien an den politischen Rändern gestimmt – und das bei einer außerordentlich hohen Wahlbeteiligung. Ich halte es aber für falsch, jetzt als Konsequenz die Reform der Rente, der Gesundheits- und Pflegeversicherung sowie der Einkommensteuer zu stoppen, wie es Teile der SPD fordern. Denn die Reformnotwendigkeit ist keinesfalls geringer geworden.
Die sozialen Sicherungssysteme sind aufgrund einer stark alternden Bevölkerung immer schwerer zu finanzieren. Hinzu kommt, dass Deutschland seit sieben Jahren quasi kein Wirtschaftswachstum mehr verzeichnet. Der Verzicht auf Reformen würde bedeuten, dass die Beiträge von Arbeitsnehmern und Arbeitgebern in die Kranken-, Pflege- und Rentenkasse immer weiter ansteigen. Den Menschen bleibt dann immer weniger Netto vom Brutto. Genau diese Angst der Menschen vor wirtschaftlichem und sozialem Abstieg hat ja – glaubt man den Meinungsumfragen – mit zu dem guten Abschneiden der AfD in Sachsen-Anhalt geführt.
Es gibt zwar erste Signale, dass sich etwas zum Positiven bewegt: Es wird wieder mehr gegründet, in Teilen der Wirtschaft kommen mehr Aufträge herein. Das sind noch kleine Pflänzchen. Aber genau jetzt müssen wir mit unseren Reformen dafür sorgen, dass daraus wieder ein kräftiger Aufschwung wird.
Die Reformen sind unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Sie dienen dazu, Wachstum anzukurbeln und Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen. Diesen Zweck verfolgen wir auch mit dem Haushalt 2027.
Diese Woche sind wir mit der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs für 2027 wieder in die Sitzungswochen gestartet. Unser Ziel ist es, trotz schwieriger Rahmenbedingungen einen zukunfts- und generationengerechten Haushalt aufzustellen. So sollen mit Reformen und Sparmaßnahmen die finanziellen Voraussetzungen für Investitionen in die Zukunft geschaffen werden. Zum ersten Mal seit 2009 ist deshalb wieder ein echter Konsolidierungshaushalt aufgestellt worden. Denn nur eine solide Haushaltspolitik sorgt dafür, dass künftigen Generationen finanzieller und politischer Handlungsspielraum bleibt.
Der Haushaltsentwurf setzt auf einen Dreiklang aus Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung. Unser Land braucht weitere strukturelle Reformen für Wachstum und Wohlstand. Nur so werden wir wieder zu ausgeglichenen Haushalten zurückkommen und die Zinslasten der Zukunft stemmen können.
Insgesamt umfasst der Haushaltsentwurf rund 555,4 Mrd. Euro. Der mit Abstand höchsten Einzeletat steht erneut dem Bundesarbeitsministerium zur Verfügung – nämlich rund 201 Milliarden Euro nach 197 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon wird der allergrößte Teil für die Rente benötigt.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit 109,7 Milliarden Euro – mit einem Plus von über 32 Prozent der größte Zuwachs im Vergleich zu diesem Jahr. Diese deutliche Erhöhung soll dazu beitragen, die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu verbessern. Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr umfasst der Haushalt dann fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat hat erneut das Verkehrsministerium mit rund 26 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr knapp 22 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit. Bei der Verschuldung ist eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Mit diesen Rekordinvestitionen sollen das Land modernisiert, Beschäftigung gesichert und die Innovationskraft Deutschlands gestärkt werden. Eine zentrale Rolle spielt das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für 2027 sind über 36 Milliarden Euro für Investitionen des Bundes vorgesehen. Hinzu kommen zehn Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds sowie rund acht Milliarden Euro zur Unterstützung von Ländern und Kommunen. Damit soll der Investitionsstau in Deutschland beendet werden.
Auch die in der Koalition vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sollen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Alle Ressorts haben deshalb Einsparungen in Höhe von einem Prozent ausgewiesen. Weitere Einsparungen von knapp drei Milliarden Euro gibt es bei den Finanzhilfen. Durch Digitalisierung, Bürokratieabbau und Effizienzgewinne sollen weitere Ausgaben entfallen. Auch die Strukturreformen bei den Sozialversicherungen werden Einsparungen erbringen.
Am Donnerstag haben wir den Gesundheitsetat (Einzelplan 15) für 2027 in erster Lesung beraten. Bundesminister Dr. Carsten Linnemann hat dabei in seiner ersten Rede als Minister seine Leitlinien skizziert: eine verlässliche Gesundheitspolitik mit solider Finanzierung und dem Menschen im Mittelpunkt. Der Etat umfasst rund 14,33 Milliarden Euro und fällt damit deutlich geringer als 2026 aus. Der größte Posten, der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, soll von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Hier haben die Regierungsfraktionen aber schon angekündigt, diese Senkung auf 1,35 Milliarden Euro zu reduzieren.
