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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

das erste Halbjahr 2025 ist nun abgelaufen, und der politische Betrieb in Berlin geht ab dem kommenden Montag in die sogenannte sitzungsfreie Zeit. Dies gilt für meine Arbeit nur sehr bedingt, da die Ministerien im Gegensatz zum Deutschen Bundestag durchgehend arbeiten, um die notwendigen Vorlagen und Gesetzentwürfe für die zweite Jahreshälfte intern vorzubereiten und zu diskutieren. Dies hat zur Folge, dass ich auch während der Sommerzeit regelmäßig einige Tage pro Woche in Berlin verbringen muss und deshalb nicht ununterbrochen im Wahlkreis zur Verfügung stehen kann. Sicher lassen sich aber dennoch in ausreichendem Maße persönliche Begegnungen organisieren – sei es bei den regelmäßigen Bürgersprechstunden oder bei sonstigen Aktivitäten und Treffen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl -, bei denen wir in den Austausch kommen können.

Die letzte Woche stand ganz unter dem Eindruck der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025, der ja mehr als überfällig ist. Alle Ressorts haben im Rahmen der ersten Lesung ihre persönlichen Vorgaben und Vorstellungen vorgestellt. Jetzt finden die internen Beratungen des Haushaltsausschusses statt, und direkt nach dem Ende der sitzungsfreien Zeit Anfang September 2025 kommt die Verabschiedung.

Auch in diesen Haushalt sind schon wesentliche Maßnahmen aus dem Wirtschaftsförderungsprogramm der Bundesregierung eingebaut worden (s. Artikel). Am heutigen Vormittag werde ich mich als Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit in den Bundesrat begeben, um dort die Beratungen zu begleiten und die Positionierung der Länder verfolgen zu können.

Die Lage auf internationaler Ebene ist unverändert schwierig. Auch wenn man das Gefühl hat, dass es in Israel und Gaza momentan etwas ruhiger geworden ist, so haben sich dafür die Angriffe Putins auf die Ukraine deutlich verstärkt. Es deutet kein Anzeichen darauf hin, dass Putin auch nur im mindestens bereit wäre, in ernsthafte Friedensverhandlungen einzutreten. Dies zeigt einmal mehr den unveränderten und höchstgefährlichen Machtdrang, den Putin verfolgt. Vor diesem Hintergrund ist es unverändert wichtig und von existentieller Bedeutung, dass wir unsere eigene Verteidigungsfähigkeit deutlich ausbauen und verbessern.

Im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Fragen laufen zurzeit die internen Vorbereitungen für das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Im Austausch mit den Ländern werden jetzt die notwendigen Korrekturen vorgenommen, damit die unzweifelhaft notwendige Krankenhausreform auch wirklich einerseits die lokale Versorgung sicherstellen kann und andererseits die angestrebte Qualitätsverbesserung flächendeckend ermöglicht wird. Hierzu braucht es aber Zwischenfinanzierungen, die wir jetzt auf den Weg bringen können. Auch im Pflegebereich laufen die entsprechenden Vorarbeiten zum Pflegefachassistenzgesetz sowie zum Pflegekompetenzgesetz. Hier sollen die Einsatz- und Arbeitsmöglichkeiten der Pflegekräfte verbessert und ihre fachliche Kompetenzen unterstützt werden, damit der personelle Einsatz auch optimal erfolgen kann.

Ich selbst befinde mich in ständigen Gesprächen im Hinblick auf die angestrebte Apothekenreform. Auch hier werden wir in der zweiten Jahreshälfte ein umfangreiches Paket vorlegen, dass sich auf der einen Seite mit der finanziellen Absicherung der Apotheke vor Ort und auf der anderen Seite mit einer Modernisierung des Tätigkeitsfelds befasst.

Es bleibt also ununterbrochen viel zu tun. Trotzdem wünsche ich Ihnen allen für die anstehenden Ferientage gute Erholung, schöne Eindrücke und natürlich angenehme Stunden im Kreise der Freunde und Familien. Der regelmäßige Versand des Newsletters wird während der sommerlichen Unterbrechung etwas reduziert. Auch meine Mitarbeiterinnen freuen sich jetzt nach einem wirklich sehr anstrengenden ersten Halbjahr auf die Möglichkeit, die Urlaubszeit zu nutzen und ihre Kräfte aufzutanken. Ab September geben wir dann an dieser Stelle wieder Vollgas, so wie Sie das in den letzten Jahren ja uneingeschränkt gewohnt sind.

