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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die politische Woche in Berlin, in der ich leider im Augenblick Reha-bedingt noch nicht teilnehmen konnte, war von sehr unterschiedlichen Ereignissen geprägt. Der Wochenstart mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall hat die Diskussion sowohl in Berlin als auch bundesweit maßgeblich geprägt. Damit einhergehen natürlich in der Folge entsprechende Stimmen, dass gegen die AfD ein Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte. Aus der Regierung haben sich in der Zwischenzeit Bundesfinanzminister Lindner und auch Bundesjustizminister Buschmann geäußert und sich gegen diese Maßnahme ausgesprochen. Auch ich bin der Meinung, dass ein solches Verfahren mehr Risiken birgt, dass die AfD hieraus politisches Kapital schlagen könnte, anstatt zu irgendeinem sehr späten Zeitpunkt tatsächlich die Parteienlandschaft wieder auf den Boden der Demokratie zurückzuführen. Hierzu im Nachgang noch einige Gedanken.

Die Woche war auch vom 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes geprägt, zu dessen Anlass eine Debatte im Deutschen Bundestag stattgefunden hat. Das Grundgesetz in seiner sehr komprimierten, aber auch enorm prägnanten Fassung ist das absolute Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und muss Tag für Tag entschlossen gegen Angriffe aus allen politischen Richtungen verteidigt werden. Es lohnt sich immer wieder, den Text einmal zu lesen, um dann festzustellen, mit welcher Präzision die Formulierungen damals gewählt wurden und welch hohe Kunst der Gesetzgebungstechnik angewendet wurde, um Inhalte und Formulierungen zu schaffen, die auch nach 75 Jahren noch brandaktuell und vor allen Dingen geeignet sind, im täglichen Gesetzgebungsprozess Niederschlag und Berücksichtigung zu finden.

Am Wochenende steht nun das Pfingstfest vor der Türe. Neben seiner christlichen Bedeutung, insbesondere hier im katholischen Rheinland, sind an dieses Datum auch sehr viele Brauchtumsfeierlichkeiten angebunden. Auch in meiner Heimatstadt Bedburg findet das traditionelle Pfingstschützenfest statt, an dem sich die Bruderschaften und Züge als Brauchtumsvereine präsentieren und für die Bevölkerung ein buntes und herzerfrischendes Bild unseres funktionierenden Gemeinwesens darstellen. Leider werde ich in diesem Jahr aus den bekannten Gründen auf die Rolle des Zuschauers verwiesen sein. Vom Straßenrand aus werde ich aber sehr gerne den Aktiven zuwinken und sie in ihrer Freude unterstützen.

Ich wünsche Ihnen daher für das zweite verlängerte Wochenende im Monat Mai alles erdenklich Gute, viele unterhaltsame und fröhliche Stunden im Kreise der Familien und gute Unterhaltungen im Austausch bei so manchen herzlichen Treffen.

 

Herzlichst

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD

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Am vergangenen Montag entschied das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster, dass dem Verfassungsschutz erlaubt ist, die AfD als Verdachtsfall weiter zu überwachen und zu überprüfen.

Entgegen der Interpretation der AfD handelt es sich dabei in keiner Weise um eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit oder um irgendeinen politischen Maulkorb oder eine sonstige Einflussnahme gegen politisch legitime Aktivitäten. Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung muss in der Lage sein, sich auch wehrhaft mit entsprechenden Aktivitäten auseinanderzusetzen, die bei entsprechender Würdigung der ermittelten Fakten nur darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Im Rahmen einer ausführlichen und intensiven Beweisaufnahme ist das Oberverwaltungsgericht zu der Erkenntnis gekommen, dass bei der AfD Aktivitäten festzustellen sind, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personenkreise und gegen das Demokratieprinzip der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. Natürlich sind diese Feststellungen das Ergebnis von entsprechenden Bewertungen und Auswertungen von Handlungen, Symbolen und Text- bzw. Redepassagen. Hierzu gibt es jedoch aus der deutschen Geschichte hinlängliche Anhaltspunkte, mit welchem Sinngehalt und mit welcher Zielrichtung bestimmte Aktivitäten zu interpretieren sind.

