Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
in dieser Woche stand wieder das volle Programm einer Sitzungswoche auf der Tagesordnung. Da das Jahresende immer sichtbarer wird, nimmt die Diskussions- und Entscheidungsgeschwindigkeit spürbar zu. Neben den feststehenden wöchentlichen Terminen, wie die Leitungsrunde im Gesundheitsministerium, die Fraktionssitzung oder die Regierungsbefragung und die parlamentarische Fragestunde, gab es erfreulicherweise noch eine ganze Reihe weiterer Themenpunkte, die es zu diskutieren gab.
Sehr informativ war ein Treffen mit Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und einer Abordnung aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Ich halte es für eine sehr gelungene Entscheidung, mit diesem Ministerium eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragestellungen der Digitalisierung geschaffen zu haben. Wir können so mit unseren speziellen gesundheitspolitischen Digitalanliegen auf die Generalkompetenz des Digitalministeriums zugreifen und uns insbesondere im Bereich der Entbürokratisierung abstimmen.
Sehr unterhaltsam war am vergangenen Montagabend die Einladung der japanischen Botschafterin in die japanische Botschaft, bei der es sich ohnehin schon um ein sehr imposantes Gebäude im Berliner Botschaftsviertel handelt. Die Botschafterin gab uns äußerst interessante Einblicke in die politische Großwetterlage in Japan, insbesondere im Umgang mit den Vereinigten Staaten, sowie deren Herangehensweise an die Auswirkungen des demographischen Wandels und die Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz. Japan ist ohnehin ein sehr enger Vertrauter und im Hinblick auf seine technologischen und gesellschaftspolitischen Kompetenzen ein wertvoller Gesprächspartner.
Die Themenpalette im Bundestag war bunt gemischt. Komplett überlagert wurde die politische Großwetterlage allerdings weiterhin von den Auswirkungen der drei Landtagswahlen, die von allen politischen Akteuren immer wieder diskutiert wurden. Insofern empfand ich es als sehr sinnvoll, dass der Koalitionsausschuss am Mittwochabend die allgemeinen atmosphärischen Themen aufgerufen hat. Es ist natürlich klar, dass Presse und Medien wenig beglückt sind, wenn sie im Anschluss keine umfangreichen Beschlusspapiere diskutieren und kommentieren können. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit muss es aber auch Gespräche und einen Austausch im geschützten Umfeld geben können. Ich bin, trotz meiner langjährigen politischen Erfahrung, allerdings immer wieder erstaunt, wie dann vermeintliche Informationen aus solchen Runden intensiv in alle Richtungen interpretiert werden. Obwohl niemand dabei war, weiß man auf einmal im Nachhinein, wer wie reagiert, die Stimme gehoben oder gar Ankündigungen ausgesprochen hat. Ich kann daher nur dringend empfehlen, diese meist hochdramatischen Wasserstandsmeldungen mit der gebotenen Gelassenheit zur Kenntnis zu nehmen.
Trotz meiner langjährigen Erfahrung im Bundestag gab es in dieser Woche doch noch eine sehr schöne Premiere. Das Bundesministerium für Gesundheit hat schon vor einigen Wochen das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Kabinett verabschiedet. Nun stand die erste Lesung an, in der das Ministerium das Gesetz vorstellt. Da der Minister am Donnerstagabend durch eine Reihe wichtiger Termine leider verhindert war, fiel mir die besondere Rolle zu, das Gesetz im Parlament vorzustellen. Es ist schon ein etwas ungewohntes Gefühl, wenn man in der Rolle des Regierungsvertreters zu den Abgeordneten spricht und ihnen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung übergeben darf. Ich habe mich jedenfalls über die Gelegenheit, als Vertreter des Bundesgesundheitsministerium im Deutschen Bundestag sprechen zu dürfen, sehr gefreut. Die Rede kann natürlich auch in der Mediathek verfolgt werden. Der Link lautet: https://dbtg.tv/cvid/7665549
Bis zur nächsten Sitzungswoche in der kommenden Woche werde ich heute nicht die Heimreise nach Bedburg antreten können, weil ich von heute Abend bis Dienstagmorgen nahezu durchgehend an Veranstaltungen des World Health Summit (WHS) teilnehmen werde. Das Gesundheitsministerium ist ein Mitinitiator und auch inhaltlich stark an der Arbeit dieses internationalen Podiums interessiert, das von der Qualität und der Dimension her auf derselben Stufe stehen dürfte wie die Münchner Sicherheitskonferenz. Ich werde deshalb im Auftrag des Ministeriums an vielen Diskussionsveranstaltungen, aber auch bilateralen Gesprächen mit internationalen Vertretern teilnehmen, um unsere Rolle in der globalen Gesundheitspolitik zu beschreiben und einen fachlichen Austausch zur intensivieren.
