Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
die sommerlichen Verhältnisse in Deutschland wirken sich auch auf das politische Geschehen aus. Aus Berlin wahrnehmbar war in dieser Woche allenfalls die traditionelle Sommerpressekonferenz des Bundeskanzlers. Zur Erläuterung sei zunächst darauf hingewiesen, dass die Bundespressekonferenz ein privatrechtlicher Verein ist, dem sich deutsche Journalisten anschließen und organisieren können. Es liegt deshalb nicht in der Hand der Politiker, aus eigenem Entschluss dort Erklärungen gegenüber der Presse abzugeben, sondern man muss schon von der Bundespressekonferenz ausdrücklich eingeladen werden. Natürlich gibt es hierzu inzwischen langjährige Traditionen, wie die besagte Sommerpressekonferenz des Bundeskanzlers. Allerdings ist es das ganz besondere Recht der anwesenden Journalisten, kritische Fragen zu stellen.
Verfolgt man nun den Verlauf der Pressekonferenz und das Auftreten des vermeintlich gelösten und äußerst selbstbewussten Bundeskanzlers, so fällt schon dem „normal kritischen“ Beobachter auf, dass es eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Eigen- und der Fremdwahrnehmung des Bundeskanzlers und seiner Regierung im Hinblick auf die politischen Fragestellungen und Herausforderungen gibt.
Nun ist es sicherlich nicht verwunderlich, dass ich als Oppositionspolitiker ein besonders kritisches Auge auf die dortigen Äußerungen werfe. Bestätigt wird dieser kritische Blick allerdings durch die zahlreichen Fragen der anwesenden Journalisten, die den Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit sehr deutlich angesprochen haben. Insbesondere halte ich es mittlerweile für eine Zumutung, dass der desolate Zustand des Regierungshandelns einzig und allein darauf zurückgeführt wird, dass die Probleme in Deutschland – nach neuesten Schilderungen – nun schon seit Jahrzehnten vernachlässig worden und liegengeblieben seien.
Ich muss deshalb auch an dieser Stelle noch einmal sehr ausdrücklich und gerade auch mit Blick auf acht Jahre Mitwirkung in der Großen Koalition von 2013 bis 2021 anmerken, dass die SPD als Koalitionspartner immer dadurch geglänzt hat, Projekte aufgrund ihrer besonderen sozialdemokratischen Schwerpunktsetzung zu behindern. Genau diese Projekte sind es aber, die jetzt als Regierungsprogramm die deutsche Politik an den Rand des Abgrunds führen und die breite Ablehnung der Bevölkerung gegenüber dem Bundeskanzler und seiner Regierung in den Umfragen dokumentieren.
Ich selbst habe mich in der vergangenen Woche erneut mit grundlegenden Fragen zur Reform des Gesundheitssystems befasst und werde auch weiter meine Vorstellungen hierzu formulieren und in die Debatte einbringen.
Die nächsten Wochen stehen deshalb auch für mich unter dem Zeichen des Bürgerdialogs sowohl digital als auch vor Ort. Ich werde Sie über die sozialen Medien gerne informieren, wann ich wo zu Gesprächen zur Verfügung stehe und freue mich auf einen angeregten Austausch.
Nachdem nun schon die erste Hälfte der nordrhein-westfälischen Sommerferien verstrichen ist und wir uns gestern und heute wieder den rücksichtslosen und juristisch in keinster Weise legitimierten Attacken der Klimakleber auf deutschen Flughäfen ausgesetzt sahen, wünsche ich allen, die ihren Urlaub noch antreten, erholsame Tage und die Möglichkeit, weiterhin Kraft zu tanken.
Schöne Urlaubstage!
Herzlichst
Ihr/Euer
Dr. Georg Kippels MdB
In dieser Woche hatte ich die Gelegenheit, eine Reise in die Universitätsstadt Tübingen anzutreten, wo ich mich auf Einladung von Prof. Dr. Kremsner und Dr. Dr. Carsten Köhler mit Mitarbeitern und Studierenden des Lehrstuhls für Tropen- und Reisemedizin austauschen durfte. Mit diesem Lehrstuhl und den dortigen Verantwortlichen verbindet mich schon seit Jahren eine enge wissenschaftliche und politische Verbindung, so dass es mich umso mehr gefreut hat, den Studierenden und Mitarbeitern Einblicke zu geben, wie wissenschaftliche Inhalte in der Politik eingebracht und verarbeitet werden können. Auch wenn das Thema auf den ersten Blick etwas exotisch klingt, sind wir damit wesentlich intensiver konfrontiert als man auf den ersten Blick vielleicht vermutet. So wurden in Hessen schon die sogenannte Tigermücke identifiziert, die für die Übertragung der Malaria verantwortlich ist. In Italien und Griechenland ist die Verbreitung schon flächendeckend. Auch weitere als Tropenkrankheiten eingestufte Infektionserkrankungen, wie z.B. das sogenannte Denguefieber, sind Erkrankungen, die leider bei Fernreisen auf der Tagesordnung stehen. Insofern ist es für unser deutsches Gesundheitssystem eine wichtige Aufgabe, die weitere Entwicklung gemeinsam zu verfolgen. Danke für die herzliche Begrüßung – eine Fortsetzung dieses Formats ist für das nächste Jahr bereits verabredet.