Herzliche Grüße, eine erholsame Urlaubszeit und alles erdenklich Gute.

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Politikwechsel zeichnet sich im Haushaltsentwurf ab

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Mit dem Haushaltsentwurf, der diese Woche in 1. Lesung beraten wurde, zeigt unsere unionsgeführte Bundesregierung zehn Wochen nach dem Amtsantritt Handlungsfähigkeit. Als Koalition geben wir die finanziellen Rahmenbedingungen vor, die den Politikwechsel tragen, denn der Entwurf sieht Rekordinvestitionen vor, um das Land auf Vordermann zu bringen und die Wirtschaft anzukurbeln. 

Wir stehen vor gewaltigen Aufgaben: Wir müssen die Infrastruktur sanieren. Wir müssen massiv in die innere und äußere Sicherheit investieren. Und wir müssen die Wirtschaft entlasten, um Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Für all das legen wir nun die finanziellen Grundlagen – mit Rekordinvestitionen.

Unser Fraktionsvorsitzender Jens Spahn machte deutlich, dass es bereits zahlreiche Veränderungen gebe, in denen sich eine Wende zum Besseren andeute. So hellt sich die Stimmung in der Wirtschaft bereits auf, nachdem der Bundestag einen Investitionsbooster für Unternehmen beschlossen hat. Auch die Zahlen der illegalen Einwanderung sinken. Zudem fließen die nötigen Summen in die Auf- und Ausrüstung der Bundeswehr. 

Über die einzelnen Etats der Ministerien berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im Verlauf der parlamentarischen Sommerpause. Da der Haushalt das Königsrecht des Parlaments ist, steht zu erwarten, dass es noch viele Veränderungen im Detail geben wird. Erst wenn sich die Abgeordneten einig geworden sind, kann der Bundestag den Haushalt nach der Sommerpause verabschieden. 

Da die erforderlichen Summen so hoch sind, dass sie den Haushalt sprengen würden, hat die schwarz-rote Regierung bereits vor Amtsantritt neue Möglichkeiten geschaffen, die nötigen Mittel bereitzustellen. So sollen aus einem Infrastrukturfonds in Höhe von 500 Milliarden Euro, der eine Laufzeit von zwölf Jahren hat, jährlich hohe Summen entnommen werden. Sie werden in die Verkehrs- und Energieinfrastruktur investiert sowie in den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft. Auch Länder und Kommunen werden mit diesen Mitteln in der Finanzierung ihrer Ausgaben unterstützt. Der dafür notwendige Gesetzentwurf ist ebenfalls diese Woche beraten worden.

Damit die Regierung über ausreichend Geld zum Ausbau der Verteidigungsfähigkeit verfügt, wurde zu diesem Zweck auch die Schuldenbremse modifiziert. Von den Ausgaben für die Bundeswehr müssen nur Mittel in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus dem regulären Haushalt bestritten werden. Für alles Weitere darf sich der Bund verschulden.

Impfen neu denken

Im Rahmen der Veranstaltung „IMPF:PULSE – Neue Wege in der Prävention“ von MSD hatte ich die Gelegenheit, gemeinsam mit Expertinnen und Experten darüber zu diskutieren, wie wir das Thema Impfen neu denken und in der Breite stärker verankern können. Impfungen sind nicht nur ein zentraler Bestandteil individueller Gesundheitsvorsorge, sondern leisten auch einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der gesamten Bevölkerung. Dennoch sind die Impfquoten in Deutschland, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, nach wie vor zu niedrig.

Um dem entgegenzuwirken, bedarf es innovativer Strategien wie der Ausweitung niedrigschwelliger Angebote in wohnortnahen Strukturen, einer zielgerichteten und verständlichen Gesundheitskommunikation sowie der effektiven Nutzung digitaler Medien. Ziel ist es, Vertrauen in Impfungen zu fördern, Wissen zugänglich zu machen und den Zugang so einfach wie möglich zu gestalten. Herzlichen Dank allen Akteuren für den bereichernden Austausch!

