Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
eine durch die Pfingstfeiertage verkürzte Woche nähert sich dem Ende, und wir bereiten uns noch einmal auf eine der schönen Brückenwochen im Mai vor.
Die zurückliegende Woche war im politischen Tagesgeschäft relativ ereignislos. Unverändert beschäftigt uns die dringende Frage, ob und wieweit sich Deutschland in der Lage sieht, der Ukraine beim Abwehrkampf gegen den russischen Aggressor zur Seite zu stehen. Außer Showpolitik ist da ausgesprochen wenig festzustellen. Die Tatsache, dass Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nunmehr zum siebten Mal nach Kiew gereist ist, löst weiterhin das Kernproblem nicht – nämlich, dass in der Ampel nach wie vor keine Einigkeit herrscht, in welchem Umfang finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und konkret welche Waffensysteme sehr kurzfristig geliefert werden können. Die wiederkehrenden Lippenbekenntnisse, man stünde an der Seite der Ukraine, helfen da ausgesprochen wenig weiter.
Die Situation im Gaza-Streifen hat sich politisch auch weiter zugespitzt. Durch die jetzt gestellten Anträge auf Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und den Hamasführer sind aus meiner Sicht aufgrund des vermeintlichen Gleichklangs außerordentlich unpassende Signale. Auch an dieser Stelle vermag sich die Ampel, insbesondere der Bundeskanzler bzw. die Außenministerin, diplomatisch nicht richtig zu positionieren. Selbstverständlich stehen wir uneingeschränkt hinter der Institution des internationalen Strafgerichtshofs, den wir auch aus historischer Verantwortung mit ins Leben gerufen haben. Die Intention dieses Gerichtshofs war aber die Verfolgung und Ahndung von Diktatoren bzw. autoritären Regimen, die sich in jedweder Form über internationale Abkommen und Regeln hinwegsetzen. Es ist schon bemerkenswert, dass die eigentliche auslösende Situation – der terroristische Überfall auf Israel am 7. Oktober – aus vielerlei Richtungen in der Argumentation immer wieder in den Hintergrund gedrängt wird. Insofern finde ich es auch nach wie vor unerträglich, welchen Raum wir in Deutschland den propalästinensischen Gruppen geben. Die Duldung der Besetzung der Humboldt-Universität in Berlin war politisch und auch rechtsstaatlich vollkommen indiskutabel und setzt in unserer Gesellschaft eindeutig falsche Signale.
Leider haben in dieser Woche auch wieder Bürgerinnen und Bürger unter den Auswirkungen von Starkregenereignissen gelitten. Die Bilder aus dem Saarland haben doch in dramatischer Weise Erinnerungen an die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahre 2021 geweckt. An dieser Stelle gilt zunächst einmal mein ausdrücklicher Dank den zahlreichen Hilfskräften, die aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jahr 2021 noch professioneller und effektiver Hilfe geleistet und Schutz gespendet haben. Nachvollziehbarerweise ist im Nachgang dazu wieder die Diskussion über eine sogenannte Elementarschadenspflichtversicherung aufgeflammt und – wie könnte es anders sein – stellt sich die SPD immer wieder an die Spitze der Bewegung.