Ich bin deshalb sehr froh, dass auf diesem Wege unseren verfassungsmäßigen Einrichtungen die Möglichkeit gegeben ist, diese Sachverhalte exakt zu erfassen und einer entsprechenden Bewertung zu unterziehen. Ich halte diese Vorgehensweise im Moment auch einem Verbotsverfahren der AfD als absolut vorzugswürdig. Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass Parteiverbotsverfahren in erheblichem Umfang fehlerbehaftet sein können und bei einem Unterliegen des Staates – teilweise nur aus rein formaljuristischen Gesichtspunkten – genau der gegenteilige Effekt eines entsprechenden Verbots eintritt. Vielmehr empfindet dann möglicherweise ein Teil der Bevölkerung das Scheitern des Verfahrens als Legitimationsbeweis für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Partei.

Die wirkungsvollste Methode, eine weitere Einflussnahme und ein Anwachsen der AfD zu unterbinden, ist die kritische und faktenbasierte Auseinandersetzung mit dem Handeln der AfD als Partei sowie deren einzelnen Akteuren. In dieses Bild passt auch sehr gut die Verurteilung des AfD-Mitglieds Höcke in einem entsprechenden Strafprozess: Dort konnte dargestellt werden, dass immer wieder der Versuch unternommen wird, mit vorgespielter Unkenntnis bzw. der vermeintlichen Inanspruchnahme von Meinungsfreiheit Manipulationen gegenüber unserem demokratischen Staatsgefüge vorzunehmen.

Wesentlich wirkungsvoller als ein Verbotsverfahren ist daher die klare Abgabe eines demokratischen Votums im Rahmen der nächsten Wahlen, um mit einer Absage an die AfD auch gleichzeitig deren Einflussmöglichkeiten im Rahmen unseres demokratischen Rechtssystems zu unterbinden.

75 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seinen 75. Geburtstag. Die CDU hatte hierzu einen Antrag eingereicht, den 23. Mai zum Gedenktag für unser Grundgesetz zu erheben. Im Gegensatz zu einem Feiertag ist die Bezeichnung als Gedenktag auch absolut angemessen, die tiefere Bedeutung unserem Grundgesetz Rechnung zu tragen. Nach Beendigung der Nazidiktatur und des Zweiten Weltkriegs bedeutete die Erarbeitung und Verabschiedung des Grundgesetzes in seiner geradezu einmaligen Präzision und Umfänglichkeit den Beginn einer neuen Phase der Bundesrepublik Deutschland. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben es in einer geradezu einmaligen Formulierungsleistung geschafft, alle denkbaren Lebenssachverhalte zu beschreiben, bei denen es von besonderer Wichtigkeit ist, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber entsprechenden Eingriffen des Staates zu schützen bzw. Institutionen des Gemeinwesens grundsätzlich einem entsprechenden staatlichen Schutz unterworfen werden müssen. Auch 75 Jahre nach seiner Abfassung hat das Gesetz eine ungeheure Aktualität und ist im Rahmen der Sachverhaltsbeschreibung uneingeschränkt anwendbar. Aus diesem Grunde bin ich auch immer sehr kritisch, wenn es darum geht, dem Zeitgeist entsprechende Erscheinungen oder Ereignisse an den Text des Grundgesetzes anzuhängen, um damit eine gewisse Aktualität im Rahmen der Begriffsbildung vorzunehmen bzw. herzustellen.

Bei der Gesetzessystematik besteht die Perfektion der Gesetzgebung eben darin, eine Begrifflichkeit zu verwenden, die den Spielraum eröffnet, auch moderne Sachverhalte sinngemäß, aber trotzdem vollumfänglich, in die Begrifflichkeit zu interpretieren und damit die Gesetzesanwendung dauerhaft gültig zu halten.

Der Grundgedanke des Grundgesetzes ist allerdings auch keine staatliche Konstruktion, sondern muss tagtäglich geprüft und im Bedarfsfalle verteidigt werden. Dieser dynamische Prozess ist die Herausforderung, der wir uns alle als Bürger aber auch mit allen unseren Verfassungsorganen stellen müssen. Aus diesem Grunde sage ich mit aller Ehrfurcht und Respekt „Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz, zum 75. Geburtstag!“.

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Austausch mit Abgeordneten des ukrainischen Parlaments

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Am Freitagmorgen fand noch kurz vor Abschluss der Sitzungswoche ein digitaler Austausch mit Abgeordneten des ukrainischen Parlaments, der Werchowna Rada, statt, zu dem die Stiftung „Zentrum Liberale Moderne“ unter Leitung der ehemaligen Grünen-Abgeordneten Marieluise Beck eingeladen hatte. Der Austausch sollte dazu dienen, mit Blick auf eine potenzielle Wiederaufbaukonferenz bzw. auf den aktuellen Stand der kriegerischen Handlungen in der Ukraine einen Meinungsaustausch vorzunehmen.