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Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht

25kw28_Bundesverfassungsgericht©StephanBaumann
In dieser Woche gab es zumindest ein maximales Aufreger-Thema, das eigentlich von Hause aus gar nicht dazu angelegt ist, eine derartige mediale und politische Aufmerksamkeit und vor allen Dingen eine extrem aufgeheizte Diskussion auszulösen. Gleichwohl hat die anstehende Wahl von drei Richtern zum Bundesverfassungsgericht in dieser Woche sowohl die Medien als auch insbesondere den Verlauf der E-Mail-Konten und die sozialen Medien maximal beherrscht. Routinemäßig müssen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts neu besetzt werden. Nach den Proporzregeln stehen momentan zwei Vorschläge der SPD und ein Vorschlag der CDU zu. Vorbereitend befindet hierüber der Wahlausschuss, der dann dem Bundestag die entsprechende Personalie vorschlägt, der dann wiederum seinerseits ohne Aussprache die Kandidaten wählt. Dies war in der Vergangenheit eigentlich ein vollkommen automatischer und allenfalls am Rande politisch kommentierter Prozess. Dies hat sich allerdings nunmehr vollkommen ins Gegenteil verkehrt. Ursache war die Tatsache, dass eine Kandidatin der SPD, Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf im Rahmen ihrer bisherigen Veröffentlichungen bzw. politischen Positionierungen in der Tat diametral gegen die Positionen der CDU steht. Es geht zum einen um die Bewertung der Handhabung der Abtreibung, zu der Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zum einen zwar den Lebensschutz bejaht, zum anderen allerdings Interpretationen und Herleitungen aus dem Grundgesetz vertritt, die dann doch wiederum die Vermutung nahelegen könnten, dass sie zu einem umfangreichen Recht auf Abtreibung neigt. In der Vergangenheit hat sie darüber hinaus auch aus Sicht der CDU kritische Positionen zum Wahlrecht vertreten und auch die Frage der sogenannten gesetzlich verpflichtenden Frauenquote wurde von ihr in einer Form kommentiert, das mit den Positionen der CDU eigentlich nicht wirklich in Einklang zu bringen ist.

Dies vorausschickend entstand nach Bekanntwerden dieses Wahlvorschlags eine massive Kampagne, die sich vor allen Dingen auch in den Emailkonten der Abgeordneten der CDU mit massiven Aufrufen niederschlug, dass es unter keinen Umständen vertretbar sei, diese Kandidatin zu unterstützen und im bejahenden Fall die Personen, die allerdings teilweise überhaupt nicht identifizierbar sind, nicht mehr bereit wären die CDU zu wählen.

Solche medialen Reaktionen sind bedauerlicherweise in der heutigen Zeit überhaupt keine Seltenheit mehr. Ich selbst habe dies bei den unterschiedlichsten Themenbereichen immer wieder festgestellt. So war dies etwa bei der Frage der Impfpflicht seinerzeit, der Unterstützung der WHO, dem Migrationsvertrag und vielen Fragen mehr. Wenn derartig zur strittigen Diskussion einladende Themenbereiche in die politische Debatte einmünden, werden Chatbots freigeschaltet, die dann dem unbefangenen Beobachter den Eindruck vermitteln, dass breiteste Bevölkerungsschichten tatsächlich sich mit diesem Thema auseinandersetzen und dazu vor allen Dingen auch eine klare Meinung vertreten. Auffällig wird das allerdings dann, wenn diese Schreiben reihenweise wortgleich sind und offensichtlich auf ein und denselben Autor zurückgehen.

Im vorliegenden Fall war allerdings die Tatsache, dass die Koalition noch nicht zu einer vollständigen Einigkeit zusammengewachsen ist, doch geeignet, bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zumindest Diskussionen auszulösen, mit denen aber in unserer Fraktion offen und transparent und im Rahmen einer aufklärenden Diskussion umgegangen wurde.

Ein zusätzlicher Höhepunkt ereignete sich dann allerdings am gestrigen Tag, als neben der kritischen Einordnung der Kandidatin auch noch die Nachricht die Runde machte, dass gegen sie Plagiatsvorwürfe erhoben wurde. Auch das ist mittlerweile bedauerlicherweise keine Seltenheit mehr und inwieweit ein solcher Vorwurf begründet ist, lässt sich im Vorfeld so gut wie überhaupt nicht einschätzen.