Es kommt leider nicht von ungefähr, dass nach dem Jahre 2021 die Diskussion, die schon damals angestoßen wurde, noch nicht zu einem Ergebnis geführt hat. Für mich ist es ein selbstverständliches Anliegen und Bedürfnis, dass man versuchen möchte, bedrohten Grundstückseigentümern bei eintretenden Schäden eine Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Die Versicherungswirtschaft unterliegt aber mit ihren Versicherungsmodellen entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen und Überlegungen. Im Gegensatz zu einer einmaligen staatlichen Hilfe aus besonderem Anlass muss ein Versicherungsmodell ökonomisch kalkuliert und die Risiken in entsprechende Prämien umgerechnet werden. Je höher die Wiederholungsrate prognostiziert wird und je umfangreicher der dann jeweils eintretende Schaden ist, umso höher entwickelt sich im Zweifelsfall die Prämie. Ergibt sich dann – vergleichbar mit der Kfz-Haftpflicht – eine Versicherungspflicht, so führt das zu einem Wettbewerbsverlust und damit zu einer ökonomischen Schlechterstellung bei der Ermittlung der Prämien. Einher geht damit natürlich auch die Frage, ob nun wirklich flächendeckend für jedes Grundstück in Deutschland eine solche „Pflicht“-Elementarversicherung ins Leben gerufen werden muss oder ob nur bestimmte und vermutlich erst auch einmal aufwendig zu ermittelnde Risikolagen darunter gefasst werden. Die Ereignisse des Jahres 2021 und teilweise auch jetzt haben gezeigt, dass es zwangsläufig nicht nur die Grundstücke sind, die an einem Wasserlauf liegen, die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind. Diese Diskussion muss daher sehr verantwortungsvoll und faktenbasiert geführt werden. Es reicht daher unter keinen Umständen aus, lediglich einmal definierte Erwartungshaltungen zu schüren. Für die jetzt eingetretenen Schäden werden mit Sicherheit die Landesregierungen und auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten Entschädigungsfonds überdenken. Mal sehen, ob die Ampel an dieser Stelle dann wenigstens im Interesse der leidtragenden Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig ist.
Für die nächste Brückenwoche hoffen wir gemeinschaftlich darauf, dass es doch jetzt, früher oder später ein paar Sonnenstunden gibt und die Temperaturen langsam der Jahreszeit entsprechend ansteigen. Ich wünsche Ihnen hierzu alles erdenklich Gute. Nutzen Sie die Zeit zum Austausch und zur Pflege der Gemeinschaft, und denken Sie vielleicht insbesondere auch an die Menschen, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden oder die sich über jede Form der Ansprache oder Kontaktaufnahme in Ihrem unmittelbaren Umfeld außerordentlich freuen würden.
Herzlichst
Ihr/Euer
Dr. Georg Kippels MdB
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Nach einem sehr intensiven Beratungsprozess war es gelungen, einen Verfassungstext zu beschließen, der im Nachgang zur Zeit des Dritten Reiches die Existenz eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens garantieren sollte. Noch heute stelle ich bei der Lektüre, insbesondere des Grundrechtskatalogs fest, dass die Autorinnen und Autoren von einem bemerkenswerten Feingefühl für Sprache, Ausdruck, Interpretation und Deutlichkeit geprägt waren. 75 Jahre später ist dies nun ein hervorragender Anlass, dieses Ereignis mit einem Festakt und einer ausführlichen Feier zu würdigen.
Gleichzeitig sollten wir diesen Tag aber auch zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass Freiheit und Demokratie weder eine Ewigkeitsgarantie haben noch in Stein gemeißelt sind. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Rede beim Staatsakt zurecht darauf hingewiesen, dass es beim Schutz der Demokratie nicht nur auf die politischen Institutionen, sondern auch auf alle Bürgerinnen und Bürger ankommt: Das Grundgesetz garantiere Freiheit, und es erwarte Verantwortung. Es sei keine Bilanz, sondern ein Auftrag. Es muss durch Demokratinnen und Demokraten tagtäglich verteidigt und immer wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung gerufen werden. Gerade in der jetzigen Zeit scheinen sich manche Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Freiheit und Demokratie nicht mehr ausreichend bewusst zu sein. Darüber hinaus gibt es Gruppierungen, die die Errungenschaften der Demokratie im Hinblick auf die Freiheitsrechte genau ins Gegenteil umkehren wollen und die Schutzmechanismen regelwidrig zur Zerstörung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzen wollen.
Ich persönlich weise in meinen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer darauf hin, dass Demokratie manchmal anstrengend, manchmal vermeintlich zäh und manchmal vermeintlich etwas langsam ist. Demokratie ist aber eben ein präzises und auf Abwägung bedachtes System, das nicht schwarz oder weiß kennt. Es sieht aber insbesondere mit dem Grundrechtskatalog ein klares Werteregister vor, das auch mit seiner besonderen Formulierungstechnik hervorragend geeignet ist, auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren und einen klaren Lösungsvorschlag vorzusehen.