Hauptgrund für den geringeren Etat sind die wegfallenden überjährigen Darlehen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflege. Daneben sollen u.a. die Zuschüsse für die zentrale SARS-CoV-2-Impfstoffbeschaffung sinken. Einige Bereiche werden hingegen auch gestärkt. Zur Erhöhung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen sollen die Mittel massiv von rund 189 Millionen auf 541 Millionen Euro steigen. Auch die Mittel für Prävention steigen an. Zudem werden die Etats wichtiger Behörden wie dem RKI, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem BfArM jeweils deutlich aufgestockt. Für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung wird der Bund mehr Geld an die Krankenkassen bezahlen als bisher geplant.
Insgesamt zeigt der Haushalt 2027 eine klare Doppellinie: Abbau von Pandemie-Folgelasten und Transferzahlungen, dafür gezielte Investitionen in ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem. Hierfür ist aber in erster Linie nicht mehr Geld notwendig, sondern echte Strukturreformen. Die werden wir angehen.
Unser Bildungssystem steht seit Jahren unter Druck. Die äußerst schwachen und erschreckenden PISA-Ergebnisse diese Woche und die Tatsache, dass inzwischen jedes vierte Kind die Grundschule verlässt, ohne ausreichend lesen zu können, sprechen eine deutliche Sprache. Viele dieser Defizite entstehen bereits in den ersten Lebensjahren und können später nur noch schwer aufgeholt werden. Gerade die Sprache ist der Schlüssel zu erfolgreicher Bildung und zu Teilhabe. Deshalb ist es umso wichtiger, hier gegenzusteuern.
Mit dem jüngst vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes wollen wir dafür sorgen, dass Sprach- und Entwicklungsstände künftig frühzeitig erfasst und Kinder mit Förderbedarf gezielt unterstützt werden. Mit der Stärkung der sprachlichen Bildung und zusätzlichen personellen Unterstützungsangeboten für Kitas in herausfordernden Lagen wird genau dort angesetzt, wo Bildungsungleichheit entsteht. So sollen Förderbedarfe früh aufgefangen und nicht erst in der Grundschule sichtbar werden. Aber auch Schulen in herausfordernden sozialen Lagen und Maßnahmen, um die Medienkompetenz der Eltern und Kinder zu verbessern, sollen gezielt gefördert werden.
Angesichts des Fachkräftemangels und der Herausforderungen für unseren Wirtschaftsstandort ist der Bildungserfolg unserer Kinder eine Zukunftsfrage für unser Land. Klar ist aber auch, dass diese Maßnahmen nicht über Nacht Wirkung zeigen, sondern etwas Zeit benötigen.
Über den Sommer erreichten mich viele Zuschriften zum Thema „Hitzeschutz für alle“, auf die ich an dieser Stelle kurz eingehen möchte.
Die zunehmenden Herausforderungen durch Hitzeereignisse und deren Auswirkungen auf Gesundheit, Infrastruktur und Umwelt sind auch für mich ein wichtiges Thema, das in den politischen Beratungen berücksichtigt werden muss. Die in den Schreiben angesprochenen Aspekte, insbesondere der Hitzeschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, werden regelmäßig in den laufenden fachlichen und parlamentarischen Diskussionen behandelt – wie zuletzt bei der Klausurtagung der Bundesregierung in Neuhardenberg. Der Staatsminister im Kanzleramt, Philipp Amthor, ist dort beauftragt worden, mit den Bundesländern und den betroffenen Ressorts nun konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Zudem gibt es bereits vielfältige Programme, die auch finanziell unterlegt sind. NRW hat zum Beispiel umfangreiche Förderprogramme zum Thema Hitzeschutz aufgelegt.
Im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen werden nun unterschiedliche Prioritäten und Finanzierungsmöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen. Dabei fließen neben den finanziellen Rahmenbedingungen auch die Einschätzungen von Fachinstitutionen sowie die unterschiedlichen politischen Positionen in die Entscheidungsfindung ein. Die in dem Schreiben gemachten Anregungen und Einschätzungen werde ich im weiteren parlamentarischen Austausch berücksichtigen.
Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Noch bis zum 30. September können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen. Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg.
Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro, Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 Euro. Die Projektlaufzeit beginnt am 1. Januar 2027 und endet spätestens am 31. Dezember 2027. Schwerpunkte sind Nachwuchsgewinnung und Ensembleneugründung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten. Ich ermutige alle Interessierten, sich mit kreativen Projekten zu bewerben. Alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.