All dies wollte die CDU am heutigen Tag zum Anlass nehmen, über die beiden anderen – auf beiden Seiten unstrittigen Kandidaten – abzustimmen, und die dritte strittige Kandidatin zunächst aus dem Prozess herauszunehmen, um diesen Vorwurf zunächst einmal objektivieren zu können. Sicherlich war es für uns als Abgeordnete überhaupt nicht akzeptabel, in dieser objektiv unklaren Situation ein eindeutig bejahendes Votum abzugeben.

Hierüber hat sich dann vor dem Abstimmungsprozess eine intensive Diskussion und Debatte hinter den Kulissen ergeben, in die sich natürlich dann auch tatkräftig die Grünen eingemischt haben, weil für das Abstimmungsergebnis ja eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist, die dann auch für die übrigen Kandidaten nur mit Hilfe der Grünen hätte erreicht werden können. Ergebnis nach einer mehrstündigen Diskussion der Fraktionen war, dass der gesamte Wahlgang mit allen drei Kandidaten zunächst einmal abgesetzt wurde.

Dies ist sicherlich in höchstem Maße unerfreulich und ist für die Positionierung und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts nicht unbedingt hilfreich.

Wir sollten uns allerdings dieser Situation auch insofern realistisch stellen, dass auch schon in der Vergangenheit bei Stimmen gegenüber der leider auch stärker werdenden politischen Orientierung der Richter Kritik aufgekommen war.

Bei dem Wahlprozess, wie ich ihn vorstehend beschrieben habe, ist es natürlich zunächst einmal eine unabweisbare Konsequenz, dass Vorschläge aus dem einen oder dem anderen politischen Lager im Zweifelsfalle auch Kandidaten treffen, die dem anderen Regierungspartner entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt zustimmungsfähig erscheinen. Dies kann man entweder mit einem konsequenten demokratischen Kompromiss lösen, in dem dann in diesem Fall das bestehende Vorschlagsrecht nicht zur Diskussion gestellt wird oder aber, was ich für sehr sinnvoll und vor allen Dingen auch zielführend halten würde, man doch versucht im Rahmen der politischen Positionierung Personen zu wählen, die jedenfalls nicht in ganz besonders eklatantem Maße Veranlassung zur Kritik geben.

Ob nun die SPD im Rahmen ihres Vorschlags – was natürlich verständlicherweise einige vermuten – maximale Provokation ausgeübt werden sollte oder ob es einfach nur eine vollkommene Fehleinschätzung der Diskussionsintensität wäre, was politisch natürlich auch nicht gerade ein Qualitätsmerkmal für die SPD wäre, kann an dieser Stelle nunmehr offenbleiben. Die Lehre aus der jetzigen Situation sollte allerdings die sein, dass man gerade bei der Besetzung der Richterposition beim Bundesverfassungsgericht zwar sicherlich gerne auch Sympathisanten für die eigene politische Position auswählen kann und darf. Bei der Auswahl sollte man allerdings im Rahmen auch eines politischen Mäßigungsrechtes darauf achten, dass die Positionen, die von den Richtern vertreten werden, nicht bereits im Vorfeld teilweise sogar begründeten Anlass für Diskussionen geben, dass sich diese Richter, jedenfalls für große Teile der Bevölkerung von der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung und vom Boden unserer Verfassung zu entfernen scheint.

Ich erachte diese Situation jetzt allerdings keineswegs als Koalitionskrise, weil nach noch nicht einmal 100 Tagen selbstverständlich die Koalition in ihrer Gesamtkonstellation so vertrauensvoll zusammengewachsen ist, dass ein blindes Verständnis existieren würde. Darüber hinaus ist natürlich unübersehbar, dass die bisherigen politischen Erfolge im Rahmen der Umfragen eindeutig auf die CDU eingezahlt haben, während die SPD – was auch der SPD-Parteitag gezeigt hat, intern noch in wahnsinnigen Richtungsstreiten verhaftet ist und die stabil niedrige Umfragesituation zu maximalen Existenzängsten führt, die dann auch schon einmal zu vollkommen unüberlegten Befreiungsschlägen führen könnten.

Die Sommerpause sollte daher aus diesseitiger Sicht genutzt werden, noch einmal eine vertrauensvolle Bestandsanalyse und auch noch einmal eine Verbesserung der Kommunikationsqualität vorzunehmen und daraus dann in die zweite Jahreshälfte zu starten.

Dass die momentane Situation für alle politischen Akteure auf der Regierungsbank eine höchstmögliche Anspannungssituation ist, dürfte wohl keinem verborgen bleiben.