Ich unterstütze deshalb den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den 23. Mai, den Tag des Grundgesetzes, zum nationalen Gedenktag aufzuwerten. Damit ließe sich der Verfassungspatriotismus ein Stück weit fördern und ein stärkeres, positives Gefühl gegenüber unserem Staat und seinen Institutionen aufbauen. Wir sollten uns alle des Wertes dieser besonderen Verfassung, die nach der Wiedervereinigung ihren Status als vorläufige Regelung verloren hat und nunmehr die endgültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist, bewusst sein und dies mit Optimismus aber auch mit Entschlossenheit nach außen tragen. Gerade im Wettbewerb mit autokratischen Systemen kommt es darauf an, dass wir als westliche Demokratien ein positives Selbstbild von uns haben. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch zum 75. Geburtstag und dass uns das Grundgesetz noch lange zum Schutze unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung begleitet!
Am Mittwoch wurde der langersehnte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vom Kabinett verabschiedet. Aber zur großen Enttäuschung – nicht nur meinerseits – wird der Gesetzentwurf seinem Namen kaum noch gerecht. Es ist ein mittlerweile vollkommen entkerntes Gesetz, denn aus dem ursprünglichen Referentenentwurf wurden zahlreiche Passagen ersatzlos gestrichen. Weder finden sich die ursprünglich vorgesehenen innovativen Formen der Gesundheitsversorgung – wie beispielsweise die geplanten Gesundheitsregionen, die sich verstärkt der Prävention widmen, oder Primärversorgungszentren für unterversorgte Gebiete – darin wieder, noch die groß angekündigten Gesundheitskioske oder die zusätzlichen Medizinstudienplätze. Von dem ursprünglichen Anspruch des Bundesgesundheitsministers, mithilfe des Gesetzes eine zukunftsfähige Finanzierung des GKV-Systems zu ermöglichen, ist so gut wie nichts übriggeblieben. Auch Apotheken werden in dem Gesetzentwurf praktisch nicht erwähnt. Dabei gäbe es hier erheblichen Handlungsbedarf. Viele der Streichungen sind darauf zurückzuführen, dass die Ampel-Koalition einfach kein gemeinsames Konzept für eine zukunftsfähiges Gesundheitssystem hat.
Einer der wenigen Lichtblicke ist die seit Monaten angekündigte Entbudgetierung für die Hausarztpraxen. Wobei hier auch nicht klar ist, wie Fachärztinnen und Fachärzte in Zukunft unterstützt werden sollen. In meinen Augen ist das Gesetz eine komplett vertane Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen.
Auch in diesem Jahr werden beim Wettbewerb „NRW-Wirtschaft im Wandel“ wieder Unternehmen in NRW ausgezeichnet, die sich mit kreativen Unternehmensstrategien, dem Einsatz neuer Technologien oder der dynamischen Anpassung von Produktionsbedingungen dem andauernden Strukturwandel Nordrhein-Westfalens stellen. Der Preis wird in drei Kategorien vergeben: Konzerne und Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen sowie Start-ups. Außerdem wird wieder der Sonderpreis „NRW-Wandler:in“ an eine herausragende Persönlichkeit aus Nordrhein-Westfalen verliehen, die sich durch besondere unternehmerische Leistungen hervorgetan hat.
Der Wettbewerb wird von der Standortinitiative Deutschland – Land der Ideen gemeinsam mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger Bonn unter der Schirmherrschaft des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums durchgeführt.
Gerne möchte ich Unternehmen aus dem Wahlkreis ermuntern, sich zu bewerben. Bis zum 1. Juli 2024 können Unternehmen und Betriebe aller Branchen unter rp-media.de/nrw-wirtschaft-im-wandel teilnehmen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier. Viel Erfolg!