Am morgigen Abend steht in der Kolpingstadt Kerpen ein ganz außergewöhnlicher und sehr schöner Termin an. Im Rahmen meiner jahrelangen Begeisterung für das Schützenwesen durfte ich schon eine Reihe von Veranstaltungen, vor allen Dingen natürlich auch Krönungen bzw. Verabschiedungen von Majestäten erleben und mitgestalten. Es ist jedes Mal für mich eine besonders bewegende und beeindruckende Zeremonie, weil sie in jedem Fall deutlich macht, mit welcher Begeisterung und Leidenschaft sich die Mitglieder der Schützenfamilie dieser besonderen Aufgabe widmen. Bei Jannika Klos geht es nun aber um die Verabschiedung aus der Würde der sogenannten Europaprinzessin, d.h. einer Regentschaft, die sie im Jahre 2022 für den ganzen europäischen Bereich errungen hatte. Bei dem Europaschützenfest in Deinze in Belgien waren weit über 2000 Schützenbruderschaften aus ganz Europa anwesend und lieferten ein beeindruckendes Bild jahrelanger Arbeit für Brauchtum und Ehrenamt. Sie konnte sich bei diesem Wettbewerb gegen 80 Mitbewerber durchsetzen. Damit war sie auch die erste Frau in der Funktion ihrer Altersklasse. Besonders bemerkenswert an der damaligen Veranstaltung war der Umstand, dass auch die Europakönigin aus einer deutschen Bruderschaft in Münster stammte.
Die Europaregentschaft von Jannika Klos ist ein hervorragendes Beispiel, wie Historie und Brauchtum über Grenzen hinweg Menschen zusammenführen und in einer gemeinsamen Überzeugung und vor allen Dingen auch soziale Verantwortung für die Gemeinschaft gelebt wird. Deshalb noch einmal nachträglich herzlichen Glückwunsch zur Regentschaft und ein herzliches Dankeschön für die Übernahme. Die Leidenschaft, die Jannika Klos schon seit vielen Jahren für das Schützenwesen aufbringt in Verbindung mit ihren ganz offensichtlich starken Nerven und ihrer Treffsicherheit lassen noch viele schöne Schützenereignisse erwarten.
In diesem Jahr feiern wir das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes, das kann uns alle mit Stolz erfüllen. Eines seiner zentralen Elemente – das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hat sich als Hüter der Verfassung bewährt. Deshalb soll es zum Jubiläum die verfassungsrechtliche Absicherung erhalten, die die anderen Verfassungsorgane – Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung – bereits genießen und besser vor einer möglichen Einflussnahme extremer politischer Kräfte geschützt werden. Ich freue mich, dass sich Vertreter der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU nun gemeinsam auf eine entsprechende Reform geeinigt haben. Denn für eine Verfassungsänderung benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages.
Wichtig ist in meinen Augen vor allem, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts besser abzusichern. Dafür sollen jetzt die bewährten Strukturen des Gerichts, die bislang nur in einem einfachen Gesetz beschrieben waren, in das Grundgesetz übernommen werden. Zudem soll ein Lösungsmechanismus für Blockaden bei der Richterwahl eingeführt werden.
Im Einzelnen sehen die Vorschläge folgendes vor: Im Grundgesetz verankert wird nun sein Status als Verfassungsorgan. Das Gericht ist in der Gestaltung seiner Geschäftsordnung autonom, was seine Unabhängigkeit schützt. Außerdem wird in die Verfassung geschrieben, dass es weiterhin zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richter gibt, deren Altersgrenze bei 68 Jahren liegt. An der einmaligen zwölfjährigen Amtszeit wird festgehalten. Dadurch, dass diese Regeln im Grundgesetz – statt wie bisher in einem einfachen Gesetz – festgeschrieben sind, können sie nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Eine Neuerung soll es bei der Richterwahl geben: Sollte im Bundestag keine Mehrheit für die Besetzung eines Richteramtes zustande kommen, dann geht die Entscheidungsbefugnis nach mehreren Monaten an den Bundesrat über. So kann eine Blockade verhindert werden. Ich hoffe nun, dass das Gesetz noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden kann. Denn das Bundesverfassungsgericht schützt das Grundgesetz und insbesondere die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes.
Die Landesregierung NRW hat das Angebot der Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier, dem Förderangebot für kleine und mittelständische Unternehmen im Rheinischen Revier, verlängert und ausgeweitet. Bisher erstreckten sich die Zukunftsgutscheine auf die Bereiche „Externe Beratung“, „Personal“, „Innovations- bzw. Investitionsförderung“ sowie „Qualifizierung und Coaching“. Nun werden die Fördermöglichkeiten von Investitionsvorhaben auch auf Dienstleistungsunternehmen ausgeweitet. Zudem wird der Förderzugang leichter: Er gilt nun auch für kleinere Investitionsvorhaben mit einem Volumen bis 200.000 Euro und der Förderhöchstbetrag bei De-minimis Beihilfen wird auf 300.000 Euro angehoben. Auch werden die Anforderungen an die Berufserfahrung von gefördertem Personal reduziert. Die Möglichkeit der Antragstellung gilt nun bis zum 31.12.2025. Bei den Industrie- und Handelskammern Köln, Aachen und Mittlerer Niederrhein können Sie sich im Detail zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten beraten lassen – alle weiteren Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.