Wie es nunmehr mit der Wahl bzw. der Bestellung der Bundesverfassungsrichter weitergeht, bleibt abzuwarten. Auch hier wären ehrlich gesagt weise und vielleicht nicht in solchem Maße polarisierende Vorgaben empfehlenswert.

Die Situation hat allerdings auch erneut gezeigt, dass eine Koalition, auch wenn sie nur zwischen zwei Partnern stattfindet, immer die unvermeidbare Verpflichtung zur Erarbeitung von Kompromissen zeigt. Der hier vorliegende erarbeitete Kompromiss klang offensichtlich für die öffentliche Kommunikation nicht ausreichend überzeugend. Auch hieran muss dann noch weiterbearbeitet werden. Der Wille hierzu ist aus meiner Sicht auf jeden Fall erkennbar. Über den weiteren Verlauf werde ich natürlich gerne unterrichten.

Enquete-Kommission zur Coronapandemie beschlossen

Am Donnerstag haben wir die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie beschlossen. Dabei stand auch erneut das Thema Maskenbeschaffung auf der Tagesordnung. Unser Fraktionsvorsitzender Jens Spahn hat in der Debatte im Bundestag an den großen Druck erinnert, der damals wegen der Beschaffung geherrscht hat und daran, dass die Grünen sogar von „Kriegswirtschaft“ gesprochen haben. Sie wollten damals das Hundertfache des jährlichen Bedarfs an Schutzmaterialien besorgen, koste es, was es wolle. Zu dem Vorwurf, er hätte damals viel zu viele Masken bestellt, nahm Spahn ebenfalls Stellung: Es sei mehr bestellt worden, weil man nicht wusste – trotz aller Verträge – ob und was wirklich kommt. Auch ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ständig Lieferungen zugesagt wurden, die nie ankamen. Eine Überbeschaffung hat es deswegen auch bei Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräten und Impfstoffen gegeben. Trotz der hohen Kosten war sich die damalige Regierung einig: Wenn man zu wenig gehabt hätte, dann wäre es noch teurer geworden. Volkswirtschaftlich wegen längerer Lockdowns, gesellschaftlich wegen mehr Leid und Schaden.

Recht hat Spahn auch damit, die Opposition für ihren Kommunikationsstil zu kritisieren: Medial seien nun aus der Beschaffung in der Not unseriöse Deals und Skandale gemacht worden. Das könne man zwar als Erfolg feiern, man müsse sich aber fragen, wem das am Ende nutzt!

Bundeskanzler Friedrich Merz bemängelte zudem, dass die Sonderberichterstatterin Prof. Sudhof den damaligen Bundesgesundheitsminister nicht persönlich für ihren Bericht befragt hatte. Er kritisierte, dass dadurch fundamentale Rechte in einem rechtsstaatlichen Verfahren verletzt würden.

Eine Aufarbeitung der Coronapandemie ist und bleibt hingegen wichtig. Sie muss aber auf Lehren für die Zukunft ausgerichtet sein und nicht parteipolitisch motiviert sein wie die Forderungen der Opposition nach einem Untersuchungsausschuss. Deshalb haben wir zurecht die Einsetzung einer Enquetekommission beschlossen.

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Deutsch-französische Jugendbotschafter gesucht

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Das Deutsch-Französische Jugendwerk DFJW sucht für das Jahr 2025/2026 80 engagierte junge Menschen aus Deutschland und Frankreich, die die deutsch-französische Zusammenarbeit stärken und sich für Diversität, Inklusion und die Programme von DFJW mit weiteren Ländern einsetzen möchten. Voraussetzung: Du bist zwischen 16 bis 30 Jahre alt und hast Lust, dich ehrenamtlich zu engagieren. Du hast Ideen, wie man junge Leute mit unterschiedlichen Lebensgeschichten für Austausch und Mitbestimmung begeistern kann und setzt mindestens fünf deutsch-französische Aktionen um.

Für das ehrenamtliche Engagement gibt es eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro pro Jahr sowie Fahrtkosten, die bei den Aktionen anfallen. Das DFJW finanziert zudem die Anreise zu zwei Seminarorten pro Jahr. Die Bewerbungsfrist endet am 27. Juli 2025. Alle weiteren Informationen gibt es hier: https://t1p.de/bbba2

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