Mit der Meldung des Pestausbruchs in Russland gibt es auf dem WHS erneut ein brandaktuelles Thema, das viele Befürchtungen auslöst und deshalb sehr schnell sachlich aufbereitet werden muss. Es ist wie ein Déjà-vu, dass es wieder darum geht, belastbare wissenschaftliche Informationen zu erhalten – so wie dies schon zu Beginn der Corona-Pandemie die Schwachstelle war. Insofern fühle ich mich erneut darin bestätigt, dass das deutsche Engagement für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und auch unsere wissenschaftlichen Bemühungen beim Robert-Koch-Institut und vielen anderen Einrichtungen für unsere gesundheitspolitischen Sicherheitsinteressen von essenzieller Bedeutung sind. Es gibt deshalb sicherlich in der kommenden Woche einiges zu berichten.
Mit Rücksicht auf die einsetzende herbstliche Wetterlage darf ich noch einmal meinen Aufruf zur Grippeimpfung wiederholen. Auch hier in Berlin treffe ich schon auf die ersten schniefenden Nasen. Eine Grippeerkrankung ist je nach allgemeiner gesundheitlicher Disposition absolut keine Bagatelle, ein kleiner Piks gegen die Grippe aber extrem hilfreich.
Ich wünsche Ihnen und Euch allen daher ein erholsames, ruhiges und hoffentlich erwärmendes Wochenende.
Herzlichst
Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels MdB
Nicht nur, dass ich diese Woche nach längerer Zeit wieder ans Rednerpult im Plenum treten durfte, sondern ich erlebte dabei noch eine schöne Premiere: Ich durfte zum ersten Mal als Regierungsvertreter einen Gesetzentwurf ins Plenum einbringen – und zwar den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Damit wollen wir digitale Innovationen im Gesundheitswesen weiter vorantreiben und die Datenlage verbessern, um eine zukunftsfähige und bezahlbare Versorgung in Deutschland langfristig zu sichern. In meiner Rede habe ich dargelegt, dass die Digitalisierung die medizinische Versorgung effizienter machen kann und das vielerorts schon jetzt tut. Und auch in der Nutzung von Gesundheitsdaten liegen gewaltige Potenziale – für die Forschung, für Innovation und auch für die bessere Organisation unserer Gesundheitsversorgung.
Der Gesetzentwurf ist ein bedeutender Schritt, um digitale Begleiter, wie die elektromische Patientenakte, weiterzuentwickeln und die technischen Voraussetzungen für das geplante digital gestützte Primärversorgungssystem einzuführen. Ziel ist, Patienten bei der gesundheitlichen Ersteinschätzung optimal zu steuern und zu behandeln. Weiter wollen wir mithilfe des Gesetzes Abläufe weniger komplex und damit weniger störanfällig machen, indem wir Versorgungsdaten besser nutzen und aus ihnen lernen. Schließlich wollen wir Bürokratie abbauen und damit unnötige Kosten sparen.
Konkret beutetet das für die Versicherten, dass zum Beispiel die Daten der ePA für Vorsorgeempfehlungen oder digitale Impfübersichten genutzt werden können. Mit der geplanten Einführung der elektronischen Überweisung sichern wir zudem einen guten, medienbruchfreien Informationsfluss zwischen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass die verbesserte Nutzung der Gesundheitsdaten auch den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland als Innovationstreiber nach vorne bringen wird – dazu soll die Nutzung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit, das jetzt seit einem Jahr am Start ist, erweitert werden. Meine Rede ist hier abrufbar.
In einer vereinbarten Debatte zum 7. Oktober haben wir in dieser Woche an den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel, an die Ermordung jüdischer Menschen und an das Leid der Geiseln und ihrer Angehörigen vor drei Jahren erinnert. Gerade angesichts der aktuellen politischen Lage gilt heute mehr denn je: Jüdisches Leben muss sicher sein – in Israel und in Deutschland. Wir sind alle aufgerufen, gegen jede Form des Antisemitismus klar Position zu beziehen.
Dies gilt auch für die politische Zusammenarbeit. Wer jüdisches Leben schützen will, das haben die Unionsabgeordneten in ihren Redebeiträgen betont, muss klare Grenzen ziehen. Auch für mich ist ganz klar: Parteien, die ein ungeklärtes Verhältnis zum Antisemitismus oder auch zur Arbeit unserer Sicherheitsbehörden haben, dürfen keine Regierungsverantwortung tragen.
Immer häufiger gibt es aber auch Angriffe auf ausgerechnet die Menschen, die es zu ihrer Aufgabe gemacht haben, anderen zu helfen: Polizei und Rettungsdienste, aber auch Bürgermeister, Gemeinderäte, Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Bahn und der Energieversorgung begegnen Drohungen und Gewalt in ihrem Berufsalltag. Das darf nicht dazu führen, dass Menschen sich um ihre Sicherheit fürchten oder aus ihrem Amt zurückziehen. Deshalb ist der Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, den das Kabinett in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht hat, ein großer Fortschritt. Um kommunale Amts- und Mandatsträger besser vor Nötigung zu schützen, sollen die Strafen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte verschärft und der strafrechtliche Schutz auf Angehörige der Gesundheitsberufe und ihre Beschäftigten ausgeweitet werden.