In den Redebeiträgen der Abgeordneten, bei denen es sich ausnahmslos um Frauen handelte, wurde noch einmal die Dringlichkeit deutlich, dass sich der Angriff auf die Ukraine in einer kritischen Situation befindet und die weitere Unterstützung und Lieferung von Militärmaterial zwingende Voraussetzung für das Gelingen der Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg ist. Selbstverständlich sind auch langfristige Perspektiven in der Debatte zur Sprache gekommen. Es ist aber unüberhörbar gewesen, dass alle diese Überlegungen sehr schnell gegenstandslos werden können, wenn es sich bei der Ukraine eben nicht mehr um einen freien und von Russland unabhängigen Staat handelt, sondern die russische Aggression erfolgreich sein würde.

Wir müssen uns daher im Rahmen unserer politischen Diskussion hier in Deutschland mit dieser brutalen Realität deutlich und schnell auseinandersetzen. Es ist auch keineswegs so, wie es Bundeskanzler Scholz immer wieder versucht zu suggerieren, dass es ausschließlich an deutschem Handeln oder deutschen Lieferungen liegt, ob Russland und Putin weitere Aggressionen planen oder nicht. Ziel der russischen Aktivitäten ist unzweifelhaft der gesamte westliche und europäische Raum. Insofern können wir auch nur ganzheitlich und gemeinschaftlich als europäische Partner der Ukraine zur Seite stehen, um deren Verteidigungskampf zum Erfolg zu führen. Aus den Beschreibungen und Darstellungen war schon das große Maß an Verzweiflung sichtbar, mit dem die Abgeordneten um dringende und vor allen Dingen wirkungsvolle Unterstützung geworben haben. Daneben sind natürlich auch langfristige Perspektiven für einen Wiederaufbau wertvoll und stärken die Resilienz der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger. Kurzfristig sind insbesondere im medizinischen Bereich dringend Hilfsleistungen nötig, um die Verletzungen der Menschen aus den kriegerischen Handlungen behandeln und heilen zu können. Es ist eben zurzeit nicht die Zeit des Zögerns und Zauderns, sondern die der Geschlossenheit und des klaren Bekenntnisses zur Verteidigung der Freiheit. Die Freiheit der Ukraine ist dabei das maßgebliche Symbol für die Freiheit der westlichen Welt.

Die Redebeiträge der Abgeordneten haben bei mir einen sehr intensiven Eindruck hinterlassen. Wir werden daher seitens der CDU weiterhin daran arbeiten und dafür werben, dass eine realitätsbezogene Diskussion und Entscheidungsfindung stattfindet. Die immense Zerrissenheit der Ampel schadet nicht nur dem Politikansehen in Deutschland, sondern schadet möglicherweise auch dem dauerhaften Bestand der freien westlichen Welt.

Bundesklinikatlas scharf geschaltet

In dieser Woche ist nun der Bundesklinikatlas nach dem Krankenhaustransparenzgesetz scharf geschaltet worden. Dieses Steckenpferd von Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird unverändert in erheblichem Umfang von den Krankenhausbetreibern kritisiert. Zum falschen Zeitpunkt und in der falschen Reihenfolge soll nun versucht werden, die Krankenhäuser, die sich im Augenblick aufgrund des massiv stockenden Reformprozesses in einer ganz schwierigen Organisations- und Finanzierungssituation befinden, weitere Bürden aufzulasten. Ob auf diese Art und Weise tatsächlich die Versorgungsqualität für den Patienten transparenter wird und damit auch dauerhaft die Qualität ansteigt, ist mehr als zweifelhaft. Das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist allerdings bezüglich seiner Herangehensweise, die ausschließlich von seiner Überzeugung geprägt ist, symptomatisch. Es bleibt daher abzuwarten, ob nun in den nächsten Tagen und Wochen das in dieser Woche vom Kabinett verabschiedete Krankenhausreformgesetz (KHVVG) wirklich zügig voranschreitet. Auch dazu sind die kritischen Stimmen, die ein Scheitern des Gesetzes prophezeien, mittlerweile in der Überzahl.