Auch gegen Volksverhetzung muss entschlossener vorgegangen werden, weshalb jemand, der volksverhetzende Inhalte verbreitet, künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht ist. In schwerwiegenden Fällen sollen Gerichte außerdem das passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen können. Der Gesetzentwurf wird nun bald im parlamentarischen Verfahren beraten.
Ebenfalls in dieser Woche haben wir das Einkommensteuerreformgesetz 2027 in den Bundestag eingebracht. Damit soll zum einen die verfassungsrechtlich erforderliche Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag für die Veranlagungszeiträume 2027 und 2028 umgesetzt werden. Entsprechend wollen wir das Kindergeld erhöhen. Zusätzlich soll auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro angehoben werden. Zur Gegenfinanzierung sieht der Gesetzentwurf einen höheren Reichensteuersatz sowie die Einführung einer weiteren Zone zwischen 250.000 und 280.000 Euro vor. Außerdem soll die pauschale Besteuerung von Minijobs leicht angehoben werden. Darüber hinaus ist geplant, die Grundlohngrenze bei der steuerlichen Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf 75 Euro zu erhöhen.
Mit dem Jahressteuergesetz sollen steuerliche Rechtsänderungen, bei denen Änderungsbedarf besteht, umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen von Kindergeldzahlungen ins Ausland an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Mit dem Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität schließlich sollen die Fähigkeiten des Zolls zur Bekämpfung von (Finanz-)Kriminalität weiter ausgebaut werden. Dabei schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Modernisierung der Zollverwaltung und stärken die Befugnisse der Zollverwaltung, insbesondere durch ein neues Instrument der administrativen Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen.
Ich habe mich diese Woche sehr über die Vergabe des Medizinnobelpreises an Peter Hegemann und Georg Nagel gefreut. Das ist nicht nur ein Zeichen für die Stärke des deutschen Forschungsstandortes, sondern auch ein Beleg für die Bedeutung der Biotechnologie. Ich verstehe diese Preise auch als Bestätigung unseres forschungspolitischen Kurses. Mit ihrer High-Tech-Agenda hat die Bundesregierung die Biotechnologie als einen der Schlüsselsektoren ausgewählt, in denen Deutschland besonders gute Chancen hat, eine weltweite Spitzenposition einzunehmen. Die Nobelpreis-Auszeichnung der deutschen Forscher bestärkt uns darin, diesen Weg entsprechend fortsetzen!
Von Anfang September bis Mitte Oktober habe ich ein sechswöchiges Praktikum im Bundestagsbüro von Herrn Dr. Kippels absolvieren dürfen.
Direkt am ersten Tag wurde ich sehr herzlich empfangen und erhielt eine interessante kurze Führung durch die Gebäude des Bundestags, bei der mir auch die Kunst im Bundestag erklärt wurde. Herr Dr. Kippels und alle Mitarbeiterinnen haben mich von Anfang an wunderbar aufgenommen, und ich habe mich direkt wohl gefühlt.
Mein Praktikumsalltag war gefüllt mit vielen verschiedenen Arten von Veranstaltungen. Dazu gehörten parlamentarische Frühstücke, Ausschusssitzungen, Plenarsitzungen, Abendveranstaltungen, aber natürlich auch schriftliche Aufgaben wie Recherche, Entwürfe für die Beantwortung von Bürgerbriefen und Newsletter-Artikeln. Auch konnte ich die Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit kennenlernen und dort Herrn Dr. Kippels bei verschiedenen Terminen begleiten. Zudem durfte ich am Praktikumsprogramm der CDU/CSU-Fraktion teilnehmen. Dort wurden verschiedene Vorträge, Führungen, Museumsbesuche und vor allem Diskussionsrunden angeboten, unter anderem mit dem Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei.
Insgesamt habe ich einen großartigen Einblick in den Gesetzgebungsprozess und die Arbeit im Abgeordnetenbüro bekommen, der meine Vorstellung bei weitem übertroffen hat. Herrn Dr. Kippels habe ich als sehr engagierten, klugen und humorvollen Menschen wahrgenommen, der seinem Gegenüber nicht nur das Gefühl gibt, wahrgenommen zu werden, sondern ihn und seine Themen tatsächlich ernst nimmt.
Ich möchte mich herzlich bei Herrn Dr. Kippels und seinen Mitarbeiterinnen für diese lehrreiche und wirklich schöne Zeit bedanken und wünsche ihnen alles Gute!
Noch bis zum 2. November können junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren Anträge im Rahmen des Förderprogramms „U25 – Junge Kulturinitiativen“ stellen. Das Programm fördert innovative Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema im Rahmen eines künstlerischen Mediums, z.B. Theater, Video, Fotografie, Musik, Podcast etc., bearbeiten. Im Rahmen der U25-Förderung können maximal 4.000 EUR beantragt werden, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des gesamten Projektbudgets. Für alle Fragen rund um das Förderprogramm gibt es digitale Infoveranstaltungen – die nächste findet am 16.10.2026 von 13-14 Uhr statt. Anmeldemöglichkeiten sowie alle weiteren Infos finden Sie hier.