Ich bin daher sehr gespannt auf die Diskussionen den nächsten Sitzungswochen bis zur Sommerpause, weil für ein Gelingen der Reform die Zeit der nächsten Wochen entscheidend ist, um noch ein rechtzeitiges Inkraftsetzen zu ermöglichen. Ein solches Gesetz darf aber nicht übers Knie gebrochen werden und insbesondere auch nicht gegen den Willen aller beteiligten Akteure durchgeboxt werden. Auf die weiteren Diskussionen bin ich daher mehr als gespannt.

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Wir fordern Transparenz beim Kernkraft-Aus

24kw20_Kernkraftwerk©Pixabay

2022 führten die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu einer Energiekrise. Bundeswirtschaftsminister Habeck beteuerte damals, den Weiterbetrieb der Kernkraft in Deutschland ergebnisoffen prüfen zu wollen. Nun bestehen erhebliche und ernste Zweifel daran, ob er und seine Kollegin Bundesumweltministerin Steffi Lemke dies auch tatsächlich getan haben.

Zur transparenten Aufklärung des Sachverhaltes und zur Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen hat die CDU/CSU-Fraktion in dieser Woche eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt. Es stand mindestens mal der Vorwurf im Raum, dass insbesondere die Grünen hier Ideologie über Fachexpertise gestellt haben. Wir fordern deshalb die Offenlegung aller bisher geschwärzten Unterlagen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor, die Angelegenheit mit parlamentarischen Mitteln gegebenenfalls weiter zu untersuchen. Auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist denkbar, wenn die Motive der Regierung möglicherweise nicht von Sachkenntnis, sondern von parteipolitischen Erwägungen getrieben wurden. Bislang jedenfalls konnten die betreffenden Ministerien diesen Vorwurf nicht überzeugend ausräumen. Grade in Fragestellungen der nuklearen Sicherheit darf Parteipolitik niemals über fachliche Expertise gestellt werden. Wir bleiben dran!

Bekämpfung des politischen Islams überfällig

Ende April zogen über 1.000 Demonstranten unter dem Motto „Das Kalifat ist die Lösung“ durch Hamburg. Am vergangenen Wochenende gab es erneut Kundgebungen mit etwa 2.000 Teilnehmern. Islamistin skandieren Forderungen nach einem islamischen Gottesstaat und der Einführung der Scharia. Diese extremistischen Gruppierungen und ihre Anhänger sind eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Forderung nach Errichtung eines islamistischen Terrorstaats ist dennoch bei uns bisher nicht strafbar – anders als etwa in Österreich. NRW-Innenminister Herbert Reul warnte bereits im vergangenen Jahr vor dem Verein „Muslim Interaktiv“ und forderte von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Vereinsverbot. Passiert ist bislang – nichts!

Deswegen haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir eine effektive Kontrolle und Bekämpfung des politischen Islams durch die Sicherheitsbehörden sowie wirksame Maßnahmen gegen extremistische und terroristische Geldtransfers fordern. Für extrem wichtig halte ich auch die Anpassung des Straf- und Staatsangehörigkeitsrechts: Zukünftig soll es strafbar sein, öffentlich die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Errichtung eines Gottesstaates zu fordern. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die solche extremistischen Forderungen unterstützen, sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Und das „Islamische Zentrum“ in Hamburg, eine Außenstelle des iranischen Regimes, muss sofort geschlossen werden. Denn klar muss sein: Für Extremisten ist in Deutschland kein Platz!

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Interessenbekundung für KulturInvest wieder möglich

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Kulturelle Einrichtungen, Kulturdenkmäler und Ausstellungen im Rhein-Erft-Kreis können sich auch dieses Jahr wieder für das Förderprogramm „KulturInvest“ bewerben. Die Bundesförderung hat das Ziel, investive Maßnahmen (u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen zu fördern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grundsätzlich kommen Modernisierung, Sanierung, Restaurierung oder der Um- oder Neubau von kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz für Fördermittel infrage. Auf Grundlage der beigefügten Förderhinweise wird im Rahmen einer Online-Interessensbekundung vorgeprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung im Rahmen von „KulturInvest“ geeignet ist. Die Interessenbekundung erfolgt über diese Website: https://survey.bmi.bund.de/index.php/548396?lang=de. Die Unterlagen sind bis spätestens Freitag, den 14. Juni 2024 einzureichen. Fragen zum Förderverfahren können an KulturInvest@bkm.bund.de gerichtet werden. Ich hoffe auf eine rege Beteiligung aus dem Wahlkreis und wünsche allen Teilnehmenden viel Erfolg!